Deutschland-Bremerhaven: Bauarbeiten für Häfen

10.06.2015 - Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:200426-2015:TEXT:DE:HTML.
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Mitgliedstaaten - Bauleistung - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren

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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:200426-2015:TEXT:DE:HTML

Deutschland-Bremerhaven: Bauarbeiten für Häfen 2015/S 110-200426 Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Bauauftrag Richtlinie 2004/17/EG Abschnitt I: Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Freie Hansestadt Bremen (Land), handelnd durch das „Sonstige Sondervermögen Fischereihafen des Landes Bremen (Wasserseite)“, vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, dieser vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG Am Strom 2 Kontaktstelle(n): bremenports GmbH & Co. KG Zu Händen von: Stefan Kohn 27568 Bremerhaven DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Fax: +49 47130901529 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.bremenports.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2)

Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste Hafeneinrichtungen

I.3)

Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1)

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: 2015/117 Offshore Terminal Bremerhaven – Bauwerke 1, 3 und 4.

II.1.2)

Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Bauauftrag Planung und Ausführung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bremerhaven. NUTS-Code DE502

II.1.3)

Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)

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Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.4)

Angaben zur Rahmenvereinbarung

II.1.5)

Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines Schwerlastterminals für die Windenergiewirtschaft in Bremerhaven am Standort Blexer Bogen (das „Offshore-Terminal Bremerhaven“, im Folgenden „OTB“). Hierzu werden folgende Bauleistungen ausgeschrieben: Bauwerk 1: Terminal (Kaje und Hinterland), Bauwerk 3: Terminalzufahrt, Bauwerk 4: Südlicher Seedeich. ° Es ist zu beachten, dass sämtliche wasserbaulichen Leistungen unter Tideeinfluss stattfinden. Die Bauwerke werden als Gesamtmaßnahme in einem einheitlichen Auftrag zusammen vergeben.

II.1.6)

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 45241000, 45112000, 45221211, 45240000, 45243300, 45243600, 45262310, 71322000

II.1.7)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8)

Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9)

Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

II.2)

Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1)

Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Auftragnehmer hat folgende Bauleistungen mit zugehörigen Leistungen der Ausführungsplanung zu erbringen: Bauwerk 1: Terminal (Kaje und Hinterland). Dieses Bauwerk umfasst die Herstellung der uferseitigen Einfassungen des OTB (rückverankerte Spundwände der Kaje und Flügelwände, ca. 710 m lang, Schwerlastplatte mit Ortbeton-Ramm-Pfählen ca. 500 m lang, Randdämme ca. 817 m lang, Flächenherstellung durch Nassbaggerarbeiten, ca. 25 ha., ca. 3 000 000 3

m Sand einspülen, Sohlertüchtigung und wasserseitige Anbindung an das Fahrwasser Weser durch Nassbaggerarbeiten). Bauwerk 3: Terminalzufahrt. Landseitige Verkehrsanbindung des OTB über ein ca. 600 m langes Rampenbauwerk (Neigung 1 %) und ein ca. 213 m langes tiefgegründetes Unterführungsbauwerk (Straße „Am Seedeich“). Bauwerk 4: Südlicher Seedeich Ertüchtigung des Landesschutzdeiches (Seedeich) auf ca. 640 m Länge. II.2.2)

Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3)

Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.3)

Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 45 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag 10/06/2015 S110 Mitgliedstaaten - Bauleistung - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren http://ted.europa.eu/TED Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

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III.1.1)

Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. Mängelansprüchebürgschaft 3 v. H.

III.1.2)

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß VOB/B.

III.1.3)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

III.1.4)

Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2)

Teilnahmebedingungen

III.2.1)

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular "Teilnahmeantrag OTB" zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag OTB“ ist unter der E-Mail Adresse: [email protected] schriftlich anzufordern. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen. Die nachfolgend gemachten Angaben sind von jedem Bewerber und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft verbindlich zu machen: 2. Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 Sektorenverordnung zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Sektorenverordnunggenannten und nachfolgend wiedergegebenen Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: a) Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen im In- oder Ausland: §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches, b) Vorteilsgewährung/Bestechung: §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162), c) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: § 299 des Strafgesetzbuches, d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, e) Bestechung von Mandatsträgern: § 108e des Strafgesetzbuches, f) Subventionsbetrug: § 264 des Strafgesetzbuches, g) Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuches. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass a) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,

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b) das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, c) das Unternehmen nicht die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beitrage zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat, d) das Unternehmen keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und e) keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, nach § 21 Abs. 2 Sektorenverordnung für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird. 4. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes. 5. Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gem. § 21 SchwarzarbG und § 6 AEntG vorliegt. Hinweis: Gemäß § 21 SchwarzArbG gilt: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Bauauftrag der in § 98 Nr. 1 bis 3 und 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von 3 Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. Gemäß § 21 AEntG gilt: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben auch bereits vor Zuschlagserteilung Nachweise zu verlangen. III.2.2)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Teilnahmeantrag OTB“ zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag OTB“ ist unter der E-Mail Adresse: [email protected] schriftlich anzufordern. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen. 2. Von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind verbindlich folgende Angaben zu machen: a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjähre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

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b) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach — Technisches Leitungspersonal, — Ingenieure, — Sonstige technischen Angestellte, — Kaufmännisches Personal und — Gewerbliche Mitarbeiter c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen. 3. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen an die Eignung: a) Der Bewerber oder die Bietergemeinschaft haben in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Umsatzerlöse durch Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, von nicht weniger als EUR 150 Mio. jährlich erzielt; bei Bietergemeinschaften werden insoweit die Umsätze kumuliert betrachtet; b) Der Bewerber oder die Bietergemeinschaft weisen ausreichenden Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht) nach. Für diesen Versicherungsschutz gelten die folgenden Mindestanforderungen: Die Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung müssen für Personenschäden mindestens 10 000 000 EUR und 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Diese Versicherungssummen sind im Kalenderjahr mindestens zweifach, für die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung einfach maximiert. Dem Versicherungsvertrag liegen mindestens die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (BBR). Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung zugrunde. Der Versicherungsschutz umfasst dabei mindestens — die Deckung für sämtliche Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsverhältnisse aus dem Vertrag, — Beauftragung von Subunternehmern, — Ggf. die gesamtschuldnerische Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften inkl. der Mitversicherung des Insolvenzrisikos, — Nachhaftung mind. 5 Jahre, d. h. Meldung von Schäden, die mind. bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags eintreten, — Schäden durch Energiemehrkosten, — Schäden durch Medienverluste, — Schäden durch Tätigkeits- einschl. Be- und Entlade- und Leitungsschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, — Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten, — Schäden durch Abbruch- und Einreißarbeiten (auch für Schäden innerhalb des Umkreises, dessen Radius der einzureißenden Sache entspricht), — Schäden durch Senkungen von Grundstücken, Erschütterungen, Erdrutschungen, — Schäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse, — Schäden durch Unterfangungen, Unterfahrungen, — Schäden aus der Tätigkeit als SiGe-Koordinator, — Schäden durch Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten, 10/06/2015 S110 Mitgliedstaaten - Bauleistung - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren http://ted.europa.eu/TED Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

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— Die Umwelthaftpflichtversicherung inkl. Regressrisiko, — Die Umweltschadensversicherung, — Kein Offshoreausschluss. Der Entwurf einer entsprechenden Versicherungsbestätigung wird mit dem Formular Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt und ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. 4. Bieter oder Bietergemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bietergemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen. III.2.3)

Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Teilnahmeantrag OTB“ zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag OTB“ ist unter der E-Mail Adresse: [email protected] schriftlich anzufordern. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen. 2. Jeder Bewerber und jede Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass insgesamt die technische Leistungsfähigkeit vorliegt, die zur Durchführung der Bauaufgabe erforderlich ist. Folgende Angaben sind verpflichtend: a) Die umfangreiche und komplexe Planungs-und Bauleistung erfordert umfassende Erfahrung in den folgenden Bereichen: aa) Kajenbau mit Schrägpfahlverankerung mittels wasserseitiger schwerer Rammung in Tidegewässern, bb) Nassbaggerarbeiten mittels Greifer-und Laderaumsaugbaggern in Tidegewässern, cc) Stahlbetonarbeiten Kaje (Spundwandholm, Schwerlastplatte) in Tidegewässern, dd) Stahlbetonarbeiten (für Unterführungsbauwerk), ee) Erdbau-und Spezialtiefbau mit großen Massenbewegungen, auch in Tidegewässern, ff) Deichbau auch in Tidegewässern. Hierfür sind jeweils 3 Referenzen zu benennen, die die praktische Erfahrung mit den vorgenannten Bereichen umfassen. Jede dieser Referenzen muss enthalten: — Die Bezeichnung des Bauvorhabens, — die bezogen auf das Bauvorhaben erbrachte Leistung, — das Auftragsvolumen, — den Leistungszeitraum, — Name und Bezeichnung des Auftraggebers, — Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mailanschrift und Telefonnummer für etwaige Rückfragen. Die Referenzen dürfen nicht älter sein als zehn Jahre, gerechnet ab Beginn der Ausführung bis heute. b). Es ist im Einzelnen die für die Durchführung der Baumaßnahme zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (Eigen- und Fremdgeräte) darzustellen und zu erläutern. Diese Angaben sind wie folgt zu gliedern: Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Bauaufgaben: aa) Kajenbau mit Schrägpfahlverankerung mittels wasserseitiger schwerer Rammung in Tidegewässern, bb) Nassbaggerarbeiten mittels Greifer-und Laderaumsaugbaggern in Tidegewässern,

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cc) Stahlbetonarbeiten Kaje (Spundwandholm, Schwerlastplatte) in Tidegewässern, dd) Stahlbetonarbeiten (für Unterführungsbauwerk), ee) Erdbau-und Spezialtiefbau mit großen Massenbewegungen, auch in Tidegewässern, ff) Deichbau auch in Tidegewässern. Für jede dieser Bauaufgaben ist die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung darzustellen. c) Benennung der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein sollen. 3. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen: a) Durch die Referenzen ist nachgewiesen, dass die unter 2 a) aa) bis ff) genannten Bauleistungen jeweils bereits ordnungsgemäß erbracht wurden, b) Das für die Durchführung des Auftrags erforderliche Gerät steht zur Verfügung. Als Mindestausstattung steht eine geeignete Hubinsel mit Hebeeinheit, ein Hängemäkler, ein Hydraulikrammbär MHU 270 oder vergleichbar, ein Hydraulikbagger auf Stelzenponton (backhoe dredger) oder Eimerkettenbagger, ein Laderaumsaugbagger (Hopper) und ein Wasserinjektionsgerät zur Verfügung. c) Der Projektleiter ist Ingenieur und hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung. 4.Bieter oder Bietergemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bietergemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen. III.2.4)

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3)

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1)

Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.3.2)

Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1)

Verfahrensart Nichtoffen

IV.2)

Zuschlagskriterien

IV.2.1)

Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind

IV.2.2)

Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3)

Verwaltungsangaben

IV.3.1)

Aktenzeichen beim Auftraggeber: 2015/117 Offshore Terminal Bremerhaven - Bauwerke 1, 3 und 4

IV.3.2)

Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3)

Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4)

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

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8.7.2015 - 13:30 IV.3.5)

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.6)

Bindefrist des Angebots

IV.3.7)

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3)

Zusätzliche Angaben: 1. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. 2. Unter der E-Mailadresse, [email protected], ist ein Erläuterungsbericht über die geplante Baumaßnahme sowie das Formular „Teilnahmeantrag OTB“ für diesen Wettbewerb abzurufen. Dieses Formular beschreibt die für den Teilnahmeantrag, insbesondere für die Darstellung der Referenzen und der technischen Ausrüstung, zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Formular „Teilnahmeantrag OTB“ ist mit den übrigen Teilnahmeunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. 3. Die Auswahl der Teilnehmer wird wie folgt durchgeführt: Der Auftraggeber wird zunächst eine formelle Eignungsprüfung durchführen. Bei den hiernach verbliebenen Bewerbungen wird im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung anhand der vorstehend genannten Mindestbedingungen zu den Kriterien unter III.2) festgestellt, ob der Bewerber nach Überzeugung des Auftraggebers für den Auftrag die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt. Die hiernach geeigneten Bieter werden zum weiteren Verfahren zugelassen. 4. Die zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmer erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, in der das weitere Verfahren mit den einzuhaltenden Bedingungen beschrieben wird.

VI.4)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 4213616407 Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de Fax: +49 4214966407

VI.4.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich erhoben ist eine Rüge, wenn eine Frist von 14 Kalendertagen ab Kenntnis eingehalten ist;

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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der vorstehend benannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.3)

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: [email protected] Telefon: +49 4213616407 Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de Fax: +49 4214966407

VI.5)

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 5.6.2015

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