EnergielabelEnergielabel Neues EUNeues EU - Hitec Handel

für TV-Geräte eingeführt. Der Bundesverband Technik des Einzel- handels (BVT) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben sich gemeinsam mit dem ...
79KB Größe 3 Downloads 232 Ansichten
BVT-Folder „Neues EU-Energielabel“

S.1

Neues EU-Energielabel

Einleitung Nach 20 Jahren wurden die bestehenden Regelungen zur Energiekennzeichnung von Kühl- und Gefriergeräten sowie Geschirrspülund Waschmaschinen weiterentwickelt und ein neues Energielabel für TV-Geräte eingeführt. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben sich gemeinsam mit dem Zentralverband der Elektrotechnik- und elektrotechnischen Industrie (ZVEI) erfolgreich dafür eingesetzt, die Aussagekraft des neuen EU-Energielabels für den Konsumenten sicherzustellen und dabei unzumutbare Belastungen für den Handel vor Ort zu vermeiden. Dieser Folder hilft dem Handel, indem er kompakt informiert und Verhaltensempfehlungen für den Verkaufsalltag liefert. Altes EU-Energielabel:

Neues EU-Energielabel:

BVT-Folder „Neues EU-Energielabel“

S.2

Wer klebt das neue Energielabel auf, und welche Geräte müssen beklebt werden? Wie bisher bringt der Händler den Aufkleber auf. Dabei müssen nur Ausstellungsgeräte in der Verkaufsausstellung gekennzeichnet werden. Woher bekommt der Händler das Energielabel? Das neue Energielabel wird dem Händler von den Herstellern automatisch mit dem Produkt zur Verfügung gestellt. Es ist sprachneutral - mit Piktogrammen – gestaltet: Dadurch sind die Informationen des alten Grundetiketts und des Datenstreifens in einem Label vereint und der Handel muss keine Grundetiketten mehr anfordern. Muss der Händler ein Gerät mit altem EU-Label umlabeln? Nein, Geräte mit dem „alten“ Energielabel können unbegrenzt ausgestellt und verkauft werden. Dafür hatte sich der BVT während der Reform stark gemacht. Welche Energieklasse ist in Zukunft die beste? Bei Haushaltskühl- und Gefriergeräten sowie entsprechenden Kombinationsgeräten, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltsgeschirrspülern ist in Zukunft die beste Energieklasse A+++. Bei Fernsehgeräten wird mit der besten Klasse A gestartet. Ab 2014 heißt die beste Klasse hier A+, ab 2017 A++ und ab 2020 A+++. Wie müssen Geräte gekennzeichnet werden, die mit Datenstreifen im Gerät angeliefert werden? Wie bisher muss der Händler für die einzelnen Gerätearten farbige Grundetiketten (kostenlos) unter www.service-energielabel.de oder Tel. (069) 98955129 (Mo.-Fr. 8.00 – 16.30 Uhr) anfordern. Den mit dem Gerät gelieferten Datenstreifen klebt der Händler dann auf das Grundetikett und dann auf jedes Ausstellungsgerät

Neues Energielabel für Elektro- und TV-Geräte Ab wann muss der Händler das neue Label verwenden? Obwohl die gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung des neuen Labels erst ab November 2011 gilt, stellen die Hersteller dem Handel bereits heute neue Energielabels zur Verfügung. Diese sollen dann vom Händler direkt verwendet werden. Das erleichtert die Übergangsphase. Spätestens für ab 30. November 2011 neu in Verkehr gebrachte Fernseher und Haushaltskühlgeräte oder ab 20. Dezember 2011 neu in Verkehr gebrachte Waschmaschinen und Spülmaschinen müssen die Hersteller dem Händler neue Energielabels zur Verfügung stellen.

Stand: April 2011

Sind die alten Energieklassen mit den neuen vergleichbar? Bei Kühlgeräten sind sie in etwa vergleichbar. Bei Waschmaschinen und Geschirrspülern wurde das Messverfahren verändert. Alte A-Geräte sind also nur begrenzt mit neuen A-Geräten vergleichbar. Darf das Energielabel bei Fernsehern auch elektronisch auf dem Bildschirm eingeblendet werden? Laut EU-Richtlinie müssen die Lieferanten dem Handel ein „gedrucktes Etikett“ zur Verfügung stellen. Dieses soll der Händler dann auf das Gerät aufbringen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Überwachungsbehörden ein ausschließlich eingeblendetes Energielabel als ausreichend akzeptieren.

BVT-HDE-Folder „Neues EU-Energielabel“

S.3

Wo muss das Energielabel angebracht werden? Das Energielabel muss deutlich sichtbar außen an der Vorderoder Oberseite, bei TV-Geräten an der Vorderseite angebracht werden. Wichtig: Bei Backöfen sind die Etiketten außen an allen Türen des Backofens anzubringen. Ebenso muss bei Lampen das Etikett vom Lieferanten auf die Außenseite der Außenverpackung jeder Lampe angebracht oder eingedruckt oder der Verpackung beigefügt werden. Der Händler darf Lampen nur ausstellen, wenn diese von den Lieferanten mit den erforderlichen Etiketten versehen sind. Wer haftet für Kleberückstände des Energielabels auf dem TVDisplay? Die TV-Hersteller haben angekündigt, nur rückstandslos entfernbare Energielabel-Aufkleber einzusetzen. Was muss bei der Werbung beachtet werden? Sobald für ein betroffenes Produkt der Energieverbrauch oder der Preis in Werbeunterlagen (Prospekte, Anzeigen etc.) angegeben werden, muss auch über die Energieeffizienzklasse informiert werden. Für Fernseher und Haushaltskühlgeräte gilt diese Pflicht ab 30. März 2012, für Waschmaschinen und Spülmaschinen ab 20. April 2012. Was ist, wenn eine komplette Küche beworben wird? Sobald ein bestimmtes Gerätemodell mit Energieverbrauch oder Preis genannt wird, sollte auch hier die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Für Haushaltskühlgeräte gilt diese Pflicht ab 30. März 2012, für Spülmaschinen ab 20. April 2012. Ab wann müssen Versandhändler das neue Label in Katalogen und Webshops einsetzen? Ab spätestens 30. März 2012 für Fernseher und Haushaltskühlgeräte bzw. ab 20. April 2012 für Waschmaschinen und Spülmaschinen. Die Struktur der anzugebenden Informationen ist definiert im Anhang der jeweiligen EU-Produkt-Richtlinie (Fernseher: Anhang VI, Haushaltskühlgeräte: Anhang V, Waschmaschinen und Spülmaschinen: jeweils Anhang IV). Grundsätzlich gilt: Wenn nicht davon auszugehen ist, dass ein Kunde das ausgestellte Gerät sieht, muss der Händler ihm spezielle Informationen zur Verfügung stellen. Das gilt auch bei Vermietung und Ratenkauf. Für die weiterhin vom alten Labeling betroffenen Haushaltsgeräte oder Lampen gilt Anhang 3 der für die Geräteart jeweils gültigen EU-Richtlinie.

BVT-HDE-Folder „Neues EU-Energielabel“

S.4

Wichtig: Die beschriebenen Anforderungen gelten auch für Angebote von Einbaugeräten und Einbauküchen. Welche Informationen muss der stationäre Händler über das Energielabel hinaus dem Konsumenten zur Verfügung stellen? Auch in Zukunft ist für den Endverbraucher ein Datenblatt für jedes ausgestellte Gerät „bereitzuhalten“. So muss dem Konsumenten in unmittelbarer Nähe der ausgestellten Produkte aussagekräftiges Katalogmaterial oder entsprechende Datenblätter mit einer einheitlichen Zusammenstellung von Angaben über ein Gerätemodell zur Verfügung gestellt werden. Wo können Datenblätter bezogen werden? Neben dem Etikett muss der Lieferant dem Händler auch Datenblätter unentgeltlich zur Verfügung stellen. Dies geschieht meist in Form von Produktkatalogen. Soweit die Lieferanten dem Handel keine derartigen Produktbroschüren anbieten, sind sie rechtlich verpflichtet, Datenblätter mit anderen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die sie zu den Geräten mitliefern. Der Lieferant ist für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben verantwortlich. Die notwendigen Angaben auf einem Datenblatt sind für die einzelnen Geräte in der Regel im Anhang der jeweiligen EU-Richtlinie geregelt. In welcher Form muss dem Kunden das Datenblatt zur Verfügung gestellt werden? Das Datenblatt muss „bereitgehalten werden“. Dabei muss dem Kunden z.B. ohne größeren Aufwand oder Nachfragen beim Verkaufspersonal der Zugriff auf die Produktbroschüre, in der das jeweilige Gerätemodell aufgeführt wird, in der Nähe des Gerätes ermöglicht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Datenblatt einzeln an jedem Gerät auszulegen oder alternativ kombiniert für bestimmte Serien eines Herstellers. Gibt es beim EU-Label Sonderregelungen für Einbaugeräte im Küchenmöbelhandel? Für Einbaugeräte gelten die gleichen Kennzeichnungsvorgaben wie für Standgeräte. In manchen Bundesländern tolerieren die Mess- und Eichbehörden die Kennzeichnung von Elektrogeräten im Innenraum. Vor einer wettbewerbsrechtlichen Verfolgung dieses Vorgehens durch Mitbewerber oder Umweltorganisationen schützt diese Absprache allerdings nicht.

BVT-HDE-Folder „Neues EU-Energielabel“

S.5

Gesetzliche Grundlagen Die grundsätzlichen Prinzipien und Anforderungen des Energielabels regelt die am 16.06.10 im EU-Amtsblatt veröffentlichte Rahmenrichtlinie 2010/30/EU. Die ersten vier gerätespezifischen EUVerordnungen zur Energiekennzeichnung von Kühlgeräten, Waschmaschinen, Geschirrspüler und erstmals Fernsehgeräten wurden am 30. November 2010 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Weitere Gerätekategorien im Bereich Unterhaltungselektronik und Informationstechnologie werden folgen. Siehe auch: http://www.stromeffizienz.de/beraterhaendler/eulabel/recht-und-praxis/europaeisches-recht.html Weitere Informationen zum neuen EU-Labeling finden Sie auf der Website des Europäischen Herstellerverbandes CECED unter http://www.newenergylabel.com/index.php/start/

Kontakt 

Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) An Lyskirchen 14 Telefon (0221) 2 71 66-0 50676 Köln Telefax (0221) 2 71 66-20 E-Mail: [email protected] Internet: www.bvt-ev.de



Handelsverband Deutschland – HDE – Der Einzelhandel Am Weidendamm 1a Telefon (030) 7 26 250-0 10117 Berlin Telefax (030) 7 26 250-39 E-Mail: [email protected] Internet: www.einzelhandel.de

Kopie oder Nachdruck, auch auszugsweise, sind ohne Zustimmung des BVT untersagt.