Verzicht auf Laubbläser_1017 - Stadt Linz

05.10.2017 - Oktober 2014 für. Gebiete, in denen die ... der Gemeinderatssitzung am. 19. Oktober 2017 zu setzen. Berichterstatterin. GRin Alexandra Schmid.
85KB Größe 6 Downloads 48 Ansichten
Telefon +43 732 739444

Herrn Bürgermeister

Telefax +43 732 739444-35

Klaus Luger Altes Rathaus

E-Mail [email protected]

Hauptplatz 1 4020 Linz

5.10.2017

Antrag gem. §12 Abs. 1 StL. 1992 Verzicht auf den Einsatz von Laubbläsern - Luftbelastung und Lärm vermeiden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, basierend auf § 15 IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) wird in der Steiermark seit 1. Oktober 2014 für Gebiete, in denen die Feinstaub-Grenzwerte am stärksten überschritten werden (z.B. Graz oder Leibnitz) ein Laubbläserverbot verordnet. Diese Verordnung ist eine Maßnahme gegen den Feinstaub. Grundlage dieser Entscheidung ist eine, von der steirischen Landesregierung in Auftrag gegebene Studie der TU Graz. Aus dieser Studie geht hervor, dass durch den Einsatz von Laubbläsern deutlich mehr Staub aufgewirbelt wird, als durch Besenkehrung. Beim Reinigen mittels Besen werden verglichen mit dem Laubbläser – bezogen auf PM10 – ca. 85% der Emissionen reduziert, bezogen auf PM2,5 sind es sogar fast 96%. Unterschiede gibt es natürlich auf welchen Flächen die Laubbläser und Laubsauger zum Einsatz kommen, aber es wäre für Städte wie Linz, in denen es auch Probleme mit der Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte gibt, anzustreben, ein solches Einsatzverbot von Laubbläsern und Laubsaugern nach dem IG-L zu prüfen und nach Möglichkeit nach steirischem Vorbild auch umzusetzen. Die Stadt kann hier auch mit gutem Beispiel vorangehen und die eigenen Dienststellen so wie die Unternehmen der Stadt Linz (UGL), die solche Geräte im Einsatz haben, auffordern, grundsätzlich auf den Einsatz von Laubbläsern zu verzichten. Neben dem Verhindern zusätzlicher Feinstaubentwicklung gilt es auch, die Linzerinnen und Linzer von der massiven Lärmbelästigung und der nicht unbeträchtlichen Belästigung durch Gestank der verbrennungsmotorbetriebenen Laubbläser zu befreien.





Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Die Dienststellen des Magistrats Linz, die Laubbläser und/oder Laubsauger im Einsatz haben, werden aufgefordert, auf den Einsatz dieser Geräte zu verzichten um zusätzliche Feinstaubaufwirbelungen möglichst zu verhindern. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B beim Reinigen der Straße unter parkenden Autos) kann ein Laubbläser bzw. Laubsauger zum Einsatz kommen. Resolution an die UGL Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert die Unternehmen der Stadt Linz auf, auf den Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern zu verzichten um zusätzliche Feinstaubaufwirbelungen möglichst zu verhindern. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B beim Reinigen der Straße unter parkenden Autos) kann ein Laubbläser bzw. Laubsauger zum Einsatz kommen. Resolution an die Oö. Landesregierung „Die Oö. Landesregierung wird ersucht, nach dem Vorbild Steiermark, die Möglichkeit eines Verbots von Laubbläsern nach dem IL-G zu prüfen und gegebenenfalls in Umsetzung zu bringen.

Weiters wird beantragt, den Antrag auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2017 zu setzen.

Berichterstatterin

GRin Alexandra Schmid