(nwa.) Der Stadtrat unterbe

28.09.2017 - lich wiederkehrenden Kredit über 480'000 Franken zur Finanzierung von Gemeindebeiträgen an die Erziehungsberechtigten bewilligt.
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Medieninfo aus dem Stadthaus

28.09.2017

Überarbeitete Verordnung zur familienergänzenden Betreuung

(nwa.) Der Stadtrat unterbereitet dem Grossen Gemeinderat die Verordnung über die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Die überarbeitete Version passt sich sprachlich den veränderten gesetzlichen Bestimmungen sowie den neuen politischen Strukturen und der Verwaltungsorganisation der Stadt Wetzikon an. Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 24. November 2013 einen jährlich wiederkehrenden Kredit über 480'000 Franken zur Finanzierung von Gemeindebeiträgen an die Erziehungsberechtigten bewilligt. Seit dem 1. August 2011 ist dazu eine Verordnung über die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter in Kraft. Da inzwischen sowohl die politischen Strukturen wie auch die Verwaltungsorganisation der Stadt Wetzikon geändert haben, sind die Ausführungen in der Verordnung nicht mehr aktuell und müssen überarbeitet werden. Die überarbeitete Verordnung verändert weder die Regelung der geltenden Zuständigkeiten noch die Höhe des jährlich einzusetzenden Unterstützungskredits. Bei der Überarbeitung wurden zudem die Abläufe und Prozesse überprüft und vereinfacht. Die neue Verordnung beinhaltet nur noch die relevanten Grundsätze, die detaillierten Ausführungsbestimmungen sind in einem separaten Reglement aufgeführt. Anspruch auf die Gemeindebeiträge haben weiterhin Erziehungsberechtigte, die ihren Wohnsitz in Wetzikon haben und aufgrund ihrer Berufstätigkeit, Ausbildungssituation oder zur Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit auf eine familienergänzende Betreuung der Kinder angewiesen sind. Die Beiträge werden einkommensabhängig ausgerichtet. Die Überarbeitung der Verordnung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Wetzikon, für die Eltern oder für die Anbieter von Betreuungsplätzen. Die Verordnung soll neu eine Bandbreite zur Festsetzung von Maximaltarifen für Gemeindebeiträge an die Betreuungskosten festlegen. Reicht der zur Verfügung stehende Kredit zur Finanzierung der auszurichtenden Gemeindebeiträge nicht mehr aus, so kann der Stadtrat die Tarife im Reglement zeitnah anpassen. _____________________________________________________________________________ Ansprechpersonen für Medien: Claudia Bosshardt, Mitglied der Geschäftsleitung, Geschäftsbereich Bildung + Jugend, Tel. 044 931 23 24 oder [email protected] Wetzikon, 28. September 2017 Stadtkanzlei Wetzikon Marcel Peter, Stadtschreiber