Baufonds der Katholischen Jugend der Erzdiözese Wien

der Katholischen Jugend der. Erzdiözese Wien. Einreichung für Zuschüsse zum Bau bzw. zur Renovie- rung und Ausgestaltung von pfarrlichen Räumlichkeiten.
370KB Größe 4 Downloads 117 Ansichten
Baufonds der Katholischen Jugend der Erzdiözese Wien Einreichung für Zuschüsse zum Bau bzw. zur Renovierung und Ausgestaltung von pfarrlichen Räumlichkeiten für Kinder- und Jugendpastoral in Wien Katholische Jugend Wien Stephansplatz 6/6/620 A-1010 Wien

Die Mittel des Baufonds stellt das Landesjugendreferat Wien zur Verfügung.

Kontakt

Katholische Jugend Wien Stephansplatz 6/6/620; A-1010 Wien Dominik Farthofer Tel. 01/51 552 - 3392 Fax 01/51 552 - 2743 E-mail [email protected]

1. Einreichende Pfarre (Postanschrift, Kontaktperson, Telefonnummer, Email-Adresse, Bankverbindung inkl. SEPA und BIC)

2. Genaue Beschreibung der Räumlichkeiten in denen die beantragten Arbeiten stattfinden (Größe, Lage, …)

3.

Geplante Arbeiten und Begründung der Notwendigkeit

4. Finanzierungskonzept

Voraussichtliche Gesamtkosten (Kostenvoranschläge)



Beitrag der Pfarre



Weitere Beiträge finanzieller Art €





(z.B. aus Einnahmen der Jugend selbst, Pfarrball, Spendensammlungen…)

Beantragte Fördersumme €

5. Nichtfinanzielle Beiträge der Jugend (z. B. Arbeitsleistungen,…)

6. Welche Art von Kinder- und Jugendarbeit gibt es in der Pfarre?

Förderkriterien •

Gefördert werden Pfarren der Erzdiözese Wien deren Räumlichkeiten sich im politischen Bezirk der Stadt Wien befinden.



Es werden bauliche Maßnahmen unterstützt, die der pfarrlichen Kinder- und Ju gendarbeit zugutekommen.



Die Antragsfrist läuft bis 30.5. des jeweiligen Jahres, die Maßnahmen und An schaffungen müssen im Jahr der Beantragung erfolgen.



Für die Abrechnung sind bis Ende des Antragsjahres Originalrechnungen min destens in der Höhe der Fördersumme vorzulegen.



Bei Anschaffungen und Handwerksarbeiten über € 400,- sind drei unabhängige Angebote beizulegen.



Die Information über die bewilligte Fördersumme erfolgt nach Einlangen durch das Landesjugendreferat, in der Regel im Herbst des Antragsjahres.



Die Auszahlung erfolgt nach Einlangen der Originalrechnungen und Angebote.

Mit der Unterschrift werden die Ordnungsmäßigkeit der Einreichung und die Kenntnisnahme der Förderkriterien bestätigt.

Datum, Unterschrift (Name, Funktion)