Reinhard II - Offenbach - Gesellschaft für Offenbacher Irritationen

17.02.2010 -
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Calwa IT-Services GmbH · Postfach 10 03 18 · 63003 Offenbach

Datum

17. Februar 2010

Stadtverwaltung Offenbach (Amt 63) Bauaufsichtsamt Herr Reinhardt Berliner Straße 60

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1 von 2 Ansprechpartner

Herr Müller

63065 Offenbach am Main

Telefon

069.26 401 466 Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom

Unser Zeichen, unsere Nachricht vom

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[email protected]

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

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BAHNHOF BIEBER

A bs ch r

wir kommen zurück auf die Unregelmäßigkeiten bei der Führung des Denkmalbuches der Stadt Offenbach sowie den Eintragungen im Liegenschaftskataster bezüglich der Kulturdenkmäler im Stadtgebiet von Offenbach am Main. Freundlicherweise hat uns das Landesamt für Denkmalschutz am 13. März 2009 einen Auszug aus dem Denkmalbuch gem. §10(1) HDSchG zugestellt, nachdem die Stadt Offenbach trotz mehrfacher Nachfragen hierzu nicht in der Lage war. Nun weist das Denkmalbuch gem. §10(1) HDSchG folgende Objekte als „hessisches Kulturdenkmal“ aus (zu erkennen unter dem „geflügelten Rad-Symbol“): · „Bahnhof Ost“ in Offenbach · „Im Norden angebauter Güterschuppen“ des Bahnhofes in Bieber · „In Sichtweite [befindliche] Flügelsignale“ des Bahnhofes in Bieber Keines der oben genannten Objekte existiert heute noch. Nach §1(3) der Geschäftsordnung des Denkmalbeirates der Stadt Offenbach soll der Beirat „vor der Genehmigung zur Zerstörung oder Beseitigung eines Kulturdenkmals gehört werden“. Da die Untere Denkmalschutzbehörde nach §8 der Geschäftsordnung die Geschäftsführung des Beirates wahrnimmt, lassen Sie uns bitte bis spätestens 3. März 2010 für alle drei Objekte die Protokolle der jeweiligen Anhörung zukommen. Desweiteren lassen Sie uns bitte die Urkunden zur Entlassung aus dem Denkmalschutz für die jeweiligen Objekte zukommen, um prüfen zu können, ob die Objekte ganz oder teilweise aus dem Denkmalschutz entlassen wurden. Nach §10(2) HDSchG sind die Eintragungen von Amts wegen aus dem Denkmalbuch zu löschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wir werden danach die Rechtmäßigkeit des Abrisses des Güterschuppens prüfen lassen, der nach unseren Unterlagen nicht von der Bahn abgerissen worden ist. Wir beginnen gerade mit der Prüfung von Alternativstandorten für unseren Firmensitz. Zur Prüfung, ob die Stadt Offenbach am Main hierfür noch in Frage kommt, beantworten Sie bitte folgenden Fragen Punkt für Punkt:

Anschrift: Postfach 10 03 18 63003 Offenbach am Main Holzwiesenweg 2 63073 Offenbach-Waldhof

Kontakt: G 069.26 401 466, -467 7 069.89 998 725 : www.calwa.com / [email protected]

Geschäftsführer:

Steuer:

Bankverbindung:

Marcus Müller

Finanzamt Offenbach/M. - Stadt StNr.: 035 230 01563

Amtsgericht Offenbach/M. HRB 12467

USt-IdNr.: DE 813480204

Konto 234 69 BLZ 505 601 02 Raiffeisenbank eG Offenbach/M. - Bieber

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17. Februar 2010

§ 1 Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (1) Es ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, daß sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. (2) Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälem zusammen. Frage1: Sehen Sie ihre Aufgaben nach §1(1) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt? Diese Frage beantworten Sie bitte getrennt für jeden der genannten Zeiträume: a) 01.01.2003 bis einschließlich 22.01.2004 b) 23.01.2004 bis einschließlich 4.12.2008 c) 5.12.2008 bis heute

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Frage2: Nach den Unterlagen des Landesamts für Denkmalpflege ist der Bahnhof von Bieber bereits vor 2004 unter Denkmalschutz gestellt worden. Ist die Entwicklung des Empfangsgebäudes symbolisch für die „städtebauliche Entwicklung“ der Stadt Offenbach zu sehen? (Sie wussten nachweislich seit 2006, dass wir planten, das Gebäude umzubauen und umzunutzen.)

A bs ch r

Frage3: Zu Beginn des Jahres 2009 versuchte die Deutsche Bahn Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, um die Fragen über die Unterdenkmalschutzstellung aufzuklären. Eine Aufklärung seitens der Behörden fand bis heute nicht statt. Daher die klare Frage: Übersteigt der Bahnhof von Offenbach-Bieber den „Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit“ (gemeint: der Stadt Offenbach am Main) Ihren Antworten sehen wir bis zum 3. März 2010 entgegen. Mit freundlichen Grüßen

Marcus Müller Geschäftsführer

HESSEN

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

An die Calwa IT-Services GmbH Herrn Marcus Müller Postfach 10 03 18

Herr Dr. Griesbach·Malsant

(0611 ) 6906 - 158 (0611 ) 6906 · 140 [email protected]

63003 Offenbach 13.03.2009

Bahnhof Bieber Ihr Schreiben vom 11 .03.2009

Sehr geehrter Herr Müller, ich schicke Ihnen hier zusätzlich noch die Impressumseite der Denkmaltopographie "Eisenbahn in Hessen ". Daraus wird unmissverständlich deutlich, dass diese Publikation Denkmalbuch gem . § 9 Abs. 1 bzw. 10 Abs. 1 HDSchG ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Dr. Dieter Griesbach-Maisant Oberkonservator

85203 Wiesbaden. Schlost Blebncn T eIeIon (06 11) 69 06-0 Te/ebI .. (06 11)119 06 1"0 (Zentrale) E-Ma~

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Das Ziel der Denkmaltopographie ist di e Erfassung der Kullurdenkm iiler in Wort, Bild und Plan. Nach § 2 des HOSchG in der Fassung vom 5.9.1986 (GVBI. r S. 270) sind Kulturdenkmäler schutzwürdige Sachen, Sachgcsamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder slädlebaulic11en Gründen ein öffc-ntliches Interesse besteht. Gesamtanlagen sind Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Freiund Wasserflüchen. soweit an ihrer Erhaltung aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches hlleresse bestehl. Die Dcnkmaltopographie "Eisenbahn in Hessen" ist Denkmalbuch im Sinne von



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Kulturdenkmal nach

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9 Abs. 1 HDSchG .

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HistÜlisches Objekt der Eisenbahn Besprochener Streckenvedanf, Kulturdcnkmal nach ~ 2 AlK I HOSchG

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Besprochcncr Streckenverlaul Landesgrenze Hcssc:n

Herausgeber: l.andcsamt für Denkmalpflege Hessen

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Landesamt für Denkmalpflege Hessen,

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Die Deutsche Bibliothek - CIP Einheitsaufnahllle

Visuelle Konzeption: Rudolf J. Mauke Karthographie: rjm Medienservice GmbH, 68623 Lampcrtheilll, auf Grundlage von Kartenmaterial der Hessischen Verwaltung für Regionalemwicklung, Kataster und F1urneuordnullg Layout, Reprographie, Sat:r.: rjlll Medienservice GmbH, 68623 Lalllpertheim Gestaltung: Rudol f J. Manke und Hcinz. Schomann Fotos: Volker ROdel, soweit nicht anders gckeIlllzcichnet Eim:elnachweis s. Abbildungsverz.cichnis Druck: mww.dlUck und so .. GmbH. Maim:-Kastel Umschlagfoto: "Weilburger Tunnel und Lahnbrücke", 1863. Gemälde von earl Theodor Rciffenstcin (Privathesitz.; dank freundlicher Veollittlung von Dr. Christoph Andreas u. Jens Giessen - heide Frankfurt C"""naJwpograph;. LandDilI'\TIS\lIdl -In.,bucg, S.

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Hauptbahnhof - Offenbach l Ost 01. 10. 1896 1,13 km Ost - Reinheim 01. 10. 1896 38,44 km Hessische Staatseisenbahnen 3661 01. 03. 1980 (Dicburg - Groß-Zimmern) 20.07.1965 (Groß-Zirrunem - Reinheim)

Bahnstrecke:

Zwischen den großen Nord-Sild-Linien (s. Nm. O! 9 lL 026) kreuzt bzw. verknüpft zusätzlich die 1890 von der Regienmg in Darmstadt bcschJof;senc "Rodgbaubahn" drei Ost-West-Linien (s. Nm. 092, 0 14, 027) des he,racr Halm" vun lS13 (~. N._ 019) im 1.">3"" mmh ng Ih A\lsba1)~ iI>TC$. (a ~ i~ammo (.b 1912) M 00-

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