Warenimport in die EU - Porath

Fällen sinnvoll, als importierendes Unternehmen ein internes Zoll Controlling ... Sanktionslistenprüfung. Beratung. Automatisierung. Bonus Programm.
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Warenimport in die EU 6 Punkte um beim Import von Waren in die EU Fehler zu vermeiden Bei der Zollabfertigung von Waren zum freien Verkehr in die EU gibt es eine Vielzahl von komplexen Regeln und Vorschriften zu beachten. Unabhängig davon wie Sie diesen Prozess gestalten – ob im Outsourcing oder Inhouse – ist eine gute Kommunikation ein wesentlicher Faktor für die Qualität der Zollanmeldungen. Da sich die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben nicht an Dritte abgeben lässt, ist es in beiden Fällen sinnvoll, als importierendes Unternehmen ein internes Zoll Controlling aufzubauen um die eigene Zollabteilung oder den externen Dienstleister zu kontrollieren. Porath Customs Agents hat 6 wesentliche Einfluss-Faktoren zusammengestellt, die in der Praxis für die häufigsten Fehler verantwortlich sind. Diese 6 Punkte sollten beim Aufbau eines Zoll Controllings mindestens berücksichtigt werden.

1.

Informationen zur Verbundenheit – immer wenn Verkäufer und Käufer verbunden sind, prüft der Zoll ob eine Preisbeeinflussung vorliegt. Wenn Sie ihre Zollprozesse organisieren, müssen Sie sicherstellen das die Information das eine Verbundenheit vorliegt, auch dort ankommt wo sie gebraucht wird. Begründete Zweifel daran, dass der Preis nicht beeinflusst wurde, können sich z.B. auch aus Verrechnungs-, Intercompany- oder Transferpreisen ergeben. Um Probleme bei einer Prüfung zu vermeiden, muss das Kaufgeschäft so gestaltet werden, als würde der Käufer von einem unabhängigen Dritten kaufen (Fremdverhaltensgrundsatz).

2.

Proforma-Rechnungen – Rechnungen die als „Proforma“ oder „Rechnung nur für Zollzwecke“ ausgestellt sind, sind nicht grundsätzlich verboten. Wenn Sie diese Art der Rechnung für die Zollabfertigung heranziehen, müssen Sie aber verschiedene Dinge in Ihrem Unternehmen sicherstellen. Dazu gehört u.a., dass der Rechnungsbetrag mit dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis übereinstimmt, und bei einer Prüfung lückenlos nachvollzogen werden kann. Wenn Sie es vermeiden können, verwenden Sie für die Zollabfertigung möglichst keine Proforma- oder

Rechnungen für Zollzwecke, sondern immer den Beleg, der auch in der Buchhaltung bezahlt wird.

3.

Kosten, die nicht auf der Handelsrechnung aufgeführt sind – Der Zoll spricht hier von einem „abgespaltenen Kaufpreis“. Damit sind Kosten gemeint, die sich zwar nicht direkt auf die eingeführte Ware beziehen, aber indirekt. Oftmals vergessen werden z.B. Werkzeug- und Gusskosten oder inländische Transportkosten, die vom Verkäufer bezahlt und separat be- oder verrechnet werden, aber auch Fälle in denen kurzfristig das Transportmittel von See- auf Luftfracht gewechselt wird, und die höheren Transportkosten nachbelastet werden. Ebenfalls zählen Kosten für Qualitätsprüfungen und Zertifizierung als abgespaltener Kaufpreis mit zum Zollwert.

4.

Beistellungen – Werden dem Lieferanten kostenlos oder zu ermäßigten Preisen Dinge zur Verfügung gestellt, die er zur Herstellung des Produkts benötigt, handelt es sich in der Regel um Beistellungen, die dem Zollwert hinzuzurechnen sind. Unterschieden wird hierbei nach materiellen (z.B. Etiketten) und geistigen Beistellungen (z.B. Designmuster), die 

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6 Punkte um beim Import von Waren in die EU Fehler zu vermeiden

je nachdem, wo sie hergestellt oder erstellt worden sind, mit in den Zollwert einbezogen werden müssen.

5.

Einreihung der Waren in den Zolltarif – Jede Ware die in die EU importiert wird, muss einer eindeutigen Zolltarifnummer zugeordnet werden. Die Zolltarifnummer entscheidet über eine Fülle verschiedenster Maßnahmen, wie z.B. die Höhe der zu zahlenden Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern, die Pflicht zur Vorlage eines Ursprungszeugnisses oder einer Einfuhrgenehmigung sowie Anmelde- und Untersuchungsverpflichtungen durch andere Behörden. Für die Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer sind komplexe Regeln zu beachten, deren Grundlage genaue Informationen über die Ware bilden. Hierzu gehören, je nach Produkt, detaillierte Angaben über das Material und die Beschaffenheit, sowie den vorgesehenen Verwendungszweck. Genaue Kenntnisse über die Einreihung von unvollständigen Waren, Teilen und Zubehör sowie deren Abgrenzung, sind unabdingbar. Sich auf Vermutungen zu verlassen, die auf einer handelsüblichen, allgemeinen Beschreibung, oder auf Angabe eines HS-Codes des Lieferanten beruhen, kann dem Importeur bei einer Zollprüfung viel Ärger einhandeln. Lassen Sie sich bei der Tarifierung Ihrer Waren von Experten unterstützen.

6.

Nutzung von Präferenzen – Präferenzen sind Zollvergünstigungen, die in einseitigen oder bilateralen Abkommen bei der Einfuhr in die EU gewährt werden. Um diese Vorzugsbehandlung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Präferenznachweis, wie z.B. eine EUR1 oder Form A, vorliegen. Das Ri-

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siko ob der Präferenznachweis korrekt und zu Recht ausgestellt wurde, liegt beim Importeur. Sollte sich bei einer Zollprüfung herausstellen, dass die Bedingungen zur Ausstellung der Präferenznachweise nicht erfüllt waren, kann dies die Nachberechnung von Eingangsabgaben für mehrere Jahre zur Folge haben.

Über Porath Customs Agents: Porath Customs Agents bietet Ihnen seit mehr als 25 Jahren an eigenen Standorten und über ein Partnernetzwerk europaweite Zolllösungen in Top-Qualität aus einer Hand. Ausgewählte Leistungen:  Zollabfertigung  Fiskalvertretung  Zoll- und Veterinärkontrollen  Zolllager Verwaltung  Management von Lieferantenerklärungen  Sanktionslistenprüfung  Beratung  Automatisierung  Bonus Programm Kontakt: Porath Customs Agents GmbH Am Windhukkai 5 | 20457 Hamburg | Germany Tel. +49 (40) 8000 50-500 E-Mail: [email protected]

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