7 - Gesellschaft für Offenbacher Irritationen

Beschädigungen der Bausubstanz durch eindringenden Regen entgegenzuwirken (Durchfeuchtete Decken. USW). Das Gebäude selbst ist, wie Sie wissen, ein Einzelkulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz. Wir bitten Sie deshalb, mit uns umgehend einen Besichtigungstermin abzustimmen, damit wir ...
470KB Größe 2 Downloads 56 Ansichten