Medienmitteilung 31.12.05 - Stiftung Landschaftsschutz Schweiz

In Umsetzung der technischen und weiteren raumplanerischen Kriterien kam die. JUVENT SA zum Schluss, dass realistischerweise kaum mehr als 16 Turbinen ...
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WINDKRAFTWERK JUVENT SA C/O BKW FMB ENERGIE AG

Bern, 18.08.2008

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Es gilt das gesprochene Wort

15 Jahre Erfahrungen im Interessenausgleich Windenergie und Landschaft im Einklang Referat von Dr. Martin Pfisterer, Präsident der JUVENT SA, anlässlich der Medienorientierung „Windenergie und Landschaftsschutz“ in Bern, 18. August 2008

„Die Windkraftnutzung ist als erneuerbare Energie zu befürworten.“ Mit diesem Satz beginnt der Windenergie-Leitfaden vom Februar 2008 der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). Im letzten Abschnitt verweist der Leitfaden auf die von der JUVENT SA im Einvernehmen mit der SL und den zuständigen Bundesstellen veranlasste Studie „Paysage et éoliennes“ vom April 2007 des Büro Natura. Diese basiert auf unseren 15-jährigen Erfahrungen im Bau und Betrieb von Windturbi-nen in der Schweiz. Seit dem Jahr 1994 befasst sich die JUVENT SA mit der Planung von Windkraftanlagen im Jurabogen. Sie tut dies unter Berücksichtigung aller hierfür massgebenden Kriterien von Stromproduktion, Raumplanung und Landschaftsschutz. Und zwar aus eigenem Antrieb und ohne jeglichen Leitfaden. Wie kam es dazu? Informelle Übereinkunft von 1995 Die ursprüngliche Projektidee der JUVENT SA bestand darin, drei Windturbinen der damals modernsten Bauweise auf dem Mont-Crosin im Berner Jura zu errichten. Diese Idee stiess anfänglich verbreitet auf Skepsis und Ablehnung. Dies bei der Bevölkerung, den Grundeigentümern, Behörden und Umweltorganisationen. In unzähligen Kontakten und Gesprächsrunden in Gemeindehäusern, Restaurants und Kuhställen wurden die Befürchtungen entgegengenommen und diskutiert. Wir sind mit den Interessierten übereingekommen, die Planung und den Betrieb der Windturbinen gemeinsam zu gestalten und über die Jahre hinweg zu begleiten. Dies unter Berücksichtigung der Anliegen sowohl der Energieproduktion als auch von Bevölkerung, Umwelt und Landschaft. Und wir haben es bis heute auch konsequent so gehandhabt, in völliger Transparenz und gegenseitigem Respekt. Auf der Grundlage dieser Übereinkunft verzichteten auch die anfänglich schärfsten Kritiker auf die Einreichung von Beschwerden. Anstelle der ursprünglichen Skepsis und Ablehnung sind über die Jahre Anerkennung, Vertrauen und Stolz auf die Windturbinen gewachsen. Partnerunternehmungen: BKW FMB Energie AG, Bern; Industrielle Werke Basel; AEW Energie AG, Aarau; Electricité Neuchâteloise SA, Corcelles; Société des Forces Electriques de la Goule, St-Imier

Kontinuierlicher Ausbau – aber in Grenzen Die JUVENT SA verkauft ihren Windstrom seit 1996 zu Vollkosten, d.h. ohne jegliche Subventionierung. Schweizer Windstrom ist beliebt. Um die stetig wachsende Nachfrage decken zu können, mussten wir in der Folge in drei Etappen fünf weitere und immer grössere Windturbinen erstellen. Notabene immer im Sinne unserer informellen Übereinkunft von 1995. Das gute Einvernehmen mit Bevölkerung, Gemeinden und Umweltorganisationen führte dazu, dass die JUVENT SA freiwillig erhebliche Leistungen erbrachte zur Wertschöpfung der Region und zur Erhaltung der Landschaft. Sie sorgte insbesondere dafür, dass die bisher rund 600'000 Besucher im Gebiet Mont-Soleil und MontCrosin im Rahmen eines sanften Tourismus auf einem informativen Erlebnispfad geordnet durch den grössten Windpark der Schweiz geführt werden. Die erfolgreiche Entwicklung zeigte aber auch, dass dem Ausbau früher oder später Grenzen gesetzt sein würden. Um diese rechtzeitig zu eruieren, luden wir die SL und die zuständigen Bundesstellen ein, zusammen mit uns eine entsprechende Studie durch neutrale Experten erstellen zu lassen. Diese für Europa neuartige, von allen Beteiligten anerkannte Studie ergab, dass im Gebiet unseres Windparks aus Optik Landschaftsschutz maximal 25 bis 30 Windturbinen erstellt werden könnten. In Umsetzung der technischen und weiteren raumplanerischen Kriterien kam die JUVENT SA zum Schluss, dass realistischerweise kaum mehr als 16 Turbinen Platz finden. Zu diesen Kriterien zählen namentlich die leitungs- und strassenmässige Erschliessung sowie die Abstände zu bewohnten Gebäuden und Waldrändern. Erkenntnisse und Grundsätze 2008 Die gemäss Energiegesetz ab nächstem Jahr geltende Subventionierung für die neuen erneuerbaren Energien veranlasste zahlreiche in- und ausländische Investoren, Windturbinen in den verschiedensten Gebieten unseres Landes zu planen. Es entstand – wie vom Gesetzgeber gewollt – ein subventionsgetriebener Wettbewerb um Standorte. Und in einer solchen Situation geraten, wie dies in den nordeuropäischen Windregionen geschah, bewährte Interessenausgleiche unter Druck. Für uns ist dies Anlass, unsere Erkenntnisse und Grundsätze mit der SL zusammenzutragen und gemeinsam zu präsentieren. Die Standorteignung für Windkraftnutzung ist in der Schweiz begrenzt. Dies halten wir gemeinsam mit der SL fest. Ebenso stimmen wir überein beim Ziel, dass die Windenergie als wertvolle ergänzende Energielieferantin ihren - wenn auch begrenzten - Platz in unserem Land haben soll. Das wird sie aber nur dann mit Akzeptanz schaffen, wenn die unterschiedlichen Interessen ernst genommen werden. Und dazu gehört vorab auch der Landschaftsschutz. Zur Ziel-Erreichung sind unseres Erachtens bei Planung und Betrieb von grossen Windturbinen vorab folgende Grundsätze bzw. Anforderungen zu beachten:

1. Energetische Anforderungen *windmässig gute Eignung der Standorte (nachhaltige Windmessungen als Basis) *ganzjährige strassen- und leitungsmässige Zugänglichkeit (keine Winterverluste)

2. Raumplanerische Anforderungen inklusive Landschaftsschutz *räumliche Konzentration der Windturbinen (Freihaltung von Zwischengebieten) *Freihaltung von Schutzgebieten und exponierten Landschaften *Festlegung in Richt- und Nutzungsplanung von Kantonen und Gemeinden *Wahrung der Abstände zu bewohnten Gebäuden und Waldrändern

3. Vorgehensmässige Anforderungen *Einbezug von Landeigentümern, Nachbarn, Bevölkerung und Interessenorganisationen *Befolgung der planerischen Vorgaben von Kantonen und Gemeinden *Ermöglichung von Wertschöpfung für die Standortregionen

Wir empfehlen den Kantonen und Gemeinden sowie insbesondere den Anlageplanern und Investoren, diesen Grundsätzen und Anforderungen gerecht zu werden. Im Interesse der erneuerbaren schweizerischen Windenergie.