Lieferantenerklärungen - Porath

sollten immer vor Abgabe und unmittelbar nach Eingang genau geprüft werden. 1. Falscher HS-Code: Die Listenbedingungen, ob eine Lieferantenerklärung ...
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Lieferantenerklärungen Tipps und Hinweise zur Fehlervermeidung Lieferantenerklärungen sind für viele ein Mysterium. Der Inhalt passt in der Regel auf eine DIN A4 Seite, und es sind nur einige wenige Felder auszufüllen. Trotzdem kann eine falsch ausgefüllte Lieferantenerklärung weitreichende Folgen, wie z.B. Schadenersatzforderungen von Kunden, Imageverlust oder Entzug von Bewilligungen (Ermächtigter Ausführer) nach sich ziehen. Porath Customs Agents hat die häufigsten Fehlerquellen für Sie zusammengestellt. Lieferantenerklärungen sollten immer vor Abgabe und unmittelbar nach Eingang genau geprüft werden.

1.

Falscher HS-Code: Die Listenbedingungen, ob eine Lieferantenerklärung ausgestellt werden darf oder nicht, sind in den jeweiligen Abkommen zwischen der EU und den einzelnen Ländern genau geregelt. So gibt es im Präferenzrecht nicht einen Ursprung an sich, sondern die Regeln, ob die Ware die Ursprungskriterien erfüllt oder nicht, bestimmen die jeweiligen Abkommen. Unterteilt nach dem HSCode, wird in den Verträgen genau beschreiben wie eine Ware hergestellt, be- oder verarbeitet sein darf, um präferenzberechtigt zu sein. Die meisten dieser Verträge sind bereits vor vielen Jahren geschlossen worden. Seitdem sind im Harmonisierten System (HS) auch Tarifnummern geändert, oder Waren in abweichende Tarifnummern eingereiht worden. Ein falscher HS-Code in der Lieferantenerklärung führt oft auch zu falschen Kriterien, die bei der Ermittlung der Präferenzberechtigung geprüft wurden.

2.

Falsche Wertermittlung: Nach den Listenbedingungen sind für die Ermittlung der Ursprungseigenschaft sehr oft auch Wertkriterien relevant, die

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festlegen wie hoch der Anteil an Nichtursprungswaren im Verhältnis zum Ab Werk Preis sein darf. Preisveränderungen wie z.B. gewährte Rabatte oder Preisstaffeln (vor allem auch nachträgliche Änderungen etwa wegen einer Mängelrüge), können diese Wertgrenze beeinflussen. Die maximal mögliche Preisreduzierung sollte je Artikel genau berechnet werden, um die Präferenzberechtigung nicht zu verlieren. Idealerweise sollten diese Berechnungen bereits vor Vertragsabschluss angestellt werden.

3.

Kein Nachweis für den Ursprung zugelieferter Ware: In Produktionsbetrieben die einen gewissen Anteil an Vormaterialien einsetzen dürfen um Fertigwaren zu produzieren, kann auf die Anforderung einer Lieferantenerklärung verzichtet werden, wenn der Gesamtanteil an eingesetzten Nichtursprungswaren die maximal erlaubte Wertgrenze nicht übersteigt. Bei Händlern hingegen, ist die Anforderung einer Lieferantenerklärung für jeden Artikel unbedingt erforderlich, um selber eine Lieferantenerklärung ausstellen zu dürfen. 

4.

Fehlendes oder falsches Land: Bei der Anforderung einer Lieferantenerklärung muss darauf geachtet werden, dass dort die Länder bzw. Gebiete aufgeführt sind, in die diese Ware weiter exportiert werden soll. Dies sollte auch in jedem Einzelfall überprüft werden, selbst wenn diese Länder vertraglich vereinbart wurden. Sofern z.B. die Schweiz (CH) nicht aufgeführt ist, darf für dieses Zielland weder eine Lieferantenerklärung, noch ein Präferenznachweis ausgestellt werden.

5.

Ausschlussklauseln: Der Text, der für die Lieferantenerklärungen verwendet werden darf, ist vorgeschrieben. Jegliche auch noch so kleine Abweichung hiervon führt zur Ungültigkeit des Dokuments. Auch hinzugefügte Ausschlussklauseln, die sich auf Aussagen in zukünftigen Dokumenten wie Handelsrechnungen oder Lieferscheinen beziehen, sind nicht erlaubt und führen zur Unwirksamkeit der gesamten Erklärung.

6.

Kommunikation: Eines der wichtigsten Themen im Bereich Zoll überhaupt, gilt auch für die Lieferantenerklärungen. Produktion/Einkauf und Vertrieb müssen optimal kommunizieren. Bei allen Änderungen im Produktions- oder Einkaufsprozess, wie z.B. auch dem kurz- oder langfristigen Wechsel des Lieferanten, können die Präferenzkalkulation positiv oder negativ beeinflussen. Auch mit den Lieferanten muss die Kommunikation optimiert werden und zwar in beide Richtungen. Zwar verpflichten sich

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Zulieferer in der Lieferantenerklärung dazu, über Änderungen aktiv zu informieren, dies geschieht aber oftmals mangels ausreichender Kenntnisse über den Wirkungskreis der Lieferantenerklärung nicht.

Über Porath Customs Agents: Porath Customs Agents bietet Ihnen seit mehr als 25 Jahren an eigenen Standorten und über ein Partnernetzwerk europaweite Zolllösungen in Top-Qualität aus einer Hand. Ausgewählte Leistungen:  Management von Lieferantenerklärungen  Zollabfertigung  Fiskalvertretung  Zoll- und Veterinärkontrollen  Zolllager Verwaltung  Sanktionslistenprüfung  Beratung  Automatisierung  Bonus Programm Kontakt: Porath Customs Agents GmbH Am Windhukkai 5 | 20457 Hamburg | Germany Tel. +49 (40) 8000 50-500 E-Mail: [email protected]