6 Dinge die Sie wissen sollten, bevor Sie Waren in die EU ... - Porath

Bevor Sie Waren in die EU importieren, sollten Sie sich einige wichtige Fragen stellen: Unterliegen die zu importierenden Waren Verbote oder Beschränkungen ...
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6 Dinge die Sie wissen sollten, bevor Sie Waren in die EU importieren Bevor Sie Waren in die EU importieren, sollten Sie sich einige wichtige Fragen stellen: Unterliegen die zu importierenden Waren Verbote oder Beschränkungen? Welche Kosten beim Zoll kommen eigentlich auf mich zu? Ganz gleich, ob Sie einen Zolldienstleister beauftragen, oder die Zollabfertigung selber organisieren – seien Sie informiert und vorbereitet. Die im Folgenden aufgeführten Punkte helfen Ihnen bei der Orientierung:

1.

Wer importiert die Ware? Die Hauptperson bei der Anmeldung der Waren zum Import in die EU ist der Anmelder. Nach dem europäischen Zollrecht muss der Anmelder seinen Sitz in der Europäischen Union haben (Art. 64 Zollkodex). Vor dem Import sollte feststehen, wer dem Zoll gegenüber die Rolle als Anmelder übernimmt bzw. übernehmen kann, und die Eingangsabgaben zahlt. Der Anmelder muss zwingend über eine EORI Nummer verfügen (Ausnahme Privatpersonen), die rechtzeitig beantragt werden muss.

2.

Unterliegt die Ware bestimmten Verboten oder Beschränkungen bei der Einfuhr? Zu den Aufgaben des Zolls gehört es auch, die Einhaltung der unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften zu sichern, die den Import von Waren in das Gebiet der EU verbieten oder beschränken. Der Umfang dieser VuB ist enorm groß und reicht von jugendgefährdenden Schriften über die Bereiche Produktsicherheit bis hin zum Markenschutz. Diese Überwachung des gewerblichen Rechtsschutzes ist einer der häufigsten Gründe für Zollkontrollen bei Textilien, Schuhen und Taschen. Zu beachten sind zudem bestimmte Anmeldeverpflichtungen oder Einfuhrverbote für Lebensmittel.

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3.

Detaillierte Informationen zur Beschaffenheit und zum Verwendungszweck der Ware Mit Abgabe der Zollanmeldung führt der Zoll eine risikobasierte, und eine warenbezogene Analyse der angemeldeten Daten durch. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um nicht aufgrund unzureichender Informationen eine Kontrollanordnung der Zollstelle zu erhalten, ist eine zutreffende und eindeutige Warenbeschreibung, mit der passenden Zolltarifnummer. Hierfür sind detaillierte Angaben zur Beschaffenheit der Ware erforderlich. Sofern eine Ware aus mehreren Materialien besteht, oder ein mehrfacher Verwendungszweck vorliegt, muss dies möglichst genau beschrieben werden. Fotos dienen dem Zolldienstleister hier als Hilfestellung – die Zollstelle kann diese Unterlagen akzeptieren, muss es aber nicht.

4.

Informationen die den Zollwert der Ware beeinflussen können Komplexe Regeln sind auch bei der korrekten Ermittlung des Zollwerts einer Ware von zentraler Bedeutung. Beim Import von Fertigwaren wird der Zollwert meist durch den Transaktionswert festgelegt. Dies ist der tatsächlich gezahlte bzw. zu zahlende Kaufpreis für die Ware, inklusive aller Kosten die bis zur Außengrenze der EU anfallen. Den Zollwert vervollständigen somit je nach Lieferbedingungen auch Kosten wie die Seefracht, Luftfracht oder Versicherungen. 

6 Dinge die Sie wissen sollten, bevor Sie Waren in die EU importieren | Stand 01.2016

5.

Ausnutzung von Möglichkeiten wie Zollermäßigung und -befreiung Im Zollrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, Waren ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in die EU einzuführen. Sie können z. B. wieder in die EU eingeführt werden (abgabenfrei als Rückware), wenn sie innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Einfuhr aus dem Gebiet der EU als Unionsware exportiert wurden. Zollbefreiungen sind auch unter bestimmten Voraussetzungen für Warenmuster und Proben, sowie für Waren die Testzwecken dienen sollen, vorgesehen. Eine vorübergehende Einfuhr von Waren kann auch unter Leistung einer Sicherheit zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden. Aufgrund der zahlreichen Präferenz- und Freihandelsabkommen der EU mit Drittländern, kann durch Vorlage bestimmter Präferenznachweise der zu zahlende Zoll reduziert, oder ganz eingespart werden.

6.

Welche Kosten fallen beim Zoll an, und wie kann ich diese bezahlen? Abhängig davon, welche Warenart importiert wird und in welchem Land die Ware zur Einfuhr angemeldet wird, gibt es verschiedene Abgaben, die bezahlt werden müssen. In den meisten Fällen fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Die Höhe des Zolls richtet sich nach dem Zolltarif und eventuellen Präferenzen (abhängig vom Ursprungsland). Der Satz für die Einfuhrumsatzsteuer ist identisch mit dem MwSt-Satz im jeweiligen Einfuhrland. Eventuell können Antidumpingzölle, zusätzliche Agrar-Zölle oder Verbrauchsteuern hinzukommen. Bezahlen können Sie bei der Zollstelle entweder mit Bargeld, oder durch eine Vorabüberweisung. Zahlungen per Kre-

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ditkarte, Paypal und EC-Karte sind nur an bestimmten Zollstellen möglich – dabei ist das Limit der Karte zu beachten. Bei regelmäßigen Einfuhren kann die Zahlungsabwicklung über den Zolldienstleister organisiert werden.

Über Porath Customs Agents: Porath Customs Agents entwickelt seit 1985 internationale Zolllösungen aus einer Hand. Als unabhängiger Spezialist mit vier eigenen Standorten in Deutschland und einem exzellenten Partnernetzwerk bieten wir Ihnen maßgeschneiderten Service in Top-Qualität. Zu unseren Kernkompetenzen zählen:  Zollabfertigung  Fiskalvertretung  Zoll- und Veterinärkontrollen  Zolllager Verwaltung  Management von Lieferantenerklärungen  Sanktionslistenprüfung  Beratung  Automatisierung

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