Teilplan Eisenbahnlärm (2010) - Stadt Mannheim

19.10.2010 - 800 m. 350 m. Wand. Wand. Waldhof. Spiegelstraße. Stationsstraße ..... ein Fachgespräch unter der Leitung von Dezernat IV mit Beteiligung.
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Beschlussanlage 1

Lärmminderungsplanung im Ballungsraum Mannheim

Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

Februar 2011

Stadt Mannheim, Fachbereich Städtebau

24.02.2011

Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

Stand: 24.02.2011

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) Bericht-Nr. 10_01

Stadt Mannheim, Fachbereich Städtebau

24.02.2011

Impressum Bearbeitung: Stadt Mannheim Fachbereich Städtebau Ute Lehnertz Stand: 24.02.2011

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Seite I

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24.02.2011

Inhaltsverzeichnis Seite

1

Einleitung...............................................................................................................1

2

Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) ...................................4

2.1

Beschreibung des Ballungsraums................................................................................. 4

2.2

Beschreibung der Eisenbahnstrecken .......................................................................... 4

2.3

Zuständige Behörde........................................................................................................ 4

2.4

Rechtlicher Hintergrund ................................................................................................. 4

2.5

Geltende Grenzwerte ...................................................................................................... 5

2.6

Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten – Eisenbahnlärm ................................ 6

2.7

Vorgehensweise und Auslösekriterien.......................................................................... 7

2.8

Abgrenzung der Aktionsbereiche Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm ................................................................................................................ 8

2.9

Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung.......................... 12

2.9.1

Vorhandene Maßnahmen................................................................................................ 12

2.9.2

Bahnlärmsanierungsprogramm in Mannheim .................................................................. 14

2.9.3

Innovative Maßnahmen in Mannheim.............................................................................. 21

2.9.4

Allgemeine Förderprogramme......................................................................................... 22

2.10

Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung..................................................................... 23

3

Strategische Umweltprüfung .............................................................................25

4

Kosten der geplanten Maßnahmen und Umsetzung........................................26

5

Weiteres Vorgehen..............................................................................................27

6

Verfahren .............................................................................................................27

6.1

Einleitung der Lärmaktionsplanung / Bekanntmachung ............................................ 28

6.2

Beschluss zur Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans Mannheim 2008 / Billigung ........................................................................................... 28

6.3

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Seite II

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Seite Einbeziehung der Öffentlichkeit / Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans.......................................................................................................... 28 6.4

Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände........................................................................................................................ 29

6.5

Anhörungstermin Öffentlichkeit / Protokoll ................................................................ 29

6.6

Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge zu Maßnahmen zur Lärmminderung aus der Öffentlichkeit........................................................................ 29

6.7

Beschluss des Lärmaktionsplans 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm............................ 29

7

Anlagen: Tabellen und Abbildungen zum Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm ...................................................................................30

7.1

Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm, Abgrenzung der Aktionsbereiche, Übersichtskarte....................................................................................

7.2

Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen ...........................................

7.2.1

Aktionsbereich A_10_01 .....................................................................................................

7.2.2

Aktionsbereich A_10_02 .....................................................................................................

7.2.3

Aktionsbereich A_10_03 .....................................................................................................

7.2.4

Aktionsbereich A_10_04 .....................................................................................................

7.2.5

Aktionsbereich A_10_05 .....................................................................................................

7.2.6

Aktionsbereich A_10_06 .....................................................................................................

7.2.7

Aktionsbereich A_10_07 .....................................................................................................

7.2.8

Aktionsbereich A_10_08 .....................................................................................................

7.2.9

Aktionsbereich A_10_09 .....................................................................................................

7.2.10

Aktionsbereich A_10_10 .....................................................................................................

7.2.11

Aktionsbereich A_10_11 .....................................................................................................

7.2.12

Aktionsbereich A_10_12 .....................................................................................................

7.2.13

Aktionsbereich A_10_13 .....................................................................................................

7.2.14

Aktionsbereich A_10_14 .....................................................................................................

7.2.15

Aktionsbereich A_10_15 .....................................................................................................

7.2.16

Aktionsbereich A_10_16 Teil1, Teil 2, Teil 3........................................................................

7.2.17

Aktionsbereich A_10_17 .....................................................................................................

7.3

Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm, Tabelle Betroffenheiten ohne Maßnahmen in den Aktionsbereichen.........................................

7.4

Auflistung aller betroffenen Wohngebäude mit Lnight > 65 dB(A) Eisenbahnlärm ..................................................................................................................

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Seite III

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7.5

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Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, Behörden, städtische Dienststellen, Verbände und sonstige Stellen ......................................................................................................... Seite

Tabellen Tabelle 1

Tabelle mit den Kennziffern...................................................................................... 4

Tabelle 2

Lärmgrenz-, Lärmricht- und Orientierungswerte nach den geltenden nationalen Regelwerken........................................................................................... 6

Tabelle 3

Betroffenenzahl: Menschen, Quelle: Lärmkartierung © EisenbahnBundesamt 2009 ...................................................................................................... 7

Tabelle 4

Betroffenenzahl: Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, Fläche, Quelle: Lärmkartierung © Eisenbahn-Bundesamt 2009............................................ 7

Tabelle 5

Übersicht der Aktionsbereiche, Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm ......................................................................................................... 9

Tabelle 6

Vorhandene Lärmschutzmaßnahmen .................................................................... 12

Tabelle 7

Auflistung der 14 Streckenabschnitte, die in den Jahren 2009 und 2010 auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft wurden, Quelle: Beschlussvorlage 146/2010 ................................................................................... 15

Tabelle 8

Bahnlärmsanierung, Auflistung der Maßnahmen und geplante zeitliche Umsetzung, Quelle: Beschlussvorlage 146/2010...................................... 17

Tabelle 9

Reduzierung der Betroffenenzahlen in den Aktionsbereichen aufgrund der Maßnahmen des Bahnlärmsanierungsprogramms, Auszug der Tabelle in der Anlage 7.3..................................................................... 18

Tabelle 10

Aktionsbereiche ohne Maßnahmen aus dem Bahnlärmsanierungsprogramm bzw. dem Programm für Innovative Maßnahmen........................................................................................................... 23

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1

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Einleitung

Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die ‘Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm’ (‘EU-Umgebungslärmrichtlinie’) verabschiedet1. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein ‘gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern’. Dazu wurde in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert. Für die Lärmkartierung der Straßen und Straßenbahnen sowie die großen Industrie- und Gewerbegebietsflächen, die sogenannten IVU-Betriebe2, und Häfen im Ballungsraum Mannheim ist die Stadt Mannheim verantwortlich. Die Lärmkarten sind unter www.mannheim.de veröffentlicht. Die Lärmkarten für die Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (Schienewege der DB AG) wurden durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erstellt und sind im Internet unter laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de einzusehen. In einem weiteren Schritt ist aufbauend auf der Lärmkartierung gemäß der Richtlinie 2002/49/EG i.V.m. § 47d BImSchG bis zum 18. Juli 2008 ein Lärmaktionsplan, mit dem 'Lärmprobleme und Lärmauswirkungen' geregelt werden, zu erarbeiten. Der Lärmaktionsplan soll 'Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung sowie zum Schutz ruhiger Gebiete' formulieren. Im Lärmaktionsplan 2008 wurden die Lärmquellen Straße, Straßenbahnen, City-Airport Mannheim sowie die IVU-Anlagen und Häfen vertiefend betrachtet. Dabei wurde schnell deutlich, dass die Hauptverursacher der Lärmbelastung (bezogen auf die Zahl der Betroffenen und die Höhe der Immissionspegel) der Straßen- und Straßenbahnverkehr sind und andere Verursacher (Industrie und Luftverkehr) dahinter deutlich zurückbleiben. Daher wurden für diese Lärmarten im Lärmaktionsplan 2008 noch keine Maßnahmen vorgesehen. Für zukünftige Fortschreibungen des Lärmaktionsplans wird aber zu prüfen sein, in welchem Umfang die Auswirkungen des Fluglärms und der gewerblichen Geräusche Gegenstand der Planung sein werden. Im Fokus des Lärmaktionsplans 2008 lagen die Bereiche mit den absolut höchsten Geräuschbelastungen (über 75 dB(A) am Tag bzw. über 65 dB(A) in der Nacht). Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 25.11.2008 den Lärmaktionsplan 2008 für den Ballungsraum Mannheim gemäß § 47d BImSchG sowie Festlegung des weiteren Vorgehens in den Jahren 2009 und 2010 beschlossen. Da die Ergebnisse der Lärmkartierung der Eisenbahnen für die Ballungsräume gerade erst zu diesem Zeitpunkt durch das hier zuständige EisenbahnBundesamt veröffentlicht wurden, konnte diese Stufe des Lärmaktionsplans noch keine Bewertung des Eisenbahnlärms geschweige denn eine Maßnahmenliste enthalten. Diese Lücke wird mit der vorliegenden Planung geschlossen.

1

Abl. L 189/12 vom 18.7.2002

2

Betriebe und Anlagen in Betrieben, die der europäischen Richtlinien über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, kurz IVU-Richtlinie, unterliegen. Diese EG-Richtlinie regelt die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage eines medienübergreifenden Konzeptes.

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Nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung durch das Eisenbahn-Bundesamt wurden erst im März 2010 die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie die Grundlagendaten, die für eine detaillierte Betroffenheitsanalyse und die Erarbeitung des Lärmaktionsplans erforderlich sind, an die Kommunen übergeben, denen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Erarbeitung der Lärmminderungsmaßnahmen auch beim Eisenbahnlärm obliegt. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte mit der inhaltlichen Bearbeitung des Teilplans Eisenbahnlärm begonnen werden. Das Land Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm Lärmaktionsplanung aufgelegt. Die Stadt Mannheim hat bisher 0,43 Euro je Einwohner aus diesem Programm als Fördermittel erhalten. Die Schlusszahlung von 0,07 Euro je Einwohner war bis zum 30.11.2010 beim Ministerium zu beantragen. Voraussetzung dazu war, dass der beschlossene, um den Eisenbahnlärm ergänzte Lärmaktionsplan bis zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Da aber auch das Ministerium nicht verkannt hat, dass dies in dem zu Verfügung stehenden Zeitraum seit Übergabe der Daten nicht möglich ist, wurde der Zuwendungsbescheid dahingehend angepasst, dass die Auszahlung der Schlussrate auch möglich ist, wenn der Lärmaktionsplan öffentlich ausgelegen hat und eine erste Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vorliegt. Durch Billigung des Entwurfs des Lärmaktionsplans und Beschluss der öffentlichen Auslegung im AUT am 28.09.2010 wurde erreicht, dass Mannheim die Schlusszahlung bescheidskonform bis zum 30.11. anfordern konnte. Im Januar 2011 wurde die Schlussrate von 21.551,32 Euro ausgezahlt. Die Stadt Mannheim hat sich entschieden, den Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm in Analogie zu dem vorliegenden Lärmaktionsplan für die Straße und die Straßenbahnen zu erarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Vorgehensweise und die Auslöswerte. Von besonderer Bedeutung für den Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm ist, dass das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) derzeit in Mannheim durchgeführt wird. Aufgrund der hohen Betroffenheit Mannheims wurden 15 Streckenabschnitte in das Programm aufgenommen. Der AUT wurde zuletzt mit Beschlussvorlage 146/2010 über den aktuellen Stand informiert. Derzeit werden 10 dieser Abschnitte als förderfähig eingestuft. Darüber hinaus erhält der Sonderfall Alteichwald eine aktive Schallschutzmaßnahme, die anders als in den übrigen Abschnitten nicht allein durch das Sanierungsprogramm finanziert wird. Um eine aktive Maßnahme in diesem Bereich zu ermöglichen, hat die Stadt Mannheim beschlossen, sich an den Kosten zu beteiligen (Beschlussvorlage 205/2008 vom 16.04.2008). Die Sanierungsabschnitte sowie die darin vorgesehenen Maßnahmen werden ausführlich in Kapitel 2.9.2 dargestellt und sind in der Tabelle 8 zusammengefasst. Durch die in diesem Programm vorgesehenen Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 4,7 km und zusätzlichen passiven Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern und zusätzlich Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen) wird bereits eine deutliche Reduzierung der Betroffenen erreicht. Daher werden diese Maßnahmen dem derzeitigem Planungsstand der durchführenden DB Projektbau GmbH entsprechend in die Lärmminderungsplanung eingestellt. Dennoch verbleiben im Ballungsraum Mannheim weitere Bereiche, die in hohem Maße vom Eisenbahnlärm betroffen sind und im Zuge der Lärmaktionsplanung zum Eisenbahnlärm zu betrachten sind. Dies betrifft auch Gebäude, die aufgrund der Tatsache, dass sie erst nach dem 01.04.1974 errichtet wurden, im Zuge des Bahnlärmsanierungsprogramms nicht geschützt werden. Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) Bericht-Nr. 10_01

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Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Handlungsspielraum der Stadt Mannheim im Hinblick auf die Eisenbahn aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten sehr gering ist. Die Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer wirkungsvollen Minderung der Emission der Schienenwege führen, wie z.B. die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten oder die Verpflichtung zum Einsatz der geräuscharmen K-Sohle an Güterwaggons können nicht durch die Stadt Mannheim erreicht werden. Die Anforderungen an den Inhalt des zu erstellenden Lärmaktionsplans ergeben sich aus dem Anhang V der EU–Umgebungslärmrichtlinie. Darüber hinaus gehende Ausführungen zur Lärmaktionsplanung liegen bis auf die Angaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe § 47d BImSchG) nicht vor. Von der Möglichkeit zum Erlass einer konkretisierenden Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 47f BImSchG wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Die Mindestanforderungen werden nachfolgend aufgeführt: •

Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind,



Benennung der zuständigen Behörde,



Aufzeigen des rechtlichen Hintergrunds,



Beschreibung aller geltenden Grenzwerte,



Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten,



Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von



Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen,



Protokoll der öffentlichen Anhörungen,



bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung,



Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete,



langfristige Strategie,



finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-



Nutzen-Analyse,



geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans,

In den Aktionsplänen sollten außerdem •

Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (die sich belästigt fühlen, unter Schlafstörungen leiden oder anderweitig beeinträchtigt sind)

enthalten sein.

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2

Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

2.1

Beschreibung des Ballungsraums

Der Ballungsraum Mannheim lässt sich wie folgt beschreiben: Tabelle 1

Tabelle mit den Kennziffern Kennzahl

Angabe

Fläche

145 km²

Funktion

Oberzentrum

Lage

Nördliches Oberrheingebiet in der Metropolregion Rhein-Neckar

Einwohnerzahl

325.000

Zuständige Behörde für die Lärmkartierung mit

Stadt Mannheim, Fachbereich

Ausnahme der Eisenbahnstrecken der DB AG

Städtebau

Zuständige Behörde für die Lärmaktionsplanung

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2.2

Beschreibung der Eisenbahnstrecken

Aufgrund seiner Funktion als Knotenpunkt ist Mannheim von einer Vielzahl von Eisenbahnstrecken betroffen, die hier mit der Nomenklatur der DB AG (entsprechend ihrer Meldung an die EU) aufgelistet werden: 3401, 3522, 3601, 4000, 4002, 4010, 4011, 4020, 4021, 4030, 4040, 4050, 4051, 4052, 4060, 4061, 4062 und 4080

2.3

Zuständige Behörde

Stadt Mannheim Fachbereich Städtebau Collinistraße 1 68161 Mannheim

2.4

Rechtlicher Hintergrund

Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erfolgt ausschließlich eine Berechnung der Geräuschbelastung, weil allein damit eine flächendeckende Darstellung möglich ist. Die vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren wurden dazu an die Erfordernisse der Anhänge der Richtlinie angepasst und als vorläufige Berechnungsmethoden veröffentlicht.

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Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („EU-Umgebungslärmrichtlinie“), Abl. L 189/12 vom 18.7.2002



Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. I S. 1794 (§ 47a-f des BImSchG), Einführung des 6. Teils Lärmminderungsplanung in das Bundes-immissionsschutzgesetz

2.5

Geltende Grenzwerte

Ein Bestandteil der Mindestanforderungen für Aktionspläne besteht darin, alle geltenden nationalen Lärmgrenzwerte aufzuführen. Der Vollständigkeit halber wird diese Übersichtstabelle auch im Teilplan Eisenbahnlärm angegeben. Es ist zu berücksichtigen, dass sie auf anderen Ermittlungsverfahren beruhen als die in den Strategischen Lärmkarten angegebenen Lärmindizes Lden und Lnight und damit nicht direkt vergleichbar sind. Im Einzelfall sind zur Prüfung, ob Grenz- oder Richtwerte überschritten sind, separate Berechnungen unter Anwendung der nationalen Berechnungsverfahren notwendig. In der nachfolgenden Tabelle 2 sind wichtige Lärmgrenz-, Lärmricht- und Orientierungswerte aus den aktuell gültigen nationalen Regelwerken tabellarisch aufgeführt, die einen Bezug zur Lärmminderungsplanung besitzen

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Tabelle 2

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Lärmgrenz-, Lärmricht- und Orientierungswerte nach den geltenden nationalen Regelwer3

ken

2.6

Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten – Eisenbahnlärm

Unter http://Laermkartierung.Eisenbahn-Bundesamt.de öffnet sich der so genannte EBAViewer und es können die Ergebnisse der Kartierung für das gesamte Bundesgebiet angesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden. Durch Eingabe des Gemeindenamens in der an der linken Seite untergebrachten Suchfunktion wird der Kartenausschnitt auf das entsprechende Gemeindegebiet verschoben. Eine Auswertung der Betroffenenzahlen kann unter dem Punkt Lärmstatistik für die ausgewählte Gemeinde abgerufen werden. Eine ausführliche Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten des EBA-Viewers ist den Hinweisen zur Nutzung zu entnehmen. Auf der rechten Seite kann mittels einer Auswahlleiste zwischen den Darstellungen LDEN und LNight gewechselt werden. Außerdem stehen hier weitere Zoom- und Verschiebefunktionen zur Verfügung. Die Strategischen Lärmkarten stellen neben der grafischen Darstellung der Lärmsituation anhand der Lärmindizes auch Informationen über die geschätzte Anzahl der betroffenen Einwohner sowie die geschätzte Anzahl der betroffenen Wohnungen, Krankenhäuser und Schulen dar. Sie stehen 3

Im Bundeshaushalt 2010 wurden Lärmsanierungsgrenzwerte für die Straße um 3 dB abgesenkt. Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise im Lärmaktionsplan 2008 wird im Zuge des Teilplans Eisenbahnlärm nicht weiter auf diese Änderung eingegangen, da sie sich zunächst auch nur auf die Straße auswirkt. Die Sanierungsgrenzwerte für die Schiene wurden nicht reduziert.

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getrennt für die einzelnen Lärmquellenarten und jeweils für die Lärmindizes Lden (Tag 00.00 bis 24.00) und Lnight (Nacht 22.00 bis 06.00) zur Verfügung. Die Lärmkarten sollen im Weiteren alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Zusammenfassend sind für den Ballungsraum Mannheim in den Tabellen 3 und 4 die ermittelte Anzahl der betroffenen Bewohner am Tag (0.00 bis 24.00) und in der Nacht (22.00 bis 06.00) sowie die Angaben zu betroffenen Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern und zur Fläche angegeben. Tabelle 3

Betroffenenzahl: Menschen, Quelle: Lärmkartierung © Eisenbahn-Bundesamt 2009

Pegelbereich

LDEN

Pegelbereich

LNight

[dB(A)]

Zahl betroffener Menschen

[dB(A)]

Zahl betroffener Menschen

50-55

32.570

55-60

42.390

55-60

9.620

60-65

13.640

60-65

3.220

65-70

3.980

65-70

1.170

70-75

1.470

>70

590

>75

760

Tabelle 4

Betroffenenzahl: Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, Fläche, Quelle: Lärmkartierung © Eisenbahn-Bundesamt 2009

Schwellenwerte

Zahl

Zahl

Zahl betroffener

Betroffene

LDEN

betroffener

betroffener

Krankenhäuser

Fläche [km²]

[dB(A)]

Wohnungen

Schulen

>55

31.506

108

7

45,08

>65

3.140

22

0

13,32

>75

382

1

0

3,96

Insbesondere aufgrund der hohen Geräuscheinwirkungen in der Nacht ist der Eisenbahnlärm als kritische Geräuschquelle einzustufen. Durch den Eisenbahnlärm sind in der Nacht bis zu 1.790 Einwohner von Geräuscheinwirkungen über 65 dB(A) betroffen. Beim Straßenverkehrslärm sind es im Vergleich ‚nur’ 1.100 Einwohner. Wie die Tabelle 3 zeigt, stellt die Nacht den kritischen Zeitraum dar. Daher werden die nachfolgenden Betrachtungen bezogen auf diesen Zeitraum durchgeführt.

2.7

Vorgehensweise und Auslösekriterien

Aufgrund der hohen Betroffenheiten liegt der Fokus des Teilplans Eisenbahnlärm auf den Bereichen mit den absolut höchsten Geräuschbelastungen. Aufbauend auf der Analyse der Ergebnisse der Lärmkartierung und der Auswertung der einschlägigen Fachdiskussion, um die Auswirkung von Geräusche auf den Menschen, z.B. der Empfehlung Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) Bericht-Nr. 10_01

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des Nachhaltigkeitsbeirates der Landesregierung für 'Ein kommunales Verkehrslärm-Sanierungskonzept für Baden-Württemberg', wurden für den Lärmaktionsplan 2008 folgende Auslösewerte definiert, bei deren Überschreitung Lärmminderungsmaßnahmen zu prüfen sind: •

Lden 75 dB(A)



Lnight 65 dB(A)

Diese Werte wurden bereits für den Lärmaktionsplan 2008 für den Straßen- und Straßenbahnlärm herangezogen und finden auch im Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm Anwendung. Die Begründung für diese Werte liegt darin, dass mit dem Erreichen und Überschreiten dieser Werte eine gesundheitsgefährdende Geräuschbelastung gegeben ist, die ein Handeln erforderlich macht, die Zahl der von diesen Werten betroffenen Einwohner und Wohnungen für eine kurzfristige und vordringliche Lärmaktionsplanung handhabbar ist. Da sich der Lärmaktionsplan 2008 auf die Bereiche mit den höchsten Geräuschbelastungen konzentriert, bleibt die Ausarbeitung und Festlegung von Kriterien zur Bestimmung ruhiger Gebiete im Ballungsraum dem Lärmaktionsplan 2008+ vorbehalten.

2.8

Abgrenzung der Aktionsbereiche Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm

Im Folgenden erfolgt eine Auswertung der Lärmkarten vor dem Hintergrund der festgelegten Auslösewerte. Durch die Überlagerung der Ergebnisse der Lärmkartierung mit den Auslösewerten lassen sich die räumlichen Handlungsschwerpunkte, die so genannten „Aktionsbereiche“, für den Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm ableiten. Unter der Prämisse für den Lärmaktionsplan Mannheim 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm, dass die Betroffenen mit den höchsten Lärmpegeln höchste Priorität genießen und vordringlich eine Betrachtung der Bereiche erfolgt, in denen eine Gesundheitsgefährdung gegeben ist, werden zunächst diese Bereiche räumlich identifiziert. Dazu werden anhand der Berechnungen zur Ermittlung der Betroffenenzahlen alle Gebäude ermittelt, an denen der Lärmindex Lnight den Auslöswert von 65 dB(A) in der Nacht überschreitet. Da die Nacht den deutlich kritischeren Zeitraum darstellt, ist es ausreichend die Betrachtung für diesen Zeitabschnitt anzustellen, da hier mehr Betroffene über dem Auslösekriterium vorhanden sind. Die so ermittelten Bereiche mit Betroffenheiten werden zu Aktionsbereichen zusammengefasst. Unter Anwendung dieser Vorgehensweise werden für Mannheim 17 Bereiche ermittelt, in denen auf Basis der Strategischen Lärmkarte der Auslösewert von 65 dB(A) für den Lnight überschritten wird. Die Bereiche sind in der Abbildung in der Anlage 7.1 im Überblick dargestellt und zusammenfassend in der nachfolgenden Tabelle beschrieben. Die Abbildungen in der Anlage 7.2 zeigen detailliert die einzelnen Aktionsbereiche.

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Tabelle 5

Übersicht der Aktionsbereiche, Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm

Aktionsbereich A_10_01

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Stadtbezirk Straße

Bemerkungen

Sandhofen: Blumenau

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Blankenburger Weg

Abschnitt 4, zurückgestellt bis zur Klärung

Schienenweg

der

Harzburger Weg

Mannheim.

Neubaustrecke

Frankfurt



Viernheimer Weg A_10_02

Waldhof

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Schienenstraße

Abschnitt 3, zurückgestellt bis zur Klärung

Speckweg

der

Waldhof: Luzenberg

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Stationsstraße

Abschnitt 7

Neubaustrecke

Frankfurt



Mannheim. A_10_03

Eisenstraße A_10_04

Neckarstadt-West

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Industriestraße

Abschnitt 6

Untermühlaustraße A_10_05

Käfertal

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen

Abschnitt 2

Neustadter Straße Zielstraße A_10_06

Innenstadt / Jungbusch

-

Parkring Rheinstraße Verbindungskanal, linkes Ufer A_10_07

Neuostheim / Neuhermsheim

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen

Abschnitt 1

Neckarplatt Im Pfeifferswörth Karl-Ladenburg-Straße Hermsheimer Straße A_10_08

Innenstadt / Jungbusch

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Schwetzinger Stadt / Oststadt

Abschnitt 5

Lindenhofstraße Meerfeldstraße L5 Rheinpromenade Großer Weidstückerweg Windeckstraße A_10_09

Neckarau

-

Fabrikstationstraße

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Aktionsbereich A_10_10

Stadtbezirk Straße

24.02.2011

Bemerkungen

Neuostheim / Neuhermsheim

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Landsknechtweg

Abschnitte 12 und 13

Fahrlachstraße A_10_11

Neckarau

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Rheintalbahnstraße

Abschnitt 8

Neckarauer Straße Neonstraße Morchfeldstraße A_10_12

Neckarau

-

August-Borsig-Straße Franz-Grashof-Straße A_10_13

Seckenheim. Hochstätt

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Hochstättstraße

Abschnitt 14

Auf dem Kegel A_10_14

Friedrichsfeld

Bahnlärmsanierung durchgeführt

Metzer Straße Pfalzburger Straße Saarburger Ring Wallonenstraße Zabener Straße Lauterburger Straße Main-Neckar-Bahnstraße Hirtenbrunnenstraße Gebweiler Straße Hubertusweg A_10_15

Friedrichsfeld: Alteichwald

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Im Büchsenschall

Abschnitt B

Hirschgasse Dachspfad Hasengasse Fuchsfalle Entenstrich Marderweg A_10_16

Rheinau

Teil des Bahnlärmsanierungsprogramms,

Mundenheimer Straße

Abschnitte 9, 10 und 11

Beim Johannkirchhof Karlsruher Straße Posthornweg Relaisstraße A_10_17

Seckenheim

-

Holzweg 50

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Diese Bereiche werden im Weiteren Aktionsbereiche genannt und erhalten folgende Bezeichnung. Festlegung zur Nomenklatur der Aktionsbereiche: A_10_01 A (Aktionsbereich)_10(Teilplan Eisenbahnlärm 2010)_01 (Nummer des Aktionsbereichs) In einem nächsten Schritt wird die Auswertung der Strategischen Lärmkarten für diese 17 Aktionsbereiche hinsichtlich der in diesen Bereichen betroffenen Einwohner über den Auslösewerten detailliert. Zur genauen räumlichen Abgrenzung der Aktionsbereiche wird der Wert Lnight 60 dB(A) herangezogen, d.h. alle Gebäude in einem Aktionsbereich, für die ein maximaler Pegel am Gebäude von mindestens 60 dB(A) für den Lnight ermittelt wird, werden dem Aktionsbereich zugeordnet. Die Abgrenzung der Aktionsbereiche ist in den Abbildungen der Anlage 7.2 dargestellt. Für die in den Abbildungen abgegrenzten Aktionsbereiche werden die betroffenen Einwohner in den Pegelklassen •

50 dB(A) bis 55 dB(A)



55 dB(A) bis 60 dB(A)



60 dB(A) bis 65 dB(A)



65 dB(A) bis 70 dB(A)



70 dB(A) bis 75 dB(A)



> 75 dB(A)

jeweils für den Lärmindex Lden und Lnight ermittelt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle der Anlage 7.3 dargestellt. Zur Durchführung dieser Betroffenheitsanalyse wurden umfangreiche Neuberechnungen erforderlich, d.h. die Berechnungen des Eisenbahn-Bundesamtes konnten für die Lärmaktionsplanung nur eingeschränkt verwendet werden. Als Gründe sind zu nennen: •

Da die durch das Eisenbahn-Bundesamt über die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Daten nur die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse für den gesamten Ballungsraum enthalten, wurde es für die Festlegung der Aktionsbereiche erforderlich, eigene Berechnungen anzustellen, um eine direkte Verknüpfung zwischen den in einem Gebäude gemeldeten Einwohnern und der Höhe der Belastung zu erhalten. Die Angaben zu den Schienenstrecken (Lage und Emission) sowie die Lärmschutzwände wurden den übergebenen Daten entnommen. Die Gebäude sowie das für die Berechnungen erforderliche digitale Geländemodell wurden der Lärmkartierung der Stadt Mannheim entnommen.



Bei der Prüfung der übergebenen Daten wurde deutlich, dass im Zuge der automatisierten Modellbildung der bundesweiten Lärmkartierung im Ballungsraum Mannheim im Zusammenhang mit der Modellierung der Lärmschutzwände Unstimmigkeiten aufgetreten sind, die zu fehlerhaften Berechnungsergebnissen führten und somit eine Korrektur des Modells und eine Nachberechnung erforderten. Hierbei ist insbesondere die aufgeständerte Lärmschutzwand entlang der westlichen Riedbahn im Bereich Untermühlaustraße und Verbindungskanal zu nennen. Hier wurden umfangreiche Nacharbeiten erforderlich.

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Für einen Teil der in Gewerbe- und Industriegebieten gelegenen Gebäude wurde geprüft, ob tatsächlich eine Wohnnutzung vorhanden ist. Entsprechend dem Ergebnis der Bestandsaufnahme wurden Gebäude aus den Berechnungen entfernt oder hinzugefügt.

Diese detaillierte Prüfung des Modells hat u.a. auch dazugeführt, dass zusätzliche Gebäude in das Bahnlärmsanierungsprogramm aufgenommen wurden. Der Ermittlung der Aktionsbereiche sowie der weiteren Auswertung im Zuge der Lärmaktionsplanung liegen diese aktualisierten Berechnungen zugrunde. Die Auswertung der Aktionsbereiche führt zu folgendem Ergebnis (siehe Tabelle in der Anlage 7.3): •

Betroffene mit einem Lärmindex Lnight > 65 dB(A) 1.589 Einwohner

Die Abweichung zu der vom Eisenbahn-Bundesamt veröffentlichten Tabelle mit 1.760 Betroffenen > 65 dB(A) ist durch die vorgenommenen Korrekturen im Berechnungsmodell (Lärmschutzwände, Prüfung einzelner Gebäude) zu erklären. Im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden diese Bereiche einer weitergehenden Überprüfung unterzogen. Außerdem wird die Verwaltung das Eisenbahn-Bundesamt über die festgestellten Unstimmigkeiten informieren und auf entsprechende Korrekturen der Daten beim Eisenbahn-Bundesamt hinwirken, um zukünftig solche Unstimmigkeiten vermeiden zu können.

2.9

Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung

2.9.1

Vorhandene Maßnahmen

Entlang der Eisenbahnstrecken in Mannheim sind bereits die in Tabelle 6 aufgelisteten aktiven Schallschutzmaßnahmen vorhanden. Tabelle 6

Vorhandene Lärmschutzmaßnahmen

Bezeichnung/Lage

Erläuterung

Blumenau

Nord/ Oberer Bruchrand

Blumenau

Schönau

Höhe

Länge

Art

3,0 m

210 m

Wall/Wand

Schienenweg

3,5 m

850 m

Wall

Braunschweiger Allee

3,0 m

800 m

Wand

Mitte/Süd/

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Bezeichnung/Lage

Erläuterung

Höhe

Waldhof

Glücksburger Weg

3,0 m

800 m

Wand

Schienenstraße

2,0-3,0 m

350 m

Wand

Spiegelstraße

2,0 m

1.600 m

Wand

Stationsstraße

2,0-3,5 m

950 m

Wand

West

1,5-2,0 m

1.700 m

Wand

Ost

2,0-3,5 m

1.700 m

Wand

West

1,5-2,0 m

750 m

Wand

Ost

2,0-2,5 m

650 m

Wand

West

1,5-2,0 m

1.000 m

Wand

Ost

1,5-2,0-m

1.000 m

Wand

Ludwigshafener Straße

5m

600 m

Wand

NBS MA-S

8,0 m

260 m

Wall

3,0 m

1.700 m

Wall

5.500 m

Tunnel

Neckarstadt-West

Innenstadt

Jungbusch

Länge

Art

Untermühlaustraße

Parkring

Verbindungskanal Linkes Ufer

Neuhermsheim (Straße und Schiene) Pfingstberg

Hallenweg Pfingstberg

NBS MA-S In der Mallau

Pfingstberg

NBS MA-S Pfingstbergtunnel

Hochstätt

NBS MA-S:

3m

320 m

Wand

4,5 m

350 m

Wall

3,5 m

300 m

Wand

2 Maßnahmen

1,5 m

300 m

Wand

7 Maßnahmen

2,0 m

1.400 m

Wand

Riestenweg Friedrichsfeld

B-Plan „Wasserloch /Drei Bäume“ Sundgauplatz

Friedrichsfeld Sanierungsprogramm

NBS: Neubaustrecke

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2.9.2

24.02.2011

Bahnlärmsanierungsprogramm in Mannheim

Seit 1999 stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Programm 'Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes' auf. Das Programm umfasste bis 2006 rund 51 Mio Euro jährlich und wurde ab 2007 auf 100 Mio Euro pro Jahr aufgestockt. Zunächst sollen vorrangig Lärmschutzmaßnahmen für besonders stark betroffene Streckenabschnitte an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes durchgeführt werden. Dazu wurde in Zusammenarbeit zwischen BMVBS und Deutscher Bahn (DB) AG eine Gesamtkonzeption für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen erarbeitet, die die Sanierungsbereiche benennt und eine Prioritätenliste enthält. Mit der Durchführung ist die DB Projektbau GmbH beauftragt. Zuständig für die Überwachung der Durchführung und die Genehmigung von Einzelmaßnahmen ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) in Bonn. Folgende Maßnahmen können im Zuge Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen umgesetzt werden: aktiver Lärmschutz an der Quelle •

Errichtung von Lärmschutzwänden oder –wällen



Einbau von Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen



Maßnahmen zur Lärmminderung an Brückenbauwerken

passiver Lärmschutz beim Betroffenen •

Verbesserung der Schalldämmung von Außenbauteilen, in der Regel Einbau von Schallschutzfenstern



zusätzlich in Schlafräumen: Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen

Voraussetzung für eine Förderung sind gem. § 2 Abs. 10 der Richtlinie v. a.: 1)

Die Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte. Sie betragen bei Wohnnutzungen in Wohngebieten 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht, bei Wohnnutzungen in Mischgebieten 72 dB(A) am Tag und 62 dB(A) in der Nacht und bei Gewerbegebieten 75 dB(A) am Tag und 65 dB(A) in der Nacht und

2)

die Errichtung der betroffenen baulichen Anlage vor dem 01.04.1974 bzw. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans erfolgt ist, der vor dem 01.04.1974 in Kraft getreten ist.4

Die detaillierten Förderbedingungen sind der ‚Förderrichtlinie Lärmsanierung Schiene’ zu entnehmen. Die angebotenen Leistungen der Bundesregierung sind freiwillig. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen aus dem Lärmsanierungsprogramm. Dabei können die Maßnahmen - je nach den örtlichen Verhältnissen - als Maßnahmenpakete oder einzeln getroffen werden.

4

Am 01.04.1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft. Ab diesem Datum wird unterstellt, dass Lärmschutz bei der Errichtung von Wohngebäuden bzw. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Berücksichtigung findet.

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Die Berechnung des Beurteilungspegels erfolgt im Falle der Bahnlärmsanierung nach der •

Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung– 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl I 1990 S. 1036) sowie der



Richtlinie zur Berechnung der Geräuschimmissionen an Schienenwegen (Schall 03), Amtsblatt DB Nr. 14, Ausgabe 1990

Wegen der unterschiedlichen Berechnungsverfahren und Beurteilungszeiträume können die Ergebnisse der Bahnlärmsanierung nicht unmittelbar mit denen der Lärmkartierung verglichen werden. Ein bedeutender Unterschied liegt darin, dass bei der Bahnlärmsanierung ein Schienenbonus in Höhe von 5 dB berücksichtigt wird. In Mannheim wurden im Zuge des Bahnlärmsanierungsprogramms insgesamt 16 Abschnitte auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Aufgrund der besonders hohen Belastungen wurden zunächst Friedrichsfeld (A) und Alteichwald (B) untersucht. In Friedrichsfeld wurden die Maßnahmen inzwischen realisiert (siehe Kapitel 2.9.1). Die Förderfähigkeit der aktiven Maßnahme im Abschnitt Alteichwald konnte abschließend erst im Jahr 2010 geklärt werden, da aufgrund der vorhandenen Überlandleitungen und der daher erforderlichen Bebauungslücken die geforderte Nutzen-KostenRelation zunächst nicht erreicht werden konnte. Um eine Realisierung der Gesamtmaßnahme doch noch zu ermöglichen, wurde durch die Deutsche Bahn AG eine Kostenbeteiligung der Stadt Mannheim für die Wände in den Lückenbereichen angeregt. Durch den Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Stadt Mannheim wurde am 16.04.2008 einstimmig beschlossen, dass sich die Stadt Mannheim an den Planungs- und Baukosten der Lärmschutzwände mit einem Kostenanteil in der erforderlichen Höhe von 250.000 Euro beteiligt. Aufgrund erhöhter technischer Anforderungen und erheblich gestiegener Stahl- und Betonpreise wurden in den städtischen Haushalt bzw. in die Finanzplanung bis 2013 300.000 Euro eingestellt. Die übrigen 14 Abschnitte wurden durch ein von der Bahn beauftragtes Fachbüro in den Jahren 2009 und 2010 auf ihre Förderfähigkeit hin untersucht. Eine Übersicht der Abschnitte ist in Tabelle 7 angegeben. Tabelle 7

Auflistung der 14 Streckenabschnitte, die in den Jahren 2009 und 2010 auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft wurden, Quelle: Beschlussvorlage 146/2010

Ab-

Stadtteil

schnitt

Straße

1

Neuostheim Karl-Ladenburg-Straße

Länge

des

Untersuchungs

Bemerkungen

bereichs Bahnlärmsanierung möglich, aber 700 m

gestoppt, im Innovationsprogramm

2

Käfertal

Bahnlärmsanierung geplant

Neustadter Straße Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen

1.500 m

(aktiv und passiv)

Zielstraße (Ludwig-Frank-Kaserne)

1.500 m

(passiv)

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Ab-

Stadtteil

schnitt

Straße

3

Schönau

4

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Länge

des

Untersuchungs

Bemerkungen

bereichs Durchgeführte Lärmvorsorge

Braunschweiger Allee

800 m

Sonderburger Straße

1.000 m

Westliche Riedbahn 1985

Schienenstraße

500 m

Lärmvorsorge bei Realisierung der

Glücksburger Weg

600 m

Neubaustrecke

Speckweg

200 m

Mannheim möglich

Blumenau Schienenweg

Frankfurt

-

Durchgeführte Lärmvorsorge 1.200 m

Westliche Riedbahn 1985 Lärmvorsorge bei Realisierung der NBS Frankfurt–Mannheim möglich

5

Innenstadt

1.200 m

L 5 – L 15

Bahnlärmsanierung geplant (passiv)

Reichskanzler-Müller-Straße 6

Neckarstadt-West

1.600 m

Untermühlaustraße 7

Luzenberg

(passiv) 400 m

Schienenstraße 8

Neckarau-Nord

Bahnlärmsanierung geplant Bahnlärmsanierung geplant (passiv)

1.200 m

Rheintalbahnstraße

Bahnlärmsanierung geplant (aktiv und passiv)

Geierstraße Morchfeldstraße 9

Neckarau-Süd

200 m

Mundenheimer Straße 10

Rheinau Nord

(aktiv und passiv) 700 m

Beim Johannkirchhof 11

Rheinau-Süd

Bahnlärmsanierung geplant Bahnlärmsanierung geplant (aktiv und passiv)

2.000 m

Karlsruher Straße

Bahnlärmsanierung geplant (aktiv und passiv)

Relaisstraße – Hallenbuckel 12

Neuhermsheim

400 m

Landsknechtweg 13

Neuhermsheim

(aktiv und passiv) 600 m

Ludwigshafener Straße / Hochstätt Auf dem Kegel

Durchgeführte Lärmvorsorge Neubau Straße / Bebauungsplan

Franz-Conrad-Linck-Straße 14

Bahnlärmsanierung geplant

200 m

Bahnlärmsanierung geplant (passiv) Neubau Schnellbahntrasse 1981

Die Abschnitte 3 und 4 (Schönau und Blumenau) wurden bis zu einer Klärung der Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim zurückgestellt. Der Abschnitt 13 - Neuhermsheim im Bereich der FranzConrad-Linck-Straße fällt aus der Förderung heraus, da die dort entstandene Wohnbebauung sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet, der nach dem 01. 04. 1974, nach Einführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), in Kraft getreten ist. Schallschutzmaßnahmen Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) Bericht-Nr. 10_01

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wurden im Zuge des Bebauungsplanes vorgesehen. Im Ergebnis konnte für 11 dieser Abschnitte (1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 14) die grundsätzliche Förderfähigkeit festgestellt werden. Im Abschnitt 1 - Neuostheim werden aufgrund des Wunsches der Bevölkerung und des Bezirksbeirates an Stelle einer Lärmsanierung mittels Lärmschutzwänden, die Erprobung so genannter innovativer Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II durchgeführt (siehe Kapitel 2.9.3). Somit verbleiben in Mannheim 10 Abschnitte zuzüglich des Sonderfalls Alteichwald, für die in Mannheim Maßnahmen nach dem Lärmsanierungsprogramm vorgesehen sind. Die Abschnitte sowie die nach jetzigem Sachstand vorgesehenen Maßnahmen sind in der Tabelle 8 aufgelistet. Inzwischen wurde die Verwaltung von der DB Projektbau GmbH in Karlsruhe davon in Kenntnis gesetzt, dass das Eisenbahn-Bundesamt ab sofort für alle Lärmsanierungsprojekte Planfeststellungsverfahren durchführen wird. Der Grund dafür ist, dass die Richtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -Geräuschemissionen- (AVV Baulärm), insbesondere bei Nachtarbeiten, in der Vergangenheit immer wieder deutlich überschritten wurden. Durch die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Lärmschutzmaßnahmen möchte das EBA allen Anwohnern Gelegenheit geben, sich im Verfahren zum Baustellenlärm während der Bauzeit zu äußern. Damit soll Rechtssicherheit hergestellt werden. Es handelt sich also um eine Entscheidung im Interesse der Betroffenen. Daher können gewisse zeitliche Verschiebungen bei den ersten zur Realisierung vorgesehenen Maßnahmen im Zuge der Bahnlärmsanierung nicht ausgeschlossen werden. Dies könnte die Maßnahmen in Alteichwald, Neuhermsheim und Käfertal / Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen betreffen. Tabelle 8

Bahnlärmsanierung, Auflistung der Maßnahmen und geplante zeitliche Umsetzung, Quelle: Beschlussvorlage 146/2010

Ab-

Stadtteil

schnitt

Straße

B

Alteichwald

2

Käfertal

Wände (H=3 m) Länge

Passiver Schallschutz

Geplanter Beginn der Umsetzung

?

Ja

2012

187 m

Ja

2012

Zielstraße (Ludwig-Frank-Kaserne)

-

Ja

Innenstadt

-

Ja

2013

-

Ja

2013

-

Ja

2013

Rheintalbahnstraße

325 m

Ja

Geierstraße

216 m

Ja

Neustadter Straße Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen 5

Lärmschutz-

L 5 – L 15 Reichskanzler-Müller-Straße 6

Neckarstadt-West Untermühlaustraße

7

Luzenberg Schienenstraße

8

Neckarau-Nord

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Ab-

Stadtteil

schnitt

Straße

9

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LärmschutzWände (H=3 m) Länge

Geplanter

Passiver Schallschutz

Beginn der Umsetzung

Morchfeldstraße

135 m

Ja

Neckarau-Süd

285 m

Ja

2013

765 m

Ja

2014

2.070 m

Ja

2014

750 m

Ja

2012

-

Ja

2013

Mundenheimer Straße Rheinau Nord

10

Beim Johannkirchhof Rheinau-Süd

11

Karlsruher Straße Relaisstraße – Hallenbuckel Neuhermsheim

12

Landsknechtweg Hochstätt

14

Auf dem Kegel

Innerhalb der Sanierungsabschnitte wird durch die Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Programm eine solche Verbesserung erreicht, dass für diese Bereiche in einem ersten Schritt auf die Prüfung weiterer Maßnahmen auf Ebene des Lärmaktionsplans verzichtet werden kann. Durch die vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des Bahnlärmsanierungsprogramms können die folgenden Aktionsbereiche bis auf einzelne Gebäude mit Baujahr nach 1974 bzw. Gebäude außerhalb des Sanierungsabschnitts im Sinne des Lärmaktionsplans 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm bewältigt werden. Nach Durchführung der Maßnahmen bleiben bis auf die o.g. Ausnahmen in folgenden Aktionsbereichen keine Betroffenen mehr, die von einem Lärmindex Lnight über 65 dB(A) beaufschlagt sind: Tabelle 9

Reduzierung der Betroffenenzahlen in den Aktionsbereichen aufgrund der Maßnahmen des Bahnlärmsanierungsprogramms, Auszug der Tabelle in der Anlage 7.3

A_10_

_03

_04

_05

_08

_10

_11

_13

_14

_15

_16

17

34

14

20

249

17

332

87

549

24,9

1,7

111

8,7

54,9

Ohne Maßnahmen Betroffene >

35

65 dB(A)

nachts Summe

1.354

Mit Maßnahmen, Abschätzung (siehe Erläuterungen unten) Betroffene >

3,5

1,7

3,4

1,4

2,0

65 dB(A)

nachts Summe

102 + 111 = 213

Ergebnis: Reduzierung um 1.141 Betroffene Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) Bericht-Nr. 10_01

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In diesen Aktionsbereichen wurden insgesamt 1.354 Einwohner über dem Auslösewert von 65 dB(A) in der Nacht ermittelt. Da jedoch in den Aktionsbereichen einzelne Gebäude durch das Sanierungsprogramm nicht geschützt werden, kann diese Gesamtzahl nicht bei der Ermittlung der Reduzierung der Betroffenen herangezogen werden. Nach Auswertung der vorhandenen Berechnungsergebnisse wird im Sinne einer maximalen Schätzung angenommen, dass innerhalb der Sanierungsabschnitte/der Aktionsbereiche 10% der Einwohner nicht geschützt werden. Für den Aktionsbereich A_10_14 (Friedrichsfeld) wurde eine abweichende Vorgehensweise erforderlich. Auf Basis der vorliegenden Unterlagen aus dem Bahnlärmsanierungsprogramm ist davon auszugehen, dass neben den aktiven Maßnahmen mindestens 2/3 der Gebäude mit einem Lärmindex Lnight > 65 dB(A) zusätzlich passive Schallschutzmaßnahmen angeboten wurden. Eine detaillierte Analyse ist auf Basis der zur Verfügung stehenden Angaben der DB AG derzeit nicht möglich. Im Zuge der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung kann eine vertiefende Betrachtung durchgeführt werden. Bei dieser Vorgehensweise ergibt sich eine Reduzierung der Betroffenen um 1.141. Die Anzahl der Betroffenen mit einem Lärmindex Lnight > 65 dB(A) reduziert sich damit von 1.589 im gesamten Stadtgebiet auf ca. 448 Einwohner (einschließlich der Aktionsbereiche, die nicht von der Bahnlärmsanierung profitieren). Somit wird durch die in der Sanierung vorgesehenen Maßnahmen eine deutliche Reduzierung der Betroffenen über dem Auslösekriterium um ca. 70% erreicht. Zum Schutz der verbleibenden Betroffenen werden Maßnahmen im Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm vorgesehen, siehe Kapitel 2.10. Die Kosten dieser Maßnahmen gehen zu Lasten der Kommune. Im Zuge der Bahnlärmsanierung wurden bereits folgende Schritte zur Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt: Zum Auftakt der Durchführung der Bahnlärmsanierungsmaßnahmen für Mannheim nach dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes, fand am 10. November 2009 im Collini-Center zur allgemeinen Bekanntmachung ein Fachgespräch unter der Leitung von Dezernat IV mit Beteiligung der Bahn statt. Eingeladen waren die Stadträte und die Sprecher der Bezirksbeiräte aus den 15 betroffenen Stadtbezirken Mannheims: •

Feudenheim,



Friedrichsfeld,



Innenstadt / Jungbusch,



Käfertal,



Lindenhof,



Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen,



Neckarstadt-West,



Neckarau,



Neuostheim / Neuhermsheim,



Rheinau,

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Sandhofen,



Schönau,



Schwetzingerstadt / Oststadt,



Seckenheim,



Waldhof

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sowie die Vertreter der Lärmschutzinitiative „Leben mit der östlichen Riedbahn“ aus Neuostheim. Die zu dieser Thematik durch die Verwaltung erarbeitete Beschlussvorlage „Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage des Lärmsanierungsprogramms des Bundes an lauten Schienwegen in Mannheim“ (Beschlussvorlage 146 /2010) wurde am 20. April 2010 im AUT einstimmig beschlossen. Im April/Mai 2010 erfolgte im Rahmen dreier interner Bezirksbeiratsveranstaltungen die Vorstellung der konkreten Vorhaben •

der aktiven Maßnahmen (Lärmschutzwände) und



der einzelnen passiven Maßnahmen (Lärmschutzfenster und schallgedämmten Lüftungen)

in den betroffenen Stadtbezirken. Am 29. April 2010 wurde die erste interne Veranstaltung für die Stadtbezirke Neckarstadt-West, Waldhof, Käfertal, Feudenheim, Innenstadt/ Jungbusch, Schwetzingerstadt/Oststadt, Lindenhof, Neuostheim / Neuhermsheim und Seckenheim durchgeführt. Die zweite interne Veranstaltung erfolgte am 06. Mai 2010 für die Stadtbezirke Neckarau und Rheinau. Am 20. Mai 2010 wurde der Bezirksbeirat Friedrichsfeld informiert. Die Maßnahmen im Stadtbezirk Neckarstadt-Ost wurden in einer öffentlichen BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen am 30. Juni 2010 vorgestellt. Zur Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit wurden die 11 förderfähigen Schienenstreckenabschnitte in Mannheim dann aus Gründen einer besseren Handhabung, in Abstimmung mit der Bahn, zu drei Sanierungsbereichen zusammengefasst. Der Sanierungsbereich 1 umfasst im Wesentlichen die förderfähigen Streckenabschnitte an der östlichen Riedbahntrasse sowie das Altprojekt Alteichwald, der Sanierungsbereich 2 die förderfähigen Streckenabschnitte, an denen nur passiver Lärmschutz (Fenster und Lüftungseinrichtungen) möglich ist und der Sanierungsbereich 3 die förderfähigen Streckenabschnitten an der Rheintalbahntrasse. Die Information der betroffenen Bürger für den Sanierungsbereich 1 (Alteichwald, Käfertal, Neckarstadt-Ost und Neuhermsheim) über die Planung und Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen, erfolgte im Rahmen von zwei Bürgerversammlungen, die im Juli 2010 durch die Verwaltung, unter Beteiligung der planenden und ausführenden DB Projektbau GmbH aus Karlsruhe, durchgeführt wurden: •

Alteichwald am 07. Juli 2010



Käfertal, Neckarstadt-Ost / Wohlgelegen und Neuostheim / Neuhermsheim am 13. Juli 2010

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Mit der Planung für Alteichwald wird im 3./4. Quartal 2010 begonnen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen an den Streckenabschnitten Käfertal, Neckarstadt-Ost und Neuhermsheim wird nach den Angaben der Bahn ab 2012 begonnen. Die Bürgerversammlungen für den Sanierungsbereich 2 (Hauptbahnhof-Innenstadt, NeckarstadtWest, Waldhof-Luzenberg und Hochstätt) und den Sanierungsbereich 3 (Neckarau und Rheinau) sind aus Kapazitätsgründen von der DB Projektbau GmbH ab 2011 vorgesehen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltungen wird die Bahn dann über das weitere Vorgehen zur Umsetzung und zu der Terminierung der dort vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen Auskunft geben. Für die Bereiche Neckarau und Rheinau ist diese Veranstaltung für den 29.03.2011 vorgesehen. Auf diesen Veranstaltungen und auch in der Beschlussvorlage 146/2010 wurde darüber informiert, dass die Verwaltung plant, die im Zuge der Bahnlärmsanierung vorgesehenen Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufzunehmen. Diese Vorgehensweise wurde weder von den Bezirksbeiräten noch von den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Technik in Frage gestellt. Da die vorgesehenen Maßnahmen dabei detailliert vorgestellt und erörtert wurden, stuft die Verwaltung die im Zuge der Bahnlärmsanierung durchgeführten BBR-Sitzungen als Teil des Beteiligungsverfahrens zum Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm ein.

2.9.3

Innovative Maßnahmen in Mannheim

Da die gegen Eisenbahnlärm bislang zur Verfügung stehenden Lärmschutzmaßnahmen (Wälle, Wände etc.) zwar stets eine akustische Verbesserung für die Betroffenen bewirken, zugleich aber in vielen Fällen negative städtebauliche Wirkungen hervorrufen, wird im Rahmen des Konjunkturpaketes II an einzelnen Stellen im Bundesgebiet der Einsatz von im Rahmen von Forschungsvorhaben entwickelten „innovativen Lärmschutzmaßnahmen“ erprobt. Diese Versuche dienen dazu, Erkenntnisse über die mögliche Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Echtbetrieb zu erhalten, damit diese, sofern sich ihre akustische Wirksamkeit und ihre Wirtschaftlichkeit erwiesen haben sollten, in das bestehende Regelwerk übernommen und im Rahmen von Lärmvorsorge- und Lärmsanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden können. Im Ergebnis soll der „Besteckkasten“ für Lärmschutzmaßnahmen erweitert werden, damit in besonderen Situationen durch die geschickte Kombination unterschiedlicher technischer und baulicher Maßnahmen städtebauliche „Nebenwirkungen“ vermieden oder abgemildert werden können. Ob und wann diese Techniken für den allgemeinen Einsatz zur Verfügung stehen werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Der wesentliche Unterschied in der Durchführung liegt für die Betroffenen darin, dass bei den nun anstehenden Erprobungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms II, anders als bei der Bahnlärmsanierung, nicht gezielt auf die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte hingearbeitet wird und deren Einhaltung, notfalls über Lärmschutzfenster, sichergestellt wird, sondern dass neue Techniken umgesetzt werden, deren Wirksamkeit dann anschließend überprüft wird. Zu Beginn des Projektes war nicht geklärt, was geschieht, wenn im Ergebnis vor Ort keine oder keine wesentliche Verbesserung festgestellt oder von den Betroffenen verspürt wird. Inzwischen liegt ein Antwortschreiben des BMVBS vom 16. Juli 2010 vor, in dem zugesagt wird, dass nach der Bewertung der Schutzwirkung der erfolgten innovativen Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden

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wird, ob in den dem geschützten Bereich die Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten werden und Maßnahmen aus dem Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen notwendig sind. Für den Einsatz innovativer Technologien für einen Lärmschutz rund um die Bahn, gilt der vorgegebene Zeitrahmen des Konjunkturprogramms II von 2009 bis 2011. Aus dem Konjunkturprogramm II sind für die Erprobung innovativer Lärmschutzmaßnahmen an lauten Bahnstrecken 100 Millionen Euro vorgesehen. Folgende Maßnahmen werden im Rahmen des Förderprogramms erprobt: •

Schienenstegbedämpfer (Masse-Feder-Elemente zur Reduzierung der Schallentstehung im Rad-Schiene-Bereich),



Unterschottermatten (zur Reduzierung von Erschütterungen und Resonanzen) und



niedrige Lärmschutzwände (ca. 75 cm hohe Wände, die unmittelbar am Gleis z. B. als Gabionenwände errichtet werden und die anderen Maßnahmen ergänzen sollen, damit im Ergebnis ein zumindest ähnlich wirksamer Lärmschutz erreicht wird, wie mit den bewährten Lärmschutzwänden)

Durch die Erweiterung der zur Verfügung stehenden Schallschutzmaßnahmen soll u.a. die Reduzierung der Höhe von Schallschutzwänden in städtebaulich sensiblen Bereichen ermöglicht werden. Der Bezirksbeirat Neuostheim und die Bürgerinitiative „Leben mit der östlichen Riedbahn“ haben sich für ihren Stadtteil für die Errichtung einer Versuchsstrecke zur Erprobung der innovativen Lärmschutzmaßnahmen ausgesprochen. Der Streckenabschnitt wurde in das aus dem Konjunkturprogramm II finanzierten Programm „Innovative Maßnahmen zur Minderung von Lärm- und Erschütterungsimmissionen“ aufgenommen. Im Juli 2010 wurden auf einer Strecke von 650 Metern ca. 4.000 Schienenstegbedämpfer eingebaut. Die Ergebnisse des begleitenden Messprogramms wurden von der Bahn zunächst für den Herbst 2010, nun die erste Jahreshälfte 2011 in Aussicht gestellt. Die Realisierung der niedrigen Lärmschutzwand ist für 2011 vorgesehen. Daher kann auch für den Aktionsbereich A_10_07 unterstellt werden, dass durch die Schallschutzmaßnahmen die Geräuschbelastung so reduziert wird, dass von den 116 Betroffenen über 65 dB(A) nahezu keine Betroffene in diesem Bereich verbleiben, die ungeschützt einem Lnight > 65 dB(A) ausgesetzt sind. Auch einzelne nach 1974 gebaute Gebäude profitieren von der Erprobung der vorgesehenen innovativen Schallschutzmaßnahmen. Da sie jedoch bei der ggf. erforderlichen „Nachrüstung“ passiver Schallschutzmaßnahmen keine Berücksichtigung finden, werden sie in den Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm aufgenommen. Die Anzahl der Einwohner dieser Gebäude wird auch hier mit 10% der betroffenen Einwohner abgeschätzt (siehe Kapitel 2.9.3).

2.9.4

Allgemeine Förderprogramme

Neben diesen (Kapitel 2.9.2 und 2.9.3) konkret im Ballungsraum Mannheim vorgesehenen Maßnahmen ist langfristig eine Reduzierung der Geräuschemission der Schienenwege zu erwarten. Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) Bericht-Nr. 10_01

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Beispielhaft sei hier auf die Ausführungen im „Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II“ vom 27. August 2009 verwiesen. Insbesondere durch folgende Programme soll eine Minderung der Schallabstrahlung erreicht werden: •

Pilot- und Innovationsprogramm „Leiser Güterverkehr“



Forschungsvorhaben „Leiser Zug auf realem Gleis“

2.10

Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung

Wie die Auswertung der vorhandenen sowie der im Zuge des Lärmsanierungsprogramms und des Innovationsprogramms vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen zeigt, verbleiben nach Durchführung der Maßnahmen nur wenige Aktionsbereiche, die nicht von diesen Maßnahmen profitieren: Tabelle 10

Aktionsbereiche ohne Maßnahmen aus dem Bahnlärmsanierungsprogramm bzw. dem Programm für Innovative Maßnahmen

Aktionsbereich A_10_ Betroffene

_01

_02

_06

_09

_12

_17

10

54

4

15

35

2

> 65 dB(A) nachts Summe

120

In diesen Aktionsbereichen sind ca. 120 Einwohner von Geräuschbelastungen oberhalb des Auslösekriteriums Lnight > 65 dB(A) betroffen. Hinzukommen einzelne Gebäude aus den anderen Aktionsbereichen, die aus verschiedenen Gründen nicht im Lärmsanierungsprogramm berücksichtigt werden konnten (z.B. Baujahr nach 1974, Gebäude außerhalb des Sanierungsabschnitts). Die Anzahl der Einwohner in diesen Gebäuden wurde in den Kapiteln 2.9.2 und 2.9.3 mit 225 abgeschätzt. Damit sind in der Summe 345 Einwohner durch zusätzliche Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm zu schützen. Da es sich bei den o.g. Aktionsbereichen nicht um zusammenhängende Wohngebiete5 handelt, in den übrigen Aktionsbereichen nur noch einzelne Gebäude in dem Lärmaktionsplan zu berücksichtigen sind und die Möglichkeiten der Stadt Mannheim auf die Emission des Schienenverkehrs Einfluss zu nehmen, begrenzt sind, wird es nicht erforderlich eine detaillierte Analyse zur Belastungssituation unter Berücksichtigung folgender Aspekte durchzuführen: •

stadträumliche Lage und Abgrenzung des Aktionsbereichs im Stadtbezirk



verkehrliche Emissionsfaktoren / Eingangsdaten der Lärmkartierung Eisenbahn



schalltechnische Analyse Eisenbahn

5

Die Wohnnutzungen in den Aktionsbereichen A_10_01 und A_10_02 werden hier der Vollständigkeit halber aufgeführt, langfristig gesehen werden sie jedoch Maßnahmen im Zuge der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim oder, falls diese nicht kommt, im Rahmen der Lärmsanierung erhalten.

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Analyse verkehrliche Merkmale Eisenbahn



städtebauliche Analyse



soziale / gesellschaftliche Struktur im Aktionsbereich



bereits durchgeführte Schallschutzmaßnahmen



bereits durchgeführte Maßnahmen und Planungen, die zur Umfeldverträglichkeit beitragen



Vorgaben aus anderen Planungen



Einstufung der Priorität des Aktionsbereichs

Der Teilplan Eisenbahnlärm befasst sich daher unmittelbar mit den möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung in den verbleibenden Aktionsbereichen bzw. an den Gebäuden, die weiterhin einem Lnight > 65 dB(A) ausgesetzt sind. Die grundsätzlich denkbaren konzeptionellen und umsetzungsbezogenen Maßnahmen sind ausführlich im Lärmaktionsplan 2008 erläutert (Beschlussvorlage 624 / 2008, Kapitel 5 und 6). Auf eine wiederholende Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet, da sie nur sehr begrenzt für den Eisenbahnlärm in Frage kommen. Eine intensive Prüfung möglicher konzeptioneller Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Fortführung der Lärmaktionsplanung, im Lärmaktionsplan 2008+. Hierzu ist ein umfangreicher Dialog mit den betroffenen Akteuren vorgesehen, um zukünftig eine abgestimmte und integrierte Vorgehensweise zu gewährleisten. Hierunter fallen beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit Planungsprozessen wie z.B. der Aufstellung von Bebauungsplänen etc. Bei der Generierung von Maßnahmen zum Eisenbahnlärm ist das Spektrum möglicher Maßnahmen eingeschränkt, da die Stadt Mannheim nach derzeitiger Rechtsgrundlage keine Möglichkeit hat, auf •

die Zusammensetzung und Anzahl der verkehrenden Züge (insbesondere der Güterzüge)



die verwendeten Bremsbauarten



die Geschwindigkeit



die zeitliche Verteilung oder



die Gleisbauart

einzuwirken. Somit verbleiben nur Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg, die von der Kommune zu planen, umzusetzen und zu finanzieren sind. Als mögliche Maßnahmen sind zu nennen: •

Aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Lärmschutzwände oder



passive Schallschutzmaßnahmen beim Betroffenen (Verbesserung der Außenbauteile von Gebäuden und zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen).

Für die Errichtung möglicher Lärmschutzwände wäre das Einverständnis der Bahn erforderlich, da Lärmschutzwände nur nah an den Gleisen sinnvoll sind. Ggf. würde auch ein Grundstückserwerb erforderlich werden. Da bis auf die Aktionsbereiche A_10_01 und A_10_02 im Wesentlichen nur einzelne Gebäude betroffen sind, ist eine günstige Nutzen-Kosten-Relation nicht zu erwarten. Aktive Lärmschutzmaßnahmen scheiden auf Ebene des Lärmaktionsplans 2008 aus, da sie in den Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) Bericht-Nr. 10_01

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verbliebenen Aktionsbereichen nur punktuell und nicht wirtschaftlich eingesetzt werden könnten. Daher verbleibt auch im Teilplan Eisenbahnlärm wie für die Straße und Straßenbahnen als mögliche Maßnahme nur das Angebot eines Förderprogramms zur Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen. Bei einer Realisierung der Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim erhalten die Einwohner in den Aktionsbereichen A_10_01 und A_10_02 Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmvorsorge (Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung), die deutlich strenger sind als die Grenzwerte der Lärmsanierung oder die Auslösekriterien des Lärmaktionsplans 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm. Falls die Neubaustrecke nicht kommen sollte, wird in diesen Bereichen die Bahnlärmsanierung „nachgeholt“. Um jedoch eine Lücke im Lärmschutz zu vermeiden, werden diese beiden Aktionsbereiche im Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm berücksichtigt. Die in den Sanierungsabschnitten verbleibenden Gebäude, die nicht durch das Bahnlärmsanierungsprogramm gefördert werden, da sie nach 1974 errichtet wurden, profitieren jedoch von den Lärmschutzwänden, die in diesen Bereichen vorgesehen sind, siehe z.B. Aktionsbereich A_10_16 Posthornweg in Rheinau. Innerhalb der Sanierungsabschnitte wird durch die Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Programm eine solche Verbesserung erreicht, dass für diese Bereiche in einem ersten Schritt auf die Prüfung weiterer Maßnahmen auf Ebene des Lärmaktionsplans verzichtet werden kann. Aus diesen Gründen sieht der Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm für die verbleibenden Einwohner mit Geräuscheinwirkungen Lnight > 65 dB(A) die Auflegung eines Programms zu passiven Schallschutzmaßnahmen vergleichbar dem Lärmaktionsplan 2008 zur Straße und Straßenbahn vor. Für die betroffenen Wohngebäude wird der Einbau von Schallschutzfenstern für Aufenthaltsräume von Wohnungen und von schallgedämmten Lüftern für in der Nacht zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen von Wohnungen beabsichtigt. Eine Übersicht der betroffenen Gebäude innerhalb der definierten Aktionsbereiche ist in der Anlage 7.4 enthalten (Auflistung aller betroffenen Wohngebäude mit Lnight > 65 dB(A)). Im weiteren Verfahren ist detailliert zu prüfen, an welchen Gebäudeseiten und in welchen Geschossenlagen die genannten Lärmwerte vor den Fenstern von Aufenthaltsräumen von Wohnungen tatsächlich überschritten werden und ob in den Gebäuden tatsächlich Wohnnutzungen vorhanden sind.

3

Strategische Umweltprüfung

Gemäß § 14 b UVPG ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen bei Plänen und Programmen, die in der Anlage 3 Nr. 2 zum UVPG aufgeführt sind und für Entscheidungen über die Zulässigkeit von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben oder von Vorhaben, die nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung des Einzelfalls bedürfen, einen Rahmen setzen. Pläne und Programme setzen einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen, insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen, enthalten. Lärmaktionspläne unterlieLärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm (2010) Bericht-Nr. 10_01

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gen somit als rahmensetzende Pläne der Nr. 2 der Anlage 3 zum UVPG. Eine SUP wird insoweit erforderlich, als das der Lärmaktionsplan eine Festlegung bezüglich des Rahmens im o.g. Sinn für ein UVP pflichtiges Vorhaben trifft. Die Prüfung ob eine SUP durchzuführen ist, obliegt der Behörde die für die Aufstellung des Lärmaktionsplans verantwortlich ist. Die SUP ist kein selbstständiges Verfahren, sondern ein unselbstständiger Bestandteil des Verfahrens zur Lärmaktionsplanung. Nach derzeitigem Stand umfasst der vorliegende Lärmaktionsplan keine Maßnahmen, die einen Rahmen für ein Vorhaben gemäß Anlage 3 Nr. 2 zum UVPG setzen. Die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung wird daher nicht erforderlich.

4

Kosten der geplanten Maßnahmen und Umsetzung

Die nachfolgende Kostenschätzung gibt einen Überblick zu den voraussichtlich anfallenden Kosten bei Umsetzung des geplanten Förderprogramms zum passiven Schallschutz im Rahmen des Lärmaktionsplans 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm der Stadt Mannheim. Damit wird eine Einschätzung zum Umfang der erforderlichen Investitionen für Wohnnutzungen im Bereich der hoch belasteten Bereiche der Stadt Mannheim vorgelegt. Der Geltungsbereich bzw. die Abgrenzung der Anspruchberechtigten erfolgt innerhalb der Aktionsbereiche anhand aller betroffenen Wohngebäude, die an mindestens einer Gebäudefassade durch Schienenverkehrslärm Lnight > 65 dB(A) betroffen sind. Die zugrunde liegenden Lärmberechnungen wurden auf Basis der vorläufigen Berechnungsmethoden zur EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt. Die Ermittlung der betroffenen Wohneinheiten erfolgte entsprechend der Methodik für die EU-Richtlinie 2002/49/EG zur Ermittlung der Betroffenenzahlen, also der VBEB (’Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm’) vom 09.02.2007. Hierzu wurde ergänzend die durchschnittliche Belegungsdichte der Stadt Mannheim (2,0 Personen pro Wohneinheit) als Divisor verwendet. Zur überschlägigen Ermittlung der Kosten für die Schallschutzfenster und die Lüfter wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: Für Standardfenster wird eine Größe 1,25 m x 1,45 m unterstellt. Der Preis pro m² Fensterfläche eines Fensters in einer gehobenen Schallschutzklasse (SSK 6), beträgt etwa 800 Euro. Die Kosten für eine Lüftungseinrichtung liegen bei etwa 400 Euro. Danach kostet ein Fenster der SSK 6 (1,8 m² x 800 Euro) ohne Lüftungseinrichtung etwa 1.440 Euro, mit Lüftungseinrichtung etwa 1.840 Euro. Bei einer Annahme von drei Fenstern für jede Wohneinheit, wovon zwei (im Schlafzimmer und im Kinderzimmer) mit Lüftungseinrichtungen versehen werden müssen, werden Kosten von 1.840 Euro x 2 + 1.440 Euro = 5.120 Euro pro Wohneinheit entstehen. In dem von der Stadt Mannheim vorgesehenen Förderprogramm sind ca. 345 Betroffene in den Pegelbereichen Eisenbahnlärm Lnight > 65 dB(A) zu berücksichtigen. Der mittlere Belegungsschlüssel für Mannheim ist 2 Einwohner pro Wohneinheit.

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Daraus folgt, dass etwa 173 (345/2) Wohneinheiten mit jeweils 3 Fenstern pro Wohneinheit Kosten in Höhe von jeweils 5.120 Euro verursachen werden. Die überschlägigen Kosten der Lärmschutzfenster und Lüftungseinrichtungen in den am stärksten belasteten Bereichen Mannheims im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm werden mit 885.760 Euro ermittelt. Für unvorhergesehene Leistungen werden noch zusätzlich 10 % dieser Summe berücksichtigt. Die voraussichtlichen Kosten für passiven Schallschutz werden aufgerundet mit etwa 1 Mio Euro abgeschätzt. Bei der vorliegenden Kostenschätzung wurden jedoch weder Sondergrößen, noch Sondereinbauanforderungen für z.B. Altbausituationen, Denkmalschutz etc. berücksichtigt. Auch fanden bereits durchgeführte Schallschutzmaßnahmen im Zuge bisheriger Förderprogramme keine Berücksichtigung. Damit ergeben sich Durchschnittwerte von ca. 2900 Euro je Einwohner bzw. ca. 5.800 Euro je Wohneinheit. Die Umsetzung der geplanten passiven Schallschutzmaßnahmen soll nach den bisherigen Vorstellungen der Stadt Mannheim erfolgen, sobald die hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten sowie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Nach derzeitigem Stand sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Mannheim für die Jahre 2012/2013 hierfür keine Mittel vorgesehen. Auf die Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen besteht derzeit kein Rechtsanspruch, es handelt sich um freiwillige Leistungen der betroffenen Kommunen.

5

Weiteres Vorgehen

Um zukünftig aufwendige Nacharbeiten und Korrekturen im Berechnungsmodell zu vermeiden, wird die Verwaltung das Eisenbahn-Bundesamt über die festgestellten Unstimmigkeiten informieren und auf entsprechende Korrekturen der Daten beim Eisenbahn-Bundesamt hinwirken. In den Jahren 2010 bis 2016 erfolgt die Umsetzung der im Bahnlärmsanierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen. Die innovativen Schallschutzmaßnahmen an der östlichen Riedbahn im Bereich Neuostheim werden 2010 und 2011 umgesetzt. Die Realisierung dieser Maßnahmen läuft im Auftrag der DB AG. Die Stadt Mannheim wird hier nur begleitend tätig. Das grundsätzliche, weitere Vorgehen bei der Vertiefung und Fortschreibung der Lärmaktionsplanung ist ausführlich in der Beschlussanlage 2 der Beschlussvorlage 624/2008 dargestellt. Der Eisenbahnlärm kann dabei auf der nun vorliegenden Grundlage berücksichtigt werden. Zukünftig wird es möglich sein, den Lärmaktionsplan gemeinsam für alle Lärmarten fortzuschreiben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig die Ergebnisse der fortgeschriebenen Lärmkartierungen den Kommunen zur Verfügung stellt.

6

Verfahren6

Die EU-Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen Aktionspläne (Artikel 8 EU-Richtlinie 2002/49/EG) zu erstellen. Die Umsetzung der Richtlinie 6

Die noch offenen Daten werden nach Verfahrensdurchführung ergänzt.

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2002/49/EG erfolgte in Deutschland im Juni 2005 durch die Einführung des Sechsten Teils ’Lärmminderungsplanung’ in das BImSchG mit den §§ 47 a-f BImschG. Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne ist § 47 d BImSchG. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne zu hören und ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessenen Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen. Weitergehende Regelungen zum formalen Verfahren enthält § 47 d BImSchG nicht. Die Stadt Mannheim wird ein Verfahren in Analogie zum Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans durchführen, wie dies auch für den Lärmaktionsplan 2008 erfolgte.

6.1

Einleitung der Lärmaktionsplanung / Bekanntmachung

Mit der Vorlage Nr. 204 / 2008 wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Mannheim AUT in seiner Sitzung am 16.04.2008 über die Absicht und Vorgehensweise der Verwaltung zur Aufstellung des Mannheimer Lärmaktionsplans 2008 informiert.

6.2

Beschluss zur Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans Mannheim 2008 / Billigung

Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Mannheim AUT hat am 28.09.2010 den Entwurf des Lärmaktionsplans 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm für den Ballungsraum Mannheim gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des Lärmaktionsplan-Entwurfs erfolgte im Amtsblatt am 07.10.2010.

6.3

Einbeziehung der Öffentlichkeit / Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans

Die Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm erfolgte vom 11.10.2010 bis einschließlich 10.11.2010. Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm konnte im Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Collinistraße 1, Erdgeschoss eingesehen werden. Weitere Informationen gab es unter: •

www.mannheim.de



Bürger.Sein



Rubrik Umwelt



Rubrik Lärmminderung

zur Einsicht und zum downloaden.

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6.4

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Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände

Die Einbeziehung Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände erfolgte mit Schreiben vom 05.10.2010. Den Behörden wurden ein Exemplar des Lärmaktionsplans 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm sowie weitere schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endete am 10.11.2010. Die Zusammenfassungen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände und die Entscheidung wie mit den Anregungen umgegangen wird, ist der Anlage 7.5 zum Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm zu entnehmen.

6.5

Anhörungstermin Öffentlichkeit / Protokoll

Aufgrund des äußerst knappen zeitlichen Rahmens und dem unaufschiebbaren Termin zum Abrufen der Fördergelder für die Lärmaktionsplanung, war es der Kommune nicht möglich, die Öffentlichkeit in öffentliche Sitzungen und Workshops einzubeziehen. Die Verwaltung wird sich bemühen, dies im Zuge der anstehenden Fortschreibung zu berücksichtigen.

6.6

Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge zu Maßnahmen zur Lärmminderung aus der Öffentlichkeit

Aus der Öffentlichkeit sind zum Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm nur 2 Stellungnahmen eingegangen. Die anstehende Bahnlärmsanierung und die im Zusammenhang mit ihr durchgeführten Informationsveranstaltungen haben augenscheinlich dazu beigetragen, dass die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen auch von der Bevölkerung wahrgenommen und als solche auf eine hohe Akzeptanz treffen. Eine der eingegangenen Anregungen betrifft den Straßenbahnlärm und kann daher nicht in dem vorliegenden Teilplan Eisenbahnlärm berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung kann frühestens im Rahmen der weitergeführten Lärmaktionsplanung erfolgen. Die zweite Anregung betrifft zwar einen Aktionsbereich des Lärmaktionsplans 2001 – Teilplan Eisenbahnlärm, jedoch werden an dem angesprochenen Gebäude die Auslöswerte nicht erreicht, so dass eine Berücksichtigung frühestens im Rahmen der weitergeführten Lärmaktionsplanung erfolgen kann. Die Zusammenfassungen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die Entscheidung wie mit den Anregungen umgegangen wird, ist der Anlage 7.5 zum Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm zu entnehmen.

6.7

Beschluss des Lärmaktionsplans 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm

Der Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm wurde vom Gemeinderat der Stadt Mannheim in der Sitzung vom 19.04.2011 beschlossen.

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7

Anlagen: Tabellen und Abbildungen zum Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm

7.1

Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm, Abgrenzung der Aktionsbereiche, Übersichtskarte

7.2

Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen

7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 7.2.6 7.2.7 7.2.8 7.2.9 7.2.10 7.2.11 7.2.12 7.2.13 7.2.14 7.2.15 7.2.16 7.2.17

Aktionsbereich A_10_01 Aktionsbereich A_10_02 Aktionsbereich A_10_03 Aktionsbereich A_10_04 Aktionsbereich A_10_05 Aktionsbereich A_10_06 Aktionsbereich A_10_07 Aktionsbereich A_10_08 Aktionsbereich A_10_09 Aktionsbereich A_10_10 Aktionsbereich A_10_11 Aktionsbereich A_10_12 Aktionsbereich A_10_13 Aktionsbereich A_10_14 Aktionsbereich A_10_15 Aktionsbereich A_10_16 Teil1, Teil 2, Teil 3 Aktionsbereich A_10_17

7.3

Lärmaktionsplan 2008 – Teilplan Eisenbahnlärm, Tabelle Betroffenheiten ohne Maßnahmen in den Aktionsbereichen

7.4

Auflistung aller betroffenen Wohngebäude mit Lnight > 65 dB(A) Eisenbahnlärm

7.5

Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, Behörden, städtische Dienststellen, Verbände und sonstige Stellen

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Oberer Bruchrand

Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm r We urge kenb n la B

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Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_01

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010

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Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_02 Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010

Schienenstraße

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_03

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Erstellt am 18.08.2010

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009

Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_04 Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 In du st rie st ra ße

Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich

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Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage

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Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Rheinstraße

Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_06 Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009

Innenstadt / Jungbusch

Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie

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Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_07

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 er

Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand

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Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_08

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009

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Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule Krankenhaus sk ich Re

Schallschutzanlage

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Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_09

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich L

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Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm

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Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_10 Str aß

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich

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Gebäudebestand tw eg

Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung ß tra

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Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

65,0 < Morchfeldstra

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150

Neckarau

200 m

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm igSt ra

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Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_12 Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung

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Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

65,0 < 0

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80

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160 m

Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_13 Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule

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Krankenhaus

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Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze

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Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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120

160 m

Holzweg

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Friedrichsfeld

Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_14 und A_10_17

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010

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Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule

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Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie

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Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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200 m

Hasengasse

Hirschgasse

Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_15 te En

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze

Marderweg

Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

65,0 < 0 25 50

100

150

200 m

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_16 Teil 1 Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010 i Ba m

Zeichenerklärung

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Abgrenzung Aktionsbereich

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Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

65,0 < 0 25 50

100

150

200 m

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Rheinau Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_16 Teil 2 Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009 Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung o sth Po eg rnw

Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage la Re tra iss

Stadtbezirksgrenze

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Stadtgrenze Emissionslinie Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

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Lärmaktionsplan 2008 Teilplan Eisenbahnlärm Analyse zur Belastungssituation in den Aktionsbereichen Aktionsbereich A_10_16 Teil 3 ias an en Rh e

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Schiene Lnight (22:00-06:00 Uhr) Akustische Schiene und Lärmschutzwände: Datengrundlage: Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes 2009

el

Erstellt am 18.08.2010 Zeichenerklärung Abgrenzung Aktionsbereich Gebäudebestand Schule Krankenhaus Schallschutzanlage Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Emissionslinie Mar ie-C urie -Str aße

Gebäude mit Lnight > 65 dB(A)

65,0 < 0 25 50

100

150

200 m

Stadt Mannheim, Fachbereich Städtebau

24.02.2011

Anlage 7.3: Darstellung der betroffenen Einwohner Aktionsbereich

Schallquelle

Intervall betroffene EW Berechnung Gesamtstadt [dB(A)]

A_10_01

A_10_02

A_10_03

A_10_04

A_10_05

A_10_06

A_10_07

A_10_08

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Lden 1 6 23 40 8 6

Lnight 9 27 37 8 0 2

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

75 104 47 158 83 0

76 52 174 54

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

22 34 8 22 32 15

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

1 4 7 12 7

betroffene EW Zusammenfassung Lden bzw. Lnight Einwohner >75

6

>65

10

>75

0

>65

54

28 11 24 28 7

>75

15

>65

35

2 8 4 17

>75

7

>65

17

>75

0

>65

34

>75

1

>65

4

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

7 33 25 60 47

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

6 43 232 70 10 1

115 180 44 4

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

16 16 134 142 91 42

34 154 120 100 15 1

>75

42

>65

116

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

139 253 363 589 130 2

232 354 620 14

>75

2

>65

14

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

36 21 70 34

Seite 1

Stadt Mannheim, Fachbereich Städtebau

Aktionsbereich

Schallquelle

24.02.2011

Intervall betroffene EW Berechnung Gesamtstadt [dB(A)] Lden

A_10_01 A_10_09

A_10_10

A_10_11

A_10_12

A_10_13

A_10_14

A_10_15

A_10_16

Eisenbahn Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

Eisenbahn

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80 50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

10 19 14 1

4 101 157 45

Lnight 2 18 10 14 1

15 146 125 20

betroffene EW Zusammenfassung Lden bzw. Lnight Einwohner

>75

1

>65

15

>75

0

>65

20

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

240 157 154 363 240 54

151 184 350 203 46

>75

54

>65

249

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

11 31 40 42 57 23

59 21 75 20 15

>75

23

>65

35

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

0 4 7 17 8 11

10 8 12 14 3

>75

11

>65

17

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

3 30 332 722 302 148

41 453 706 221 90 21

>75

148

>65

332

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

2 6 65 216 84 34

11 88 218 62 21 4

>75

34

>65

87

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

418 255 196 536 434 205

260 266 512 431 113 5

>75

205

>65

549

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

Seite 2

Stadt Mannheim, Fachbereich Städtebau

Aktionsbereich

Schallquelle

24.02.2011

Intervall betroffene EW Berechnung Gesamtstadt [dB(A)] Lden

A_10_01 A_10_17

Eisenbahn Eisenbahn

50-55 55-60 60-65 65-70 70-75 75-80 >80

Lnight

0

1 1

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

betroffene EW Zusammenfassung Lden bzw. Lnight Einwohner >75

0 1 0

1 Summe: >75 >65

>65

550 1.589

1

Seite 3

Fachbereich Städtebau

Stand 24.02.2011

Anlage 7.4: Auflistung aller betroffenen Wohngebäude mit Lnight > 65 dB(A), Eisenbahnlärm Aktionsbereich

Straßenname

Hausnummer

A_10_01

Blankenburger Weg Blankenburger Weg Blankenburger Weg Blankenburger Weg Harzburger Weg Harzburger Weg Viernheimer Weg Viernheimer Weg Viernheimer Weg

23 21 19 17 2 2a 253 251 249

A_10_02

Schienenstraße Jakob-Faulhaber-Straße Schienenstraße Schienenstraße Schienenstraße Schienenstraße Schienenstraße Oppauer Straße Luzenbergstraße Luzenbergstraße Luzenbergstraße Luzenbergstraße Luzenbergstraße Speckweg Speckweg

11 2 13 1 3 5 9 1 82 84 86 88 90 1 2/6

A_10_03

vollständig durch Bahnlärmsanierung abgedeckt

A_10_04

vollständig durch Bahnlärmsanierung abgedeckt

A_10_05

Boveristraße Zielstraße Zielstraße Zielstraße Neustadter Straße

A_10_06

Verbindungskanal, Linkes Ufer Rheinstraße Rheinkaistraße

20 15 2

A_10_07

Hermsheimer Straße Paul-Martin-Ufer Paul-Martin-Ufer Im Pfeifferswörth Neckarplatt

2 5 5a 17 10

A_10_08

vollständig durch Bahnlärmsanierung abgedeckt

A_10_09

Fabrikstationstraße Fabrikstationstraße Fabrikstationstraße Fabrikstationstraße Fabrikstationstraße Fabrikstationstraße Kirchhoffstraße

A_10_10

Fahrlachstraße

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

54 8 14 40 44 / 46

22 24 26 28 39/43 35/37 1/3 128

Seite 1

Fachbereich Städtebau

Aktionsbereich

Stand 24.02.2011

Straßenname

Hausnummer

A_10_11

Neonstraße Neonstraße Neonstraße Neonstraße Neonstraße Neonstraße

A_10_12

Franz-Grashof-Straße August-Borsig-Straße

30 26

A_10_13

Hochstättstraße Auf dem Kegel

1 16

A_10_14

Saarburger Ring Saarburger Ring Saarburger Ring Saarburger Ring Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Trautenfeldstraße Hirtenbrunnenstraße Hirtenbrunnenstraße Hirtenbrunnenstraße Hirtenbrunnenstraße Hirtenbrunnenstraße Hirtenbrunnenstraße Main-Neckar-Bahn-Str Zaberner Straße Zaberner Straße Zaberner Straße Zaberner Straße Zaberner Straße Lauterburger Straße Lauterburger Straße Lauterburger Straße Lauterburger Straße Lauterburger Straße Lauterburger Straße Edwin-Reis-Straße Pfalzburger Straße Pfalzburger Straße (Sporthalle) Pfalzburger Straße Metzer Straße Vogesenstraße Vogesenstraße Vogesenstraße Vogesenstraße

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

1 5 9 11/15 17 19

1 5 17 17a 27k 27i 27h 27g 27f 27e 25i 25h 25g 25f 25e 25d 25c 25b 25a 25 23n 23m 23l 23k 23i 23 23a 21 21a 28 26 33 3 5 11 13 15 14 12 17 15 11 9 5 18a 17 14 21 77 59 69 70

Seite 2

Fachbereich Städtebau

Aktionsbereich

Stand 24.02.2011

Straßenname

Hausnummer

Vogesenstraße Vogesenstraße Vogesenstraße Wallonenstraße Molsheimer Straße Molsheimer Straße Molsheimer Straße Molsheimer Straße Molsheimer Straße Molsheimer Straße Molsheimer Straße Molsheimer Straße Sulzer Straße Friedrichsfelder Eck Hubertusweg Hubertusweg Hubertusweg Wallonenstraße Wallonenstraße Wallonenstraße Wallonenstraße Wallonenstraße Wallonenstraße Neudorfstraße Neudorfstraße Neudorfstraße

70a 72 68 2 5 3 6 4 2 10 12 14 21 4 7 9 11 46 44 42 47 45 45a 66 76 59

A_10_15

Marderweg Marderweg

49 61

A_10_16

Friedelsheimer Straße Dannstadter Straße Mundenheimer Straße Mundenheimer Straße Karlsruher Straße Karlsruher Straße Neuhofer Straße Neuhofer Straße Posthornweg Posthornweg Posthornweg Posthornweg Posthornweg Relaisstraße Marie-Curie-Straße

A_10__17

Holzweg

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplan 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

23 16 67 70 8a 9 1 3 15 13 11 11a 7 187a 3 50

Seite 3

Fachbereich Städtebau

Stand: 24.02.2011

Anlage 7.5 Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, Behörden, städtische Dienststellen, Verbände und sonstige Stellen Anlage 7.5.1: Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

Reine Beschwerde

1

06.10.2010 C 8

Innenstadt / Jungbusch

x

2

27.10.2010 Parkring

Innenstadt / Jungbusch

x

*

x

x

x

Stellungnahme / Anregung

Bewertung/Abwägung

Beschlussvorschlag

Es wird lautes und hochfrequentes Quietschen in der Kurve an der Straßenbahnhaltestelle Rheinstraße festgestellt, seit Verlegung neuer Gleise sei dies noch schlimmer, auch bei geschlossenem Fenster sei es unerträglich.

Der Straßenbahnlärm ist nicht Bestandteil des hier ausgelegten Teilplans Eisenbahnlärm. Auch im LAP 2008, der sich mit dem Straßenverkehr und dem Straßenbahnverkehr befasst, wurde dieser Bereich nicht als Aktionsbereich festgelegt. Entsprechend der Berechnungsvorschrift wurde bei der Kartierung ein Zuschlag für Quietschgeräusche in engen Kurvenradien berücksichtigt. Dennoch werden in diesem Bereich die Auslösekriterien nicht erreicht. Eine Berücksichtigung der Anregung kann daher frühestens im Rahmen der weitergeführten Lärmaktionsplanung entweder nach Abarbeitung der bisherigen prioritären Aktionsbereiche oder bei Festlegung einer neuen Prioritätsbewertung erfolgen.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Die Fahrzeuge auf der Auffahrt von der Bismarckstraße zur KonradAdenauer-Brücke fahren schneller als 50 km/h. Die Wohnung liegt teilweise weniger als 10 m von der Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse entfernt. Die Wirksamkeit der Lärmschutzwand wird als gering eingestuft. Besonders schlimm seien die Güterzüge, die z.T. auch unterhalb der ICE-Bahntrasse fahren.

Die vorliegende Anregung aus der Bürgerschaft betrifft den Eisenbahnlärm und einen Bereich, der als Aktionsbereich A_10_06 festgelegt wurde. Jedoch werden an dem angesprochenen Gebäude die Auslösekriterien nicht erreicht. Dieser Bereich wurde auch im Lärmaktionsplan 2008, der sich mit dem Straßenverkehrslärm befasst als Aktionsbereich (A_08_06) erkannt. Jedoch werden auch für den Straßenverkehrslärm die Auslösekriterien nicht überschritten. Durch die gegebene Doppelbelastung ist hier eine besondere Situation gegeben. Eine Berücksichtigung der Anregung kann aber frühestens im Rahmen der weitergeführten Lärmaktionsplanung entweder nach Abarbeitung der bisherigen prioritären Aktionsbereiche oder bei Festlegung einer neuen Prioritätsbewertung erfolgen.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Sonstiges

Stadtbezirk

Gewerbelärm (IVU-Anlagen und Häfen)

Hausnummer *

Flugverkehr

Adresse

Straßenbahnverkehr

Eingangsdatum

Eisenbahnverkehr

Lfd. Nr.

Straßenverkehr

nicht für LAP 2008 Teilplan Eisenbahnlärm (2010) relevant

Aus Gründen der Anonymisierung nicht angegeben.

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplanung 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

Seite 1

Fachbereich Städtebau

Stand: 24.02.2011

Anlage 7.5.2: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Behörden, städtischen Dienststellen, Verbände und sonstigen Stellen Eingangsdatum

Nr. gemäß Leitfaden

Kürzel

Bezeichnung

Rücklauf

betroffen

ja

ja

Dezernate, Dienststellen, Fachbereiche, Eigenbetriebe, städtische Beteiligungsgesellschaften 28.10.2010 1.8 FB 31 Sicherheit und Ordnung x 12.12.2010 31.1 Gemeindlicher Vollzugsdienst 31.3 Polizei- und Verkehrsbehörde 1.9 FB 33 Bürgerdienste 04.11.2010 1.11 FB 40 Bildung x 04.11.2010 Humboldt-Realschule ((FB Bildung) x 28.10.2010 Helene-Lange Schule (FB Bildung) x 19.10.2010 Schillerschule (FB Bildung) x Kerschensteiner Schule (FB Bildung) x

nein

Stellungnahme / Anregung

Bewertung/Abwägung

Beschlussvorschlag

x

Bei geöffneten Fenstern im Hauptgebäude muss bei Zuglärm der Unterricht unterbrochen werden.

Die vorliegende Anregung betrifft zwar den Eisenbahnlärm, allerdings in einem räumlichen Bereich, der nicht zu dessen festgelegten Aktionsbereichen gehört. An der Kerschensteiner Schule werden die Auslösekriterien nicht erreicht. Eine Berücksichtigung der Anregung kann daher frühestens im Rahmen der weitergeführten Lärmaktionsplanung entweder nach Abarbeitung der bisherigen prioritären Aktionsbereiche oder bei Festlegung einer neuen Prioritätsbewertung erfolgen. Möglicherweise erhält die Schule Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge, wenn die ICENeubaustrecke gebaut wird.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

FB 52 ist mit LAP Teilplan Eisenbahnlärm einverstanden, keine weitere Stellungnahme FB 53 ist mit LAP - Teilplan Die vorliegende Anregung betrifft nicht den LAP Eisenbahnlärm 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm, sondern die einverstanden, bei der Fortschreibung des LAP. Fortschreibung des LAP soll der Einsatz innovativer Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden, wenn sich diese in der jetzigen Erprobungsphase bewährt haben.

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

x

x

x x x x x

28.10.2010

1.17

FB

52 Sport und Freizeit

x

x

11.11.2010

1.18

FB

53 Gesundheit

x

x

04.11.2010

1.24 1.26 1.28 1.30 1.31

FB FB FB FB FB

61.3 61.5 63 66 68

Verkehrsplanung (auch Straßenausbauplanung) Stadterneuerung, Wohnbauförderung Baurecht und Umweltschutz Kompetenzzentrum Bauen (ehem. FB 65 Hochbau) Straßenbetrieb und Grünflächen (68.3 Grün- und Freiflächen)

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplanung 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

nein

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

x x x x x

x

Seite 1

Fachbereich Städtebau

Eingangsdatum

Nr. gemäß Leitfaden

Stand: 24.02.2011

Kürzel

Bezeichnung

Rücklauf

betroffen

ja

ja

nein

Dezernate, Fachbereiche, Eigenbetriebe, Beteiligungsgesellschaften 25.10.2010Dienststellen, 1.36 GBG - Mannheimerstädtische Wohnungsbaugesellschaft mbH x

25.10.2010

Behörden 04.11.2010 08.11.2010

11.11.2010

1.34 1.41 1.42 1.43 1.44

FB

2.1 2.2

80 Wirtschafts- und Strukturförderung Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV

Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim Verband Region Rhein-Neckar

2.4

FB

2.5

FB

2.17

63 Stadt Mannheim, FB 63 Baurecht und Umweltschutz, 63.1 Untere Baurechtsbehörde 63 Stadt Mannheim, FB 63 Baurecht und Umweltschutz, 63.2 Untere Umweltschutzbehörden und Gewerbeaufsicht Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart

Versorgungsträger, Infrastrukturunternehmen 11.11.2010 3.1.2 DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Karlsruhe

04.11.2010

3.1.3 zusätzlich zusätzlich

DB Netz AG, NL Südwest Hr. Thomas Werst, Eisenbahn-Bundesamt, Projekt Lärmkartierung Fr. Sabine Weiler, DB ProjektBau GmbH, RB West, Standort Karlsruhe

Bewertung/Abwägung

Beschlussvorschlag

nein

x

x

Stellungnahme / Anregung

GBG ist mit LAP - Teilplan Eisenbahnlärm einverstanden, keine weitere Stellungnahme, bitten um Information im weiteren Verfahren

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Der Verband ist mit LAP Teilplan Eisenbahnlärm einverstanden

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

DB Services hat keine Bedenken, bitten aber um Beteiligung im weiteren Verfahren und um Abstimmung mit den seitens der Bahn mit diesem Thema beschäftigten Stellen, insbesondere der DB Projektbau.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

x x x x x

x x

x x

x x

x

x

x

x

x x

x x

Sonstige Stellen im Bedarfsfall

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplanung 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

Seite 2

Fachbereich Städtebau

Eingangsdatum

Nr. gemäß Leitfaden

Kürzel

Stand: 24.02.2011

Bezeichnung

Rücklauf

betroffen

ja

ja

nein

Dezernate, Fachbereiche, Eigenbetriebe, städtische Beteiligungsgesellschaften 17.11.2010Dienststellen, 4.2 Umweltforum Mannheim x

02.11.2010

11.11.2010

4.5 4.6 4.16 3.1.1

VCD Kreisverband Rhein- Neckar Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein, Geschäftstelle Mannheim VRN Verkehrsverbund Rhein-Neckar

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplanung 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

Stellungnahme / Anregung

Bewertung/Abwägung

Beschlussvorschlag

Das Umweltforum weist daraufhin, dass bei Umsetzung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen ein ausreichender Eidechsenschutz zu beachten sei. Über den LAP hinaus soll sich die Stadt Mannheim für die Lärmminderung an Fahrzeugen einsetzen.

Das Thema Eidechsenschutz wird durch die projektverantwortliche DB ProjektBau GmbH im Rahmen der weiteren Planung in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden bearbeitet. (siehe ausführliche Darstellung unter 4.1 zur Anregung des NABU)

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Der VRN ist mit dem LAP einverstanden, verweisen auf die Planungen zum Ausbau von Bahnstationen und empfehlen eine Prüfung, inwieweit transparente Lärmschutzwände eingesetzt werden können.

Die Anregung im Hinblick auf transparente Lärmschutzwände wird an die projektverantwortliche DB ProjektBau GmbH weitergeleitet. Nach Kenntnisstand der Stadt Mannheim ist derzeit kein eisenbahnrechtlich zugelassenenes Systemn transparenter Lärmschutzwände auf dem Markt erhältlich.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

nein

x

x x

x x

x

x

Seite 3

Fachbereich Städtebau

Eingangsdatum

Nr. gemäß Leitfaden

Kürzel

Stand: 24.02.2011

Bezeichnung

Rücklauf

betroffen

ja

ja

Dezernate, Fachbereiche, Eigenbetriebe, städtische Beteiligungsgesellschaften 10.11.2010Dienststellen, 4.1 NABU x

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplanung 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

nein

x

Stellungnahme / Anregung

Bewertung/Abwägung

Beschlussvorschlag

NABU bringt keine Anregungen zu Aktionsbereichen oder Maßnahmen, weisen aber daraufhin, dass ein ausreichender Eidechsenschutz, auch bei innovativen Maßnahmen, zu beachten sei: Es werden Ausführungen zu den nach Einschätzung des NABU zu erwartenden Auswirkungen zu folgenden Schallschutzmaßnahmen gemacht: 'herkömmliche Lärmschutzwand', Gabionen Schallschutzwand, Unterschottermatten und verschäumtes Schottergleis. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird angeregt.

Die Anregung betrifft den Eisenbahnlärm, insbesondere die im Rahmen des Bahnlärmsanierungsprogramms des Bundes in Mannheim vorgesehenen Lärmschutzwände. Die Lärmschutzwände werden von der DB ProjektBau GmbH geplant und dem EisenbahnBundesamt (EBA) zur Genehmigung vorgelegt. Inzwischen wurde die Stadt darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Eisenbahn-Bundesamt ab sofort für alle Lärmsanierungsprojekte Planfeststellungsverfahren durchführen wird. Damit wird eine ausreichende Prüfung der Umweltbelange auf Projektebene sichergestellt. Wie auch die in der Stellungnahme genannte Veröffentlichung des EBA ('Hinweise zur ökologischen Wirkungsprognose in UVP, LBP und FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Aus- und Neubaumaßnahmen von Eisenbahnen des Bundes') zeigt, ist das Thema Eidechsenschutz bei den zuständigen Stellen bekannt und findet Berücksichtigung.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

nein

Seite 4

Fachbereich Städtebau

Eingangsdatum

Nr. gemäß Leitfaden

Kürzel

Stand: 24.02.2011

Bezeichnung

Rücklauf

betroffen

ja

ja

Dezernate, Dienststellen, Fachbereiche, Eigenbetriebe, städtische Beteiligungsgesellschaften

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplanung 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

nein

Stellungnahme / Anregung

Bewertung/Abwägung

Beschlussvorschlag

nein Darüber hinaus stellt die Errichtung von Lärmschutzwänden an Eisenbahnstrecken eine alltäglich wiederkehrende Aufgabenstellung dar, so dass beim Eisenbahn-Bundesamt und der DB ProjektBau GmbH ausreichende Erfahrungen, auch bei Umsetzung der konkreten Maßnahmen vor Ort, vorhanden sind. Die Lärmschutzwände werden außerdem außerhalb des eigentlichen Gleiskörpers errichtet. Ein Eingriff in das Schotterbett wird vermieden. Im Hinblick auf den Eidechsenschutz liegt der Stadt Mannheim die Aussage der DB ProjektBau GmbH vor, dass im Zuge der Planungen Begehungen der Streckenabschnitte, an denen Wände gebaut werden sollen, durch ein Fachbüro bei geeigneter Witterung erfolgen. Ziel der Begehung ist die Feststellung, ob ein Eidechsenvorkommen vorhanden ist und wie groß es ist. Falls Eidechsenvorkommen nachgewiesen werden, werden zusammen mit der Naturschutzbehörde geeignete Maßnahmen konzipiert. Die Mindestforderung sind nach Aussage der DB ProjektBau GmbH Durchlässe in den Sockelelementen mit einer Größe von 10 x 10 cm, alle 5 bis 20 Meter (jedes Element bis jedes 4. Element).

Seite 5

Fachbereich Städtebau

Eingangsdatum

Nr. gemäß Leitfaden

Kürzel

Stand: 24.02.2011

Bezeichnung

Rücklauf

betroffen

ja

ja

Dezernate, Dienststellen, Fachbereiche, Eigenbetriebe, städtische Beteiligungsgesellschaften

Lärmminderungsplanung Stadt Mannheim Lärmaktionsplanung 2008 - Teilplan Eisenbahnlärm (2010)

nein

Stellungnahme / Anregung

Bewertung/Abwägung

Beschlussvorschlag

nein Die Maximalforderung wäre Umsiedeln der Eidechsen vor Baubeginn und Schaffung von Ersatzbehausungen. Da keine Veränderung am Schotterbett vorgenommen wird, wird der Eingriff in der Regel als nicht so hoch eingestuft. Da durch die DB ProjektBau GmbH die Abstimmung der Maßnahmen mit den Naturschutzbehörden erfolgt, geht die Stadt Mannheim davon aus, dass durch diese Vorgehensweise sichergestellt wird, dass keine erheblichen und/oder nachhaltigen Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind, so dass im Rahmen des Lärmaktionsplans auf eine strategische Umweltprüfung verzichtet werden kann. Ab sofort wird das Eisenbahn-Bundesamt für alle Lärmsanierungsprojekte Planfeststellungsverfahren durchführen. Somit ist eine ausreichende Prüfung der Umweltbelange auf Projektebene sichergestellt. Nach derzeitigem Stand sind in Mannheim im Rahmen der Erprobung innovativer Schallschutzmaßnahmen weder Unterschottermatten noch verschäumte Schottergleise vorgesehen und auch nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans zum Eisenbahnlärm, so dass deren Auswirkungen nicht für den Lärmaktionsplan relevant sind.

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