Stornoregelung der Katholischen Jugend OÖ

Stornoregelung für die Gäste der Burg Altpernstein. Absagen bis ... Stornierungen im Zeitraum 1 Monat bis 2 Wochen vor Beginn werden 50% der Raum-.
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Stornoregelung der Katholischen Jugend OÖ

Stornoregelung für die Gäste der Burg Altpernstein Absagen bis spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen im Zeitraum 1 Monat bis 2 Wochen vor Beginn werden 50% der Raumund Nächtigungskosten verrechnet. Bei Absagen bzw. verspäteter Bekanntgabe von TeilnehmerInnenausfällen über 10% innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn, werden 50% der Raum-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten für alle abwesenden Personen verrechnet. Hinweis: Die Anmeldebestätigung muss bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgefüllt an die Burg Altpernstein übermittelt werden. Wenn Anmeldungen innerhalb eines Monats erfolgen, müssen die Anmeldebestätigungen innerhalb einer Woche übermittelt werden. Unter diese Stornoregelung fallen z.B. Schulklassen, Jugendvereine, Tagesgäste, Seminare oder andere Diözesen.

Stornoregelung für interne Schulungen und Veranstaltungen der kj oö auf der Burg Altpernstein Absagen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos. Danach werden bei Stornierungen 50% der Raum-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten verrechnet. Hinweis: Die Anmeldebestätigung muss bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgefüllt an die Burg Altpernstein übermittelt werden. Zu den internen Organisationen zählen z.B. kj, Jungschar, Regionen oder JugendleiterInnen.

TeilnehmerInnen-Stornoregelung für Eigenveranstaltungen der kj oö Für mehrtägige und/oder teilnehmerInnenbegrenzte Veranstaltungen gilt: Erreicht uns die Abmeldung bis zum Anmeldeschluss vor Veranstaltungsbeginn, erhalten Sie den Teilnahmebeitrag zurück bzw. fallen keine Stornogebühren an. Bei einer späteren Abmeldung werden 50% des TeilnehmerInnenbetrags verrechnet, wenn der Platz nicht mehr vergeben werden kann. Bei Abmeldung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns sind 100% der Kosten fällig. Hinweis bei überdiözesanen Fahrten: Es gelten die in der Storno-Regelung genannten Ausnahmen nicht. Wir empfehlen den TN den Abschluss einer privaten Reisestorno-Versicherung.

Ausnahmen Ausnahmegenehmigungen sind nur in Absprache mit dem/r Abteilungsleiter/in, bei Krankheit oder Unfall gegen Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung und bei Abwesenheit wegen höherer Gewalt möglich. Hinweis: All jenen Kursen, die Orientierungstage nach dem Konzept der kj oö (Inhaltlicher Standard und geschulte OT-ReferentInnen) auf der Burg Altpernstein gebucht haben, werden keine Stornokosten verrechnet, solange keine Zu-/Absage hinsichtlich OT-ReferentInnen seitens des Forums Schule der kj oö erfolgt. (In der Regel sollte die Zu-/Absage bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn erfolgen.)

Die Stornoregelung wurde in dieser Form in der 120. Bereichskonferenz am 27.11.2012 beschlossen.