Bauaufsicht Bahnhof Bieber - Gesellschaft für Offenbacher Irritationen

18.02.2010 - nel unternommen. Sie stellt damit ein umfas- sendes Material zur AbwMgung der Bedeu- tung der Eisenbahnlinien und Eisenbahnbau-.
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AZ: (63) 509/11/7

18. FEBRUAR 2010

Werter Herr Baudirektor der „Kreativstadt Offenbach“, herzlichen Dank für Ihre netten Worte und Beglückwünschungen zum Kauf des Bieberer Bahnhofs in ihrem Schreiben vom 21. Januar 2010. Genau so habe ich mir das Willkommensschreiben der Stadt Offenbach vorgestellt! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Herr Ihnen keineswegs mitgeteilt hat, dass wir seit dem 01.01.2010 Eigentümer des Bahnhofs in Bieber sind. Vielmehr teilte Herr Ihnen mit, dass der Besitzübergang des Empfangsgebäudes zum 31.12.2009 erfolgte. Da ich aus der Vergangenheit weiß, dass Sie die Unterlagen innerhalb ihrer Behörde nicht wirklich in Ordnung haben, erhalten Sie das Schreiben nochmals in Kopie als Anlage 1. (Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum sollte Ihnen als „Baudirektor“ eigentlich bekannt sein. Zwischen dem 31.12.2009 und dem 01.01.2010 liegt ein Jahresabschluss.)

A bs ch r

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Ihre Aussage, dass Sie mit der DB Station & Service AG „seit längerem“ in Briefkontakt stehen, muss ich etwas relativieren: Sie haben exakt am 4. August 2009 (Eingang am 11. August 2009) die DB Services und Immobilien GmbH (fängt allerdings beides mit „DB“ an) darüber informiert, dass das Landesamt für Denkmalschutz den Bahnhof Bieber unter Denkmalschutz gestellt habe. Die Unterlagen, die das Landesamt für Denkmalschutz dem damaligen Kaufinteressenten, der Calwa IT-Services GmbH, zugestellt hat, belegen jedoch, dass das Gebäude bereits vor dem Jahre 2004 unter Denkmalschutz gestellt worden ist. Wie Sie in §10(4) HDSchG problemlos nachlesen können, sollen die Eigentümer von der Eintragung ins Denkmalbuch benachrichtigt werden. Nach Allgemeinem Verwaltungsrecht sind hier „Signallaufzeiten“ von 3 Monaten zulässig und nicht von 5 Jahren. Da die Bahn bereits wenige Wochen nachdem sie über die Unterschutzstellung informiert worden war, erste Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des weiteren Verfalls eingeleitet hat, ist davon auszugehen, dass das Gebäude heute noch einen intakten Zustand aufweisen würde, wenn Sie die Information bereits vor 2004 an die Bahn weitergegeben hätten. Zudem ist Ihnen nachweislich persönlich der Zustand des Gebäudes bekannt, spätestens seit den Planungsgesprächen mit der Calwa IT-Services GmbH im Jahre 2006. Somit werden sich, falls nötig, die Juristen detailliert mit der Frage auseinandersetzen können, zu welchem Anteil die Stadt Offenbach die Wiederherstellungskosten an dem Gebäude zu tragen hat. Schließlich ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler nach Maßgabe des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu schützen und zu erhalten (§1(1) HDSchG). Am 16. Januar 2009 hat die Firma Calwa IT-Services GmbH einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster für die betreffenden Flurstücke am Bahnhof Bieber erhalten. Keines der Flurstücke weist eine Eintragung aus, die auf ein „Einzelkulturdenkmal gemäß §2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz“ schließen könnte. Da Sie als Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde sicherlich nur schwierig an solche Auszüge gelangen können, habe ich Ihnen als Anlage 2 Kopien der Auszüge beigelegt. Nach §10(7) Satz 1 haben Sie unbewegliche Kulturdenkmäler im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Ein Gutachten, dass es sich bei dem Bahnhof wirklich um ein unbewegliches Kulturdenkmal, können wir gerne auf Kosten der Stadt Offenbach erstellen lassen. Am 18. Februar 2009 hat die Calwa IT-Services GmbH das Objektverzeichnis aus dem städtischen Denkmalbuch für den Stadtteil Bieber erhalten. Für den Fall, dass Sie als Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde keinen Zugang zu dem städtischen Denkmalbuch haben, erhalten Sie als Anlage 3 eine Kopie hieraus. Wie Sie sehen, ist das Objekt auch hier nicht eingetragen. Nach §9(2) HDSchG sind unbewegliche Kulturdenkmäler im Denkmalbuch aufzunehmen. Ferner heißt es in §10(6) Satz 1: „Die unteren Denkmalschutzbehörden und die Gemeinden führen für ihr Gebiet Auszüge aus dem Denkmalbuch.“ Damit Sie sich bei der Beantwortung der Frage „Wer tut was?“ nicht allzu schwer tun, habe ich Ihnen Subjekt, Prädikat und Objekt schon einmal farbig markiert.

gefoi gmbh Gesellschaft für Offenbacher Irritationen Biggleswadestraße 40 63526 Erlensee

Geschäftsführer: Marcus Müller Amtsgericht Hanau: HRB 93005 Finanzamt Offenbach am Main I: 035 234 16055 VR-Bank Main-Kinzig-Büdingen eG (506 616 39): 2354284

Am 4. März 2009 erhält die Calwa IT-Services GmbH als Antwort auf ein Schreiben an die Stadt Offenbach die Mitteilung vom Landesamt für Denkmalpflege, dass es „im Falle des Bahnhofs Offenbach-Bieber […] leider zu Irritationen gekommen [ist], da dieses Objekt durch einen redaktionellen Fehler nicht in die Denkmaltopographie der Stadt Offenbach aufgenommen wurde.“ Vorsichtshalber erhalten Sie das Schreiben mit Anlage 4. Auf Seite 6 der zitierten Denkmaltopographie heißt es: ‚Die Denkmaltopographie „Stadt Offenbach“ ist Denkmalbuch im Sinne von §9 Abs. 1 HDSchG.‘ Sofern Sie als Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde die Denkmaltopographie der Stadt Offenbach nicht zur Verfügung haben, erhalten Sie in Anlage 5 eine Kopie der Seite. Dass der zitierte Satz Gültigkeit hat, wurde der Calwa IT-Services GmbH dann wiederum am 13. März 2009 vom Landesamt für Denkmalpflege bestätigt. Zusammenfassend ergibt sich nun durch einfache Substitution folgende Aussage des Landesamtes: „Im Falle des Bahnhofs Offenbach-Bieber ist es leider zu Irritationen gekommen, da dieses Objekt nicht im Denkmalbuch im Sinne von §9 Abs. 1 HDSchG aufgenommen wurde.“ Sollten Sie etwa deshalb zum „Baudirektor“ der „Kreativstadt Offenbach“ ernannt worden sein, weil ihre Stärken in der kreativen Buchführung liegen, bleibt nun abzuwarten, ob meine Kreativität mit Ihrer nur ansatzweise mithalten kann: Inzwischen hat nämlich die „Gesellschaft für Offenbacher Irritationen“ (gefoi gmbh) den Bahnhof in Bieber gekauft! Die Pressemitteilung erhalten Sie mit Anlage 6. Da nach der Irritationsbekundung ihrer promovierten Kollegen in Wiesbaden weder das Landesamt für Denkmalpflege noch Sie als Untere Denkmalschutzbehörde Kontakt zur Calwa IT-Services GmbH aufgenommen haben, wurden dort die Pläne zum Umbau im Frühjahr 2009 fallen gelassen. Schließlich ist es exakt ihre Aufgabe, lieber Herr Baudirektor Reinhardt, darauf hinzuwirken, dass die Kulturdenkmäler in Offenbach am Main erhalten werden und in die städteplanerische Entwicklung einbezogen werden. Falls Sie nun ihre Stellenbeschreibung nicht mehr finden sollten, können Sie ihre Aufgaben im Bereich Denkmalschutz übrigens auch problemlos in §1(1) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes nachlesen.

A bs ch r

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Dass das Gebäude „Einzelkulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz ist“, wissen wir keineswegs. Aus den Schreiben vom 15. Juli 2008 und 4. März 2009 des Landesamts für Denkmalschutz ergibt sich folgende „irritierende“ Sachlage: „Nach ausgiebiger Diskussion“ (15. Juli 2008) ist „der Bahnhof von Bieber [ist] also gem. § 2.1. Hess. Denkmalschutzgesetz Kulturdenkmal“ (4. März 2009), da „die Denkmalqualität nicht so hoch eingeschätzt [wurde], dass daraus eine Unterschutzstellung nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz in Frage kommen kann.“ (15. Juli 2008) Und kommen wir zurück auf die Frage, deren Antwort Sie in unserem gemeinsamen Telefonat vom 22.01.2009 ab 11:53:20 Uhr über eine Dauer von 24 Minuten und 7 Sekunden standhaft verweigerten: Welcher Kreativität ihrerseits ist es zu verdanken, dass ein Denkmal ohne gesetzmäßige Unterschutzstellung in einem Denkmalbuch auftaucht, was Sie nach §10(6) HDSchG zu führen haben und bis heute nicht nachzuweisen in der Lage sind? Da es mir im Gegensatz zu ihrer Spezies fernliegt, mich (schon gar nicht ungefragt) in Fremdeigentum einzumischen, ist diese Frage bis heute leider unbeantwortet geblieben. Zu verdanken ist das letztlich ihrer Untätigkeit sowie der zwei unbeantworteten Schreiben der Calwa IT-Services GmbH an Herrn Oberbürgermeister Schneider. Hierbei hatte Herr Schneider noch in dem Telefonat am 16.02.2009 ab 9:51:22 Uhr zugesagt, dass die Calwa IT-Services GmbH von Ihnen eine schriftliche Stellungnahme und Erklärung zu dem Vorgang erhalten würde. Jedoch hat man sich dann in der Stadtverwaltung eines Besseren besonnen und versucht, den Vorgang unter den Teppich zu kehren. Nachdem die Eigentumsumschreibung des Bahnhofes abgeschlossen ist, können Sie sich darauf verlassen, dass dieser Punkt bis ins letzte Detail aufgeklärt wird. Bis dahin wird unsererseits kein einziger Cent in bauliche Maßnahmen an dem Gebäude gesteckt werden. Vielmehr wird in diesem Zeitraum (und nach einigen Pressebereichten scheinen Sie persönlich innerhalb der gesamten Stadtverwaltung mit Abstand am besten zu wissen, wie lange Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dauern) kein geringer als die Stadt Offenbach für die Sicherung und den Erhalt des Gebäudes aufkommen. Zur Übung dürfen Sie ab Ende Februar schon einmal den Bauzaun vor dem Gebäude stellen. Da wir gegenüber der Bahn leider keinen Termin nennen konnten, wann die „Irritationen“ im 18. Stock des Stadthauses beendet sind, wird die Bahn den bisher gestellten Zaun übernächste Woche demontieren. Sofern Sie den Bauzaun nicht aus eigenen Mitteln stellen können oder wollen, würden wir dann gleich im März die feste und finale Einfriedung errichten lassen. Erwarten Sie hier aber bitte keinen schmiedeeisernen Zaun. Das besagte Schreiben vom Landesamt für Denkmalschutz an den Denkmalbeirat der Stadt Offenbach vom 15. Juli 2008 liegt mir leider nur in Form eines Presseartikels aus der Offenbach-Post vom 16. Dezember 2008 vor. Da ich ein sehr großes Interesse daran habe, die Unterlagen über unsere Besitzgegenstände vollständig vorliegen zu haben, möchte ich Sie bitten, mir umgehend (bis spätestens 5. März 2010) eine Ablichtung des zitierten Schreibens zukommen zu lassen. Bekanntlich haben Sie nach §8 der Geschäftsordnung des Denkmalbeirats die Geschäftsführung inne. Daher sollte Ihnen das Schreiben bei ansatzweise ordentlicher Buchführung vorliegen. Sollten Sie es nicht zur Hand haben oder die Mühen und Kosten der Ablichtung scheuen, können wir über die Calwa IT-Services GmbH die Existenz des Schreibens gerne durch die Staatsanwaltschaft überprüfen lassen: Alleine die Tatsache, dass Sie noch am 15. Mai 2008 mit der Calwa IT-Services GmbH und 6 weiteren Ämtern den Umbau des Bahnhofes bis hin zu 50cm Grünfläche zwischen den Parkplätzen haben planen lassen, am gleichen Tag die Aussage getätigt wird, dass kein Denkmalschutz bestünde, obendrein die Beantwortung einer Bauvoranfrage wegen fehlendem Planungsrecht verweigert wird, dann wenige Tage danach die Chance ergriffen wird, über den Denkmalbeirat und unter ihrer Führung einen Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes beim Landesamt zu stellen, ohne uns oder die damalige Besitzerin über den Vorgang als solches, geschweige denn über das Ergebnis zu informieren, Sie in diesem Zusammenhang auch eine schriftliche Information der Calwa ITServices GmbH über das Amt für Wirtschaftsförderung an Sie gänzlich ignorieren und dabei noch darauf setzen,

dass der Kaufvertrag unterzeichnet wird, bevor ihre Machenschaften auffliegen, dürfte absolut problemlos den Tatbestand der Vorsätzlichen Täuschung erfüllen. Bezüglich des gewünschten Besichtigungstermins teile ich Ihnen mit, dass ich derzeit für eine Besichtigung keinerlei Veranlassung sehe und dies für eine reine Zeitverschwendung halte: Wenn heute der selbe Personenkreis, der in den Jahren 2006 bis 2008 noch nicht einmal in der Lage war, die Frage nach dem Denkmalschutzstatus an sich zu beantworten, nun darüber entscheiden will, ob eine „Substanzerhaltung sinnvoll und erforderlich“ ist, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass dieser Personenkreis außerhalb der Stadtverwaltung Offenbach und des Landesamts für Denkmalpflege wirklich ernst genommen wird, egal wie die Entscheidung ausfällt. Falls Sie für ihren Verwaltungsapparat Gutachten über Teile unseres Besitzes benötigen, so lassen Sie mir hierüber bitte ihre Anforderungen zukommen. Wir werden dann drei Angebote aus dem Kreise der NichtIrritierten einholen, von denen Sie auf eigene Kosten gerne eines beauftragen können. Ich halte es für sinnvoller, wenn Sie ihre hiermit gewonnene Zeit darauf verwenden, die so genannten redaktionellen Fehler in ihrem Denkmalbuch zu korrigieren.

A bs ch r

Mit freundlichen Grüßen

if

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Sollten Sie trotzdem auf eine Besichtigung bestehen, teilen Sie mir bitte schriftlich die Rechtsgrundlage für ihre Forderung mit. Insbesondere legen Sie mir bitte dar, dass die Bauaufsicht an diesem Ort in ihre Zuständigkeit fällt. Das Gelände ist nach wie vor Bahnbetriebsgelände nach dem Allgemeinen Eisenbahn Gesetz (AEG). Ich sehe zum jetzigen Zeitpunkt eher das Eisenbahnbundesamt in der Pflicht. Hierbei bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, da dies ja unser erster Bahnhof ist (… und aufgrund des Firmennamens auch nur noch ein weiterer folgen kann. Den Dritten haben Sie ja bereits abgerissen. Im Zuge ihrer kreativen Buchführung sollten Sie diesen Eintrag in ihrem Denkmalbuch zum 20-jährigen Jubiläum des Abrisses übrigens mal mit dem wohl bekannten „handschriftlichen Vermerk: zum Abriss freigegeben“ versehen. Nicht dass es bei baulichen Maßnahmen an der heutigen S-Bahn-Station „Offenbach Ost“ noch zu „Irritationen“ kommt und sich die Stadt Offenbach die Maßnahmen vom Land Hessen als denkmalpflegerische Maßnahme des ehemaligen Bahnhofsgebäudes „Offenbach Ost“ bezuschussen lässt!)

Marcus Müller (Oberirritator)

PS: Vergessen Sie die Kopie des Schreibens der Herren „Oberkonservatoren“ aus Wiesbaden nicht …

Anlage 1

Anlage 2a

Marcus Mueller @offenbach.de]

Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen:

Freitag, 16. Januar 2009 10:43 Marcus Mueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sofortdruck Flurstücke- 764-3.pdf; Sofortdruck Flurstücke - 764-8.pdf; Sofortdruck Flurstücke - 764-4.pdf; .vcf

Sehr geehrter Herr Mueller, anbei ein Ausdruck aus dem Sekundärkataster des amtlichen Liegenschaftskatasters bezüglich der gewünschten Grundstücke Bahnhof Bieber. Wie Sie selbst den Unterlagen entnehmen können, sind auf den Grundstücken keine "Beonderen Vermerke" bezüglich Denkmalschutz eingetragen. Eine Möglichkeit wäre noch, dass im Grundbuch unter Lasten und Beschränkungen ein solche Dienstbarkeit eingetragen wäre. Dies ist allerdings äußerst selten, dass so etwas dort eingetragen ist!!!! Falls Sie weitere Fragen und Wünsche haben, können Sie sich an mich wenden!

Mit freundlichen Grüßen _____________________________ Stadt Offenbach am Main Vermessungsamt Stadthaus Berliner Straße 60 63065 Offenbach Tel. 069-8065 Fax 069-8065 mail

@Offenbach.de

1

Anlage 2b Magistrat der Stadt Offenbach, Vermessungsamt, Berliner Strasse 60, 63065 Offenbach 16. Jan. 09

Sofortdruck Flurstück und Eigentümer

Seite: 1 005003

GBl-Nr. Gemarkung Bieber

Flur Flurstück 3 764 / 3

Buchungsart Normaleigentum

NA-Schl. Nutzungsart 21420 Grünanlage

lfdNr 0001.001

Teilfläche m² 1.107,00

Eigentümer Normaleigentum

lfdNr

Anteil

Lagebezeichnung Poststraße

Sondereigentum

Fläche m² 1.107,00

Bestandsverz.-Nr. 0028

Anlage 2c Magistrat der Stadt Offenbach, Vermessungsamt, Berliner Strasse 60, 63065 Offenbach 16. Jan. 09

Sofortdruck Flurstück und Eigentümer

Seite: 1 005003

GBl-Nr. Gemarkung Bieber

Flur Flurstück 3 764 / 4

Buchungsart Normaleigentum

NA-Schl. Nutzungsart 21510 Straße

lfdNr 0001.001

Teilfläche m² 547,00

Eigentümer Normaleigentum

lfdNr

Anteil

Lagebezeichnung Poststraße

Sondereigentum

Fläche m² 547,00

Bestandsverz.-Nr. 0029

Anlage 2d Magistrat der Stadt Offenbach, Vermessungsamt, Berliner Strasse 60, 63065 Offenbach 16. Jan. 09

Sofortdruck Flurstück und Eigentümer

Seite: 1 008514

GBl-Nr. Gemarkung Bieber

Flur Flurstück 3 764 / 8

Buchungsart Normaleigentum

NA-Schl. Nutzungsart Gebäude- und Freifläche zu 21232 Schienenverkehrsanlagen 21548 S-Bahngelände lfdNr 0001.001

16.955,00

Eigentümer

Anteil

Sondereigentum

Fläche m² 18.075,00

Teilfläche m² 1.120,00

Normaleigentum lfdNr

Lagebezeichnung Eisenbahn Poststraße

Bestandsverz.-Nr. 0013

lB-FEB-Z009

17:09

Büro

+49 69 8065 2266

Oberbürgerm~ister

8.01

Anlage 3a Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland

Kulturdenkmäler in Hessen Stadt Offenbach

Herausgegeben vom

Landesamt für Denkmalpflege Hessen Sonja Borun Mit Beiträgen von Bettina Güdelhöfer und Christina Uslular-Thiele

THEISS

l8-FE8- 200S

17:10

Büro

+49 69 806 6 2266

Ob~rbürgermei$t~r

8.02

Anlage 3b Objeklvmeichnis

Obere Grtr.zstraße 90, el:angellSCbe Markuskirche (ag: 325. 326 urllen links., ~b: 326 oben, Mitte. unten rechts}............ _....... ~ 52S Omgerkhl5gebällde, ehemaligcs, Lui!cn!traße 27 (rns) ...... 315 Park:$uaße 1, LeibniZllchul:: (m~ : ~2? , 328 oben links; ag: 328 obeI1 rcchts, Mitte und IJnten) .... ,........................... 326 Parksuaße 17 (ms).......... ....... ....... " ................ ,................ 329 Pa.rk:itralk 31 (ms) ............ ,...................,.................................... 329 Pilrk~ !raße 60 (m~) .............. ,................ ,.......... " .. ".,,, .. ,..... ,,, ...... 33C PfArrhaus der frltlZöslsch·reformier!l!in Kirche, Herrnstraße 66 (ms ) ........... .. .... .... ... .... ,...... " ..... _................. 261 Pirazzistuße :8 (ail· .. ·· .. ·..·········· .. ·· ,.." ...... ·.· ......·.... ·.... ·.. ·.. ·.. ·.. 330 Poli'Z~ ~rwaltunt:sgeMude , Mgthilde;utraße t (sb) .......... 322 Post. Alicepla!z: 10 (ag) ..................................... _.... _... _._......... j4(l Post, ehellla1~~ Hauptpc:st, Bismare.lcsttaßc 1 ~2 (ag) ........... IW Que ruraße 18 (lIg)........................................ _...........................330 Rilthl!inaustrtSe 23 (ms)................................................. ........... 331 Rathe!lau~ttaße 38 (m~) ....... ,.................................................... 332 Ratha'J5, Belliner Smiße 100 (es; Stadt Offenbach: 149 oben) ." ................... . ............... 147 Röderr.strIl.ßt:. f (sb) ........................... "....... "..................... ,....... 332 Saudgassc:: 26 (Re:) .............................................. ....... " ................ 333 Sc:hliferstrll.ß(;o 5 (a~) ....................... _..... ,.................................... 333 SchilierslZhule, O~the~lnße 109 (ag)............ ...,..................... 248 Sc:hiJlslraße;: (ig) .................................... ......... ......................... 334 Schlaehthof, etJeI:lrdiger sUid tischtt. BuchhOgela,l1ee; ßrlenbruchit:lIße 1. 13, 27; Ermt.Gnesheimer-P1&lZ I, 4, 5, C, 7, 8 (a8: sb: 203 unten) ................ ............................ 199 Schlon lsenburger, Schlosmraßc 66 (11&) .............................. 337 Scblosskirche, KiNhtutm der ehemaligen, KiHhgwI15 (!og) ............. ,,, .. ,.................... ,.... .................. .. 291 Scl!losiitraße 27 (alÜ ............. ,....... ,,', .................. ·.... ., .. ·· .. --· .. .···334 SchloSlmilße 31, Hochschule tur Oeitaltung und Ludo· Mayer·Brunnen (ag: sb: 336 ob~n Jlnks, Mitte links) ....... 333 Schlomtralk 66. Iscnb:.lrjler Schl~ (a2)·.............. ··· .... ·.... ·.. ·337 Schnupflllbakflbrik Bernard, ehtmaligc. Hermstra6e 59--61 (ag; m5: 260 oben) .... ........................... 258 Schule, Albcrt-Schweitzer-Gymnasium. W.i:fma& 113-121 (lIg) .......... _...................... ......... _......... 357 Schule, Ooethe-Scltule, Be:rnarcbtraße 70 (ag) ...................... l54 O> . . . . . . . . . . . . .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Schule,~hil Je1SChuJe. GO~lhel.traße

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Thileltenhau.\. Frantm:ner S!ratlc 13~ 3 tny.i ........................ 21 ~ Tulpenho!sIJ'ßc: 11 und 13 (a!l) .............................................. __~g Tulpenhobuaße 12 (ms) . __ .__ .......................... ....................... .35ü 1\IlptnhorSlIl ße 18 (ms ) ............... 350 Thlpilnhofs!raße 3l (m:;) .... .. ,.. ,... " ...... ........... ,.. ..... " ...... .. ,...... 35(0 Tulpellhofstr.'lße 38 (ag). .. ............ "." .......... ......... " ....... 351 TUlpenhO!straße 42 (RE) .. ".. "..... " ..... ".... "... " ............. " .... ....... 3:1 Tul?~nhofstraße 52 (ms) ..... "" ..... ~ ..." .. "... ." .... .. ". , ... J52 TUlpenhOfm0" . .

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Rumpellheimer Straße 59 (ag) ..... _............................._.._._ ... 406 5chitfernra& 6 (as) .................. _................................ _........... 416 S:hule . al te. Lehl'$trll.ße 6 (ag) .......................................... _.. ..410

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'- .->::-,;; - ind die Strecken grenzübergreifend auch in deu Nachbarländern e inbezogen, soweit dies a u ~ fac hlichen Crriinden zur vollständige n Dasstellung des Eisenbahnne[zes in 1{essen erforderlich war. Eine recbtliche Aussage zum Denkmalwert ist il.ur Grund der unterschiedlichen Rechtslage in den anderen Bunde!iländern damit nicht verbunden. Als Autoren konnten zwei ausgcwiesene K.enner der M aterie gewonnen werden. Die heidcn ehemaligen Frankfurter Denkmalptl eger Volker Rüdel und Heinz Scho mann haben die schwierige Aufg abe überno mmen, diese systemalischc Bestandserfasslin g durchZ\Iführen und damit erstmals auch eine Bewertung des Bestandes nach überprti fbaren Kriterien vorzunehmen. Dafür danke ich ihnen besonders.

Prof. Dr. Genl Weiß Prä,i.1ent des J..:ondesaßl!C~

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Anlage 4d

Offenbach am Main - Reinheim ; (Stadt- u. Landkreis Offenbach, Landkreis Darrnstadt-Dieburg) "RODGAUBAHN" 066. 1 Offenhach a.M. I Streckeneröffnung: Streckenlänge: 066.2 Offenbach a.M. l Slrcckeneröffnung: Streckenlänge: Bauherr/Betreiber: Srrcckennummer (OB): Streckenstillegung:

Lir"n""" HJl d. dL Ilisellbalm'u«~e!\. S. 1 22.223 (lIlY6I4 1). 224U5 (lR%l46) lknl;mW" rhi~

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Hauptbahnhof - Offenbach l Ost 01. 10. 1896 1,13 km Ost - Reinheim 01. 10. 1896 38,44 km Hessische Staatseisenbahnen 3661 01. 03. 1980 (Dicburg - Groß-Zimmern) 20.07.1965 (Groß-Zirrunem - Reinheim)

Bahnstrecke:

Zwischen den großen Nord-Sild-Linien (s. Nm. O! 9 lL 026) kreuzt bzw. verknüpft zusätzlich die 1890 von der Regienmg in Darmstadt bcschJof;senc "Rodgbaubahn" drei Ost-West-Linien (s. Nm. 092, 0 14, 027) des he,racr Halm" vun lS13 (~. N._ 019) im 1.">3"" mmh ng Ih A\lsba1)~ iI>TC$. (a ~ i~ammo (.b 1912) M 00-

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