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Oberbürgermeister der Stadt Mannheim. Dr. Peter Kurz. Rathaus E 5. Mannheim. Fax 293 – 9700. CC: Alle Gemeinderatsfraktionen, -gruppierungen und ...
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An den Oberbürgermeister der Stadt Mannheim Dr. Peter Kurz Rathaus E 5 Mannheim Fax 293 – 9700 CC: Alle Gemeinderatsfraktionen, -gruppierungen und fraktionslose Abgeordnete Anforderung von Auszügen (Fotokopien/Fax) aus Niederschriften öffentlicher Sitzungen (Gemeinderat, AUT) Sehr geehrter Herr Dr. Kurz, ich war heute vormittag im Rathaus bei Herrn XXXX, um Einsicht in die Sitzungsprotokolle der AUT Sitzung vom 8.12.2009 und der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2009 (Thema Stadtbahn Nord) zu nehmen. Gleichzeitig hatte ich Herrn XXXX gebeten, mir Fotokopien dieser Protokolle (5 Seiten) auszufertigen, was dieser mit Hinweis auf die VwV GemO (zu §38 - .. Es steht im Ermessen der Gemeinde, ob sie einem Bürger eine Abschrift .. erteilt) mit Bedauern ablehnte. Seiner Aussage nach, würden grundsätzlich keine Fotokopien der Gemeinderatsprotokolle an Bürger oder Stadträte ausgehändigt. Er könne dies aus rechtlichen Gründen nicht tun und hätte hier keinen Spielraum. Nach nochmaligem Studium der GemO §38, VwV GemO und Stadtrecht (§31 – Niederschrift – Absatz 9, Satz 2ff.) bin ich weiterhin der Auffassung, dass mir Herr XXXX die Fotokopien auf Grundlage des aktuellen Stadtrechts (§31) hätte aushändigen müssen. Begründung: In der GemO Baden-Württemberg (§38) wird dem Bürger das Recht zur Einsicht der Protokolle öffentlicher Gemeinderatssitzungen zugesprochen. Das Recht auf Aushändigung von Fotokopien ist dort nicht geregelt. Dahingehend ist der Hinweis in VwV GemO zu verstehen, der daraus kein Recht des Bürgers auf eine Fotokopie herleitet. Die Stadt Mannheim hat jedoch in ihrem Stadtrecht diesen Fall geregelt (Die Stadtrecht kann in der GemO Bereiche regeln, die durch die GemO nicht abgedeckt sind). Im Stadtrecht §31 der Stadt Mannheim wird dem Bürger das Recht auf eine Fotokopie von öffentlichen Gemeinderatsprotokollen/Ausschüssen zugestanden, daher kann hier der Hinweis aus VwV GemO hier nicht angewendet werden und folglich hätten mir die Fotokopien gegen Zahlung einer Verwaltungspauschale ausgehändigt werden müssen. Ich möchte Sie daher bitten, im Sinne der Transparenz der Gemeinderatsarbeit und der von Ihnen angestrebten modernen Verwaltung mir die oben genannten Abschriften per Fax oder EMail (0621 XXXXXXX oder [email protected]) kurzfristig zuzusenden und die Praxis der aktuellen Rechtslage anzupassen. Es wäre schön, wenn zukünftig die Protokolle der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen spätestens nach etwa 2 bis 3 Monaten im Ratsinformationssystem vorliegen würden. Stadträte, mit denen ich über dieses Thema gesprochen hatte, würden dies ebenfalls begrüssen. Herzliche Grüsse aus der Gartenstadt Lars Detmers