Hygienische Anforderungen an Computer im Krankenhaus

Computer die an Arbeitsplätzen im Krankenhaus eingesetzt werden, müssen bestimmten hygienischen Anforderungen genügen, um die Gefahr einer ...
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Hygienische Anforderungen an Computer im Krankenhaus Oktober 2007

Computer die an Arbeitsplätzen im Krankenhaus eingesetzt werden, müssen bestimmten hygienischen Anforderungen genügen, um die Gefahr einer Infektionsübertragung durch das Gerät zu minimieren. Entsprechende Empfehlungen und Vorschriften sind in den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes (RKI), dem Medizinproduktegesetz (MPG) und DINbzw. EN-Normen niedergelegt. Prinzipiell werden nosokomiale Mikroorganismen ganz überwiegend durch Kontakte, v. a. Handkontakte, übertragen. Der Schwerpunkt für die hygienischen Anforderungen bei PCs ist daher in der Wischdesinfizierbarkeit der Geräte, insbesondere der Tastaturen und Mäuse, zu sehen. Für die praktische Umsetzung am Universitätsklinikum Heidelberg empfehlen wir ein gestaffeltes Vorgehen bei der Auswahl des Computers bzw. dessen Teile: •

In Büros ohne Patientenkontakt genutzte PCs müssen keinen besonderen hygienischen Anforderungen genügen. Beispiel: Sekretariate; Arztzimmer.



In Bereichen mit gelegentlichen Patientenkontakten sollen die Tastatur und die Maus wischdesinfizierbar sein. Dies kann z.B. auch mit einer Abdeckfolie erreicht werden. Beispiel: Stationszimmer; Aufnahmezimmer; Ambulanzschreibplatz.



In patientennahen Bereichen soll der gesamte PC wischdesinfizierbar sein. Beispiel: Patientenzimmer; Untersuchungsräume.



In Risikobereichen soll der gesamte PC wischdesinfizierbar sein und keine Lüftungsschlitze aufweisen (gekapseltes System). Beispiel: Operationssäle; Intensivstationen, auf denen Patienten nach hochinvasiven Eingriffen betreut werden; Isolierstationen, auf denen schwer immunsupprimierte Patienten betreut werden, z.B. nach Knochenmarkstransplantation.

Bei Unklarheiten in Einzelfällen bitten wir um Rücksprache mit dem zuständigen Krankenhaushygienearzt unter Tel. 39999.