Konzern-Jahresfinanzbericht und Jahresfinanzbericht für ... - odeon film

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Inhalt

Konzern-Jahresfinanzbericht und Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2014 Odeon Film AG

Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG

Zusammengefasster Konzernlage -und Lagebericht der Odeon Film AG für das Geschäftsjahr 2014

Konzernabschluss Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2014 Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Konzernanhang vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2014 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Anhang zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Corporate Governance Bericht

Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Geschäftsführung der Gesellschaft nach Gesetz und Satzung überwacht. Er wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 anhand schriftlicher sowie mündlicher Berichterstattungen des Vorstands über die Geschäftsführung und die Lage der Gesellschaft regelmäßig und umfassend informiert. In vier gemeinsamen Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats wurde die Lage und die laufende Geschäftsentwicklung des Unternehmens, wichtige Geschäftsvorfälle, die Finanzplanung sowie die weitere geschäftspolitische Ausrichtung des Odeon Film-Konzerns ausführlich behandelt. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende sowie der Alleinvorstand Informations- und Konsultationsgespräche. Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats bildeten im Geschäftsjahr 2014 die Verbesserung der Ertragssituation des Unternehmens sowie die Überprüfung des operativen Geschäfts. Darüber hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2013, der Tagesordnung für die Hauptversammlung 2014, der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2015 und der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Deutscher Corporate Governance Kodex Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG haben ihre gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben und auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. Juni 2014 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird weitgehend entsprochen. Ausschüsse des Aufsichtsrats Mit Beschluss der Hauptversammlung der Odeon Film AG vom 11. Juni 2009 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder verkürzt. Ein Ausschuss ist nur beschlussfähig, wenn er aus mindestens drei Mitgliedern besteht. In einem dreigliedrigen Aufsichtsrat bestünde damit stets Personenidentität mit jedem zu bildenden Ausschuss, weshalb im Aufsichtsrat der Odeon Film AG seit dem 11. Juni 2009 keine Ausschüsse mehr gebildet werden. Insoweit bleibt der Gesamtaufsichtsrat zuständig für sämtliche Aufgaben und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats. Erläuterungen zu den Angaben im Lagebericht gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch Die nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch erforderlichen Angaben finden sich im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Odeon Film AG unter der Überschrift „Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen“; ferner sind diese Angaben nochmals im Geschäftsbericht vollständig und gesondert unter dem Titel „Erläuternder Bericht des Vorstands der Odeon Film AG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB“ abgedruckt. Die an diesen Stellen erfolgte, nicht weiter erläuterungsbedürftige Darstellung macht sich der Aufsichtsrat zu Eigen. Jahres- und Konzernabschluss Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat zusammenfassend festgestellt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat. Das Risikofrüherkennungssystem ist grundsätzlich geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Der Jahresabschluss der Odeon Film AG zum 31. Dezember 2014 nebst zusammengefasstem Konzernlage- und Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 nebst zusammengefasstem Konzernlage- und Lagebericht wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegt und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats, an der auch der Abschlussprüfer teilnahm und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, eingehend erörtert und geprüft. Von den Prüfberichten des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Odeon Film AG sowie gegen den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht des Odeon Film-Konzerns erhoben.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Odeon Film AG gebilligt, der damit gemäß § 172 Satz 1 Alternative 1 AktG festgestellt ist. Der Konzernabschluss des Odeon Film-Konzerns wurde ebenfalls vom Aufsichtsrat gebilligt. Innere Ordnung des Aufsichtsrats Zum Stichtag 31. Dezember 2014 war der Aufsichtsrat wie folgt besetzt: Herr Herbert Schroder, Vorsitzender Herr Dr. Herbert G. Kloiber, Stellvertreter des Vorsitzenden Frau Sabine Reimert

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand der Odeon Film AG, den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Odeon Film-Konzerns seinen Dank und seine Anerkennung für die erfolgreiche Arbeit im Jahr 2014 aus. München, 21. April 2015 Der Aufsichtsrat

Herbert Schroder Vorsitzender

Odeon Film AG, München

Zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht der Odeon Film AG für das Geschäftsjahr 2014

1.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1.

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Die Odeon Film AG zählt in Deutschland zu den größten unabhängigen Produktionshäusern für Fernsehen und Kino. Bislang wurden 80 Fernsehserien und -reihen, 181 TV-Movies, 63 Kinofilme, 23 Dokumentationen und diverse Shows produziert und koproduziert.

Erfolgsserien wie „Der Kriminalist“, „Der Staatsanwalt“ oder „Letzte Spur Berlin“ erreichen seit Jahren Top-Quoten im deutschen Fernsehen. Formate wie „KDD – Kriminaldauerdienst“ und „Türkisch für Anfänger“ haben viele nationale und internationale Auszeichnungen gewonnen, darunter den Deutschen Fernsehpreis und den Grimme-Preis.

Für die große Leinwand hat Odeon Film unter anderem „Wo ist Fred?“, „Erkan & Stefan“, „John Rabe“, „Das fliegende Klassenzimmer“ oder „Sommer in Orange“ realisiert. „John Rabe“ wurde in mehreren Kategorien mit dem Bayerischen und dem Deutschen Filmpreis ausgezeichnet.

Der Odeon Film-Konzern stellt sich wie folgt dar:

Odeon Film AG

100%

100% 100%

NNovafilm Fernsehproduktion GmbH

H & V Entertainment GmbH

Odeon Entertainment GmbH

Das Geschäftsmodell des Odeon Film-Konzerns ruht auf zwei Säulen: Der Herstellung von Auftrags- sowie von Eigenproduktionen. Auftragsproduktion bedeutet, dass die Produktion eines Fernsehprogramms mittels Auftrag einer TV-Sendeanstalt zu einem Fixpreis abgegolten wird. Darüber hinaus gehende Erlöspotentiale für den Produzenten bestehen im Wesentlichen in der Vereinbarung von Erlösbeteiligungen aus dem Auslandsvertrieb. Die Vermarktung und damit auch das

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Vermarktungsrisiko im Inland liegen in diesem Geschäftsmodell ausschließlich beim Auftraggeber, während das Kostenüberschreitungsrisiko regelmäßig der Produzent trägt. Eigen- und Koproduktionen von Kino- und Fernsehfilmen sowie deren Vermarktung sind kostenintensiv. Odeon Film beginnt mit der Realisierung einer Eigenproduktion erst dann, wenn die Finanzierung des Projekts vollumfänglich sichergestellt ist. Dies geschieht durch Koproduktionsbeiträge sowie aus Mitteln der Filmförderung. Da ein Teil dieser Finanzierungsbeiträge erst im Produktionsverlauf oder bei Fertigstellung ausbezahlt wird, muss Odeon Film die Filmherstellung zwischenfinanzieren. Die Unternehmen Novafilm Fernsehproduktion GmbH und H & V Entertainment GmbH produzieren zum überwiegenden Teil im Wege der Auftragsproduktion fiktionale Fernsehprogramme. Dabei hat sich der Odeon Film-Konzern mit seiner kontinuierlichen Ausrichtung auf qualitativ hochwertige Premium-TV-Produktionen sehr gut im Markt positioniert. Bei den Auftragsproduktionen liegt der Schwerpunkt auf der Herstellung von Krimiserien und FamilienUnterhaltungs-Serien. Die wichtigsten Auftraggeber des Odeon Film-Konzerns sind die großen öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Die Odeon Entertainment GmbH produziert unsere Non-Fiction-Formate wie Shows und Factual EntertainmentFormate in Form von Auftragsproduktionen. In der H & V Entertainment GmbH stellen wir unsere Eigenproduktionen her.

1.2.

Konzernsteuerung

1.2.1.

Finanzielle Steuerungsgrößen

Ziel des Managements der Odeon Film AG ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Das unternehmensinterne Steuerungssystem unterstützt den Vorstand und die operativen Bereichsleiter bei der Ausrichtung aller Unternehmensprozesse auf dieses Ziel. Der Odeon Film-Konzern wird vom Vorstand gesteuert. Er legt insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns fest. Operativ umgesetzt wird dies in enger Zusammenarbeit mit den operativen Bereichsleitern. Die Verantwortlichkeiten und das Berichtswesen sind eindeutig definiert. Alle Unternehmensressourcen sind auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet. Um den Unternehmenswert zu steigern, konzentriert sich der Odeon Film-Konzern auf den Zuwachs des Free CashFlows. Free Cash-Flow ist die Summe aus Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit und Cash-Flow aus Investitionstätigkeit. Ein dauerhaft positiver Free Cash-Flow sichert die finanzielle Unabhängigkeit des Konzerns und seine jederzeitige Zahlungsfähigkeit. Die wesentlichen Treiber eines positiven Free Cash-Flows sind die Steigerung des Umsatzes und des betrieblichen Ergebnisses, definiert als EBIT.

Zentrale Steuerungsgrößen des Odeon Film-Konzerns sind EBIT, Umsatz, Gesamtleistung und die Eigenkapitalquote (berechnet nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der IFRS).

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Kennzahl

Berechnung

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) Umsatzerlöse

Gesamtleistung

Summe aus Umsatzerlösen, sonstige betriebliche Erträgen, Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen

Eigenkapitalquote

Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme

Die Odeon Film AG ist ein wachstumsorientiertes Unternehmen, das der Umsatzsteigerung besondere Bedeutung beimisst. Gemeinsam mit der Gesamtleistung, in der neben den Umsatzerlösen auch anproduzierte, noch nicht fertiggestellte Eigenproduktionen ausgewiesen sind, stellen sie mit dem EBIT die zentralen Steuerungsgrößen unseres Konzerns dar. Das EBIT stellt innerhalb dieser Steuerungskennzahlen die für die Steuerung des Konzerns wichtigste Kennzahl dar, da in ihr auch die Kontrolle der konzernweiten operativen Aufwendungen abgelesen werden kann. Im Rahmen der Steuerung des Kapitalbedarfs werden insbesondere der Kapital- und Liquiditätsbedarf sowie die Eigenkapitalquote, welche aus dem Verhältnis von bilanziellem Eigen- zu Fremdkapital ermittelt wird, regelmäßig überwacht. Das Eigenkapital umfasst hierbei das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklagen, sonstige Rücklagen sowie den Bilanzgewinn bzw. -verlust. Daneben steuern wir die Geschäftstätigkeit der Odeon Film AG nach den folgenden handelsrechtlich berechneten Steuerungsgrößen:

Kennzahl

Berechnung

Eigenkapitalquote

Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme

Zinsergebnis

Erträge aus Ausleihungen zuzüglich Zinserträge abzüglich Zinsaufwendungen

Beteiligungsergebnis

Erträge aus Gewinnabführung abzüglich Aufwendungen aus Verlustübernahme

1.2.2.

Nicht Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Odeon Film-Konzern misst seine Leistung im nicht finanziellen Bereich mit Kennzahlen zu den erreichten Zu-

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schauerquoten. Hierbei wird sowohl auf die Gesamtquote als auch auf die Zuschauerquote innerhalb der werberelevanten Zielgruppe der 14 – 49-jährigen abgestellt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unsere TV-Movies und Serien im abgelaufenen Jahr erneut sehr gute Quoten erzielten, die oft über den Durchschnittsquoten der jeweiligen Sender lagen. Wie in den Vorjahren konnten mit einigen Produktionen auch wieder Quotentagessiege errungen werden. Zu weiteren Details verweisen wir hierzu auf den Abschnitt „Produktionen“.

1.3.

Integriertes Budget- und Planungssystem

Der Vorstand der Odeon Film AG gibt die Unternehmensstrategie und daraus abgeleitet die kurz-, mittel- und langfristigen operativen Planungsziele für den Konzern vor. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres wird das Budget für die kommenden zwölf Monate sowie die Planung für die darauf folgenden zwei Jahre in Form einer Mehrjahresplanung erstellt. Die einzelnen Schritte des Planungsprozesses sind systemisch eng miteinander verzahnt. Diese Systematisierung ist eine grundlegende Komponente, um die finanziellen Steuerungsgrößen sowie die Bewertung von Chancen und Risiken angemessen zu überwachen. Mittels unterjährigen Abweichungsanalysen zwischen Ist-Zahlen und dem Budget werden Trends erkannt und bei Bedarf Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.

1.4.

Entwicklungstätigkeiten

Der Odeon Film-Konzern ist sehr innovativ. Dies wurde in der Vergangenheit bereits mit vielen Formaten bewiesen. „Türkisch für Anfänger“ oder „KDD Kriminaldauerdienst“ haben im deutschen Fernsehen neue Wege beschritten. Der Odeon Film-Konzern entwickelt permanent neue Stoffe und Formate. Hierzu bedient er sich sowohl eigener Ideen als auch freier Autoren, die für den Konzern Konzepte ausarbeiten. Jährlich werden neue Stoffe entwickelt. Die Investitionsquote (Investitionen für Neuentwicklungen/Gesamtleistung) liegt zwischen 1,5 % und 3 % p.a.

2.

WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1.

Marktumfeld

Das Bruttoinlandsprodukt stieg preis- und kalenderbereinigt um 1,6 % gegenüber dem Vorjahr. Somit war die Steigerung höher als im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre (1,2 %). Während die Wirtschaft im 1. Quartal 2014 schwungvoll startete, schwächelte sie in den beiden Folgequartalen, um schließlich im 4. Quartal wieder an Fahrt aufzunehmen. Die Bundesregierung geht in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2014 von einer jahresdurchschnittlichen Zunahme von 1,5 % für 2015 aus. Leicht höhere Erwartungen werden an das Jahr 2016 geknüpft, für das augenblicklich ein Wachstum von 1,6 % prognostiziert wird. Für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wird auch entscheidend sein, dass die gesamtwirtschaftliche Aktivität im Euroraum, ihrer wichtigsten Handelsregion, an Kraft gewinnt. Unerwartete negative Entwicklungen im internationalen Umfeld könnten die Investitionspläne der deutschen Unternehmen beeinträchtigen. Die ersten Analysen des Jahres 2015 bestätigen die positive Erwartung der Bundesregierung. So ist der Geschäftsklimaindex zu Anfang des Jahres gestiegen, dies ist der dritte Anstieg in Folge. Die Unternehmen sind merklich

zufriedener mit ihrer aktuellen Geschäftslage und blicken wieder mehrheitlich zuversichtlich auf die künftige Entwicklung. Auch das Konsumklima hellt sich nachhaltig auf und liegt im Februar 2015 mit seinem Gesamtindikator von 9,3 auf dem höchsten Stand seit 2007. Somit ergibt sich insgesamt für eine überwiegend in Deutschland agierende Unternehmensgruppe wie den Odeon Film-Konzern ein durchaus positives Bild der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/02/PD15_048_811.html

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http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=687306.html?view=renderPrint http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/facts/Survey-Results/Business-Climate/Geschaeftsklima-Archiv/2015/Geschaeftsklima20150126.html http://de.statista.com/statistik/daten/studie/2425/umfrage/gfk-konsumklima-index/

2.2.

Fernseh- und Kinomarkt

Der deutsche Bruttowerbemarkt zeigte auch 2014 Aufwärtstendenz und belief sich auf 28,2 Mrd. EUR nach 27,1 Mrd. EUR im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung von 4,1 %. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Fernsehwerbung überproportional mit 8,0 % auf 13,1 Mrd. EUR gewachsen ist und auch die Kinowerbung nach einer noch im vergangenen Jahr rückläufigen Entwicklung, mit 22,4 % im abgelaufenen Geschäftsjahr zweistellige Zuwachsraten verzeichnete. Darüber hinaus zeigte sich, dass der Fernsehkonsum durch die erweiterte Nutzung neuer Medien bisher nicht signifikant beeinträchtigt ist: Die tägliche Sehdauer in Deutschland von durchschnittlich 221 Minuten im Jahr 2013 blieb in 2014 konstant. Das Fernsehen scheint auf absehbare Zeit Leitmedium zu bleiben. Infolgedessen kann der Odeon Film-Konzern im TV-Bereich auf ein stabiles Umfeld bauen. http://www.nielsen.com/de/de/insights/reports/2014/top-ten-trends.html http://de.statista.com/statistik/daten/studie/118/umfrage/fernsehkonsum-entwicklung-der-sehdauer-seit-1997//

Die Struktur der Marktanteile (Gesamtpublikum) der fünf größten Fernsehsender in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Das ZDF konnte seine Vormachtstellung aus dem Vorjahr nochmals ausbauen (13,3 % nach 12,8 % im Vorjahr) und liegt nun mit 0,8 Prozentpunkten vor der ARD. Der Marktanteil der ARD hat sich gegenüber dem Vorjahr wieder erholt und legt um 0,4 Prozentpunkte auf 12,5 % zu. RTL als einstiger Marktführer setzte 2014 die Entwicklung der vergangenen Jahre fort und kommt nach 12,3 % in 2012 und 11,3 % in 2013 nur noch auf 10,3 %. SAT.1 und ProSieben verloren ebenfalls Marktanteile und kommen im Berichtsjahr auf 8,1 % bzw. 5,5 % nach 8,2 % bzw. 5,7 % im Vorjahr. Hintergrund sind sowohl die Zuwächse bei den öffentlich-rechtlichen Sendern aber auch die wachsende Senderdiversifizierung, die im Wesentlichen zu Lasten der großen privaten Sendeanstalten geht. https://www.agf.de/daten/tvdaten/marktanteile/

Mit einem Gesamtumsatz von 980 Mio. EUR (Vorjahr: 1,02 Mrd. EUR) war der deutsche Kinomarkt im Vorjahresvergleich zwar leicht rückläufig, konnte aber wiederum ein sehr gutes Ergebnis erzielen. So wurden an den deutschen Kinokassen 121,7 Mio. Tickets gelöst (Vorjahr 129,7 Mio.). Den Gesamtmarkt betrachtend war „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ mit 4,7 Mio. Zuschauern der besucherstärkste Film des Jahres 2014 in Deutschland. Auf den Plätzen zwei und drei folgten die Produktionen „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ sowie „Monsieur Claude und seine Töchter“. Erfolgreichste deutsche Produktion des abgelaufenen Jahres war „Der Medicus“, den sich 2,6 Mio. Zuschauer in den deutschen Filmtheatern ansahen. Daneben konnten noch sieben weitere deutsche Produktionen über eine Million Besucher in die Kinos locken, womit sich in Summe der Anteil deutscher Produktionen am Gesamteinspielergebnis von 26,2 % im Vorjahr auf 26,7 % im Berichtsjahr erhöhte und so nach 2009 sein bestes Ergebnis erzielte. http://www.ffa.de/content/presse_druckversion.phtml?druck=1&news=1209&head=FFA http://www.ffa.de/content/filmhit_druckversion.phtml?page=filmhitlisten&language=&st=0&typ=14&jahr=2014&submit2=GO&titelsuche=&dru ck=1

2.3.

PRODUKTIONEN

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 konnte sich der Odeon Film-Konzern als einer der bedeutendsten deutschen unabhängigen Film- und Fernsehproduzenten auf dem deutschen Markt behaupten. Die verschiedenen Tochterunter5

nehmen produzierten zahlreiche Fernsehserien und -filme – vor allem in den Genres Krimi und Family Entertainment sowie mehrere Non-Fiction-Formate – und bereiteten TV- und Kinofilme vor, von denen einige noch im laufenden Geschäftsjahr produziert werden.

Die Tochterunternehmen der Odeon Film AG haben 2014 die Produktion ihrer erfolgreichen Serien fortgesetzt: So wurden bzw. werden weitere Folgen von „Der Staatsanwalt“, „Der Kriminalist“ sowie „Letzte Spur Berlin“ hergestellt. Darüber hinaus wurden von der Odeon Entertainment GmbH zwei Staffeln der Modelshow „Catwalk 30“ produziert und teilweise bereits ausgestrahlt.

Am 14. Januar 2014 starteten, wieder am Schauplatz Berlin, die Dreharbeiten für die bereits neunte Staffel der erfolgreichen ZDF-Serie „Der Kriminalist“ mit Christian Berkel in der Rolle des Hauptkommissars Bruno Schumann. Ab dem 14. Februar 2014 wurden fünf Folgen der im Vorjahr produzierten achten Staffel der Serie mit sehr guten Quoten ausgestrahlt. Seit dem 6. März 2015 liefen bereits die aktuellen Episoden der in diesem Geschäftsjahr produzierten Staffel mit sehr guter Zuschauerquote.

Auch die Serie „Der Staatsanwalt“ mit Rainer Hunold ist erfolgreicher Bestandteil der Freitagskrimi-Schiene im ZDF. Ab Januar 2014 zeigte der Sender sechs aktuelle Folgen aus dieser Reihe. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde eine neue Staffel mit erstmals acht Folgen gedreht, in der Oberstaatsanwalt Bernd Reuther mit seinem Team erneut in Wiesbaden ermittelt. Diese wurden mit sehr guter Zuschauerresonanz ab dem 9. Januar 2015 ausgestrahlt.

In der ersten Jahreshälfte 2014 produzierten wir acht Folgen der neuen TV-Serie „Der Mama“ in Essen und Leverkusen. „Der Mama“, ist eine neue ARD-Serie um Manfred Mattern, gespielt von Hansa Czypionka, einem eigenwilligen Kriminalkommissar, der auch nach seiner vorzeitigen Pensionierung das Ermitteln nicht lassen kann und den Dingen auf den Grund gehen muss. Eine Weiterbeauftragung erfolgte nicht. Ausstrahlungstermine stehen noch nicht fest.

Die Novafilm Fernsehproduktion GmbH stellte 2014 die noch in 2013 begonnene Produktion von sechs Folgen der dritten Staffel der ZDF-Hauptabendserie mit dem Titel „Letzte Spur Berlin“ fertig. Im Zentrum dieser Serie steht eine Einheit des Berliner Landeskriminalamtes, die das Schicksal spurlos Verschwundener aufklärt. Hans-Werner Meyer und Jasmin Tabatabai spielen die Protagonisten. Die Serie erfreut sich großer Beliebtheit und erzielt regelmäßig hervorragende Quoten. Seit dem 29. Juli 2014 werden in Berlin bereits die Episoden der vierten Staffel gedreht.

Seit Sommer 2013 wurden in Frankfurt und Umgebung die ersten vier Folgen unseres neuen „Ein Fall für zwei“ gedreht. Die außergewöhnliche kriminalistische Konstellation unseres Krimiklassikers aus Anwalt und Privatdetektiv wird in neuer Form unterhaltsam und innovativ weitererzählt. Wanja Mues spielt Detektiv Leo Oswald, Antoine Monot jr. ist Anwalt Benni Hornberg. Die erste Folge, ausgestrahlt am 9. Mai 2014, wurde mit 20,2 % Marktanteil bei 5,91 Mio. Zuschauern aus dem Stand Tagesquotensieger.

Im Sommer wurde in Halle und Berlin der vierte Teil aus der „Lotta“-Reihe mit dem Titel „Lotta & das ewige Warum“ gedreht. Lotta, gespielt von Josefine Preuß, erprobt nach bestandenem Physikum ein eigenes Familienleben und bemüht sich ein weiteres Mal Privates und Berufliches unter einen Hut zu bekommen. Die Ausstrahlung ist für den 27. Mai 2015 geplant.

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Ebenfalls im Sommer drehten wir in Berlin einen „ZDF Fernsehfilm der Woche“. Iris Berben spielt in „Die Neue“ Eva, eine engagierte Lehrerin, die ihren Schülern Offenheit und gegenseitigen Respekt vermittelt. Als Sevda, eine junge Türkin, die ihr Kopftuch aus Überzeugung trägt, in die Klasse kommt, hilft Eva ihr, auch ihren Platz zu finden und geht dafür auch Konflikte mit ihrem Umfeld ein. Der Film befindet sich augenblicklich in der Postproduktion. Voraussichtlicher Ausstrahlungstermin wird im Herbst 2015 sein.

Im August und September 2014 drehten wir in St. Andreasberg im Harz für die Degeto den Regionalkrimi „Harter Brocken“ mit Julia Koschitz und Aljoscha Stadelmann in den Hauptrollen. Ein stoischer Kommissar und eine LKABeamtin auf der Durchreise lösen gemeinsam einen vertrackten Mordfall um die hübsche, vielbegehrte Schützenkönigin einer kleinen Gemeinde im Harz. Der Fernsehfilm wurde am 7. März 2015 mit einer Zuschauerzahl von 7,51 Mio. was einem hervorragenden Marktanteil von 24,3 % und dem Tagesquotensieg entspricht, ausgestrahlt.

Am 5. November 2014 begannen in Berlin die Dreharbeiten für den TV-Movie „Lonely Emma“. Emma, gespielt von Dagmar Manzel, arbeitet als Kassiererin in einem Supermarkt und ist einsam. Sie beklaut Kunden, um sie wenig später zum Essen einzuladen und feierlich die „gefundenen“ Portemonnaies zu übergeben. Der Film erzählt trotz seines ernsten Themas mit viel Charme von dem weniger glamourösen Leben in Berlin. Ein Ausstrahlungstermin für die Das Erste/Degeto-Produktion steht noch nicht fest.

Im Mai und im Juni 2014 drehten wir in Berlin unseren neuen Kinofilm „Seitenwechsel“. In den Hauptrollen dieser Bodyswitch-Komödie setzen Wotan Wilke Möhring und Mina Tander alles daran, um im Alltag und im Körper des anderen nicht in Panik auszubrechen. „Seitenwechsel“ befindet sich augenblicklich in der Postproduktion und wird voraussichtlich im Herbst 2015 in die Kinos kommen.

Als erstes großes Non-Fiction-Format produzierten wir von August 2013 bis Februar 2014 „Big Stars – Promis specken ab!“. Auf den norwegischen Lofoten bzw. in Abu Dhabi haben zehn Promis ihren Kilos den Kampf angesagt. Die Moderation haben Ruth Moschner und Andreas Kunze übernommen.

Im März 2014 starteten die Dreharbeiten zur 1. Staffel der neuen Modelshow „Catwalk 30+“, die ab 14. April 2014 auf TLC ausgestrahlt wurde. Bei „Catwalk 30+“ geht es um Schönheit unabhängig von Alter und Size-Zero-Größen. Jana Ina Zarrella hilft darin Frauen jenseits des Teenageralters ihren Traum vom Modeln zu verwirklichen. Zwischenzeitlich sind bereits die Dreharbeiten für die zweite Staffel abgeschlossen, die ab Mai 2015 bei TLC zu sehen sein wird.

Im Frühsommer des vergangenen Jahres produzierten wir in Köln und in der Bretagne den romantischen Thriller „Ohne Dich“. Der für Das Erste/Degeto hergestellte TV-Movie handelt von einer jungen Frau, die sich mit dem Verschwinden ihres Lebensgefährten nicht abfinden will und ihre Suche allen Rückschlägen zum Trotz nicht aufgibt. Gleich zu Jahresbeginn 2014 wurde „Ohne Dich“ mit einem ausgezeichneten Marktanteil von 16,2 % ausgestrahlt.

Daneben drehten wir im Sommer 2013 den Psychothriller „Kein Entkommen“ unter der Regie von Andreas Senn. Der Film beginnt mit dem brutalen Überfall von jugendlichen Tätern auf Anna, dargestellt von Anja Kling. Obwohl Anna dem Überfall keinen Raum in ihrem Leben geben möchte, steht ihr Familienleben fortan unter großer Spannung. Auch ihr Ehemann, gespielt von Benno Fürmann, findet immer weniger Zugang zu ihr. Anna löst eine fatale Kette von Ereignissen aus, die schließlich dramatische Folgen für ihre Familie hat. Das ZDF sendete am 24. März 2014 unsere Produktion mit einer hohen Zuschaueranzahl von über 5,7 Mio., was mit einem Marktanteil von 17,3 % den Tagessieg 7

bedeutete. Für ihre Darstellung der Anna wurde Anja Kling als beste Schauspielerin im Rahmen des 11. Quotenmeter.de-Fernsehpreises geehrt.

Im Herbst 2013 produzierten wir gemeinsam mit Lieblingsfilm GmbH für den Bayerischen Rundfunk den dritten Teil der „Beste-Trilogie“. In „Beste Chance“, bei der wieder Marcus H. Rosenmüller Regie führte, wird die Geschichte von Kati und Jo nach einer sechsjährigen Pause zu Ende erzählt. Ihr drittes Abenteuer - nach „Beste Zeit“ und „Beste Gegend“ - führt die Beiden nach Indien. Der Film lief trotz gleichzeitig stattfindender Fußball Weltmeisterschaft sehr zufriedenstellend im Sommer 2014 in den Kinos und wird 2015 im Bayerischen Rundfunk ausgestrahlt.

2.4. VERMÖGENS-, ERTRAGS- UND FINANZLAGE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG FINANZIELLER LEISTUNGSINDIKATOREN

2.4.1.

ODEON FILM-KONZERN

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Odeon Film-Konzerns ist im Berichtszeitraum insbesondere durch die Herstellung von Auftragsproduktionen und einer Eigenproduktion geprägt: So hat die Realisierung von neuen Folgen der bewährten Fernsehserien „Der Kriminalist“, „Der Staatsanwalt“ sowie „Letzte Spur Berlin“ die Ertragslage maßgeblich beeinflusst. Dazu kam die Produktion der ersten Folgen einer neuen ARD-Vorabendserie „Der Mama“ sowie die Produktion von Non-Fiction-Formaten, wie „Catwalk 30+“ In der Vermögenslage wirkt sich die Herstellung unseres Kinofilms „Seitenwechsel“ im Wesentlichen in den langfristigen Vermögenswerten sowie in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus. Das Produktionsvolumen ist im Vorjahresvergleich wieder angestiegen, was sich sowohl in den Umsatzerlösen, aber vor allem in der gestiegenen Gesamtleistung zeigt. Dies, im Zusammenhang mit den Auswirkungen der im Vorjahr durchgeführten Restrukturierung führte zu einem positiven EBITDA. Durch die vorsichtigere Bewertung des Marktes wurde im Geschäftsjahr eine Wertberichtigung der aktivierten Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 2,5 Mio. EUR veranlasst, was zu einem EBIT von -2,6 Mio. EUR führte, das nahezu dem Vorjahres-EBIT entspricht. Trotz dieses Verlustes und der damit zusammenhängenden Senkung der Eigenkapitalquote von 56,0 % auf 46,5% und einem Bestand an liquiden Mittel von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr 0,7 Mio. EUR), ist die Vermögens- und die Finanzlage weiterhin als stabil zu bezeichnen.

2.4.1.1. Vermögenslage des Odeon Film-Konzerns Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2013 von 27,0 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR reduziert. Diese Verminderung beruht im Wesentlichen aus niedrigeren Versicherungsentschädigungen sowie dem im Vorjahr bilanzierten Joint Venture. Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 0,3 Mio. EUR auf 15,3 Mio. EUR, was im Wesentlichen das Ergebnis einer begonnenen Eigenproduktion ist, die in Höhe von 3,2 Mio. EUR aktiviert wurde. Gegenläufig entwickelten sich der Geschäfts- und Firmenwert, der um 2,5 Mio. EUR wertberichtigt wurde. Hintergrund hier war eine veränderte Markteinschätzung des Vorstands. Das Sachanlagevermögen reduzierte sich abschreibungsbedingt auf 0,1 Mio. EUR. Nachdem sich die latenten Steuern um 0,2 Mio. EUR auf 2,8 Mio. EUR erhöht haben, dagegen aber der Anteil an einem Joint Venture aufgrund Beendigung nicht mehr auszuweisen war, beträgt das langfristige Vermögen in Summe zum 31. Dezember 2014 18,2 Mio. EUR gegenüber 18,3 Mio. EUR im Vorjahr. Das Kurzfristige Vermögen hat sich im Vorjahresvergleich von 8,7 Mio. EUR auf 7,7 Mio. EUR reduziert. Die Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte und sonstige Forderungen hat 8

sich um 21,3 % auf 4,5 Mio. EUR vermindert. Dies ist das Ergebnis unterschiedlicher Fertigstellungsgrade der Projekte zum jeweiligen Stichtag, die Fertigstellung des im Vorjahr als Joint Venture bilanzierten Projekts „Beste Chance“ sowie im Vorjahr hier aktivierter Versicherungsentschädigungen. Die Flüssigen Mittel sind ebenfalls gesunken und betrugen zum 31. Dezember 2014 0,5 Mio. EUR im Vergleich zu 0,7 Mio. EUR am Vorjahresstichtag. Der Bilanzverlust hat sich aufgrund des negativen Periodenergebnisses um 3,1 Mio. EUR (Vorjahresveränderung: - 2,6 Mio. EUR) erhöht. Unter Berücksichtigung der sonstigen Rücklagen, die im Zusammenhang mit der Bewertung der Pensionsrückstellung zu bilanzieren sind, beläuft sich das Eigenkapital zum 31. Dezember 2014 auf 12,0 Mio. EUR nach 15,1 Mio. EUR zum Vorjahresstichtag. Aufgrund des reduzierten Eigenkapitals sowie unter Berücksichtigung der verminderten Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote von 56,0 % zum Vorjahresstichtag auf 46,2% zum Geschäftsjahresende 2014 gesunken. Die Langfristigen Schulden haben sich im Wesentlichen aufgrund eines Anstiegs der passiven latenten Steuern um 0,6 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg der Kurzfristigen Schulden um 16,0 % auf 10,5 Mio. EUR ist im Wesentlichen das Ergebnis der hergestellten Eigenproduktion, welche sich zum Stichtag in Produktion befanden. So haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten von 5,2 Mio. EUR auf 7,2 Mio. EUR zum Bilanzstichtag erhöht, was im Wesentlichen im Zusammenhang mit den erhaltenen Finanzierungsbeiträgen für unsere Eigenproduktion steht.

2.4.1.2. Ertragslage des Odeon Film-Konzerns In diesem Jahr produzierte der Odeon Film-Konzern erneut hochwertige Serien wie „Der Kriminalist“, „Der Staatsanwalt“ oder „Letzte Spur Berlin“. Darüber hinaus wurden acht Folgen der neuen ARD-Vorabendserie „Der Mama“ nahezu fertiggestellt sowie die sechste Folge unseres Non-Fiction-Formats „Big Stars - Promis specken ab“ und zwei Staffeln von „Catwalk 30+“ produziert. Zu den Umsatzerlösen trugen auch die TV-Filme. „Lotta und das ewige Warum“, „Harter Brocken“ und „Die Neue“ bei, die damit 30,3 Mio. EUR gegenüber 28,2 Mio. EUR in der Vergleichsperiode 2013 betrugen. Die Erhöhung des Umsatzes um 7,6 % ist im Wesentlichen das Ergebnis der Erhöhung der Folgenanzahl von „Der Staatsanwalt“ von sechs auf acht sowie der Produktion von acht Folgen von „Der Mama“. Gegenläufig wirkte sich „Ein Fall für zwei„ aus, der im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht produziert wurde. Nachdem der Odeon Film-Konzern wie auch im Vorjahr keine Eigenproduktionen fertiggestellt hat, fielen die sonstigen betrieblichen Erträge - unter welchen generell auch Erträge aus Koproduktionen und Filmförderungen, also insbesondere aus selbsterstellten Produktionen erfasst werden – erneut niedrig aus. Im Vorjahr wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen Versicherungsentschädigung in Höhe von 0,8 Mio. EUR ausgewiesen. In den anderen aktivierten Eigenleistungen werden die zu aktivierenden Aufwendungen der Eigenproduktion „Seitenwechsel“ in Höhe von 3,2 Mio. EUR ausgewiesen. Die Gesamtleistung erhöhte sich infolgedessen von 30,2 Mio. EUR in der Vorjahresvergleichsperiode auf 34,5 Mio. EUR im Berichtszeitraum. Das angestiegene Produktionsvolumen schlug sich sowohl in einer Erhöhung des Materialaufwands von 13,4 Mio. EUR auf 14,4 Mio. EUR als auch des Personalaufwands von 16,2 Mio. EUR auf 18,3 Mio. EUR nieder. Im Personalaufwand sind allerdings auch Aufwendungen für produktionsunabhängige Mitarbeiter enthalten, die sich gegenläufig aufgrund der im Vorjahr durchgeführten Restrukturierung um 0,6 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR reduzierten. In Ermangelung der Fertigstellung von Eigen-/Koproduktionen wurden planmäßige Abschreibungen ausschließlich auf Sachanlagen vorgenommen: Sie lagen mit 0,1 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Daneben wurden Abschreibungen auf Lizenzen in Höhe von 0,3 Mio. EUR berücksichtigt. Aufgrund einer vorsichtigeren Markteinschätzung hat

9

sich der Vorstand entschlossen, den bestehenden Geschäfts- und Firmenwert um 2,5 Mio. EUR auf 9,0 Mio. EUR wert zu berichtigen. Der gesamte Aufwand der Produktionen – Material- und produktionsbezogener Personalaufwand - ergibt zusammen 29,0 Mio. EUR (Vorjahr: 25,3 Mio. EUR). Dies bedeutet einen proportionalen Anstieg der produktionsbezogenen Aufwendungen gegenüber dem der Gesamtleistung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1,4 Mio. EUR deutlich unter Vorjahresniveau. Berücksichtigt man im Vorjahr Einmalaufwendungen für durchgeführte Restrukturierungsmaßnahmen und die erfolgte gesellschaftsrechtliche Neuorganisation in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. EUR sowie Wertberichtigungen bzw. einmalige Vorsorgen von 0,2 Mio. EUR, so ergibt sich dennoch eine deutliche Reduzierung der konzernweiten sonstigen betrieblichen Aufwendungen, was zeigt, dass das Kostenniveau im Odeon Film-Konzern nachhaltig gesenkt werden konnte. Der Betriebsaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 37,1 Mio. EUR und liegt damit vor allem aufgrund des gestiegenen Produktionsvolumens und trotz der erwähnten Einsparungen im Bereich der projektunabhängigen Aufwendungen über dem Vorjahresbetrag von 32,9 Mio. EUR. In Summe erzielte der Odeon Film-Konzern im Geschäftsjahr 2014 ein negatives Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: Negatives EBIT von 2,7 Mio. EUR). Das Finanzergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert, was mit der Vereinnahmung der Erträge aus einem Joint Venture in Höhe von 0,2 Mio. EUR zusammenhängt. Die enthaltenen Zinsaufwendungen ergaben sich sowohl aus der Zwischenfinanzierung von Projekten als auch aus den Kosten für die temporäre Inanspruchnahme des gewährten Betriebsmittelkredits. Auf Basis des Ergebnisses vor Steuern (EBT) in Höhe von - 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: - 2,9 Mio. EUR) ergibt sich unter Berücksichtigung von Steuern, die nahezu ausschließlich aus latenten Steuern resultieren, ein Periodenergebnis von - 3,1 Mio. EUR (Vorperiode: - 2,6 Mio. EUR). dieses Periodenverlustes in Höhe von - 3,1 Mio. EUR beträgt das Ergebnis je Aktie - 0,26 EUR (Vorjahr: - 0,22 EUR) auf Basis von 11.757.720 (Vorjahr: 11.757.720) bezugsberechtigten Aktien (gewichteter

Angesichts

Durchschnitt der Aktien abzüglich 85.050 eigene Aktien).

2.4.1.3. Finanzlage des Odeon Film-Konzerns Risikokontrolle und zentrale Steuerung sind Grundsätze des Finanzmanagements der Odeon Film AG. Das Finanzmanagement erfolgt zentral durch den Finanzbereich der Odeon Film AG. Dieser Bereich steuert das konzernweite Finanzmanagement und ist zentraler Ansprechpartner der für Finanzen zuständigen Geschäftsführer und Mitarbeiter auf Ebene der Tochtergesellschaften sowie in den Projekten. Das übergeordnete Ziel des Finanzmanagements der Odeon Film AG ist die Sicherung der konzernweiten Zahlungsfähigkeit durch konzernweite effiziente Steuerung der Liquidität. Das konzernweite Finanzmanagement umfasst das Kapitalstrukturmanagement bzw. die Konzernfinanzierung, das Cash- und Liquiditätsmanagement und das Management von Liquiditätsrisiken: Ziel des Kapitalstrukturmanagements ist es, die Ausgestaltung der Kapitalstruktur bzw. der Finanzierung des Konzerns über den Einsatz unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente zu optimieren. Hierzu gehören Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Instrumente wie auch Fremdfinanzierungsinstrumente. Bei der Auswahl von Finanzierungsinstrumenten werden Marktaufnahmefähigkeit, Refinanzierungsbedingungen, Flexibilität bzw. Auflagen, und Laufzeitbzw. Fälligkeitsprofile berücksichtigt. Fremdfinanzierungsmittel im Konzern werden zentral aufgenommen bzw. gesteuert. Auf diese Weise können bessere Bedingungen, insbesondere Zinsen, verhandelt und so Kapitalkosten optimiert werden.

10

Die Optimierung und Zentralisierung der Zahlungsströme innerhalb des Konzerns sowie die Sicherung der konzernweiten Liquidität erfolgt im Rahmen des Cash- und Liquiditätsmanagements. Ein wichtiges Instrument sind CashPooling-Verfahren. Beim Liquiditätsmanagement werden im Rahmen einer rollierenden konzernweiten Liquiditätsplanung die operativen Cashflows sowie die Cashflows aus nicht operativen Geschäften erfasst bzw. prognostiziert und hieraus gegebenenfalls Liquiditätsüberschüsse oder Bedarfe abgeleitet. Liquiditätsbedarfe werden über die bestehenden Cash-Positionen oder die revolvierende Betriebsmittellinie abgedeckt. Die Eventualverbindlichkeiten blieben mit 14 Mio. EUR nahezu konstant. Ausgehend vom Vorsteuerergebnis von - 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: - 2,9 Mio. EUR) ergibt sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen auf das Anlagevermögen von - 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) und anderer zahlungsunwirksamer Erträge und Aufwendungen ein Cash-Flow aus laufender Tätigkeit vor Änderung des Nettoumlaufvermögens in Höhe von 0,4 Mio. EUR gegenüber - 2,6 Mio. EUR in der Vergleichsperiode. Die Produktion des Kinofilms führte zu Auszahlungen von 3,2 Mio. EUR. Die Abnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Aktiva führte zu einem Mittelzufluss von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss in Höhe von 0,01 Mio. EUR) wie auch die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einem Mittelzufluss in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss in Höhe von 1,4 Mio. EUR) zu Buche schlug. Summarisch ergibt sich für den Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der gezahlten Steuern und Zinsen im Geschäftsjahr 2014 ein Mittelabfluss von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss von 1,4 Mio. EUR). Die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen, beliefen sich 2014 auf 0,04 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Für den Cash-Flow aus Investitionstätigkeit ergibt sich, unter Berücksichtigung des Mittelzuflusses von 0,5 Mio. EUR aus der Fertigstellung einer gemeinschaftlichen Filmproduktion, die über ein joint venture hergestellt wurde, im Jahr 2014 ein Mittelzufluss von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss von - 0,6 Mio. EUR). Während im Vorjahreszeitraum Projektmittel aufgenommen wurden, was zu einem zu einem Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit von 1,5 Mio. EUR führte, wurden im Berichtsjahr per Saldo Projektmittel zurückgeführt. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beträgt somit - 0,6 Mio. EUR. In Summe haben sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente seit dem 31. Dezember 2013 von 0,7 Mio. EUR auf 0,5 Mio. EUR reduziert.

Der Vorstand der Odeon Film AG beurteilt die wirtschaftliche Lage des Konzerns trotz des erwirtschafteten Verlustes und mit Blick auf die künftige Entwicklung positiv. Aufgrund der berücksichtigten Wertberichtung des aktivierten Geschäfts- und Firmenwertes konnte die im Vorjahresabschluss getroffene Prognose nicht vollständig erreicht werden. Entgegen der Prognose wurde ein negatives EBIT erwirtschaftet und die Eigenkapitalquote reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Prognosen betreffend die Umsatzerlöse sowie die Gesamtleistung erwiesen sich als zutreffend.

11

2.4.1.4. Finanzielle Leistungsindikatoren des Odeon Film-Konzerns

Kennzahl

Berechnung

Einheit

2014

2013

Veränderung

Tätigkeit (EBIT)

Mio. EUR

- 2,6

- 2,7

0,1

Umsatz

Mio. EUR

30,3

28,2

2,1

Gesamtleistung

Mio. EUR

34,5

30,2

4,3

%

46,2

56,0

- 9,8

Ergebnis der betrieblichen

Eigenkapitalquote

2.4.2.

Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme

ODEON FILM AG

Trotz des negativen Jahresergebnisses in Höhe von -3,0 Mio. EUR (Vorjahr: - 0,4 Mio. EUR) ist die zum Vorjahresstichtag schon sehr hohe Eigenkapitalquote um 1,4 %-Punkte von 78,7 % auf 80,0 % angestiegen. Aufgrund ausreichender Kreditlinien sowohl zur Projektfinanzierung als auch im Bereich der Betriebsmittel ist die Finanzlage der Odeon Film AG weiterhin stabil.

2.4.2.1. Vermögenslage der Odeon Film AG Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr von 18,8 Mio. EUR auf 14,7 Mio. EUR gesunken. Die Bilanzstruktur auf der Aktivseite, d.h. das Verhältnis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr etwas zu Gunsten des Umlaufvermögens verschoben. Hintergrund sind Wertberichtigungen bzw. Wertaufholungen bei zwei der drei gehaltenen Beteiligungen. Während die Anteile an der H & V Entertainment GmbH um 3,9 Mio. EUR wertberichtigt wurden, ergab sich bei der Odeon Entertainment GmbH eine Wertaufholung in Höhe von 0,9 Mio. EUR. Daneben wurde die im Anlagevermögen an die Novafilm Fernsehproduktion GmbH gewährte Ausleihung planmäßig um 0,4 Mio. EUR getilgt. Auch das Umlaufvermögen entwickelte sich rückläufig. Hintergrund ist hier die Reduzierung der Verbundforderungen von 7,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 7,1 Mio. EUR im Berichtsjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich von 2,6 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR reduziert, woraus sich im Saldo unter Berücksichtigung der Verminderung auch der Verbundforderungen eine Nettoforderung gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5,4 Mio. EUR (Vorjahr: 5,3 Mio. EUR) ergibt. Unter Einbeziehung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen besteht zum 31. Dezember 2014 ein positiver Saldo von 6,8 Mio. EUR. Die Anlagenintensität hat sich bei sinkendem Niveau des Anlagevermögens verändert und ist von 57,2 % zum Vorjahresstichtag auf 50,2 % zum 31. Dezember 2014 gesunken. Aufgrund des Jahresfehlbetrags von 3,0 Mio. EUR hat sich der Bilanzverlust auf 15,0 Mio. EUR erhöht. Zum 31. Dezember 2014 beläuft sich das Eigenkapital auf 11,8 Mio. EUR gegenüber 14,8 Mio. EUR zum letzten Bilanz-

12

stichtag. In Folge der gesunkenen Bilanzsumme und trotz des erwirtschafteten Jahresfehlbetrags ist die Eigenkapitalquote von 78,7 % im Vorjahr auf 80,0 % zum Geschäftsjahresende 2014 angestiegen. Stichtagsbedingt bestehen zum 31. Dezember 2014 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR), die sich innerhalb der eingeräumten Betriebsmittellinie befinden. Gegenläufig wirkten sich die bereits erwähnten Verbundverbindlichkeiten aus, weshalb die Verbindlichkeiten insgesamt um 0,8 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR gesunken sind. Die Vermögenslage der Odeon Film AG stellt sich wie bereits im Vorjahr insgesamt als solide dar.

2.4.2.2. Ertragslage der Odeon Film AG Im Rahmen ihrer Dienstleistungstätigkeiten für die übrigen Konzernunternehmen hat die Odeon Film AG auch in diesem Jahr entsprechende Beträge an ihre verbundenen Unternehmen in Rechnung gestellt. Diese sind mit 1,0 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Erträge erzielte die Odeon Film AG im Berichtsjahr darüber hinaus in Höhe von 0,9 Mio. EUR aus Wertaufholungen auf die Beteiligung der Odeon Entertainment GmbH (Vorjahr: Wertaufholung wertberichtigter Forderungen in Höhe von 1,45 Mio. EUR). In Summe sind die erzielten sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr deutlich um 0,7 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR gesunken, was im Wesentlichen mit der deutlich höheren Wertaufholung im Vorjahr im Zusammenhang steht. Der Personalaufwand hat sich von 1,8 Mio. EUR in 2013 auf 1,2 Mio. EUR deutlich reduziert. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen durchgeführte Restrukturierungsmaßnahmen, die ihre ganze Auswirkung im Berichtsjahr entfaltet haben. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen verblieben mit 0,1 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 1,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2013 um 43,7 % auf 0,9 Mio. EUR in 2014 gesunken. Berücksichtigt man die im Vorjahr angefallenen Einmaleffekte in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Restrukturierungs- und Reorganisationsaufwendungen) sowie Wertberichtigungen bzw. einmalige Vorsorgen von 0,2 Mio. EUR, haben sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1,0 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR reduziert, was die Nachhaltigkeit der Strategie der Kostenreduzierung unterstreicht. Das Finanzergebnis ist nach 0,6 Mio. EUR im Vorjahr mit - 2,8 Mio. EUR deutlich negativ ausgefallen. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen die Wertberichtigung der Anteile an der H & V Entertainment GmbH um 3,9 Mio. EUR. Gegenläufig wirkten sich die Erträge aus Ergebnisabführungen aus, die sich nach 0,3 Mio. EUR im Vorjahr im Berichtsjahr auf 0,8 Mio. EUR belaufen. Das im Finanzergebnis darüber hinaus enthaltene Zinsergebnis setzt sich zusammen aus den Zinserträgen aus Cash-Pool, Darlehen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten im Rahmen der Inanspruchnahme der Betriebsmittelkreditlinie. Es fiel mit 0,3 Mio. EUR in etwa so hoch aus wie im Vergleichszeitraum. In Summe ergibt sich ein negatives - 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: - 0,4 Mio. EUR).

Ergebnis

der

gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

in

Höhe

von

Da ergebnisbedingt für das laufende Jahr keine Ertragssteuern zu berücksichtigen sind, beläuft sich auch der Jahresfehlbetrag auf 3,0 Mio. EUR. Bei den erfassten Ertragssteuern handelt es sich um Steuerzahlungen für Vorjahre.

2.4.2.3. Finanzlage der Odeon Film AG Zum Stichtag weist die Odeon Film AG mit 0,6 Mio. EUR eine leicht höhere Bankverbindlichkeit als zum Vorjahresstichtag aus.

13

In

den

Cash-Pool

der

Odeon

Film

AG

sind

die

Tochterunternehmen

H & V Entertainment GmbH,

Novafilm Fernsehproduktion GmbH sowie Odeon Entertainment GmbH eingebunden. Zur Absicherung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen der Odeon Film AG und der in den Cash-Pool eingebundenen Tochtergesellschaften bestehen zum 31. Dezember 2014 Kreditlinien bis auf weiteres in ausreichender Höhe: Zur Abdeckung des Fremdfinanzierungsbedarfs für die Zwischenfinanzierung bei der Herstellung von Produktionen besteht eine Kreditlinie bei der DZ BANK AG in Höhe von insgesamt 15 Mio. EUR. Die Gesellschaft erachtet die Kreditlinien als ausreichend, um das übliche Produktionsvolumen zwischen zu finanzieren. Zum Bilanzstichtag war die Linie konzernweit in Höhe von 5,3 Mio. EUR in Anspruch genommen. Als Verzinsung der Kreditlinie ist der EONIA mit einem Aufschlag von 2,75 % vereinbart. Ferner besteht bis auf weiteres – ebenfalls bei der DZ BANK AG – eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 1,0 Mio. EUR, die mit 7,25 % p.a. zu verzinsen ist. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 2,4 Mio. EUR steht ein kurzfristiges Vermögen von 7,3 Mio. EUR entgegen, so dass die Odeon Film AG zum Bilanzstichtag ein im Vergleich zum Vorjahr gestiegenes Working Capital in Höhe von 4,8 Mio. EUR ausweist. Der Vorstand der Odeon Film AG beurteilt die wirtschaftliche Lage der Odeon Film AG positiv. Zwar wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet. Dies ist aber im Wesentlichen das Resultat der durchgeführten Wertberichtigung auf die Anteile der H & V Entertainment GmbH. Die Novafilm Fernsehproduktion GmbH, die ihre Ergebnisse an die AG abführt, wirtschaftete und wirtschaftet nachhaltig profitabel, was der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Odeon Film AG zu Gute kommen wird. Aufgrund der berücksichtigten Wertberichtung konnte die im Vorjahresabschluss getroffene Prognose nicht vollständig erreicht werden. Entgegen der Prognose wurde ein deutlich negativeres Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielt. Die Prognosen betreffend die Eigenkapitalquote, das Zinsergebnis sowie das Beteiligungsergebnis waren zutreffend.

2.4.2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren der Odeon Film AG Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Leistungsindikatoren der Odeon Film AG: Kennzahl

Eigenkapitalquote

Zinsergebnis

Berechnung

Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme Erträge aus Ausleihungen zuzüglich Zinserträge abzüglich Zinsaufwendungen

Erträge aus Gewinnabführung Beteiligungsergebnis abzüglich Aufwendungen aus Verlustübernahme

14

Einheit

2014

2013

Veränderung

%

80,0

78,7

1,3

Mio. EUR

0,3

0,3

0,0

Mio. EUR

0,8

0,3

0,5

3.

RISIKOBERICHT

Der Odeon Film-Konzern hat ein Risikomanagementsystem implementiert, das neben der Bestandssicherung des Konzerns auch dem Ziel der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet ist. Die Geschäftstätigkeit des Odeon Film-Konzerns unterliegt einer Vielzahl von Risiken. Die überwiegende Anzahl der Risiken könnte sich auf Ebene der Tochterunternehmen der Odeon Film AG realisieren. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse im Allgemeinen sowie eines bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit einem wesentlichen Konzernunternehmen im Besonderen schlagen diese Risiken auf die Odeon Film AG durch.

3.1.

RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM

Die Gesamtrisikosituation des Odeon Film-Konzerns wird im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements analysiert und aktiv gesteuert. Der Vorstand ist verantwortlich für das Risikomanagement und die Festlegung der Risikomanagementpolitik. Die grundlegenden Prinzipien der Risikomanagementpolitik sind folgende: •

Risikoidentifizierung und -kategorisierung



Risikoanalyse und -bewertung



Risikosteuerung bzw. Umsetzung von Gegenmaßnahmen



Risikoüberwachung

Risiken werden sowohl nicht standardisiert als auch standardisiert erfasst. Zum einen werden in den operativen Prozessen durch institutionalisierte Abteilungs-, Bereichs- und Fachgespräche über alle Hierarchiestufen hinweg laufend Risiken aufgenommen und analysiert, zum anderen werden im Risikofrüherkennungssystem, das ein Teil des gesamten Risikomanagementsystems ist, die Risiken systematisch erfasst. Das Risikofrüherkennungssystem des Odeon Film-Konzerns besteht vor allem in der regelmäßigen und standardisierten Erhebung aller relevanten Risiken durch den vom Vorstand ernannten Risikomanager. Hierzu werden halbjährlich in einer schriftlichen Expertenbefragung mittels vorbereiteter Erfassungsbögen alle Risiken erfasst. Die Risiken werden hierbei mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten geschätzt und das Bedrohungspotential durch die angenommenen relativen Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bewertet. Um individuelle Schätzfehler zu verringern und eine einheitliche Bewertung zu fördern, werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten in Klassen eingeteilt. Die Risikobewertung erfolgt durch Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken einerseits und der damit verbundenen relativen Auswirkungen auf das operative Ergebnis (EBIT) andererseits. Die Bewertungskriterien aus unserem Risikomanagementsystem stellen sich wie folgt dar:

15

Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering

20 %

gering

40 %

mittel

60 %

hoch

80 %

sehr hoch

100 %

Ausmaß der finanziellen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Aus der Summe der Einzelbewertungen wird ein aggregierter Risikobericht erstellt, der umfangreich alle Risiken und ihre Bedrohung für die Ertrags- und Liquiditätslage des Odeon Film-Konzerns umfasst. Die wichtigsten Prozesse des Risikofrüherkennungssystems werden durch den Abschlussprüfer gem. § 317 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs in Bezug auf die Eignung der Prozesse zur Identifikation von Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden könnten, geprüft. Die Hauptrisikogruppen des Konzerns sind folgende: •

Unternehmensbezogene Risiken



Branchenbezogene Risiken



Steuerliche Risiken



Compliance-Risiken

3.2.

RISIKEN

Unter Risiko versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Wir stellen die für unseren Konzern relevanten Risiken mit ihren potentiellen Eintrittswahrscheinlichkeiten bzw. ihrer relativen Schadenshöhe dar. Die bedeutendsten Risiken, die die Ertrags- und Liquiditätslage des Odeon Film-Konzerns maßgeblich beeinflussen, unterscheiden sich wie folgt:

16

3.2.1.

UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN

Abhängigkeit von wichtigen Kunden und vom TV-Segment Die Marktanteile der großen Fernsehsender sind im Vergleich zu denen der neuen aufstrebenden Kanäle noch immer überragend hoch. Insofern wird auch im laufenden Geschäftsjahr der allerüberwiegende Teil der Gesamtleistung auf wenige Großkunden entfallen. Durch diese Gegebenheiten in der deutschen Fernsehlandschaft wird sich der Kundenstamm vorläufig aus nur wenigen Anbietern zusammensetzen. Die Abhängigkeit des Odeon Film-Konzerns von den in Deutschland ansässigen Fernsehsendern ist deutlich erkennbar. Werden seitens der Fernsehsender keine Aufträge an den Odeon Film-Konzern vergeben, so kann dies bei der momentanen Geschäftsausrichtung zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Odeon Film AG führen. Das hieraus resultierende Risiko ist vor allem vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender bei der Auftragsvergabe auch eigene Tochterunternehmen bevorzugen. Im TV-Bereich, in dem der Odeon FilmKonzern gegenwärtig und voraussichtlich auch zukünftig einen Schwerpunkt hat, kann ein einzelner Produktionsauftrag einer Fernsehserie erhebliche Umsatzauswirkungen haben. Besonders bei langlaufenden Serienproduktionen besteht das Risiko, keine Auftragsverlängerung zu erhalten. Der Kontakt zu Großkunden wird aus diesem Grund sehr intensiv gepflegt und die umsatzstarken Serien werden weiterhin hochwertig produziert. Daneben werden neue Serien entwickelt. Dies ist von sehr hoher Bedeutung, da sich zum einen der Produktlebenszyklus für Serien mehr und mehr verkürzt und zum anderen die Abfederung durch das Geschäft mit kleineren Einzelstücken schwieriger geworden ist. Die strategische Entscheidung des Odeon Film-Konzerns, auch Non-Fiction-Formate zu entwickeln und zu produzieren, zielt auch darauf, das Risiko der Abhängigkeit von großen Aufträgen zu reduzieren. Da Non-FictionFormate oftmals mit kleineren Budgets ausgestattet sind und damit auch mit geringerem Risiko für die Sender produziert werden können, sind hier die Entscheidungs- und Produktionszyklen deutlich kürzer und ein Wegfall einzelner Formate führt zu einem geringeren Ertragsausfall. Auch aufgrund dieser potentiellen Kompensationsmöglichkeit stufen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und das Ausmaß einer finanziellen Auswirkung zwischen mittel bis hoch ein.

Abhängigkeit von qualifiziertem Personal Kunden- und Auftragsakquisition sowie die Pflege von bestehenden Kundenbeziehungen hängen in einem nicht unbeträchtlichen Ausmaß von persönlichen Beziehungen des Vorstands, der Geschäftsführer und der Produzenten des Odeon Film-Konzerns ab. Sollten diese den Odeon Film-Konzern verlassen, so könnte dies die Kundenbeziehung und/oder Neuakquise beeinflussen und sich somit negativ auswirken. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit und eine potentielle Schadenshöhe dieses Risikos als mittel ein. Daneben sind serienprägende Schauspieler maßgeblich für den Erfolg der Odeon Produktionen verantwortlich. Es besteht das Risiko, dass bei deren Weggang oder Wegfall kein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann. Darüber hinaus ist das Risiko, dass bei einer Fernsehserie, aufgrund des Weggangs oder Wegfalls von serienprägenden Schauspielern, neue Staffeln nicht beauftragt werden, nicht zu unterschätzen. Odeon Film legt großen Wert auf gute Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung eines positiven und kreativen Arbeitsklimas und hat bereits bei „Ein Fall für Zwei“ bewiesen, dass sie sehr gut in der Lage war, Schauspieler zu ersetzen und dadurch der jeweiligen Serie auch eine neue Prägung zu geben. Wir schätzen deshalb die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als gering und eine potentielle Schadenshöhe als gering bis mittel ein.

Abhängigkeit von der Zuschauerquote Im TV-Segment wird täglich die Zuschauerquote ermittelt. Vor allem auf dieser Basis entscheiden die Fernsehsender, ob laufende Fernsehserien fortgesetzt werden. Entwickeln sich das Zuschauerverhalten und damit die Zuschauerquo-

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te anders als erhofft und sollte es zu einer Abnahme der Zuschauerquote kommen, so besteht das Risiko, dass der betreffende Fernsehsender keine neue Fernsehserie oder neue Staffel einer schon bestehenden Fernsehserie beim Odeon Film-Konzern beauftragt. Da im Odeon Film-Konzern bisher im TV-Bereich stark auf qualitativ hochwertig produzierte Krimiserien gesetzt wurde, besteht die Gefahr, dass bei Änderung der Zuschauerpräferenzen der Odeon Film-Konzern nicht schnell genug auf die neuen Sehgewohnheiten reagieren kann. Deswegen wird schon seit längerem der Fokus auf weitere Bereiche, hier v.a. Family Entertainment, Comedy und nun auch auf Non-Fiction gelegt. Die 2012 aufgenommene Genreerweiterung mit dem Bereich Non-Fiction entwickelt sich gut. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos schätzen wir als gering bei einer geringen bis mittleren Schadenshöhe ein.

Überschreitung der Herstellungskosten bei Produktionen Bei Eigenproduktionen wird im Odeon Film-Konzern im Vorfeld durch das Eingehen von Koproduktionen, Vorabverkäufen und Filmförderungen die vollständige Finanzierung des Films grundsätzlich sichergestellt. Bei Auftragsproduktionen erhält der Odeon Film-Konzern vom Auftraggeber einen Festpreis für die Herstellung der Produktion. Als Gegenleistung für diese Zahlung ist der Odeon Film-Konzern verpflichtet, die jeweils geschuldete Produktion in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu erbringen. Bei beiden Produktionstypen ist es jedoch nicht auszuschließen, dass aus einer Vielzahl von produktionstechnischen Gründen die kalkulierten Herstellungskosten überschritten werden. Realisiert sich dieses Risiko, kann sich der kalkulierte Deckungsbeitrag reduzieren oder das Projekt wird mit einem Verlust für den Odeon Film-Konzern abgeschlossen. Dieses Risiko besteht vor allem vor dem Hintergrund der stetig knapper werdenden Senderbudgets, die den unter anderem inflationsbedingt naturgemäß steigenden Produktionskosten nicht Rechnung tragen. Dies kann zu finanziellen Belastungen führen und bei Verstärkung des Trends zu Budgetverknappung das Verbleiben in der Gewinnzone gefährden. Um diesem Risiko zu begegnen, werden die Budgets fortwährend durch die Herstellungsleitung überwacht und im Rahmen des vierteljährlichen Forecast-Prozesses durch das zentrale Controlling ebenfalls einem Soll-Ist-Vergleich unterworfen. Die Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit stufen wir als mittel ein.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken Unter Finanzierung versteht der Odeon Film-Konzern die Verfügbarkeit bzw. den Zugang zu ausreichenden Finanzierungsmitteln auf Eigen- und Fremdkapitalbasis. Hierbei spielen die Verfassung der Geld- und Kapitalmärkte sowie die eingeschätzte Kreditwürdigkeit des Konzerns eine Rolle. Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer mangelhaften Verfügbarkeit an liquiden Mitteln nicht erfüllen zu können. Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis eines zentralen Cash-Management-Systems gesteuert und laufend überwacht. Außerdem wird in regelmäßigen Abständen eine mit der Ergebnisplanung konsistente Projektion der mittel- und langfristigen (mindestens 12 Monate rollierend) Liquiditätssituation erstellt. Ein großer Teil des Produktionsvolumens wird – wie in der Branche üblich – durch Bankkredite im Rahmen einer bestehenden Kreditlinie zwischenfinanziert. Der Odeon Film-Konzern ist zum 31. Dezember 2014 mit ausreichenden Kreditlinien ausgestattet. Er verfügt über Kreditlinien und Avale für Projektfinanzierungen wie im Vorjahr in Höhe von 15 Mio. EUR, davon wurden zum Stichtag insgesamt 5,3 Mio. EUR ausgeschöpft. Als Verzinsung dieser Kreditlinie ist der EONIA mit einem Aufschlag von 2,75 % vereinbart. Es bestehen zum 31. Dezember 2014 keine langfristigen Darlehensverbindlichkeiten. Es besteht ein Betriebsmittelkreditrahmen in Höhe von 1,0 Mio. EUR, der zum Stichtag teilweise in Anspruch genommen wurde. Die finanzielle Situation sowie die Liquidität des Konzerns wird als gut erachtet, so dass der Vorstand davon ausgeht, dass im kommenden Jahr ausreichend Liquiditätsspielraum gegeben ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Liquiditätsrisikos schätzt der Vorstand als mittel ein, wohingegen eine potentielle Schadenshöhe als mittel bis hoch eingestuft wird.

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Beginn der Durchführung von Projekten ohne schriftliche Vereinbarungen Wie in der Branche nicht unüblich, beginnen die Unternehmen des Odeon Film-Konzerns teilweise mit der Durchführung von Projekten vor Unterzeichnung von schriftlichen Verträgen, aber auf der Basis von mündlichen Vereinbarungen. Im Regelfall sind in diesen Fällen die schriftlichen Verträge durch den Austausch von Entwürfen bereits weitgehend festgelegt und werden vor Abschluss des Projekts unterzeichnet. Sollte es nicht zur Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarungen kommen, könnte es dem Odeon Film-Konzern obliegen, die mündlichen Vereinbarungen zu beweisen. Gelänge dies nicht, könnte der Odeon Film-Konzern im Streitfall unterliegen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit stufen wir als gering ein. Würde sich dieses Risiko realisieren, rechnen wir mit einer für den Odeon Film-Konzern mittleren Schadenshöhe.

3.2.2.

BRANCHENBEZOGENE RISIKEN

Konjunkturelle Risiken Konjunkturelle Entwicklungen können zur Veränderung der Marktsituation auf Seite der Odeon Film AG und deren Auftraggeber führen. So können Änderungen des Konsumverhaltens und des Kundengeschmacks, sowie Änderungen der Mediengesetze und Veränderungen des Werbemarktes die Filmauswahl und die Programmgestaltung von Fernsehsendern, sowie deren Einkaufspolitik beeinflussen. Diese Entwicklungen können sich sowohl positiv, als auch negativ auswirken. Die von den Fernsehsendern bei Auftragsproduktion gezahlten Festpreise sind in ihrer Höhe auch von der gesamtwirtschaftlichen Situation der Fernsehsender abhängig. Verfügen die Fernsehsender über ausreichende Einnahmen und sind sie auch in der Regel bereit, diese für hochwertigen Content zu investieren, können sie in der Lage sein, für die Auftragsproduktionen einen höheren Festpreis zu bezahlen. Sinken dagegen die Einnahmen der Fernsehsender, so sinkt auch in der Regel der Festpreis, den die Fernsehsender zu zahlen bereit sind. Die Auftragslage der Sender, insbesondere der öffentlich-rechtlichen, hat sich selbst bei den starken konjunkturellen Einbrüchen der letzten Finanzund Wirtschaftskrise als relativ konstant erwiesen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in einer etwaigen kommenden noch länger andauernden Phase der Konjunktureintrübung doch eine Reduktion der Senderaufträge zu verzeichnen sein könnte. Auch wenn die Auftragslage im Moment stabil ist, hat sich dennoch gezeigt, dass der Margendruck der Sender zunehmend auf die produzierenden Firmen übertragen wird. Da die Kosten, die dem Odeon FilmKonzern aus der Erstellung einer Produktion entstehen, in der Regel nicht in dem Maße variabel sind, wie sich der für Auftragsproduktionen gezahlte Festpreis verringert, reduziert sich infolgedessen auch die vom Odeon Film-Konzern erzielbare Marge. Darüber hinaus kann es konjunkturbedingt zu geringeren Einnahmen vor allem bei den werbefinanzierten privaten Sendern, aber aufgrund der weiterhin prognostizierten dualen Finanzierung auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendern kommen. Dies könnte in Folge das zu vergebende Auftragsvolumen reduzieren und somit die Kontinuität der Auftragsvergabe an die Unternehmen des Odeon Film-Konzerns gefährden. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering bis mittel bei einer potentiell mittleren Schadenshöhe ein.

Wettbewerb: Verdrängungsmarkt Im Bereich der deutschen Fernseh-Auftragsproduktionen bewegt sich der Odeon Film-Konzern in einem Verdrängungswettbewerb mit zahlreichen senderunabhängigen, oftmals eher kleineren sowie mit senderabhängigen größeren Mitbewerbern. In jüngerer Vergangenheit werden durch Fernsehsender vermehrt Fernseh-Auftragsproduktionen durch sendereigene Produktionsunternehmen hergestellt. Dadurch könnte sich die Anzahl potentieller Aufträge des senderunabhängigen Odeon Film-Konzerns reduzieren. Des Weiteren nimmt die Konzentration bei den senderab19

hängigen Produktionsunternehmen durch Zukäufe oder wechselseitige Beteiligungen zu. Um dieses Risiko zu beobachten, wird regelmäßig an Branchentreffs auf allen Ebenen (Produzenten, Herstellungsleiter, Verwaltung) teilgenommen. Daneben unterstützt der Odeon Film-Konzern aktiv die Interessenvertretung der deutschen Film- und Fernsehproduzenten (Produzentenallianz). Die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass der Odeon Film-Konzern von einem der beschriebenen Mitbewerber verdrängt wird, schätzt der Vorstand als mittel ein, die Schadenshöhe wird ebenfalls als mittel eingestuft.

3.2.3.

STEUERLICHE RISIKEN

Ertragssteuer Umsatzsteuer Sollten die Finanzbehörden in dem einen oder anderen Fall bei der Beurteilung steuerlicher Sachverhalte eine andere Auffassung als die der Gesellschaft vertreten und sollten daraus eventuell resultierende Mehrergebnisse mit Verlusten nicht verrechenbar sein, könnte dies zur Nachzahlung und damit zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Risiken wegen verdeckter Gewinnausschüttung aus Beziehung zu Aktionären und diesen nahestehenden Personen, sowie zu Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder diesen nahe stehenden Personen, bestehen nicht. Der zwischen der Gesellschaft der Novafilm Fernsehproduktion GmbH bestehende Gewinnabführungsvertrag ist nach Auffassung der Gesellschaft wirksam vereinbart worden und wird bislang und zukünftig so durchgeführt, dass die Folgen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft eintreten. Bisher ist eine entsprechende Behandlung von der Finanzverwaltung vorgenommen worden. Bis zum Jahr 2011 wurde für alle Gesellschaften eine steuerliche Außenprüfung durchgeführt, die abgeschlossen ist und zu keinen nennenswerten Beanstandungen führte. Steuerbescheide für alle Konzernunternehmen bis einschließlich 2012 liegen vor. Da es bislang zu keinen Beanstandungen der Steuerbilanzen des Odeon Film-Konzerns gekommen ist und diese weiterhin unter Einhaltung der Methodenstetigkeit erstellt werden, wird sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Schadenshöhe als gering angesehen.

Mindestbesteuerung Die dem Odeon Film-Konzern im Rahmen von Eigenproduktionen entstehenden Aufwendungen sind steuerlich in den Einzelabschlüssen nicht aktivierbar. Sie wirken sich deshalb als Aufwendungen in den Gewinn- und Verlustrechnungen der Einzelgesellschaften des Odeon Film-Konzerns aus. Dadurch kann es zu erheblichen Schwankungen der Erlöse kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Produktion vollständig in einem Geschäftsjahr erstellt wird und die Erlöse aus dieser Produktion erst im nächsten Geschäftsjahr realisiert werden. Es ist abzusehen, dass solche Schwankungen auch zukünftig auftreten können. Gemäß § 10d des Einkommensteuergesetzes ist die Abzugsfähigkeit von Verlustvorträgen aus den Vorjahren dahingehend eingeschränkt, dass lediglich 1 Mio. EUR des laufenden Gewinns unbeschränkt mit Verlustvorträgen verrechnet werden kann, darüber hinaus nur 60 % des Gewinns. Entsprechendes gilt gemäß § 10a des Gewerbesteuergesetzes für Gewerbeverlustvorträge. Dies kann zu erheblichen Steuerbelastungen auch im Fall höherer Verlustvorträge führen, da laufende Gewinne wegen der Ausgleichsbeschränkung ggf. teilweise trotzdem zu versteuern sind.

Steuerliche Verlustvorträge Es besteht das Risiko des Untergangs von Verlustvorträgen im Zuge möglicher Anteilsveräußerungen mit einem Volumen ab 25 % (teilweiser Untergang) bzw. über 50 % (vollständiger Untergang). Dieses Risiko hat sich im Zuge der Anteilsübernahme der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft bereits zum Teil realisiert, was allerdings bei der Besteuerung der Gewinne aus dem Geschäftsjahr 2011 zu keinen Änderungen geführt hatte, da 20

noch genügend Verlustvorträge zur Verrechnung mit den voraussichtlichen Gewinnen vorhanden waren. Es besteht die Möglichkeit eines weiteren Untergangs von Verlustvorträgen im Falle einer möglichen Aufstockung der Anteile durch einen der beiden Hauptaktionäre auf über 50 %. Dies würde gegebenenfalls zu einer erheblichen Steuerbelastung und damit sogar zu einer Substanzbesteuerung führen, soweit erwirtschaftete Gewinne noch nicht die in den Vorjahresperioden korrespondierenden Verluste übersteigen.

3.2.4.

COMPLIANCE RISIKEN

Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und weiterer vom Odeon-Konzern selbst gesetzter Standards und ethischer Anforderungen ist für den Erfolg unseres Unternehmens von zentraler Bedeutung. Vor dem Hintergrund seines Geschäftsmodells sind für den Odeon Film-Konzern vor allem die Risiken der Schleichwerbung und der Vorteilsnahme in der Produktion relevant. Aufgrund der Sensibilitäten der Sender kann ein Verstoß im Bereich der Schleichwerbung oder eine Vorteilsnahme einer der im Produktionsprozess involvierten Personen zu Schäden führen. Dass der Produktionsvertrag der betroffenen Produktion gekündigt und Schadensersatz verlangt wird, wäre nur ein Teil der negativen Folgen. Wesentlichen Anteil am geschäftlichen Erfolg hat die gute Reputation des Odeon Film-Konzerns, so dass der entstehende Vertrauensschaden dem Odeon Film-Konzern die Grundlage für zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg entziehen könnte. Jedoch ist die gesamte Struktur der Herstellung einer Produktion im Odeon Film-Konzern von Anfang an darauf ausgelegt, Missbrauch zu verhindern. Zahlreiche automatisierte Kontrollmechanismen auf allen hierarchischen Ebenen sowie zusätzliche Stichprobenkontrollen sichern die Compliance. Aufgrund der implementierten Mechanismen stufen wir den Eintritt des Risikos als gering, die potentielle Schadenshöhe als mittel ein.

3.2.5.

GESAMTBILD DER RISIKOLAGE DES KONZERNS

In einer Zusammenschau sämtlicher dargestellten Risiken ist der Vorstand der Ansicht, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernabschlusses keine bestandsgefährdenden Risiken für den Odeon Film-Konzern erkennbar sind.

3.3. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Um sämtliche den Rechnungslegungsprozess betreffende Risiken zu identifizieren und einen regelungskonformen Jahres- und Konzernabschluss zu erstellen, werden auch die Rechnungslegung und Abschlusserstellung vom Internen Kontrollsystem und Risikomanagement-System des Konzerns umfasst. Das gilt auch für alle im Rahmen des Konzernabschlusses erfassten Tochtergesellschaften. Von zentraler Bedeutung ist hier die eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten für alle Schritte des Rechnungslegungsprozesses, die umfassende Anwendung des Vier-Augen-Prinzips und die Funktionstrennung bei allen für die Rechnungslegung und den Jahresabschluss relevanten Vorgängen. Die Prozesse sind konzernweit einheitlich. Diese Einheitlichkeit wird durch eine Zentralbuchhaltung am Hauptstandort München, den Einsatz von entsprechenden Bilanzierungsrichtlinien und einem einheitlichen Kontenrahmen sowie eindeutige Arbeitsanweisungen für alle Tochterfirmen sichergestellt. Lediglich die Projektbuchhaltung wird dezentral vorgenommen. Diese wird aber bei Beginn der jeweiligen Produktion gemäß den Bilanzierungsrichtlinien eingerichtet, im Laufenden stichprobenartig überwacht und bei der Übernahme der Daten in die Hauptbuchhaltung plausibilisiert. Diese Maßnahmen haben vor allem zum Ziel,

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einheitliche Standards durchzusetzen und eine systematische zentrale Kontrolle zu erlauben. Die Freigabe- und Genehmigungsprozesse sind standardisiert. Die Buchhaltung für alle Konzernunternehmen erfolgt im ersten Schritt bzw. originär nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die Einzelabschlüsse werden dann in den Rechnungslegungsstandard IFRS übergeleitet. Anschließend findet die Konsolidierung der konzerninternen Salden des Odeon Film-Konzerns statt. Für die Abschlusserstellung wird ein übergreifend genutzter Abschlusskalender verwendet, der alle relevanten Prozesse sowie geeignete Kontrollschritte umfasst. Komplexe Fragestellungen mit bilanzieller Auswirkung werden bei Bedarf mit Unterstützung von externen Beratern beurteilt. Darüber hinaus wird in der Controlling–Abteilung unterjährig regelmäßig an Hand von Soll-Ist-Vergleichen der Geschäftsverlauf analysiert, um frühzeitig Hinweise auf relevante Planungsabweichungen zu erhalten und im Bedarfsfall Maßnahmen ergreifen zu können, die einer möglichen Planabweichung entgegenwirken. Der Vorstand wird über alle relevanten Erkenntnisse regelmäßig und bei Bedarf informiert. Hierzu ist ein unternehmensweit genutztes, integriertes Analyse- und Planungstool im Einsatz, welches sowohl auf Plan- als auch auf Ist-Werte zugreift, wodurch zeitnah Abweichungen identifiziert werden können. Um dem Risiko von Überschreitungen im Produktionsprozess zusätzlich entgegenwirken zu können, werden die Projekte mittels dezentralen Projektcontrollings laufend überwacht. Darüber hinaus wird die einheitliche Abwicklung von Projekten durch die Anwendung konzernweiter Standardverträge sichergestellt. Die Liquiditätssituation und -entwicklung des Odeon Film-Konzerns unterliegt einer permanenten Überwachung, um Risiken in diesem Bereich frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

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4.

CHANCENBERICHT

Die systematische Identifikation und Realisierung wertsteigender unternehmerischer Chancen ist unabdingbar zur Sicherung profitablen Unternehmenswachstums. Kurzfristige Chancen, definiert als potentielle, positive Abweichungen vom geplanten Ergebnis für das laufende Geschäftsjahr, werden zentral erfasst. Das mittel- und langfristige Chancenmanagement ist unmittelbar mit der Konzernplanung verknüpft, so dass identifizierte Chancen bewertet in die Planung eingehen können. Folgende Chancen, die sich sowohl aus dem Unternehmensumfeld als auch aus der Unternehmensstrategie ableiten lassen, haben wir identifiziert: Durch die kontinuierlichen Investitionen in neue, vom Odeon Film-Konzern bislang noch nicht produzierte Formate wie zum Beispiel englischsprachige Serien und in neue Stoffe ergeben sich auf Basis neuer Formate und Stoffe zusätzliche Ertragschancen. Dies gilt umso mehr, als sich auch die Senderlandschaft zunehmend diversifiziert und somit immer mehr Gelegenheit besteht, zielgruppenspezifisches Programm liefern zu können. Die Produktionen im non-fiktionalen Bereich verfügen typischerweise zwar über kleinere Budgets und kürzere Vorlaufzeiten als ihre fiktionalen Pendants. Allerdings kommen somit als Auftraggeber für diese Formate auch kleinere Sender in Frage. Somit kann Odeon Film nunmehr auch bei kleineren neuen Sendern oder Nischensendern Programm verkaufen. Aber auch im Fiction Markt ist nach wie vor Bewegung. Einerseits verändern sich die Marktteilnehmer dahingehend, dass sie sich schlanker, klarer und schlagkräftiger aufstellen. Daneben sind auch die bereits erwähnte Diversifizierung im Bereich der Verbreitungskanäle sowie neue Verbreitungsmedien für filmischen Content zu nennen. In den USA wurden bereits mehrere Serien von Streamingportalen beauftragt. Auch auf dem europäischen und dem deutschen Markt haben sich zwischenzeitlich die großen Streamingportale niedergelassen und kündigten zudem an, zukünftig auch in Europa und Deutschland Content herstellen zu lassen und sich so zu neuen Auftraggebern für fiktionale Stoffe zu entwickeln. Bei der Herstellung von Eigenproduktionen verbleibt im Regelfall nur ein geringerer Ertrag als bei Auftragsproduktionen beim Odeon Film-Konzern. Allerdings erweitert sich durch Eigenproduktionen der Rechtestock, wodurch sich Chancen für künftige positive Cash-Flows ergeben. Nicht zuletzt durch die erfolgte Reaktivierung unseres Kinobereichs sehen wir hier zukünftige Ertragschancen, die sich bereits kurz- bis mittelfristig realisieren können. Durch exzellente Netzwerke der Mitarbeiter bestehen Verbindungen zu wichtigen Schlüsselpersonen der Fernsehund Filmindustrie, wie zu Drehbuchautoren, Schauspielern und Regisseuren, aber auch zu Redakteuren, Verleihern und Vertrieben. Dadurch ergeben sich für den Odeon Film-Konzern Ertragschancen, da so unter anderem eine kontinuierliche, qualitativ hochwertige und gezielte Entwicklungsarbeit, eine erfolgversprechende Umsetzung von Stoffen und leichtere Finanzierung bzw. Verkauf von Produktionen möglich sind. Neben den Netzwerken bieten sich aufgrund der großen Erfahrung der Mitarbeiter insbesondere Chancen durch eine effiziente, erfolgreiche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Produktionen.

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5.

GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DER GESELLSCHAFT

5.1.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands sowie die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegt im Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Hierbei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt.

Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert; sie setzt sich im Geschäftsjahr 2014 aus einer erfolgsunabhängigen (fixen) Vergütung und einem erfolgsabhängigen (variablen) Bestandteil zusammen.

Die fixe Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt.

Der variable Bestandteil ist eine Erfolgsbeteiligung, die sich am EBIT des Konzerns nach IFRS orientiert. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2014 316 Tsd. EUR (Vorjahr: 316 Tsd. EUR).

Die ordentliche Hauptversammlung vom 11. August 2010 beschloss den in § 286 Absatz 5 Handelsgesetzbuch vorgesehenen Opt-Out, wonach die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 Handelsgesetzbuch verlangten Angaben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 bis einschließlich 2015 unterbleiben können.

5.2.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung festgelegt worden. Sie ist in der Satzung der Gesellschaft geregelt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats gliedert sich in einen fixen und einen variablen Anteil. Die fixe Vergütung beträgt 10.000,00 EUR für ein gesamtes Geschäftsjahr. Der variable Anteil besteht aus einer erfolgsorientierten Vergütung in Höhe von 2/1.500 des im gebilligten Konzernabschluss für dieses Geschäftsjahr ausgewiesenen Jahresüberschusses vor Steuern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den 2-fachen, sein Stellvertreter den 1,5-fachen Betrag der festen und der erfolgsorientierten Vergütungskomponente. Ferner wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR je Sitzung bezahlt.

Sämtliche Vergütungsbestandteile für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sind zahlbar nach Ablauf der Ordentlichen Hauptversammlung, in der der gebilligte Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt wird.

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Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf insgesamt 63 Tsd. EUR (Vorjahr: 63 Tsd. EUR). Aufwendungen für Auslagenersatz belaufen sich auf 2 Tsd. EUR (Vorjahr: 2 Tsd. EUR).

6.

SONSTIGE ANGABEN

6.1.

DIE AKTIE

Die Aktie eröffnete am 2. Januar 2014 mit einem Kurs von 0,63 EUR (Frankfurt) und wies am 30. Dezember 2014 einen Wert von 0,54 EUR (Frankfurt) aus. Den höchsten Stand erreichte sie am 7. Januar 2014 mit 0,86 EUR und den niedrigsten Wert von 0,46 EUR (Frankfurt) am 3. November 2014. Die Aktionärsstruktur stellte sich nach Kenntnis des Vorstands zum 31. Dezember 2014 wie folgt dar: Mit den drei Großaktionären GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG; Berlin („GFP“) mit 42,40 % Anteil am Kapital, Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, München mit 41,95 % und Mischa Hofmann mit 5,59 % ist der Streubesitz mit 9,34 % bei 0,72 % eigenen Aktien weiterhin niedrig, was sich nachteilig auf die Handelbarkeit der Aktie auswirkt. Zum Bilanzstichtag hatte die Odeon Film AG bei 11.842.770 Aktien eine Marktkapitalisierung von 6,4 Mio. EUR gegenüber 7,5 Mio. EUR zum Bilanzstichtag des Vorjahrs.

Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2013

Wesentliche Beschlüsse der Hauptversammlung

Die Odeon Film AG hat am 8. Juli 2014 ihre Ordentliche Hauptversammlung abgehalten. Es waren 4.189.138 EUR des Grundkapitals in Höhe von 11.842.770 EUR vertreten. Dies entsprach einer Präsenz von 4.189.138 stimmberechtigten Aktien (35,37 %).

Die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat fanden bei sämtlichen Tagesordnungspunkten nahezu einstimmig die Zustimmung durch die Hauptversammlung: Dies waren die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats für 2013, die Wahl zweier Aufsichtsratsmitglieder, die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie eine Änderung der Satzung der Odeon Film AG. 25

6.2.

MITARBEITER

Im Geschäftsjahr 2014 hatte der Odeon Film-Konzern 257 Mitarbeiter (Vorjahr: 193). Die Zahlen wurden auf Basis der gewichteten Durchschnitte der einzelnen Quartale ermittelt. Die Zahl der projektunabhängig Beschäftigten sank von durchschnittlich 46 im Geschäftsjahr 2013 auf 44 Mitarbeiter im aktuellen Jahr.

6.3.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289A HGB

Hierzu verweisen wir auf unsere Website: http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-18.asp

7.

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

7.1.

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Grundkapital der Gesellschaft betrug per 31. Dezember 2014 11.842.770,00 EUR eingeteilt in 11.842.770 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Sämtliche ausgegebenen 11.842.770 Aktien sind voll eingezahlt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen.

7.2.

BESCHRÄNKUNGEN VON STIMMRECHTEN ODER ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN

Dem Vorstand sind Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, nicht bekannt.

7.3.

BETEILIGUNGEN VON ÜBER 10 % AM KAPITAL

Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG hielt nach Kenntnis des Vorstands zum 31. Dezember 2014 direkt einen Stimmrechtsanteil von 42,40 %, entsprechend 5.021.226 von insgesamt 11.842.770 Stimmrechten an der Gesellschaft. Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft KG hielt nach Kenntnis des Vorstands zum 31. Dezember 2014 direkt einen Stimmrechtsanteil von 41,95 %, entsprechend 4.968.493 von insgesamt 11.842.770 Stimmrechten an der Gesellschaft. Eine entsprechende Beteiligung besteht ferner aufgrund der Zurechnungsvorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG gemäß § 21 WpHG bei der TeleMünchen Fernseh-Verwaltungs GmbH sowie bei Herrn Dr. Herbert G. Kloiber. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand nicht bekannt.

26

7.4.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN

Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG ist Inhaberin eines Sonderrechts. Solange die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG Aktionärin der Gesellschaft ist, gewährt ihr § 7 Abs. 3 der Satzung der Odeon Film AG ein Entsendungsrecht im Sinne von § 101 Abs. 2 Aktiengesetz. Hiernach kann sie ein Mitglied ihrer Wahl in den Aufsichtsrat entsenden. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre besteht, bleibt das Entsendungsrecht innerhalb der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 4 Aktiengesetz vorgeschriebenen Grenze von einem Drittel der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG hat von ihrem Entsendungsrecht durch Entsendung von Frau Sabine Reimert in den Aufsichtsrat Gebrauch gemacht. Weitere Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht.

7.5.

STIMMRECHTSKONTROLLE VON ARBEITNEHMERN MIT KAPITALBETEILIGUNG

Dem Vorstand sind Beteiligungen von Arbeitnehmern am Grundkapital, aus der die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben können, nicht bekannt.

7.6.

BESTIMMUNGEN ÜBER BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS

Die Bestimmungen zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ergeben sich aus den §§ 84, 85 Aktiengesetz. Ergänzend bestimmt § 5 der Satzung der Odeon Film AG, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 Aktiengesetz. Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

7.7. BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE BEI DER AKTIENAUSGABE ODER BEIM AKTIENRÜCKKAUF

7.7.1.

ERWERB EIGENER AKTIEN

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. August 2010 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel an den jeweils drei vorangegangenen Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % übersteigen und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Vorstand wurde auch ermächtigt, die Veräußerung der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, um Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Hauptversammlung entspricht einer verbreiteten Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Ermächtigung soll der Gesellschaft vor allem er-

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möglichen, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, Aktienoptionen zu bedienen und die Eigenkapitalfinanzierung – beispielsweise durch die Vorbereitung der Einziehung von Aktien – zu optimieren. Von der Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 keinen Gebrauch gemacht. Die von der Gesellschaft gehaltenen 85.050 eigenen Aktien wurden sämtlich in der Zeit vom 21. August bis 6. November 2000 auf Basis einer damals bestehenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben.

7.7.2.

GENEHMIGTES KAPITAL

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.921.385,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand wurde ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Die Schaffung von Genehmigtem Kapital entspricht der üblichen Praxis und bezweckt die schnelle und flexible Beschaffung von neuem Eigenkapital. Der Gesellschaft wird hierdurch unter anderem ermöglicht, sich kurzfristig an Unternehmen zu beteiligen, ohne Liquiditätseinbußen zu erleiden. Das Grundkapital betrug zum Stichtag 31. Dezember 2014 11.842.770,00 EUR und war eingeteilt in 11.842.770 Stückaktien. Das Genehmigte Kapital vom 14. Juni 2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) betrug 5.921.385,00 EUR.

7.7.3.

WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN

Die Hauptversammlung vom 11. August 2010 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 9.900.000 EUR zu begeben, die den Inhabern Wandlungsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 3.300.000 Stück und mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 3.300.000 EUR nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen gewähren (Wandelschuldverschreibungsprogramm 2010). Die Laufzeit der Wandlungsrechte darf jeweils dreißig Jahre nicht überschreiten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu; die Wandelschuldverschreibungen können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Gesellschaft kann im Fall der Wandlung nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus bedingtem Kapital oder bereits bestehende Aktien der Gesellschaft gewähren. Die Wandelanleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Wandlung statt Aktien den Gegenwert in Geld zu zahlen. Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum festzusetzen. 28

Zur Sicherung der Wandlungsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von 3.300.000 EUR (Bedingtes Kapital 2010). Wandelschuldverschreibungen geben der Gesellschaft neben der Ausgabe neuer Aktien aus Genehmigtem Kapital die Möglichkeit, sich flexibel auf Entwicklungen auf den Kapitalmarkt einzustellen, um bei Bedarf und Gelegenheit liquide Mittel für das Unternehmen zu beschaffen. Für den Zeichner einer Wandelschuldverschreibung ergibt sich gegenüber dem Erwerb von Aktien der Vorteil, dass er zu gegebener Zeit entweder die verzinste Rückzahlung des für die Wandelschuldverschreibung aufgewendeten Geldes oder Aktien der Gesellschaft erhält. Ferner wird Aktienbesitz solcher Aktionäre, die bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht mitzeichnen, nicht von Anfang an verwässert, sondern erst, wenn tatsächlich neue Aktien ausgegeben werden. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2014 hat der Vorstand von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen keinen Gebrauch gemacht.

7.8.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN BEI EINEM KONTROLLWECHSEL

Bei einer wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Veränderung der Mehrheitsverhältnisse der Odeon Film AG hat sich die DZ BANK AG das Recht vorbehalten, die eingeräumte Projektmittellinie zu kürzen bzw. zu streichen. Ansonsten bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.

7.9. VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT MIT MITGLIEDERN DES VORSTANDS IM FALL EINES KONTROLLWECHSELS

Für den Fall, dass ein Mehrheitsaktionär die von ihm gehaltene Beteiligung in einer Weise veräußert, bei der es zu einem neuen Mehrheitsaktionär kommt, hat das Vorstandsmitglied Mischa Hofmann das Recht, seinen Vorstandsanstellungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt nicht, soweit die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft der neue Mehrheitsaktionär im Sinne dieser Regelung wird. Im Falle dieser Sonderkündigung erhält Herr Hofmann eine Abfindung in Höhe des für die Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvertrags mit 5 % p. a. diskontierten Grundgehalts sowie die erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig für die Zeit der Tätigkeit im Jahr des Ausscheidens zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Eine Abfindung wird nicht bezahlt, wenn Herr Hofmann zugleich mit oder zur Ermöglichung der Mehrheitsveränderung von einem für seine Aktien bestehenden Mitverkaufsrecht Gebrauch macht.

8.

NACHTRAGSBERICHT

Es sind keine bedeutenden Vorgänge nach dem Bilanzstichtag bekannt.

29

9.

PROGNOSEBERICHT

Die konjunkturellen Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr 2015 sind verhalten positiv. Die Bundesregierung geht für Deutschland von 1,5 % Wachstum des Bruttoinlandsprodukts aus.

In einer Phase einer sich langsam erholenden Weltwirtschaft hängt es von zahlreichen Faktoren ab, ob das moderat prognostizierte Wachstum eintritt: Neben der Export- und Binnennachfrage Deutschlands werden die Entwicklung der Finanzmärkte, der Umgang mit den jeweiligen Staatsschulden sowie die geopolitischen Entwicklungen für die weltweite und nationale wirtschaftliche Situation von entscheidender Bedeutung sein.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Risikofaktoren ist bei erwartungskonformer Entwicklung der Gesamtwirtschaft für das Geschäftsjahr, auch mit einem leichten Anstieg des für den Odeon Film-Konzern wichtigen TV Bruttowerbemarkts zu rechnen.

Daneben ist zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung von Investitionen in Programminhalte durch die beauftragenden traditionellen Sender für 2015 nicht zu erwarten ist. Wie bereits in den vergangenen Jahren üben die Sender weiterhin einen hohen Preisdruck aus. Die Anzahl der beauftragten Episoden pro Staffel ist eher rückläufig, auch die Vertragslaufzeiten werden als kompensatorische Maßnahme im Gegenzug nicht verlängert. Eine Veränderung dieses schwierigen Marktumfelds sieht der Vorstand der Odeon Film AG für das laufende Geschäftsjahr nicht.

Zu beachten sind auch die in den letzten Jahren eingetretenen und noch nicht abgeschlossenen Wandlungen im Bereich der Medien und der Mediennutzung. So verändert sich nicht zuletzt das Zuschauerverhalten der nachwachsenden werberelevanten Generationen. Fiktionales Programm wird zunehmend durch non-fiktionale, billigere Produkte ersetzt. Ferner entstehen andere Verwertungsplattformen, die dem klassischen Fernsehen Konkurrenz machen.

Dennoch besteht nach wie vor bei den Sendern ein Bedarf an fiktionalen Programmen. Hier ist augenblicklich auch nicht mit einer deutlichen Reduzierung zu rechnen. Die sehr stabilen Quoten sowohl der im Konzern produzierten als auch der durch Mitbewerber eingeführten Serien bzw. TV-Movies stützen diese Annahme.

Für die Entwicklung im Geschäftsjahr 2015 erwartet der Vorstand für den Odeon Film-Konzern Folgendes: Unter Abwägung der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Informationen sehen wir dem Geschäftsjahr zuversichtlich entgegen. Nach zwei Jahren des Übergangs, in denen negative EBITS erwirtschaftet wurden, erwartet der Vorstand der Odeon Film AG für das Jahr 2015 leicht steigende Umsatzerlöse sowie eine im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls leicht steigende Gesamtleistung aufgrund der Produktion einer weiteren Eigenproduktion. Auf dieser Grundlage erwarten wir ein stark verbessertes, auch positives EBIT. Bilanzseitig gehen wir grundsätzlich von einer vergleichbaren Bilanzstruktur zum abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Die Bilanzsumme wird aufgrund der Aktivierung unserer Eigenproduktion und der gleichzeitigen Fertigstellung des im Vorjahr begonnenen Kinofilms in etwa konstant bleiben. Unter Berücksichtigung des prognostizierten positiven EBITs und der in etwa gleich bleibenden Bilanzsumme wird entsprechend die Eigenkapitalquote tendenziell leicht ansteigen.

30

Für die Entwicklung im Geschäftsjahr 2015 erwartet der Vorstand für die Odeon Film AG Folgendes: Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Odeon Film AG als Muttergesellschaft hängt von den Ergebnisbeiträgen ihrer Tochterunternehmen ab. Mit der Novafilm Fernsehproduktion GmbH besteht ein Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrag, womit der Odeon Film AG das Ergebnis dieser Tochtergesellschaft zufließt.

Der Vorstand erwartet auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 2015 leicht steigende Umsatzerlöse sowie Gesamtleistung und damit einhergehend ein im Vergleich zum Berichtsjahr positives EBIT. Auf Basis der handelsrechtlichen Planung der Organgesellschaft geht der Vorstand davon aus, dass das an die Odeon Film AG abzuführende Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich ansteigen wird.

Somit erwartet der Vorstand der Odeon Film AG für das Jahr 2015 auf Basis der aktuellen Beteiligungsstruktur ein im Vergleich zum Berichtsjahr deutlich positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Das Zinsergebnis wird bei unterstelltem gleich bleibendem Zinsniveau in etwa konstant bleiben. Bei leicht sinkender Bilanzsumme durch die planmäßige Tilgung der langfristigen Ausleihung sowie der Veränderung der Konzernforderungen und verbindlichkeiten dürfte sich dadurch die Eigenkapitalquote leicht erhöhen.

Abschließend ist zu beachten, dass der Ausblick vorausschauende Aussagen über künftige Entwicklungen enthält, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements beruhen. Wesentliche Risiken oder andere Unwägbarkeiten, die die Planerreichung beeinflussen können, werden im Risikobericht ausführlich beschrieben. Sollten die dort beschriebenen oder sonstige Unwägbarkeiten eintreten, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Ausblick genannten Ergebnissen abweichen. Eine Garantie, dass sich die Prognosen als richtig erweisen, kann nicht übernommen werden. Die Prognosen basieren auf der aktuellen Konzernstruktur und werden im Hinblick auf die Gegebenheiten am Tag der Veröffentlichung dieses Konzernabschlusses getroffen.

München, 30. März 2015

Der Vorstand

Mischa Hofmann

31

Konzern-Bilanz Odeon Film AG AKTIVA EUR

31.12.2014

31.12.2013

Ziffer im Anhang Langfristiges Vermögen Immaterielle Vermögenswerte

3; 30

15.307.747,07

14.993.345,55

Sachanlagevermögen

4; 31

98.688,65

151.169,41

Finanzanlagevermögen

5, 32

126,06

544.469,36

Latente Steuern

14; 28

2.821.947,78

2.577.519,26

18.228.509,56

18.266.503,58

Langfristiges Vermögen, gesamt Kurzfristiges Vermögen Vorräte

7; 34

2.774.417,02

2.353.471,28

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; sonstige kurzfristige Vermögenswerte und sonstige Forderungen Forderungen aus Ertragsteuern

6; 8; 35; 36

4.474.620,62

5.684.516,09

4.317,04

5.749,32

Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente

9; 37

466.558,66

682.816,63

Kurzfristiges Vermögen, gesamt Bilanzsumme

7.719.913,34

8.726.553,32

25.948.422,90

26.993.056,90

31.12.2014

31.12.2013

PASSIVA EUR Ziffer im Anhang Eigenkapital und Rücklagen Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage

10; 38-42

11.842.770,00

11.842.770,00

43

14.173.815,92

14.173.815,92

240.015,00

240.015,00

44

-137.838,78

-87.702,62

-13.456.239,01

-10.394.364,73

Gewinnrücklage Sonstige Rücklagen Bilanzverlust Eigene Anteile

-667.709,74

-667.709,74

Eigenkapital der Eigentümer

10; 42

11.994.813,39

15.106.823,83

Eigenkapital, gesamt

11.994.813,39

15.106.823,83

Langfristige Schulden Pensionsrückstellungen

12; 45

626.841,00

582.905,44

Latente Steuern

14; 28

2.813.936,59

2.241.068,06

3.440.777,59

2.823.973,50

Langfristige Schulden, gesamt Kurzfristige Schulden Rückstellungen

13; 50

32.100,00

32.100,00

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

6; 47

3.230.723,84

3.808.648,85

Ertragsteuerverbindlichkeiten

6; 49

15.342,58

794,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristige Schulden, gesamt

6; 48 7.234.665,50 10.512.831,92

5.220.716,72 9.062.259,57

25.948.422,90

26.993.056,90

Bilanzsumme

Konzern-Gesamtergebnisrechnung Odeon Film AG

In EUR

GEWINN UND VERLUST

Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen

1.1.-31.12.2014

1.1.-31.12.2013

30.318.994,58

28.188.990,75

751.594,99

1.363.194,95

260.085,86

534.976,12

Ziffer im Anhang 18; 22 16; 19; 22 16; 22; 33 3; 22

Gesamtleistung

3.151.780,53

95.307,64

34.482.455,96

30.182.469,46

Materialaufwand

23

-14.428.501,49

-13.432.168,81

Personalaufwand

24

-18.318.564,38

-16.220.815,57

Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen

3; 4; 25

-2.926.044,18

-815.433,55

19; 20; 26

-1.414.395,82

-2.387.613,89

-37.087.505,87

-32.856.031,82

-2.605.049,91

-2.673.562,36 17.243,48

Betriebsaufwand Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) Erträge aus joint venture

5; 33

160.431,47

Zinserträge

27

10.119,18

8.326,47

Zinsaufwendungen

27

-259.986,45

-241.125,66

-89.435,80

-215.555,71

-2.694.485,71

-2.889.118,07

-365.423,00

296.926,99

-1.965,57

-3.478,05

-3.061.874,28

-2.595.669,13

12; 44

-72.573,00

-6.036,00

12; 44

22.436,84 -50.136,16

1.880,20 -4.155,80

-3.112.010,44

-2.599.824,93

-3.112.010,44

-2.599.824,93

Finanzergebnis Ergebnis vor Steuern Steuern von Einkommen und Ertrag

14; 21; 28

Sonstige Steuern Periodenergebnis SONSTIGES GESAMTERGEBNIS (zukünftig nicht erfolgswirksam umzugliedernde Posten) Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen Steuern auf sonstiges Gesamtergebnis Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern Gesamtergebnis Zuordnung: Konzern-Anteilseigner

Ergebnis je Aktie (verwässert) Ergebnis je Aktie (unverwässert)

Anzahl Aktien (gewichteter Durchschnitt) Eigene Aktien Im Umlauf befindliche Aktien

29

-0,26

-0,22

-0,26

-0,22

11.842.770

11.842.770

85.050

85.050

11.757.720

11.757.720

Konzern-Kapitalflussrechnung Odeon Film AG

In Euro

1.1.-31.12.2014

1.1.-31.12.2013

-2.694.485,71

-2.889.118,07

Abschreibungen auf das Anlagevermögen

2.926.044,18

221.687,21

Zuschreibungen auf das Anlagevermögen

0,00

-99.649,11

-522,24

2.548,72

Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Periodenverlust vor Steuern Berichtigungen für:

Gewinne (–) / Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Zunahme (+) / Abnahme (–) der Pensionsrückstellungen

-28.637,44

-21.942,56

Finanzergebnis ohne Erträge aus Joint Venture

249.867,27

232.799,19

16,75

-12.351,98

Sonstige zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge Betriebsergebnis vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens

452.282,81

-2.566.026,60

-3.151.780,53

-95.307,64

-420.945,74

92.143,55

Zunahme (–) / Abnahme (+) von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Forderungen sowie anderer Aktiva, außer Vorräten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zugeordnet sind

1.209.895,47

9.228,42

Zunahme (+) / Abnahme (–) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zugeordnet sind

2.028.497,36

1.391.576,03

Zahlungsmittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit vor Steuern und Zinsen

117.949,37

-1.168.386,24

Gezahlte Steuern

-16.514,22

-3.460,65

Erhaltene Steuern

1.434,79

1.762,60

Gezahlte Zinsen

-259.986,45

-241.125,66

Erhaltene Zinsen

10.119,18

8.326,47

-146.997,33

-1.402.883,48

Anlagevermögen

-25.033,83

-63.372,43

Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen

-14.460,34

-29.952,61

Auszahlungen für Investitionen in Eigenproduktionen Zunahme (–) / Abnahme (+) von Vorräten

Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Cash-Flow aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das sonstige immaterielle

Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen Einzahlungen (+) / Auszahlung (-) für Investitionen in ein joint venture Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel

-126,06

0,00

544.469,36

-527.225,88

3.815,24

793,73

508.664,37

-619.757,19

460.190,36

1.894.343,92

Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten

1

Auszahlungen für die Tilgung von kurzfristigen Krediten 1 Aus der Finanzierungstätigkeit zugeflossene/abgeflossene Nettozahlungsmittel

-1.038.115,37

-399.270,04

-577.925,01

1.495.073,88

-216.257,97

-527.566,79

682.816,63

1.210.383,42

466.558,66

682.816,63

Nettozunahme (+) / -abnahme (–) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Berichtsperiode Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtsperiode 1 Kurzfristige Kredite wurden saldiert

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Odeon Film AG Anzahl eigener Aktien 1 Stk.

01.01.2013

85.050

Anzahl ausgegebener Aktien Stk.

11.842.770

Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklage

Gewinnrücklage

Sonstige Rücklagen

Bilanzgewinn/ -verlust

Eigene Aktien 1

Eigenkapital der Eigentümer

Summe

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

11.842.770,00

14.173.815,92

240.015,00

Periodenergebnis

-83.546,82

-7.798.695,60

-4.155,80

-2.595.669,13

-667.709,74

17.706.648,76

17.706.648,76

-2.599.824,93

-2.599.824,93

31.12.2013

85.050

11.842.770

11.842.770,00

14.173.815,92

240.015,00

-87.702,62

-10.394.364,73

-667.709,74

15.106.823,83

15.106.823,83

01.01.2014 Periodenergebnis 31.12.2014

85.050

11.842.770

11.842.770,00

14.173.815,92

240.015,00

11.842.770

11.842.770,00

14.173.815,92

240.015,00

-10.394.364,73 -3.061.874,28 -13.456.239,01

-667.709,74

85.050

-87.702,62 -50.136,16 -137.838,78

15.106.823,83 -3.112.010,44 11.994.813,39

15.106.823,83 -3.112.010,44 11.994.813,39

1

Die eigenen Aktien sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen.

-667.709,74

Konzernanhang vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Odeon Film AG I. ALLGEMEIN 1. DER ODEON FILM-KONZERN Der Odeon Film-Konzern ist in dem Geschäftsbereich Fernseh- und Filmproduktion tätig. Der Sitz der Muttergesellschaft ist München. Die Firmenadresse lautet: Hofmannstraße 25-27 81379 München Deutschland Die Börsenzulassung der Odeon Film AG erfolgte am 12. April 1999 am Neuen Markt in Frankfurt/Main. Am 2. Dezember 2002 wechselte das Unternehmen an den Geregelten Markt in Frankfurt/Main. Die Gesellschaft ist unter der ISIN DE0006853005 (Wertpapierkennnummer 685300) zum Börsenhandel im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Des Weiteren ist die Odeon Film AG an den Börsen Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart notiert. Der Abschluss wird in der funktionalen Währung Euro aufgestellt. Die Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2014 stellt sich wie folgt dar:

Eigene Aktien 0,72 %

Streubesitz 9,34 %

Mischa Hofmann 5,59 % GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG 42,40 %

Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft 41,95%

2. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG Als börsennotiertes Unternehmen erstellt die Odeon Film AG ihren Konzernabschluss gemäß den zum Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie unter Berücksichtigung der dazu erfolgten Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Die Vorschriften des deutschen Handelsrechts, die gemäß § 315a HGB auf IFRS-Konzernabschlüsse anzuwenden sind, wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt. Die Voraussetzungen des § 315a HGB für eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Handelsrecht sind erfüllt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Odeon Film-Konzerns.

1

2.1 Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften des IASB Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. 2.1.1. Der Konzern hat folgende neue und überarbeitete IFRS zum 1. Januar 2014 angewandt: IFRS 10 - Konzernabschlüsse Dieser Standard ist das Ergebnis des Konsolidierungs-Projekts des IASB und ersetzt die Konsolidierungsleitlinien im bisherigen IAS 27 - Konzern- und Einzelabschlüsse, und SIC-12, Konsolidierung - Zweckgesellschaften. Auf separate Abschlüsse anzuwendende Vorschriften verbleiben unverändert in IAS 27, der in Einzelabschlüsse umbenannt wurde. Im Mittelpunkt von IFRS 10 steht die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für sämtliche Unternehmen, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Das Beherrschungskonzept gemäß IFRS 10 umfasst dabei folgende drei Elemente, die kumulativ erfüllt sein müssen: • • •

Verfügungsgewalt, variable Rückflüsse und die Möglichkeit zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse durch Ausübung der Verfügungsgewalt

Der Standard ist erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. IFRS 11 - Gemeinschaftliche Vereinbarungen IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen, ersetzt IAS 31, Anteile an Gemeinschaftsunternehmen, und schafft die bisherige Möglichkeit zur Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen ab. Die zwingende Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen erfolgt künftig gemäß den Vorschriften des IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, der sich bislang ausschließlich mit assoziierten Unternehmen befasste und dessen Anwendungsbereich nunmehr auf die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ausgedehnt wurde. IFRS 11 ist erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, führt die Angabepflichten zu sämtlichen Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sowie nicht konsolidierten Zweckgesellschaften in einem Standard zusammen. Gemäß diesem neuen Standard müssen Unternehmen quantitative und qualitative Angaben machen, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei diesen Beteiligungsunternehmen verbunden sind, zu beurteilen. IFRS 12 ist erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. IAS 27, Einzelabschlüsse (revised 2011) Durch neu in IFRS 10, Konzernabschlüsse, eingefügte Regelungen wurden die im bisherigen IAS 27, Konzern- und Einzelabschlüsse, sowie SIC-12, Konsolidierung - Zweckgesellschaften, enthaltenen Konsolidierungsleitlinien ersetzt. Da IAS 27 somit nunmehr nur noch die Vorschriften enthält, die auf separate Einzelabschlüsse anzuwenden sind, wurde der Standard in IAS 27, Einzelabschlüsse (revised 2011), umbenannt. IAS 27 ist erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (revised 2011) Durch IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, wurde die bisherige Möglichkeit zur Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen abgeschafft. Die zwingende Anwendung der Equity-Methode auf Gemein2

schaftsunternehmen erfolgt künftig gemäß den Vorschriften des entsprechend geänderten IAS 28, dessen Anwendungsbereich nunmehr auf die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ausgedehnt wurde und der daher in IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (revised 2011), umbenannt wurde. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund von Änderungen im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Unternehmen als Gemeinschaftsunternehmen, nicht zwingend alle gegenwärtig nach der Quotenkonsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen künftig nach der EquityMethode zu bilanzieren sein werden. Durch zusätzliche Änderungen an IAS 28 wird darüber hinaus erstmals geregelt, dass bei geplanten Teilveräußerungen eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens der zur Veräußerung gehaltene Anteil gemäß IFRS 5, Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, zu bilanzieren ist, sofern dessen Klassifizierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der verbleibende Anteil wird bis zur Veräußerung des als zur Veräußerung gehaltenen Anteils unverändert nach der Equity-Methode fortgeführt (sog. "Split-Accounting"). Besteht auch nach der Veräußerung ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist die Equity-Methode fortzuführen. IAS 28 ist erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Änderungen an IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, und IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen – Übergangsleitlinien Durch die Änderungen wird klargestellt, dass der „Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung“ des IFRS 10 der Beginn der Berichtsperiode ist, in welcher der Standard erstmals angewendet wird. Dies hat zur Folge, dass Entscheidungen, ob Investments nach IFRS 10 zu konsolidieren sind oder nicht, zu Beginn dieser Periode zu treffen sind. Darüber hinaus wird festgelegt, dass bei erstmaliger Anwendung der neuen Konsolidierungsregeln, Vergleichsangaben für die zwingenden Angabepflichten des IFRS 12 im Zusammenhang mit Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlichen Vereinbarungen nur für die unmittelbar vorangehende Vergleichsperiode zwingend anzugeben sind. Die Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen werden sogar vollständig von der Verpflichtung zur Angabe von Vergleichszahlen ausgenommen. Änderungen an IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 11, Gemeinsame Vereinbarungen, und IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen – Übergangsleitlinien sind erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Änderungen an IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, und IAS 27, Einzelabschlüsse – Investmentgesellschaften Durch die Änderungen an IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, und IAS 27, Einzelabschlüsse, werden sogenannte Investmentgesellschaften (der Begriff wird neu in IFRS 10 definiert), das heißt insbesondere Fonds oder ähnliche Unternehmen, die die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllen, künftig von der Verpflichtung befreit, die von ihnen beherrschten Tochterunternehmen in ihren Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einzubeziehen. Stattdessen sind die entsprechenden Beteiligungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Darüber hinaus werden neue Angabevorschriften für Investmentgesellschaften in IFRS 12 eingefügt. Änderungen an IFRS 10, Konzernabschlüsse, IFRS 12, Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen, und IAS 27, Einzelabschlüsse – Investmentgesellschaften sind erstmals in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Änderungen an IAS 39/IFRS 9 - Novation von Derivaten Aufgrund der EU-Verordnung über OTC-Derivate (OTC - over the counter, d. h. außerbörslich abgeschlossen), zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, auch unter dem Schlagwort EMIR (European Market Infrastructure Regulation) bekannt, ist künftig für standardisierte OTC-Derivate ein Clearing über eine zentrale Gegenpartei vorgesehen. Wenn eine solche Clearingpflicht und damit die Zwischenschaltung einer zentralen Gegenpartei als neue Vertragspartei zur Ausbuchung eines bestehenden OTC-Derivats führt, wäre die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting), für die dieses Derivat als Sicherungsinstrument designiert worden ist, gemäß den gegenwärtigen Vorschriften des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, zu been3

den, was unter Umständen zu größeren Ineffektivitäten im Vergleich zur zuvor bestehenden Sicherungsbeziehung führen würde. Vor diesem Hintergrund hat der IASB am 27. Juni 2013 den IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung um eine Erleichterungsregel ergänzt, die dazu führt, dass ein Wechsel der Vertragspartei eines Sicherungsinstruments zu einer zentralen Gegenpartei oder zu einem Mitglied einer zentralen Gegenpartei unter bestimmten Bedingungen keine Beendigung des Hedge Accounting auslöst. Eine ähnliche Erleichterung wird auch in IFRS 9, Finanzinstrumente, aufgenommen. Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Änderungen an IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden sind nach wie vor nur dann zu saldieren, wenn ein Unternehmen am Abschlussstichtag einen Rechtsanspruch auf Verrechnung hat und beabsichtigt, entweder einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen, oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Die Änderungen stellen klar, dass der Anspruch auf Saldierung am Abschlussstichtag bestehen muss - d.h. er darf nicht abhängig von einem Ereignis in der Zukunft sein. Außerdem muss er für alle Vertragsparteien sowohl im gewöhnlichen Geschäftsablauf als auch bei Insolvenz einer der Vertragsparteien rechtlich durchsetzbar sein. Die Änderungen stellen außerdem klar, dass eine Bruttoabwicklungsmethode unter bestimmten Voraussetzungen effektiv der Nettoabwicklung entspricht und daher in diesen Fällen das Kriterium des IAS 2 erfüllt. Bedingung ist, dass die Methode dazu führt, dass sowohl Ausfall- und Liquiditätsrisiken eliminiert als auch Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzelnen Abwicklungsverfahren verarbeitet werden. Generalverrechnungsvereinbarungen, bei denen der rechtliche Anspruch auf Saldierung nur bei Eintritt von Ereignissen in der Zukunft - wie beispielsweise der Insolvenz einer Vertragspartei - durchsetzbar ist, erfüllen die Saldierungskriterien weiterhin nicht. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die ergänzten Leitlinien des IAS 32 sind retrospektiv anzuwenden. Änderungen des IAS 36 - Angabepflichten Der vom IASB veröffentlichte Änderungsstandard Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte enthält kleinere Anpassungen an IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten, wodurch: • •

durch IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, in IAS 36 eingeführte Angabevorschriften korrigiert werden und kleinere Anpassungen an den Angabepflichten zu Wertminderungen oder Wertaufholungen vorgenommen werden, die vorzunehmen sind, wenn der dabei ermittelte erzielbare Betrag auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung bestimmt wurde

Die Änderungen des IAS 36 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung hat retrospektiv zu erfolgen, jedoch nur auf Berichtsperioden, in denen bereits IFRS 13 zur Anwendung kommt. 2.1.2 Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die 2014 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden: Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant der Odeon Film-Konzern keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Odeon Film-Konzernabschluss derzeit geprüft. IFRIC 21, Abgaben IFRIC 21 beschäftigt sich mit der Fragestellung der Bilanzierung öffentlicher Abgaben, die keine Ertragsteuern im Sinne des IAS 12, Ertragsteuern oder Beträge, die nur „on behalf of governments“ abgeführt werden (insbesondere Umsatzsteuer), darstellen und klärt insbesondere, wann Verpflichtungen zur Zahlung derartiger Abgaben im Abschluss als Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zu erfassen sind. 4

Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Interpretation ist erlaubt. Die Verordnung zur Übernahme der Interpretation durch die EU („Endorsement“) wurde am 14. Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dabei wurde der verpflichtende Anwendungszeitpunkt – abweichend von der Originalregelung, die eine Anwendung für am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnende Berichtsperioden vorsieht - für Unternehmen innerhalb der EU auf den Berichtsperioden abgeändert, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen. Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2010-2012 Der IASB hat im Rahmen seines Prozesses zur Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual-Improvements-Prozess) einen weiteren Änderungsstandard veröffentlicht. Hiervon betroffen sind folgende Standards: • IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung • IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse • IFRS 8, Geschäftssegmente • IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts • IAS 16, Sachanlagen • IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen • IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung möglich ist, die auf Einzeländerungsbasis zulässig ist. Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2011-2013 Der IASB hat im Rahmen seines Prozesses zur Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual-Improvements-Prozess) einen weiteren Änderungsstandard veröffentlicht. Hiervon betroffen sind folgende Standards: • IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards • IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse • IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts • IAS 40, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Abweichend vom Erstanwendungszeitpunkt lt. IASB (Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen) sind die Änderungen in EU IFRS-Abschlüssen verpflichtend erst in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist möglich und auf Einzeländerungsbasis zulässig. Änderungen an IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer – Mitarbeiterbeiträge Der IASB hat im November 2013 eine Anpassung des IAS 19R (2011), Leistungen an Arbeitnehmer, veröffentlicht. Die Anpassung fügt ein Wahlrecht in Bezug auf die Bilanzierung leistungsorientierter Pensionszusagen, an denen sich Arbeitnehmer (oder Dritte) durch verpflichtende Beiträge beteiligen, in den Standard ein. IAS 19R (2011) sieht vor, Arbeitnehmerbeiträge, die in den formalen Regelungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans festgelegt und an Arbeitsleistungen geknüpft sind, den Dienstzeiträumen als negative Leistungen zuzuordnen. Diese Vorgabe folgt grundsätzlich dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method), also der Projektion von (in diesem Fall negativen) Leistungen und deren Zuordnung auf die Erdienenszeiträume (project and prorate). Während es vor Inkrafttreten des IAS 19R (2011) gängige Praxis war, Arbeitnehmerbeiträge bei Einzahlung in der geleisteten Höhe in der Versorgungsverpflichtung zu berücksichtigen, kann es dadurch bei Anwendung des IAS 19R 2011 möglicherweise erforderlich sein, sehr komplexe Berechnungen vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der nunmehr veröffentlichten Anpassung des IAS 19R (2011) ist es zulässig, an Arbeitsleistungen anknüpfende Arbeitnehmerbeiträge, die nicht an die Anzahl von Dienstjahren gekoppelt sind, weiterhin in der Periode zu erfassen, in der die korrespondierende Arbeitsleistung erbracht wird, ohne der beschriebenen Berechnungs- und Verteilungsmethode unter Anwendung der „projected unit credit method“ zu folgen. Hierzu gehören insbesondere: • Beiträge in Höhe eines fixen Prozentsatzes des Gehalts des laufenden Jahres, • fixe Beiträge während der gesamten Dienstzeit des Arbeitnehmers sowie • Beiträge, deren Höhe ausschließlich vom Lebensalter des Arbeitnehmers abhängt. 5

Sofern die Arbeitnehmerbeiträge in Abhängigkeit von der Anzahl an Dienstjahren variieren, ist der beschriebenen Berechnungs- und Verteilungsmethode unter Anwendung der “projected unit credit method“ allerdings zwingend zu folgen. Abweichend vom Erstanwendungszeitpunkt lt. IASB (Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen) sind die Änderungen in EU IFRS-Abschlüssen verpflichtend erst in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. 2.2 Berichtsperiode Das Berichtsjahr 2014 entspricht bei allen im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen dem Kalenderjahr. 2.3 Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst alle Tochtergesellschaften, auf die die Odeon Film AG einen beherrschenden Einfluss ausübt. Die Beherrschung liegt in der Regel vor, wenn das Mutterunternehmen die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen hat und die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. In den Konsolidierungskreis werden die Odeon Film AG als Muttergesellschaft und drei Tochterunternehmen (im Vorjahr: drei Tochterunternehmen), bei denen die Odeon Film AG unmittelbar Mehrheit der Stimmrechte hält, einbezogen. Zum 31. Dezember 2014 werden in den Odeon Film-Konzern neben der Odeon Film AG folgende Unternehmen einbezogen:

Sitz und Ort der Geschäftstätigkeit

Anteil am Stammkapital in %

Eigenkapital 31.12.2014 (HGB) in EUR

Jahresergebnis 31.12.2014 (HGB) in EUR

Tochterunternehmen unmittelbar H & V Entertainment GmbH

München

100

-5.637.905,38

-2.198.852,93

Odeon Entertainment GmbH

München

100

-1.282.994,48

-285.319,69

Berlin

100

628.273,60

0,00

Novafilm Fernsehproduktion GmbH

Es handelt sich hierbei um die vollständige Anteilsbesitzliste gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Novafilm Fernsehproduktion GmbH und der Odeon Film AG.

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Zum 31. Dezember 2013 wurden in den Odeon Film-Konzern neben der Odeon Film AG folgende Unternehmen einbezogen:

Sitz und Ort der Geschäftstätigkeit

Anteil am Stammkapital in %

Eigenkapital 31.12.2013 (HGB) in EUR

Jahresergebnis 31.12.2013 (HGB) in EUR

Tochterunternehmen unmittelbar H & V Entertainment GmbH

München

100

-3.439.052,45

-1.708.501,75

Odeon Entertainment GmbH (vormals: Lunaris Film- und Fernsehproduktion GmbH)

München

100

-997.674,79

-1.001.987,69

Berlin

100

628.273,60

0,00

Novafilm Fernsehproduktion GmbH

Konsolidierungsmethoden Der Konzernabschluss der Odeon Film AG für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen. Die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse werden nach IFRS übergeleitet und anschließend konsolidiert. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen Tochterunternehmen werden nach den für den Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Unternehmen, die unter der mittelbaren oder unmittelbaren Kontrolle der Odeon Film AG stehen, werden vollkonsolidiert. a) Kapitalkonsolidierung Die Erstkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3, Business Combinations. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 10 Konzernabschlüsse nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der zum Erwerbszeitpunkt übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich derer, die das erworbene Unternehmen vorher nicht angesetzt hatte. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. b) Schuldenkonsolidierung/Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Transaktionen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. c) Zwischenergebniseliminierung Sofern das Konzernergebnis von Gewinnen und Verlusten zwischen den in den Konzern einbezogenen Unternehmen beeinflusst ist, werden diese Zwischenergebnisse ebenfalls eliminiert. Im Geschäftsjahr 2014 sind keine Zwischenergebnisse angefallen. 2.4 Segmentberichterstattung Nach IFRS 8, Geschäftssegmente, erfolgt die Ableitung der Segmente aus der internen Steuerung (Steuerungskennzahl: EBIT) und Berichterstattung, wie sie dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zur Überwachung und Ermittlung der Ertragskraft der Unternehmenseinheiten sowie als Grundlage für Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen auf diese Einheiten vorgelegt wird. Die Analyse der internen Steuerung und Berichterstattung des Odeon Film-Konzerns führte zur Identifizierung eines einzigen operativen Segments. 2.5 Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie auf die Höhe der Aufwendungen und Erträge auswirken können. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand des Managements basieren. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und makroökonomischen branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich tatsächlich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung 7

von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, sofern erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechend (erfolgswirksam) angepasst. Änderungen von Schätzungen werden grundsätzlich in der Periode ihrer Änderung und in den zukünftigen Perioden berücksichtigt. Annahmen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei folgenden bilanziellen Sachverhalten: • • • •

Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten (insbesondere von Geschäfts- oder Firmenwerten und Rechten), Einschätzung und Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen, Fertigungsaufträge und Vorräte sowie Ansatz und Bewertung von Rückstellungen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein könnte, werden im Folgenden erläutert. Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Berechnung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cash-Flows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cash-Flows zu ermitteln. Zur Prognose der Cash-Flows werden Schätzungen und Annahmen verwendet. Diese basieren auf den aktuellen Erkenntnissen und vorliegenden Informationen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung. Die zukünftige tatsächliche Entwicklung kann naturgemäß davon abweichen. Die Prämissen sowie die zugrundeliegende Methodik bei der Durchführung der Werthaltigkeitstests können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztendlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten haben. Die in die Ermittlung des Unternehmenswerts einfließenden Parameter und Prämissen (z.B. zukünftige Cash-Flows, geschätzte Wachstumsraten, gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten) stellen Planungsannahmen dar, die bei Änderungen auf die jeweiligen Werte Einfluss haben können. Weiterführende Angaben zu den im Rahmen des Werthaltigkeitstest verwendeten Annahmen befinden sich in Textziffern 30.-32. Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Bei allen nicht-finanziellen Vermögenswerten wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten. Der Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cash-Flows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende erzielt werden können. Zur Prognose der Cash-Flows werden Schätzungen und Annahmen verwendet. Diese basieren auf den aktuellen Erkenntnissen und vorliegenden Informationen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung. Die zukünftige tatsächliche Entwicklung kann naturgemäß davon abweichen. Zuschreibungen auf Wertminderungen - mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte -, die in früheren Jahren über Abschreibungen abgebildet wurden, werden als Ertrag gebucht, wenn Hinweise dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr oder nur noch in einem geringeren Umfang vorliegt. Die Zuschreibungen erfolgen bis maximal zum Wert der fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten. Bewertung von Vermögenswerten Grundsätzlich können Änderungen der Einschätzungen von Nutzungsdauern oder des Ergebnisses aus einem Wertminderungstest von Vermögenswerten des Anlagevermögens sowie Änderungen in der Einschätzung des Abwertungsbedarfs auf Forderungen und aktivierte Fertigungsaufträge dazu führen, dass sich die Höhe der Wertansätze dieser Vermögenswerte ändert und somit das Periodenergebnis beeinflusst wird. 8

Ansatz von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge Die Berechnung der Ertragsteuern beinhaltet Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva in der Konzern- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf realisierbare Verlustvorträge. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden insoweit gebildet, als ihnen zukünftige zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen und aufgrund der Unternehmensplanung mit positiven steuerlichen Ergebnissen gerechnet werden kann. Weitere Informationen zu den latenten Steuern befinden sich unter Textziffer 28. Ansatz von Fertigungsaufträgen Bei der Ermittlung der anzusetzenden Umsatzerlöse bzw. zu aktivierenden Forderungen/Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen, bei denen die Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) angewandt wird, werden die bisher angefallenen Herstellungskosten in das Verhältnis zu den erwarteten Gesamtherstellungskosten gesetzt (Cost-to-Cost-Methode). Der Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtherstellungskosten liegen Schätzungen zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Herstellungskosten von den geschätzten Herstellungskosten haben unmittelbar Auswirkungen auf den realisierten Gewinn. Ansatz von Vorräten Bestandsrisiken bei den Unfertigen Leistungen wird mittels Verwertbarkeitseinschätzungen Rechnung getragen. Rückstellungen und Schulden Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen erfolgen auf Basis der Einschätzung und Wahrscheinlichkeit des künftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und den zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Sachverhalte sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeit und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen herangezogen. Insbesondere die Bildung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten beruht hinsichtlich Ihrer Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit in erheblichem Maße auf Einschätzungen des Managements. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegt, liegen Expertisen interner Sachverständiger zugrunde. Die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenwärtiger Verpflichtungen basiert auf den verfügbaren Informationen und der Einschätzung des Managements zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung. Die späteren tatsächlichen Abflüsse können davon abweichen und in diesem Maße die zukünftige Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage beeinflussen.

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II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Gliederung, Ansatz und Bewertung werden im Konsolidierungskreis einheitlich ausgeübt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenund Herstellungskosten-Prinzips. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist. 3. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Geschäfts- oder Firmenwert Aus der Kapitalkonsolidierung entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 aktiviert und mindestens jährlich und, wann immer es einen Anhaltspunkt gibt, einer Überprüfung auf Wertminderung, einem Impairment-Test gemäß IAS 38 in Verbindung mit IAS 36 unterzogen. Ein sich aus dieser Werthaltigkeitsprüfung ergebender Wertberichtigungsbedarf wird erfolgswirksam erfasst. Rechte Rechte aus Film- und Fernsehproduktionen werden mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten inklusive direkt zuordenbaren Fremdkapitalzinsen aktiviert und entsprechend der Nutzung abgeschrieben (IAS 38). Selbst erstellte Film- und Fernsehrechte werden planmäßig leistungsabhängig über ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Daneben werden Rechte aus Film- und Fernsehproduktionen jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Wertminderungen auf Rechte werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag (Barwert der zukünftig erwarteten Cash-Flows aus der Nutzung des betroffenen Vermögenswerts beziehungsweise Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) unter den Buchwert gesunken ist. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Selbst erstellte unfertige Film- und Fernsehproduktionen werden, soweit sie durch Zurückhaltung von Rechten an der Produktion dazu bestimmt sind, dem Unternehmen auf Dauer zu dienen, unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Dabei werden alle produktionsbezogenen Kosten aktiviert. Bezüglich weiterer Ausführungen verweisen wir auf die Textziffern 30.-32. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte (unter anderem Software-Rechte) werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. Bei Vorliegen etwaiger Indikatoren auf Wertminderung wird ein Impairment-Test nach IAS 38 in Verbindung mit IAS 36 vorgenommen. 4. SACHANLAGEN Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und dreizehn Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden mit Anschaffungskosten von bis zu 410 EUR im Anlagevermögen aktiviert und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben, im Folgejahr ihres Zugangs wird ihr Abgang fingiert. Bei Anschaffungskosten von bis zu 150 EUR erfolgt im Jahr des Zugangs eine vollständige Abschreibung und eine Erfassung als Abgang. Am Ende eines Geschäftsjahrs werden alle langfristigen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens auf ihre Werthaltigkeit überprüft, sobald Indikatoren und Anzeichen für eine Wertänderung vorliegen. Ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, wird eine Wertminderung gemäß IAS 16 in Verbindung mit IAS 36 vorgenommen. Ist der Grund für eine früher vorgenommene Wertberichtigung entfallen, wird höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten zugeschrieben. 10

5. ANTEILE AN JOINT VENTURES Der Konzern war unterjährig an einem Joint Venture in der Form einer gemeinschaftlich geführten Filmproduktion beteiligt. Ein Joint Venture wird als eine vertragliche Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt, definiert. Gemeinschaftlich geführte Unternehmen werden gemäß IAS 31.38 nach der Equity-Methode bilanziert. Die Beteiligung an der gemeinschaftlich geführten Filmproduktion wird als eigenständiger Posten in der Bilanz erfasst, und zwar erstmalig zu Anschaffungskosten und im Folgenden angepasst um den Anteil am Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis der Produktion. Nach der Equity-Methode dürfen Verlustanteile nur ausgewiesen werden, bis sich der Buchwert einer Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen auf Null vermindert hat. Etwaige zusätzliche Verluste werden nicht erfasst, außer das Unternehmen hat eine rechtliche oder faktische Verpflichtung im Hinblick auf die mit diesen Verlusten verbundenen Schulden. 6. FINANZINSTRUMENTE IAS 39 unterteilt finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Kategorien: • • • •

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (at fair value through profit or loss) Kredite und Forderungen (loans and receivables) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale) Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (held-to-maturity)

Finanzielle Schulden werden in nachstehende Kategorien eingeordnet: • •

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden.

Die Kategorisierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz. Finanzielle Vermögenswerte, die den Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“, „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden“ und „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“ zugeordnet sind, liegen im Odeon Film-Konzern nicht vor. Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag, das heißt zu dem Wert des Tages, an dem der Vermögenswert geliefert wird. Die Folgebilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden wird - je nach Kategorie - zu fortgeführten Anschaffungskosten (unter Beachtung der Effektivzinsmethode) oder zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Sie werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Odeon Film-Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld ermitteln sich unter Beachtung der Effektivzinsmethode als der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde, vermindert um eventuelle Tilgungen und etwaige Wertminderungen. Letztere werden vorgenommen, wenn objektive Hinweise auf Wertminderungen gegeben sind - z.B. Verzug von Zahlungen, Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Vertragspartners oder bestehende bzw. drohende Rechtsstreitigkeiten. Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen, bei Bedarf werden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Es wurden keine Positionen unter den Maßgaben der Methode des Hedge Accounting bilanziert. 11

Originäre Finanzinstrumente Kredite und Forderungen werden - wie auch finanzielle Verbindlichkeiten - zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Insbesondere handelt es sich dabei um • Ausleihungen • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen • kurzfristige sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die zusätzlich im Anhang anzugebenden Zeitwerte entsprechen bei den kurzfristigen Posten den fortgeführten Anschaffungskosten. Bei Vermögenswerten oder Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Zeitwerte durch Diskontieren der zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem Marktzins ermittelt. Derivative Finanzinstrumente Zum 31. Dezember 2014 waren keine derivativen Finanzinstrumente zu bilanzieren. Nettoergebnisse Die Nettogewinne und -verluste werden durch erfolgswirksame Fair-Value-Änderungen, Wertminderungen, erfolgswirksame Wertaufholungen sowie durch Ausbuchungen beeinflusst. 7. VORRÄTE Die in der Development-Phase für Film- und Fernsehproduktionen anfallenden Entwicklungskosten werden im Vorratsvermögen ausgewiesen. Diese beinhalten neben den direkten Kosten (hauptsächlich Stoffentwicklungen und Drehbücher) zurechenbare indirekte Kosten. Bestandsrisiken aus geminderter Verwertbarkeit wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Zum Bilanzstichtag schätzt der Vorstand jährlich gemeinsam mit dem zuständigen Produzenten die Verwertbarkeit jedes einzelnen Projekts ein und ermittelt auf dieser Basis den Nettoveräußerungswert. Die Veränderung des Bestands an Vorräten im Vergleich zum Vorjahr wird erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position „Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ ausgewiesen. Neben den unfertigen Leistungen werden in den Vorräten auch geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Bei Übergang eines Projekts von der Development- in die Herstellungsphase werden die in den unfertigen Leistungen ausgewiesenen Kosten im Zuge der Umsatzrealisierung im Rahmen der Percentage of Completion-Methode (PoC.Methode) über die Bestandsveränderung aus den Vorräten ausgebucht. Sofern es sich um eine Eigen/Koproduktionen handelt, erfolgt die Umgliederung der Herstellungskosten aus den unfertigen Leistungen in die immateriellen Vermögenswerte des langfristigen Vermögens. 8. FERTIGUNGSAUFTRÄGE Von Dritten in Auftrag gegebene Film- und Fernsehproduktionen, die nicht dazu bestimmt sind, durch Zurückhaltung von Rechten dem Unternehmen auf Dauer zu dienen (Auftragsproduktionen), werden im Wesentlichen als Fixed-Price-Fertigungsaufträge gemäß IAS 11 behandelt und unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die nach IAS 11 notwendige stichtagsbezogene Ermittlung des anteiligen Gewinns je Projekt erfolgt nach der PoC-Methode. Zur Feststellung des Fertigstellungsgrads wird das Cost-to-Cost-Verfahren angewendet. Dabei werden die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten in das Verhältnis zu den geschätzten Gesamtherstellungskosten gesetzt. Erträge und Aufwendungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Umsatz und Aufwand erfasst. Der Nettobetrag aus angefallenen Kosten - zuzüglich ausgewiesener Gewinne, abzüglich der Summe der ausgewiesenen Verluste und Teilabrechnungen bzw. erhaltenen Auszahlungen - wird unter den Fertigungsaufträgen mit aktivischem bzw. passivischem Saldo gegenüber Kunden als Vermögenswert bzw. Schuld in der Bilanz ausgewiesen. Übersteigt die Summe der insgesamt erwarteten Aufwendungen die Summe der erwarteten Erträge, so werden die aktivierten Kosten gekürzt. Darüber hinausgehende Verpflichtungen werden durch Bildung einer Drohverlustrückstellung erfasst. 9. FLÜSSIGE MITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kontokorrentguthaben und Kassenbeständen. Sie werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.

12

10. GEZEICHNETES KAPITAL Gezeichnetes Kapital wird im Eigenkapital ausgewiesen. Transaktionskosten bei der Ausgabe neuer Aktien werden von der Kapitalrücklage abgesetzt. Eigene Aktien werden nach IAS 32 nicht aktiviert, sondern in Höhe der Anschaffungskosten direkt vom Eigenkapital abgezogen. 11. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN Es bestehen augenblicklich keine Aktienoptionsprogramme bei der Gesellschaft. 12. PENSIONSVERPFLICHTUNGEN Die Pensionsverpflichtungen wurden gemäß IAS 19 zum 31. Dezember 2014 ermittelt. Dabei werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Effekte aus der Begrenzung eines Nettovermögenswertes über das sonstige Ergebnis (other comprehensive income - OCI) in den Perioden ihres Entstehens im Eigenkapital erfasst. Es handelt sich dabei um einzelvertragliche leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen. Als Berechnungsgrundlage für die Bewertung fanden die Richttafeln 2005 G von Dr. Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,7 % (Vorjahr: 3,0 %) Anwendung. Die Bewertung erfolgte mit dem ProjectedUnit-Credit-Verfahren. Es wurde für eine von den drei bestehenden Zusagen ein Rententrend von 1,75 % (Vorjahr: 1,75 %) berücksichtigt. Bei den Pensionszusagen, bei denen es sich um Einzelzusagen mit Festbetrag handelt, wurde im Zuge der Anwendung des Projected-Unit-Credit-Verfahrens ohne Anwartschaftstrend und Fluktuation gerechnet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation: DBO) am Bilanzstichtag, Der Barwert der DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen dergestalt berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität abgezinst werden. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten sowie Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben, werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Rücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn eine Planänderung eintritt. 13. RÜCKSTELLUNGEN Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Finanzmitteln führt und deren Höhe zuverlässig schätzbar ist. Sie werden mit dem nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen erforderlichen Betrag bewertet. In den Rückstellungen werden gemäß IAS 37 alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt. Es werden keine Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen gebildet, denen sich das Unternehmen entziehen könnte. 14. LATENTE STEUERN Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche temporäre Wertansätze von Aktiva und Passiva zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf realisierbare Verlustvorträge berechnet. Aktive Steuerabgrenzungen sind nur insoweit angesetzt, wie die damit verbundenen Steuergutschriften wahrscheinlich eintreten. Die wichtigsten temporären Differenzbeträge ergeben sich aus den Positionen „Fertigungsaufträge mit aktivischem oder passivischem Saldo gegenüber Kunden“, und „Immaterielle Vermögenswerte“. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind, und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuern werden immer dann saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuern besteht und sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Latente Steuern werden neben den laufenden Steuern in den Ertragsteuern erfasst.

13

15. LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN Die Finanzschulden enthalten verzinsliche Schulden gegenüber Kreditinstituten, die aus den laufenden Produktionsaufträgen resultieren, und waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 allesamt kurzfristig (Fristigkeit bis 12 Monate). Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. In den Folgeperioden werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode (IAS 39.47) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 16. STAATLICHE FÖRDERUNGEN Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Fördergelder werden fast ausschließlich für Eigenproduktionen beantragt. Bewilligte Fördergelder für noch nicht abgerechnete Eigenproduktionen werden gemäß IAS 20 erst in der Periode der Abrechnung der Eigenproduktion ergebniswirksam vereinnahmt. Bis dahin werden erhaltene Fördermittel in der Position „Passive Rechnungsabgrenzung“ abgebildet. In der KonzernGesamtergebnisrechnung werden realisierte staatliche Fördergelder unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen(Textziffer 19). Bei Förderungen wird zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen wie Referenzmitteln und Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) / DFFF (Deutscher Filmförderfonds) einerseits und bedingt rückzahlbaren Darlehen der Projektförderungen andererseits unterschieden: • • •

Projektreferenzmittel werden in Abhängigkeit der erreichten Kinobesucherzahl eines Referenzfilms als nicht rückzahlbare Förderung für einen oder mehrere Folgefilm/e gewährt. Diese Mittel stehen für die Finanzierung des/der Folgefilm/e zeitlich begrenzt zur Verfügung. Die Projektfilmförderung gemäß DFFF wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss aufgrund definierter Herstellungsparameter für Kinofilme gewährt. Projektfilmförderungen gemäß Filmfördergesetz oder den jeweiligen Länderförderungen werden als bedingt rückzahlbare zinslose Darlehen für TV- und Kinoproduktionen gewährt. Übersteigen in einem bestimmten Zeitraum die Erträge durch die Verwertung der geförderten Produktion eine bestimmte Höhe, so muss das Förderdarlehen pro rata pari passu zurückgezahlt werden.

Eine mögliche Rückzahlung von Fördermitteln wird in den Eventualverbindlichkeiten (Textziffer 56) dargestellt. 17. ERHALTENE ANZAHLUNGEN Erhaltene Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. 18. UMSATZREALISIERUNG Der Odeon Film-Konzern erzielt den wesentlichen Teil seiner Umsatzerlöse aus Auftragsproduktionen, für die die Erlöse gemäß IAS 11 im Rahmen der PoC-Methode erfasst werden. Für nähere Ausführungen hierzu siehe unter Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Erträge (Textziffer 22). Des Weiteren werden Umsatzerlöse gemäß IAS 18 zum einen aus der Erstlizenzierung von Filmverwertungsrechten im Rahmen von Eigenproduktionen (Royalties) erfasst, die dann als realisiert gelten, wenn die Lizenzzeit für den Erwerber begonnen hat und die Ziehungsgenehmigung erteilt bzw. das Filmmaterial zur Verfügung gestellt worden ist, und zum anderen aus Folgeverwertungen sowohl von Auftrags- als auch von Eigenproduktionen. Nachdem die Folgeverwertungen in der allerüberwiegenden Zahl der Fälle durch Dritte erfolgt, gelten diese zum Zeitpunkt des Erhalts der entsprechenden Erlösabrechnungen als realisiert. Schließlich werden Umsatzerlöse im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen in geringerem Umfang generiert. Diese Umsatzerlöse werden mit der Erbringung der Leistung realisiert.

14

19. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Die Erfassung von betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Zinsaufwendungen und -erträge werden periodengerecht erfasst. 20. OPERATING-LEASING Die Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses, bei dem die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Vermögenswert beim Leasinggeber verbleiben, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. 21. ERTRAGSTEUERN Ertragsteuern umfassen laufende Steuern (current tax) sowie latente Steuerabgrenzungen (deferred tax). Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum jeweiligen Bilanzstichtag gelten.

15

III. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 22. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Im Geschäftsjahr 2014 betrugen die Konzernumsatzerlöse 30.319 Tsd. EUR (Vorjahr: 28.189 Tsd. EUR). Die Gesamtleistung betrug 34.482 Tsd. EUR (Vorjahr: 30.182 Tsd. EUR). Die betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: In EUR

2014

2013

30.318.994,58

28.188.990,75

Sonstige betr. Erträge

751.594,99

1.363.194,95

Bestandsveränderungen

260.085,86

534.976,12

Andere aktivierte Eigenleistungen

3.151.780,53

95.307,64

Übrige Erträge gesamt

4.163.461,38

1.993.478,71

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus langfristigen Fertigungsaufträgen (Auftragsproduktionen) gemäß IAS 11, welche 29.479 Tsd. EUR in 2014 (Vorjahr: 27.333 Tsd. EUR) betrugen. Die Umsatzerlöse daraus resultieren vor allem aus den Projekten „Der Kriminalist“, „Letzte Spur Berlin“, „Der Staatsanwalt“, „Big Stars - Promis specken ab“, „Catwalk 30+“, “Lotta und das ewige Warum“ „Harter Brocken“ und „Lonely Emma“. In den Umsatzerlösen sind Erträge aus der Verwertung von Lizenzen in Höhe von 684 Tsd. EUR (Vorjahr: 183 Tsd. EUR) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 752 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.363 Tsd. EUR) sind u.a. Sachbezüge in Höhe von 161 Tsd. EUR (Vorjahr: 157 Tsd. EUR) Fördergelder in Höhe von 8 Tsd. EUR (Vorjahr: 169 Tsd. EUR), Versicherungsentschädigungen in Höhe von 219 Tsd. EUR (Vorjahr: 768 Tsd. EUR) sowie periodenfremde Erträge 110 Tsd. EUR (Vorjahr: 122 Tsd. EUR) enthalten. 23. MATERIALAUFWAND In EUR

2014

2013

789.854,86

649.786,13

Aufwendungen für bezogene Leistungen

13.638.646,63

12.782.382,68

Summe

14.428.501,49

13.432.168,81

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren

Der Materialaufwand umfasst hauptsächlich Aufwendungen für die Projekte „Der Kriminalist“, „Letzte Spur Berlin“, „Der Staatsanwalt“, „Big Stars - Promis specken ab“, „Catwalk 30+“, “Lotta und das ewige Warum“ „Harter Brocken“ und „Lonely Emma“.

16

24. PERSONALAUFWAND In EUR

2014

2013

16.181.356,16

14.375.702,28

- davon projektunabhängig Beschäftigte

3.277.467,84

3.847.500,88

Soziale Abgaben

2.137.208,22

1.845.113,29

486.763,62

530.137,75

18.318.564,38

16.220.815,57

Löhne und Gehälter

- davon projektunabhängig Beschäftigte Summe

Die sozialen Abgaben beinhalten insbesondere die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. 25. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: In EUR

2014 planmäßig

2014 außerplanmäßig

2014 Summe

2013 planmäßig

2013 außerplanmäßig

2013 Summe

0,00

2.517.323,79

2.517.323,79

0,00

0,00

0,00

308.813,22

0,00

308.813,22

117.094,66

0,00

117.094,66

Sonstige Abschreibung auf Anlagevermögen

99.907,17

0,00

99.907,17

104.592,55

0,00

104.592,55

Sonstige Abschreibung auf Umlaufvermögen

0,00

0,00

0,00

0,00

593.746,34

593.746,34

408.720,39

2.517.323,79

2.926.044,18

221.687,21

593.746,34

815.433,55

Firmenwertabschreibung Abschreibung auf Lizenzen

Summe

Aufgrund einer aktualisierten Markteinschätzung wurde auf den aktivieren Geschäfts- und Firmenwert eine Firmenwertabschreibung in Höhe von 2.517 Tsd. EUR vorgenommen. Auf aktivierte Lizenzen wurde eine planmäßige Abschreibung in Höhe von 308 Tsd. EUR (Vorjahr: 117 Tsd. EUR) vorgenommen.

17

26. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN In EUR

2014

2013

Aufwendungen für Mieten, Pachten, Leasing

424.531,17

431.956,61

Aufwendungen für Beratungen

231.078,15

215.999,84

Aufwendungen für Reisekosten

187.381,50

236.330,48

Aufwendungen für Fremdleistungen/Fremdpersonal

81.992,99

135.543,91

Aufwendungen für Verwaltungskosten

68.107,04

115.018,62

Aufwendungen für Beiträge

61.139,41

91.000,69

Aufwendungen für Versicherungen

54.552,25

73.451,13

Aufwendungen für Gemeinkosten Material

15.449,22

23.693,78

Restrukturierungs- und Reorganisationsaufwendungen

0,00

563.176,37

Aufwendungen aus der Rückführung bedingt rückzahlbarer Förderdarlehen

0,00

25,69

290.164,09

501.416,77

1.414.395,82

2.387.613,89

2014

2013

160.431,47

17.243,48

10.119,18

8.326,47

-259.986,45

-241.125,66

-89.435,80

-215.555,71

Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen Summe

27. FINANZERGEBNIS In EUR

Erträge aus Joint Venture Zinserträge Zinsaufwendungen Summe

Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme der Projektmittellinie. Die Zinserträge wurden aus ausgereichten Darlehen erzielt. 28. ERTRAGSTEUERN Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

In EUR

2014

2013

-14.546,14

17,40

Latente Steuern

-350.876,86

296.909,59

Steuerertrag (+) / Steueraufwand (-)

- 365.423,00

296.926,99

Laufender Ertrag (+) / Aufwand (-) aus Ertragsteuern

Die laufenden Ertragsteuern beziehen sich auf Vorjahre. Der latente Steueraufwand in Höhe von 351 Tsd. EUR setzt sich zusammen aus einem latenten Steuerertrag von 477 Tsd. EUR aus der Veränderung der temporären Differenzen sowie der Erhöhung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und einem latenten Steueraufwand von 828 Tsd. EUR aus der Veränderung der temporären Differenzen.

18

Die Berechnung der latenten Ertragsteuern beinhaltet Steuerabgrenzungen auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva in der Konzern- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf realisierbare Verlustvorträge. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden insoweit gebildet, als ihnen zukünftige zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen und aufgrund der Unternehmensplanung mit positiven steuerlichen Ergebnissen gerechnet werden kann. Aufgrund einer geänderten Einschätzung hat sich der Aktivüberhang der latenten Steuern auf Verlustvorträge im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Zum 31. Dezember 2014 beziffern sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge auf 16.042 Tsd. EUR (Vorjahr: 15.104 Tsd. EUR) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 19.384 Tsd. EUR (Vorjahr: 18.100 Tsd. EUR). Zum 31. Dezember sind Verluste jeweils in Höhe von 8.638 Tsd. EUR für Körperschaftsteuer sowie für Gewerbesteuer nutzbar (Vorjahr: jeweils 7.476 Tsd. EUR). Die nicht angesetzten körperschaftsteuerlichen Verluste belaufen sich damit auf 7.404 Tsd. EUR (Vorjahr: 7.628 Tsd. EUR) bzw. gewerbesteuerlichen Verluste auf 10.746 Tsd. EUR (Vorjahr: 10.624 Tsd. EUR). Sämtliche Verlustvorträge sind unverfallbar, sofern kein schädlicher Anteilseignerwechsel stattfindet. Die folgende Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand für 2014 und 2013. +

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Zum 31. Dezember 2014 wurden für die Berechnung der latenten Steuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (Vorjahr: 15,0 %) und ein Solidaritätszuschlag von jeweils 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie ein effektiver Gewerbesteuersatz von ca. 15,02 % (Vorjahr: 15,16 %) verwendet. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und der Gewerbeertragsteuer ergibt sich für die Berechnung der latenten Steuern ein Steuersatz von 30,85 % (Vorjahr: 31,0 %). Dem erwarteten Steueraufwand wurde ebenfalls ein durchschnittlicher Steuersatz von 30,85 % (Vorjahr: 31,0 %) zugrunde gelegt. Die Steuerabgrenzungen der Berichtsperioden 2014 und 2013 sind den folgenden Sachverhalten bzw. Bilanzpositionen zuzuordnen:

19

In EUR

31.12.2014

In der KonzernGesamtergebnisrechnung als Aufwand (-) / Ertrag erfasst

In der KonzernGesamtergebnisrechnung als Aufwand (-) / Ertrag erfasst 1.1.2013 nach Anpassung

31.12.2013

Aktive latente Steuern Immaterielle Vermögenswerte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Sachanlagen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Sonstige Forderungen

0,00

- 150.479,55

150.479,55

150.479,55

0,00

2.693.215,35

358.446,86

2.334.768,49

Rückstellungen

66.753,20

14.024,36

52.728,84

41.129,71

11.599,13

Pensionen

61.979,23

22.436,85

39.542,38

1.880,20

37.662,18

2.821.947,78

244.428,52

2.577.519,26

178.977,79 2.398.541,47

1.855.025,01

35.644,34

1.890.669,35

37.785,18 1.928.454,53

943.597,40

- 677.113,50

266.483,90

68.420,99

334.904,89

0,00

56.289,84

56.289,84

13.214,12

69.503,96

15.314,18

12.310,79

27.624,97

391,71

28.016,68

2.813.936,59

- 572.868,53

2.241.068,06

8.011,19

- 328.440,01

336.451,20

Steuerliche Verlustvorträge

Summe aktive latente Steuern

-14.511,67 2.349.280,16

Passive latente Steuern Immaterielle Vermögenswerte Fertigungsaufträge Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstiges Summe passive latente Steuern Netto aktive bzw. passive latente Steuern davon berücksichtigt im Periodenergebnis davon berücksichtigt im sonstigen Gesamtergebnis

119.812,00 2.360.880,06 298.789,79

- 350.876,86

296.909,59

22.436,84

1.880,20

37.661,41

Von den aktiven latenten Steuern werden voraussichtlich 521 Tsd. EUR (Vorjahr: 195 Tsd. EUR) innerhalb von zwölf Monaten effektiv. Die passiven latenten Steuern werden wie im Vorjahr voraussichtlich nahezu vollständig innerhalb von zwölf Monaten effektiv. 29. ERGEBNIS JE AKTIE Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehenden Gewinn oder Verlust im Verhältnis zum gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr in Umlauf befindlichen Aktienanzahl (vgl. Textziffern 38 und 42). In EUR

2014

2013

Gesamtergebnis

-3.112.010,44

-2.599.824,93

Konzernanteilseigner

-3.112.010,44

-2.599.824,93

11.757.720

11.757.720

Verwässertes Ergebnis je Aktie

-0,26

-0,22

Unverwässertes Ergebnis je Aktie

-0,26

-0,22

Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien

20

IV. KONZERNBILANZ 30.-31. ANLAGEVERMÖGEN: Anlagespiegel 2014

In EUR

1.1.2014

Zugänge

Abgänge

31.12.2014

Firmenwert

17.360.894,43

0,00

0,00

17.360.894,43

Rechte

76.285.443,59

3.151.780,53

0,00

79.437.224,12

622.912,78

3.151.780,53

0,00

3.774.693,31

Geleistete Anzahlungen auf Rechte

15.338,76

0,00

0,00

15.338,76

Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände

66.076,07

16.500,00

6.198,00

76.378,07

340.541,30

8.533,83

4.807,41

344.267,72

94.068.294,15

3.176.814,36

11.005,41

97.234.103,10

95.743,53

0,00

0,00

95.743,53

1.152.599,41

14.460,34

18.765,31

1.148.294,44

1.248.342,94

14.460,34

18.765,31

1.244.037,97

544.469,36

764.448,25

1.308.917,61

0,00

0,00

126,06

0,00

126,06

544.469,36

764.448,25

1.308.917,61

126,06

30. Immaterielle Vermögenswerte

davon unternehmensinterne Entwicklungen

EDV-Software Summe

31. Sachanlagen Technische Anlagen und Maschinen Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe

32. Finanzanlagen Joint Venture Sonstige Finanzanlagen Summe

21

Kumulierte Abschreibungen

Buchwerte

1.1.2014

Zuschreibungen

Zugänge

Abgänge

0,00

5.843.570,64

0,00

2.517.323,79

72.928.099,83

0,00

308.813,22

68.141,12

0,00

22.349,80

15.338,76

0,00

19.691,07

0,00

31.12.2014

31.12.2014

31.12.2013

8.360.894,43

9.000.000,00

11.517.323,79

73.236.913,05

6.200.311,07

3.357.343,76

0,00

90.490,82

3.684.202,39

554.771,66

0,00

0,00

15.338,76

0,00

0,00

9.988,00

5.339,00

24.340,07

52.038,00

46.385,00

268.248,30

0,00

25.214,83

4.593,41

288.869,72

55.398,00

72.293,00

79.074.948,60

0,00

2.861.339,84

9.932,41

81.926.356,03

15.307.747,07

14.993.345,55

95.743,53

0,00

0,00

0,00

95.743,53

0,00

0,00

1.001.430,00

0,00

64.704,34

16.528,55

1.049.605,79

98.688,65

151.169,41

1.097.173,53

0,00

64.704,34

16.528,55

1.145.349,32

98.688,65

151.169,41

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

544.469,36

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

126,06

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

126,06

544.469,36

22

Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungswerte Anlagespiegel 2013

In EUR

1.1.2013

Zugänge

Abgänge

31.12.2013

30. Immaterielle Vermögenswerte Firmenwert

17.360.894,43

0,00

0,00

17.360.894,43

Rechte

75.901.482,16

383.961,43

0,00

76.285.443,59

238.951,36

383.961,43

0,00

622.912,79

Geleistete Anzahlungen auf Rechte

15.338,76

0,00

0,00

15.338,76

Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände

53.340,00

28.331,07

15.595,00

66.076,07

davon unternehmensinterne Entwicklungen

EDV-Software

352.401,11

35.041,36

46.901,17

340.541,30

93.683.456,46

447.333,86

62.496,17

94.068.294,15

Technische Anlagen und Maschinen

95.743,53

0,00

0,00

95.743,53

Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.412.685,18

29.952,61

290.038,38

1.152.599,41

Summe

1.508.428,71

29.952,61

290.038,38

1.248.342,94

32. Finanzanlagen Joint Venture

0,00

544.469,36

0,00

544.469,36

Summe

0,00

544.469,36

0,00

544.469,36

Summe

31. Sachanlagen

23

Kumulierte Abschreibungen

1.1.2013

Zuschreibungen

Buchwerte

Zugänge

Abgänge

31.12.2013

31.12.2013

31.12.2012

5.843.570,64

0,00

0,00

0,00

5.843.570,64

11.517.323,79

11.517.323,79

72.910.654,28

99.649,11

117.094,66

0,00

72.928.099,83

3.357.343,76

2.990.827,88

9.000,00

0,00

59.141,12

0,00

68.141,12

554.771,67

229.951,36

15.338,76

0,00

0,00

0,00

15.338,76

0,00

0,00

12.411,00

0,00

12.169,07

4.889,00

19.691,07

46.385,00

40.929,00

294.863,60

0,00

20.283,87

46.899,17

268.248,30

72.293,00

57.537,51

79.076.838,28

99.649,11

149.547,60

51.788,17

79.074.948,60

14.993.345,55

14.606.618,18

95.743,53

0,00

0,00

0,00

95.743,53

0,00

0,00

1.215.766,82

0,00

72.139,61

286.476,43

1.001.430,00

151.169,41

196.918,36

1.311.510,35

0,00

72.139,61

286.476,43

1.097.173,53

151.169,41

196.918,36

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

24

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in dem Posten „Abschreibungen“ erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde wie auch in den Vorjahren zum 31. Dezember 2014 entsprechend IAS 36 auf Wertminderung getestet. Der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit ist auf der Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung (fair value less costs of sell) ermittelt worden. Die geschätzten künftigen Zahlungszuflüsse wurden aus der vom Vorstand verabschiedeten Planung abgeleitet und aufgrund einer vorsichtigeren Einschätzung des Marktes mit einem Abschlag auf das geplante EBIT von 20 % versehen. Es ergab sich ein erzielbarer Betrag von 15,4 Mio. EUR. Der Wertminderungsbedarf von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr: kein Wertminderungsbedarf) wurde aufwandswirksam erfasst. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in die jeweiligen Werthaltigkeitstests eingeflossenen Annahmen:

Zahlungsmittelgenerierende Einheit 2014

Film- und Fernsehproduktion

Ergebniswachstum p.a. nach Ende des Planungszeitraums

1%

Dauer des Planungszeitraums

3 Jahre

Diskontierungssatz (WACC)

5,70 %

Zahlungsmittelgenerierende Einheit Vorjahr

Film- und Fernsehproduktion

Ergebniswachstum p.a. nach Ende des Planungszeitraums

1%

Dauer des Planungszeitraums

3 Jahre

Diskontierungssatz (WACC)

6,67 %

Die Cash-Flow-Projektion der Cash Generating Unit beruht auf dem vom Vorstand genehmigten Budget einer Drei-Jahres-Periode, das aus Erfahrungen der Vergangenheit abgeleitet wird. Bei der Berechnung der ewigen Rente wurde für die Cash Generating Unit ein Wachstumszuschlag von 1 % berücksichtigt. Die dem Impairment-Test zugrunde liegende Planung spiegelt die Ziele des Unternehmens unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten wider. Danach werden die Vorgaben der Unternehmensführung in die Detailplanung umgesetzt. Der Odeon Film-Konzern geht dabei von einem leicht steigenden Produktionsvolumen für das Geschäftsjahr 2015 und damit bei gleichbleibendem Preisniveau von einem entsprechenden steigenden EBIT aus. Insbesondere für die folgenden Geschäftsjahre (ab 2016) wird ebenfalls mit positiven Ergebnissen geplant. Im Fixkostenbereich werden - mit Ausnahme von möglichen Sondereffekten - keine Erhöhungen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen geplant. Die Planungen erfolgen insofern unter der Prämisse, dass Kostensteigerungen durch konsequente Steuerung aufgefangen werden können. Der Diskontierungssatz spiegelt den vom Kapitalmarkt abgeleiteten risikoadjustierten Mindestverzinsungsanspruch nach Steuern wider (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Der zur Diskontierung verwendete risikoadjustierte Gesamtkapitalkostensatz (WACC) berücksichtigte einen aus einer Peer-Group (börsennotierte Vergleichsunternehmen) abgeleiteten relevered Beta-Faktor, einen länderspezifischen Steuersatz, einen risikofreien Zinssatz sowie eine ebenfalls aus der Peer-Group abgeleitete Kapitalstruktur. Die folgenden Annahmen lagen der Kalkulation des risikoadjustierten Gesamtkapitalkostensatzes (WACC) zugrunde: 25

2014

2013

Risikofreier Zinssatz

1,75 %

2,75 %

Marktrisikoprämie

6,75 %

5,75 %

0,71

0,81

3,61 %

4,13 %

Steuersatz

31,21 %

30,99 %

Eigenkapitalquote

79,26 %

78,35 %

Betafaktor Fremdkapitalkosten vor Steuern

Ein Anstieg des WACC um 1%-Punkt hätte zu einem erzielbaren Betrag von 12,6 Mio. EUR geführt. Eine Reduzierung der Wachstumsrate in der ewigen Rente um 0,5 %-Punkt hätte zu einem erzielbaren Betrag von 13,9 Mio. EUR geführt. Die Rechte beinhalten im Wesentlichen selbsterstellte Filmrechte. Fertiggestellte Projekte werden einzeln auf Basis des Nutzungswerts, der sich aus den Cash-Flow-Projektionen ableitet, zum Stichtag auf Wertberichtigungsbedarf geprüft. Der Bewertung liegt ein Diskontierungssatz in Höhe von 6,22 % (Vorjahr: 6,93 % bis 6,95 %) zugrunde. Wertminderungen auf Rechte in Höhe von 308 Tsd. EUR (Vorjahr: 117 Tsd. EUR) werden bei den Abschreibungen ausgewiesen. In den unternehmensinternen Entwicklungen ist der augenblicklich produzierte Kinofilm ausgewiesen. In den aktivierten Herstellungskosten sind Fremdkapitalzinsen in Höhe von 35 Tsd. EUR (Vorjahr: 7 Tsd. EUR) enthalten. 33. ANTEILE AN JOINT VENTURE Unterjährig war der Konzern zu 50 % an einer gemeinschaftlichen Filmproduktion mit der Lieblingsfilm GmbH, München, beteiligt. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Erträge belaufen sich auf 160 Tsd. EUR (Vorjahr: 17 Tsd. EUR). 34. VORRÄTE In EUR

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Geleistete Anzahlungen Summe Vorräte

2014

2013

2.262.776,62

2.002.690,76

511.640,40

350.780,52

2.774.417,02

2.353.471,28

Im Berichtsjahr ergaben sich übliche Abschreibungen auf Vorräte in Höhe von 399 Tsd. EUR (Vorjahr: 352 Tsd. EUR). Diese werden in den Bestandsveränderungen ausgewiesen. Abschreibungen, die über das übliche Maß hinausgehen, wurden im Berichtsjahr nicht notwendig (Vorjahr: 593 Tsd. EUR).

26

35. FERTIGUNGSAUFTRÄGE Angaben für laufende Projekte 2014

2013

Bestand zum 31.12. Summe der angefallenen Kosten und ausgewiesene Gewinne (abzüglich etwaiger ausgewiesener Verluste)

17.040.307,54

8.702.464,74

- davon erhaltene Anzahlungen

13.635.609,39

6.427.076,43

3.533.541,47

2.599.900,97

128.843,32

324.512,68

In EUR

- davon Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden - davon Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden

36. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr: In EUR

2014

2013

509.498,30

1.086.004,40

3.533.541,47

2.599.900,97

Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern

274,82

268,44

Sonstige Vermögenswerte und Forderungen

431.306,03

1.516.842,28

0,00

481.500,00

4.474.620,62

5.684.516,09

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Summe

Im Vorjahr waren in den sonstigen Vermögenswerten und Forderungen Forderungen aus Versicherungsleistungen in Höhe von 768 Tsd. EUR sowie eine Forderung gegen einen Joint Venture Partner in Höhe von 527 Tsd. EUR enthalten. Mögliche Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, weitere Ausfallrisiken sind nicht erkennbar. Vorgenommene Einzelwertberichtigungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bei der Position „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von 10 Tsd. EUR (Vorjahr: 10 Tsd. EUR), bei der Position „Sonstige Vermögenswerte und Forderungen“ in Höhe von 86 Tsd. EUR (Vorjahr: 86 Tsd. EUR) berücksichtigt. 37. FLÜSSIGE MITTEL 2014

2013

Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten

466.558,66

682.816,63

- davon projektbezogene Guthaben bei Kreditinstituten

453.038,49

464.238,39

In EUR

38. GEZEICHNETES KAPITAL Das Grundkapital der Odeon Film AG stellte sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt dar: 11.842.770,00 EUR eingeteilt in 11.842.770 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. 27

Sämtliche ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt und zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen. Es existieren keine Vorzugsaktien, sämtliche Aktien sind Stammaktien und gewähren dieselben Rechte mit folgender Ausnahme: Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG ist Inhaberin eines Sonderrechts. Solange die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG Aktionärin der Gesellschaft ist, gewährt ihr § 7 Abs. 3 der Satzung ein Entsendungsrecht im Sinne von § 101 Abs. 2 AktG. Hiernach kann sie ein Mitglied ihrer Wahl in den Aufsichtsrat entsenden. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre besteht, bleibt das Entsendungsrecht innerhalb der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG vorgeschriebenen Grenze von einem Drittel der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG hat von ihrem Entsendungsrecht durch Entsendung von Frau Sabine Reimert in den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 Gebrauch gemacht. Weitere Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht. Angaben zum Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement des Odeon Film-Konzerns verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortführung zu sichern und angemessene Renditen für die Anteilseigner zu erwirtschaften. Hierbei wird Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Risiken aus den zugrunde liegenden Geschäftsaktivitäten Rechnung getragen. Als Instrumente für das Kapitalmanagement stehen dem Odeon Film-Konzern grundsätzlich Eigenkapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen an Anteilseigner, Aktienrückkäufe und Fremdfinanzierungsmaßnahmen zur Verfügung. Im Rahmen der Steuerung des Kapitalbedarfs werden insbesondere der Kapital- und Liquiditätsbedarf sowie die Eigenkapitalquote, welche aus dem Verhältnis von bilanziellem Eigen- zu Fremdkapital ermittelt wird, regelmäßig überwacht. Das Eigenkapital umfasst hierbei das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklagen und den Bilanzverlust. Die Kapitalstruktur des Odeon Film-Konzerns stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: Das Eigenkapital des Odeon Film-Konzerns reduzierte sich im Geschäftsjahr 2014 um 20,6 % auf 12,0 Mio. EUR. Die Konzern-Eigenkapitalquote reduzierte sich zum Bilanzstichtag auf 46,2 % (Vorjahr: 56,0 %). Die Verminderung des Konzern-Eigenkapitals ist ausschließlich auf den erwirtschafteten Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: Konzernjahresfehlbetrag 2,6 Mio. EUR) zurückzuführen. Der Odeon Film-Konzern strebt eine Verbesserung seines Finanzprofils an. 39. GENEHMIGTES KAPITAL Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2012 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.921.385,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand wurde ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Die Schaffung von Genehmigtem Kapital entspricht der üblichen Praxis und bezweckt die schnelle und flexible Beschaffung von neuem Eigenkapital. Der Gesellschaft wird hierdurch unter anderem ermöglicht, sich kurzfristig an Unternehmen zu beteiligen, ohne Liquiditätseinbußen zu erleiden. Das Grundkapital betrug zum Stichtag 31. Dezember 2014 11.842.770,00 EUR und war eingeteilt in 11.842.770 Stückaktien. Das Genehmigte Kapital vom 14. Juni 2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) betrug 5.921.385,00 EUR.

28

40. WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN Die Hauptversammlung vom 11. August 2010 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 einmalig oder mehrmals verzinsliche und auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 9.900.000,00 EUR zu begeben, die den Inhabern Wandlungsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 3.300.000 Stück und mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 3.300.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen gewähren. Die Laufzeit der Wandlungsrechte darf jeweils dreißig Jahre nicht überschreiten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu. Die Wandelschuldverschreibungen können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Inhaber von Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Gesellschaft kann im Fall der Wandlung nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus bedingtem Kapital oder bereits bestehende Aktien der Gesellschaft gewähren. Die Wandelanleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Wandlung statt Aktien den Gegenwert in Geld zu zahlen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutz, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum festzusetzen. Zur Sicherung der Wandlungsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von 3.300.000,00 EUR (Bedingtes Kapital 2010). Wandelschuldverschreibungen geben der Gesellschaft neben der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital die Möglichkeit, sich flexibel auf Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt einzustellen, um bei Bedarf und Gelegenheit liquide Mittel für das Unternehmen zu beschaffen. Für den Zeichner einer Wandelschuldverschreibung ergibt sich gegenüber dem Erwerb von Aktien der Vorteil, dass er zu gegebener Zeit entweder die verzinste Rückzahlung des für die Wandelschuldverschreibung aufgewendeten Geldes oder Aktien der Gesellschaft erhält. Ferner wird Aktienbesitz solcher Aktionäre, die bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht mitzeichnen, nicht von Anfang an verwässert, sondern erst, wenn tatsächlich neue Aktien ausgegeben werden. Zum 31. Dezember 2014 hat der Vorstand von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen keinen Gebrauch gemacht. 41. BEDINGTES KAPITAL Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. August 2010 wurde zur Umsetzung des Wandelschuldverschreibungsprogramms 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 3.300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung vom 11. August 2010 ermächtigt wurde, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllt wird. 42. EIGENE AKTIEN Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. August 2010 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel an den jeweils drei vorangegangenen Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % übersteigen und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Vorstand wurde auch ermächtigt, die Veräußerung der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, um Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Hauptversammlung entspricht einer verbreiteten Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Ermächtigung soll der Gesellschaft vor allem ermögli29

chen, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, Aktienoptionen zu bedienen und die Eigenkapitalfinanzierung - beispielsweise durch die Vorbereitung der Einziehung von Aktien - zu optimieren. Von der Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 keinen Gebrauch gemacht. Die von der Gesellschaft gehaltenen 85.050 eigenen Aktien wurden sämtlich in der Zeit vom 21. August bis 6. November 2000 auf Basis einer damals bestehenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben. Der Anteil eigener Aktien zum Grundkapital beträgt 0,72 %. Die eigenen Aktien werden gemäß IAS 32 in Höhe der Anschaffungskosten vom Eigenkapital abgezogen. 43. KAPITALRÜCKLAGE Die Kapitalrücklage setzt sich wie folgt zusammen: 2014

In EUR

Agio aus der Kapitalerhöhung in Verbindung mit dem Börsengang

2013

23.467.751,29

23.467.751,29

Von der Hauptversammlung am 21. Juni 2005 beschlossene Kapitalerhöhung

-520.000,00

-520.000,00

Von der Hauptversammlung am 30. August 2006 beschlossene Kapitalerhöhung

-880.000,00

-880.000,00

-11.954.299,89

-11.954.299,89

Von der Hauptversammlung am 9. Juni 2011 beschlossene Barkapitalerhöhung

1.301.516,50

1.301.516,50

Agio aus Sachkapitalerhöhung

2.861.851,57

2.861.851,57

-103.003,55

-103.003,55

14.173.815,92

14.173.815,92

Entnahme zum Ausgleich des handelsrechtlichen Jahresfehlbetrags und des Verlustvortrags zum 31. Dezember 2006

Sonstige Buchwert zum 31.12.

44. SONSTIGE RÜCKLAGEN In den sonstigen Rücklagen werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Pensionsbilanzierung in Höhe von - 138 Tsd. EUR (Vorjahr: - 88 Tsd. EUR) ausgewiesen. 45. PENSIONSVERPFLICHTUNGEN Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entwickelten sich wie folgt: 2014

In EUR

Bestand der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1.1. Zinsaufwand

2013

582.905,00

604.848,00

16.806,00

17.464,44

65.931,00

0,00

6.642,00

6.036,00

45.443,00

45.442,00

626.841,00

582.905,44

Gewinne und Verluste aus Neubewertung - versicherungsmathematische Gewinn und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen - versicherungsmathematische Gewinn und Verluste aus der Änderung aus erfahrungsbedingten Annahmen Rentenzahlungen Bestand der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31.12.

Sämtliche Pensionsverpflichtungen betreffen frühere Geschäftsführungsmitglieder von Tochtergesellschaf30

ten, es handelt sich um einen reinen Rentnerbestand. Es wurden Zusagen für Altersruhegeld, Invalidenruhegeld und Hinterbliebenenruhegeld erteilt. Ein Planvermögen besteht nicht. Die Barwerte der Defined Benefit Obligations betrugen 627 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2014, 583 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2013, 605 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2012, 545 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2011 und 539 Tsd. EUR zum 31. Dezember 2010. Im Geschäftsjahr 2015 werden voraussichtlich Rentenzahlungen in Höhe von 45 Tsd. EUR anfallen. Die Pensionsaufwendungen sind mit 17 Tsd. EUR (Vorjahr: 17 Tsd. EUR) in der KonzernGesamtergebnisrechnung unter der Position Zinsaufwand enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden direkt im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage erfasst. 46. SONSTIGE LANGFRISTIGE SCHULDEN Es bestehen zum 31. Dezember 2014 keine langfristigen Schulden. 47. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen: In EUR

Kurzfristige Inanspruchnahme von Kreditlinien

2014

2013

3.230.723,84

3.808.648,85

Zum 31. Dezember 2014 verfügt der Konzern über Kreditlinien und Avale für Projektfinanzierungen wie im Vorjahr in Höhe von 15.000 Tsd. EUR, davon wurden insgesamt 5.290 Tsd. EUR (zum 31. Dezember 2013: 8.442 Tsd. EUR) von Konzernunternehmen in Anspruch genommen. Der Zinssatz für die einzelnen Projekte lag zwischen 2,67 % und 3,44 % (Vorjahr: zwischen 2,81 % und 3,20 %). 48. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: In EUR

2014

2013

2.500.464,35

2.309.367,50

326.034,98

915.807,77

1.570.965,10

580.889,36

457.299,39

455.851,70

4.043,03

425,02

81.406,29

212.776,09

128.843,32

324.512,68

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

2.165.609,04

421.086,60

Summe

7.234.665,50

5.220.716,72

Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Soziale Ausgaben Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr und unterliegen keinem Zinsänderungsrisiko.

31

Der Odeon Film-Konzern erwartet für die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Beträge mit AccrualCharakter in Höhe von gesamt 2.311 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.247 Tsd. EUR), dass sie innerhalb des nächsten Jahres fällig werden. Die Verbindlichkeiten mit Accrual-Charakter, welche in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind, setzen sich wie folgt zusammen: +

(

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3. 0-1/0

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1 3.1/-

In den übrigen Verbindlichkeiten mit Accrual-Charakter sind Förderdarlehen in Höhe von 91 Tsd. EUR (Vorjahr: 91 Tsd. EUR) enthalten. Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um vereinnahmte Fördergelder für in Produktion befindliche Filmprojekte. 49. ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN Die Ertragssteuerverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: +

%&

2( * $

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"

Die Rückstellungen der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entwickelten sich wie folgt: +

%&

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"

50. RÜCKSTELLUNGEN +

%&

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Bei den Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen von Kosten, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen sind. 51. SEGMENTBERICHT In dem einen identifizierten Segment entwickelt und produziert der Konzern für Kino und für verschiedene Fernsehsender Filme, Reihen und Serien. Der Odeon Film-Konzern ist fast ausschließlich in Deutschland tätig. Der Konzern erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen mit TV-Auftragsproduktionen und realisiert dabei mit seinen beiden Hauptauftraggeber 70,3 % bzw. 21,1 % (Vorjahr: 78,5 % bzw. 11,9 %) des Volumens. Bezüglich weiterer Angaben zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse verweisen wir auf Textziffer 22. 32

V. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN 52. FINANZINSTRUMENTE Risikomanagement Die Gesamtrisikosituation des Odeon Film-Konzerns wird im Rahmen des konzernweiten Risikomanagementsystems analysiert und aktiv gesteuert. Der Vorstand ist verantwortlich für das Risikomanagement und die Festlegung der Risikomanagementpolitik. Die grundlegenden Prinzipien der Risikomanagementpolitik sind folgende: • • • •

Risikoidentifizierung und -kategorisierung Risikoanalyse und -bewertung Risikosteuerung bzw. Umsetzung von Gegenmaßnahmen Risikoüberwachung

Risiken werden sowohl nicht-standardisiert als auch standardisiert erfasst. Zum einen werden in den operativen Prozessen durch institutionalisierte Abteilungs-, Bereichs- und Fachgespräche über alle Hierarchiestufen hinweg laufend Risiken aufgenommen und analysiert, zum anderen werden im Risikofrüherkennungssystem, das ein Teil des gesamten Risikomanagementsystems ist, die Risiken systematisch erfasst. Das Risikofrüherkennungssystem des Odeon Film-Konzerns besteht vor allem in der regelmäßigen und standardisierten Erhebung aller relevanten Risiken durch den vom Vorstand ernannten Risikomanager. Hierzu werden halbjährlich in einer schriftlichen Expertenbefragung mittels vorbereiteter Erfassungsbögen alle Risiken erfasst. Die Risiken werden hierbei mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten geschätzt und das Bedrohungspotential durch die angenommenen relativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bewertet. Um individuelle Schätzfehler zu verringern und eine einheitliche Bewertung zu fördern, werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten in Klassen eingeteilt. Aus der Summe der Einzelbewertungen wird ein aggregierter Risikobericht erstellt, der umfangreich alle Risiken und ihre Bedrohung für die Ertrags- und Liquiditätslage des Odeon Film-Konzerns umfasst. Das Risikofrüherkennungssystem wird durch den Abschlussprüfer gem. § 317 Abs. 4 HGB in Bezug auf die Eignung der Prozesse zur Identifikation von Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden könnten, geprüft. Die Hauptrisikogruppen des Konzerns sind folgende: • • • •

Unternehmensbezogene Risiken Branchenbezogene Risiken Steuerliche Risiken Compliance-Risiken

Das Risikomanagement wird grundsätzlich auf alle für den Konzern relevanten internen und externen Risikobereiche angewandt. Im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten im Sinne von IFRS 7 ergibt sich im Wesentlichen das Liquiditätsrisiko, welches auch Ausfall- und Zinsrisiken einschließt. Finanzierungs-/ Liquiditätsrisiko Unter Finanzierung versteht der Odeon Film-Konzern die Verfügbarkeit bzw. den Zugang zu ausreichenden Finanzierungsmitteln auf Eigen- und Fremdkapitalbasis. Hierbei spielen die Verfassung der Geld- und Kapitalmärkte sowie die eingeschätzte Kreditwürdigkeit des Konzerns eine Rolle. Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, Zahlungsverpflichtungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit an liquiden Mitteln nicht erfüllen zu können. Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis eines zentralen Cash-Management-Systems gesteuert und laufend überwacht. Außerdem wird in regelmäßigen Abständen eine mit der Ergebnisplanung konsistente Projektion der mittel- und langfristigen (mindestens 12 Monate rollierend) Liquiditätssituation erstellt.

Branchenüblich wird, wie im Vorjahr, ein großer Teil des Produktionsvolumens durch Bankkredite im Rah33

men einer bestehenden Kreditlinie zwischenfinanziert. Der Odeon Film-Konzern ist zum 31. Dezember 2014 mit ausreichenden Kreditlinien ausgestattet. Er verfügt über Kreditlinien und Avale für Projektfinanzierungen wie im Vorjahr in Höhe von 15 Mio. EUR, wovon zum Stichtag insgesamt 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 8,4 Mio. EUR) ausgeschöpft wurden. Als Verzinsung dieser Kreditlinie ist zum Stichtag der EONIA mit einem Aufschlag von 2,75 % (Vorjahr: 2,75 %) vereinbart. Zum 31. Dezember 2014 bestehen keine langfristigen Darlehensverbindlichkeiten. Darüber hinaus stehen ausreichende Barmittelreserven zur Verfügung. Ferner besteht ein konzernweiter Betriebsmittelkreditrahmen in Höhe von 1,0 Mio. EUR. Insgesamt werden die finanzielle Situation sowie die Liquidität des Konzerns als angemessen erachtet, so dass der Vorstand davon ausgeht, dass im kommenden Jahr ausreichend Liquiditätsspielraum gegeben ist. Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen, besteht bei Ausfall des Kontrahenten ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente. Da der Konzern nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten Geschäfte abschließt, sind Sicherungsleistungen nicht erforderlich. Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen kurzfristige Geldanlagen, Bankdarlehen und Kontokorrentkredite sowie Zahlungsmittel. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Es sind im Bereich der Finanzinstrumente keine anderen Marktrisiken oder Fremdwährungsrisiken relevant. Angaben zu den Bewertungskategorien und Fair Values Die folgenden Tabellen stellen Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen gemäß den Anforderungen des IFRS 7 zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2013 dar:

34

2014 In EUR

Bewertungskategorie nach IAS 39

Buchwert 31.12.2014

Wertansatz Bilanz nach IAS 39

Fair Value 31.12.2014

Fortgeführte Fair Value Fair Value Anschaffungskosten erfolgswirksam erfolgsneutral AKTIVA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

LaR

509.498,30

509.498,30

0,00

0,00

509.498,30

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

LaR

0,00

481.500,00

0,00

0,00

0,00

Sonstige Vermögenswerte und Forderungen

LaR

373.452,591

373.452,59

0,00

0,00

373.452,59

3.533.541,41

3.533.541,41

0,00

0,00

3.533.541,41

Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente

LaR

466.558,66

466.558,66

0,00

0,00

466.558,66

PASSIVA Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

FLAC

3.230.723,84

3.230.723,84

0,00

0,00

3.230.723,84

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

FLAC

326.034,98

326.034,98

0,00

0,00

326.034,98

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

FLAC

4.034,03

4.034,03

0,00

0,00

4.034,03

Sonstige Verbindlichkeiten

FLAC

2.519.055,96

2.519.055,96

0,00

0,00

2.519.055,96

128.843,32

128.843,32

0,00

0,00

128.843,32

Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden 1 siehe

Textziffer 36 abzüglich aktiver Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. 57.853,44 EUR

Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 Kredite und Forderungen

1.349.509,55

1.349.509,55

0,00

0,00

1.349.509,55

Finanzverbindlichkeiten (bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten)

6.079.857,81

6.079.857,81

0,00

0,00

6.079.857,81

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Erfolgswirksam zum FairValue bewertete Vermögenswerte

35

Vorjahr In EUR

Bewertungskategorie nach IAS 39

Buchwert 31.12.2013

Wertansatz Bilanz nach IAS 39

Fair Value 31.12.2013

Fortgeführte Fair Value Fair Value Anschaffungskosten erfolgswirksam erfolgsneutral AKTIVA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

LaR

1.086.004,40

1.086.004,40

0,00

0,00

1.086.004,40

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

LaR

481.500,00

481.500,00

0,00

0,00

481.500,00

Sonstige Vermögenswerte und Forderungen

LaR

1.419.801,131

1.419.801,13

0,00

0,00

1.419.801,13

2.599.900,97

2.599.900,97

0,00

0,00

2.599.900,97

LaR

682.816,63

682.816,63

0,00

0,00

682.816,63

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

FLAC

3.808.648,85

3.808.648,85

0,00

0,00

3.808.648,85

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

FLAC

915.807,77

915.807,77

0,00

0,00

915.807,77

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

FLAC

425,02

425,02

0,00

0,00

425,02

Sonstige Verbindlichkeiten

FLAC

2.309.792,52

2.309.792,52

0,00

0,00

2.309.792,52

324.512,68

324.512,68

0,00

0,00

324.512,687

Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente PASSIVA

Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden 1 siehe

Textziffer 36 abzüglich aktiver Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. 97.041,15 EUR

Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 Kredite und Forderungen

3.670.122,16

3.670.122,16

0,00

0,00

3.670.122,16

Finanzverbindlichkeiten (bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten)

7.034.674,16

7.034.674,16

0,00

0,00

7.034.674,16

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Erfolgswirksam zum FairValue bewertete Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte haben regelmäßig kurze Laufzeiten. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen daher den Buchwerten zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2013. Überfällige Forderungen in Höhe von 10 Tsd. EUR sind wertberichtigt. Wertminderungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst. Eine Ausbuchung von Beträgen eines Wertberichtigungskontos gegen den Buchwert wertgeminderter finanzieller Vermö36

genswerte erfolgt dabei generell, wenn kein Zahlungseingang mehr zu erwarten ist. Hinsichtlich der nicht wertgeminderten und nicht in Zahlungsverzug befindlichen Forderungen deuten zum Abschluss-Stichtag keine Anzeichen auf einen Wertberichtigungsbedarf hin. Andere überfällige Forderungen oder Darlehen bestehen zum 31. Dezember 2014 nicht. Sonstige Vermögenswerte in Höhe von 90 Tsd. EUR sind mit selbstschuldnerischen Bürgschaften besichert. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Sonstigen Vermögenswerte und Forderungen ergibt sich aus folgenden Tabellen: Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: In EUR

Buchwert vor Wertberichtigung Wertberichtigung Summe

nicht überfällig

1-30 Tage überfällig

31-90 Tage überfällig

mehr als 91 Tage überfällig

280.761,92

60.749,13

110.528,51

67.458,74

0,00

0,00

0,00

-10.000,00

280.761,92

60.749,13

110.528,51

57.458,74

Fälligkeitsstruktur der sonstigen Vermögenswerte und Forderungen: nicht überfällig

1-30 Tage überfällig

31-90 Tage überfällig

mehr als 91 Tage überfällig

Buchwert vor Wertberichtigung

517.295,34

0,00

0,00

0,00

Abzüglich Wertberichtigung

-85.989,31

0,00

0,00

0,00

Summe

431.306,03

0,00

0,00

0,00

In EUR

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten ausschließlich Bankguthaben und Kassenbestände. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert zum 31. Dezember 2014 bzw. zum 31. Dezember 2013. Es bestehen zum 31. Dezember 2014 keine sonstigen langfristigen Schulden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durchweg mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Diese entsprechen dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag. Zur Absicherung der Projektmittellinie werden die Forderungen aus den Produktionsverträgen und die geschaffenen Rechte an die DZ Bank AG abgetreten. Im Rahmen der Betriebsmittelkreditlinie sind die Geschäftsanteile an der H & V Entertainment GmbH verpfändet; außerdem besteht in Höhe von 50 % der Valuta eine Ausfallbürgschaft der LfA Bayern. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurzfristige Laufzeiten. Die in der Bilanz ausgewiesenen fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den beizulegenden Zeitwerten zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2013. Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien Die Nettoergebnisse im Sinne von IFRS 7.20 enthalten ausschließlich Wertberichtigungen. Diese werden in der Regel unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

37

In EUR

Aus Folgebewertung

Nettoergebnis

zum Fair Value

Wertberichtigung

31.12.2014

31.12.2013

Kredite und Forderungen

0,00

0,00

0,00

-154.725,21

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte

0,00

0,00

0,00

0,00

Finanzverbindlichkeiten (bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten)

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe

0,00

-0,00

0,00

-154.725,21

Die folgende Tabelle gibt die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf den Bruttobestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich ausgereichter Ausleihungen wieder: In EUR

31.12.2014

31.12.2013

10.000,00

23.290,55

Zugänge

0,00

10.000,00

Auflösungen

0,00

0,00

Verbrauch

0,00

23.290,55

10.000,00

10.000,00

Wertberichtigung zum Geschäftsjahresanfang

Wertberichtigungen zum Geschäftsjahresende

Die folgende Tabelle gibt die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf den Bruttobestand an Sonstigen Vermögenswerten und Forderungen wieder: In EUR

31.12.2014

31.12.2013

85.989,31

68.588,30

Zugänge

0,00

85.989,31

Auflösungen

0,00

0,00

Verbrauch

0,00

68.588,30

85.989,31

85.989,31

Wertberichtigung zum Geschäftsjahresanfang

Wertberichtigungen zum Geschäftsjahresende

Sensitivitätsanalyse Die Sensitivitätsanalyse bezieht sich ausschließlich auf das Zinsrisiko, da die weiteren Marktrisiken (Preisund Fremdwährungsrisiken) regelmäßig keine Auswirkung auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Odeon Film-Konzerns haben. Der Sensitivitätsanalyse wurden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die Finanzschulden mit einem variablen Zinssatz zum 31. Dezember 2014 zugrunde gelegt. Festverzinsliche Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzschulden bestehen nicht. Die Methodik der Sensitivitätsanalyse wurde unverändert gegenüber den Vorjahren angewandt. Ausgehend von den Buchwerten der mit variablem Zinssatz versehenen finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014 würde eine Zinserhöhung bzw. Zinsreduzierung um einen Prozentpunkt zu einer Erhöhung bzw. Verminderung des Zinsergebnisses in Höhe von 28 Tsd. EUR (Vorjahr: 31 Tsd. EUR) und zu einer Verminderung bzw. Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 28 Tsd. EUR (Vorjahr: 31 Tsd. EUR) führen. 38

53. BEZÜGE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2014 316 Tsd. EUR (Vorjahr: 316 Tsd. EUR). Die Ordentliche Hauptversammlung vom 11. August 2010 beschloss den in § 286 Absatz 5 HGB vorgesehenen Opt-Out, wonach die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 bis einschließlich 2015 unterbleiben können. Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf insgesamt 63 Tsd. EUR (Vorjahr: 63 Tsd. EUR). Aufwendungen für Auslagenersatz beliefen sich auf 2 Tsd. EUR (Vorjahr 2 Tsd. EUR). 54. ORGANE Vorstand

Name

Bereich

Mischa Hofmann, Produzent

Alleinvorstand

Aufsichtsrat Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien

Name

Beruf

Funktion in der Gesellschaft

Herbert Schroder

selbst. Berater mit Schwerpunkt Medienunternehmen, Neubiberg

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dr. Herbert G. Kloiber

Filmkaufmann, Fuschl am See, Österreich

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Sabine Reimert

Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Berlin Vorstand der Central Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin Tätigkeitsschwerpunkt: - Prüfung mittelständischer Unternehmen - Steuerliche Beratung von Medienunternehmen

Mitglied des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsmitglied der Exchange AG, Berlin

55. AKTIENBESITZ DER ORGANE Vorstand Name

2014

Mischa Hofmann

661.765

39

2013

661.765

Aufsichtsrat Name

2014

2013

0

0

4.968.493

4.968.493

Dr. Herbert G. Kloiber Persönlich über Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft

56. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Die Entwicklung der Eventualverbindlichkeiten im Berichtsjahr ist im Folgenden dargestellt: In EUR

Stand 1.1.

Zugang

Tilgung

Korrektur/ Auflösung

aus Entkonsolidierung

Stand 31.12.

2014

14.085.884,61

0,00

0,00

-70.000,00

0,00

14.015.884,61

2013

14.977.233,22

0,00

0,00

-891.348,61

0,00

14.085.884,61

Bei den Eventualverbindlichkeiten handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten aus bedingt rückzahlbaren Filmförderdarlehen. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Rückzahlungsbedingungen der Filmförderung orientiert sich am Erfolg des geförderten Projekts. Der Erfolg der einzelnen Projekte und der damit zusammenhängende Mittelabfluss können derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden. Bei den Korrekturen bzw. Auflösungen handelt es sich überwiegend um die Entlassung aus den Verpflichtungen zur Rückzahlung von Darlehen bei verschiedenen Förderanstalten. 57. EVENTUALFORDERUNGEN Aus Filmförderungen ergeben sich Eventualforderungen (Referenzmittel). Der Eintritt und die Höhe hängen im Wesentlichen von dem endgültigen Erfolg der geförderten Produktionen sowie dem gesamten Kinoeinspielergebnis der Branche ab. Im Erfolgsfalle werden Referenzmittel nur gewährt, wenn die betreffende Firma in den drei Folgejahren wieder eine förderbare Eigenproduktion produziert. Der Mittelzufluss kann derzeit nicht verlässlich geschätzt werden. 58. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: In EUR

Verpflichtungen aus Grundstücken und Gebäuden (Mietverträge) Verpflichtungen aus Betriebs- und Geschäftsausstattung Verpflichtungen aus Kfz-LeasingVerträgen Gesamt

Bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Über 5 Jahre

Gesamt

395.851,73

107.848,86

0,00

503.700,59

19.921,25

12.458,45

0,00

32.379,70

26.630,51

5.001,62

0,00

31.632,13

442.403,49

125.308,93

0,00

567.712,42

40

59. MITARBEITER 2014

2013

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

257

193

- davon projektunabhängig Beschäftigte

44

46

Im Geschäftsjahr 2014 hatte der Odeon Film-Konzern durchschnittlich 257 Mitarbeiter (Vorjahr: 193). Die Zahlen werden auf Basis der gewichteten Durchschnitte der einzelnen Quartale ermittelt. Die Zahl der projektunabhängig Beschäftigten sank von durchschnittlich 46 im Geschäftsjahr 2013 auf 44 Mitarbeiter im aktuellen Jahr. 60. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN WIRTSCHAFTLICH NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN Unternehmen und Personen werden als nahestehend betrachtet, wenn sie in einer Beziehung zu dem Unternehmen stehen, das einen Abschluss aufstellt. Dazu gehören nach IAS 24.9 und IAS 24.11: 1.

eine Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person, wenn diese Person a) das berichtende Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist; b) maßgeblichen Einfluss auf das berichtende Unternehmen hat; oder c) im Management des berichtenden Unternehmens oder eines Mutterunternehmens des berichtenden Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet.

2.

ein Unternehmen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a) Das Unternehmen und das berichtende Unternehmen gehören zum selben Konzern (was bedeutet, dass Mutterunternehmen, Tochterunternehmen und Schwesterunternehmen alle einander nahestehen) b) eines der beiden Unternehmen ist ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen des anderen (oder ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen eines Unternehmens eines Konzerns, dem auch das andere Unternehmen angehört); c) beide Unternehmen sind Gemeinschaftsunternehmen desselben Dritten; d) eines der beiden Unternehmen ist ein Gemeinschaftsunternehmen eines dritten Unternehmens und das andere ist ein assoziiertes Unternehmen dieses dritten Unternehmens; e) bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten der Arbeitnehmer entweder des berichtenden Unternehmens oder eines dem berichtenden Unternehmen nahestehenden Unternehmens. Handelt es sich bei dem berichtenden Unternehmen selbst um einen solchen Plan, werden die in den Plan einzahlenden Arbeitgeber ebenfalls als dem berichtenden Unternehmen nahestehend betrachtet; f) Das Unternehmen wird von einer unter 1. genannten Person beherrscht oder steht unter gemeinschaftlicher Führung, an der eine solche Person beteiligt ist; oder g) Eine das berichtende Unternehmen beherrschende oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligte Person hat maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen oder bekleidet im Management des Unternehmens (oder eines Mutterunternehmens des Unternehmens) eine Schlüsselposition.

Nachfolgend werden die wesentlichen wirtschaftlich nahestehenden Personen und Unternehmen ausgewiesen; diese sind direkte Gesellschafter der Odeon Film AG, soweit sie die Odeon Film AG kontrollieren oder einen maßgeblichen Einfluss ausüben sowie sonstige wirtschaftlich nahestehende Personen und Unternehmen, mit denen im Berichtsjahr Geschäftsvorfälle stattgefunden haben: Unmittelbare Tochterunternehmen der Odeon Film AG: • • •

H & V Entertainment GmbH Novafilm Fernsehproduktion GmbH Odeon Entertainment GmbH 41

Die konzerninternen Geschäftsvorfälle und ausstehenden Salden wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht weiter dargestellt. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und diesen nahestehende Unternehmen: • • • •

Mischa Hofmann Herbert Schroder Dr. Herbert G. Kloiber Sabine Reimert

Mit diesen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen gab es keine Geschäftsvorfälle außer dem Bezug ihrer jeweiligen Vergütungen; insofern wird auf den Vergütungsbericht im Konzernlagebericht sowie auf Textziffer 53 verwiesen. Bei den in Textziffer 53 dargestellten Vergütungen handelt es sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen i.S.d. IAS 24.17 (a). Darüber hinaus sind keine weiteren Vergütungsbestandteile angefallen. Nahestehende Unternehmen und Personen der Odeon Film AG, soweit sie die Odeon Film AG kontrollieren oder einen maßgeblichen Einfluss ausüben: • •

GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft • Dr. Herbert G. Kloiber

Der Umfang der Transaktionen von Unternehmen des Odeon Film-Konzerns mit - nicht dem Odeon FilmKonzern angehörenden - nahestehenden Personen und Unternehmen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: In Tsd. EUR

2014

2013

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

0

482

Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen

4

0

Erträge aus Dienstleistungen

21

17

0

2

409

370

0

205

Vorstandsmitglieder und Aufsichtsrat 1 Personen und Unternehmen mit kontrollierendem bzw. maßgeblichem Einfluss und diesen nahestehende Unternehmen 1

Aufwendungen aus Dienstleistungen Sonstige nahestehende Personen und Unternehmen Aufwendungen aus Dienstleistungen Erträge aus Lieferung und Leistung 1 Bezüglich

der Vergütung für das Management in Schlüsselpositionen siehe Textziffer 53

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen resultieren aus Leistungen Archivierung von Filmmaterial und sind sofort fällig. Die Verbindlichkeiten sind zinslos.

42

61. HONORARE ABSCHLUSSPRÜFER In Tsd. EUR

2014

2013

125 (15)

108 (0)

Andere Bestätigungsleistungen

0

0

Sonstige Beratungsleistung

0

0

125

108

Abschlussprüfungsleistungen (davon für Vorjahr)

Gesamt

62. BEFREIUNG VON TOCHTERGESELLSCHAFTEN GEMÄSS § 264 ABS. 3 HGB Das in diesen Konzernabschluss einbezogene Unternehmen, Novafilm Fernsehproduktion GmbH, wird für das Geschäftsjahr 2014 von den Verpflichtungen des Dritten Buchs, Zweiter Abschnitt, Erster, Dritter und Vierter Unterabschnitt des Handelsgesetzbuchs (§§ 264-289, §§ 316-324a, §§ 325-329 HGB) befreit. Für diese Gesellschaft werden die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Ziffern 1 bis 4 HGB erfüllt. 63. COMPLIANCE-ERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX Für die Jahre 2014 und 2015 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat eine Compliance-Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben. Diese ist den Aktionären auf der Website der Odeon Film AG unter www.odeonfilm.de zugänglich gemacht worden. 64. BEDEUTENDE VORGÄNGE NACH DEM BILANZSTICHTAG Keine berichtspflichtigen Vorgänge. 65. VERÖFFENTLICHUNG Am 30. März 2015 genehmigte der Vorstand die Freigabe des Abschlusses an den Aufsichtsrat. Der Vorstand veranlasst die Veröffentlichung bis Ende April 2015.

München, 30. März 2015

Mischa Hofmann Vorstand

43

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den von der Odeon Film AG, München, aufgestellten Konzernabschluss − bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang ---- sowie den zusammengefassten Konzernlageund Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.‘‘

München, den 16. April 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kaltenegger Wirtschaftsprüferin

Specht Wirtschaftsprüfer

Versicherung des gesetzlichen Vertreters „Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.“

München, 30. März 2015 Der Vorstand

Mischa Hofmann

Odeon Film AG, München 31.12.2014 EUR

Aktiva A.

Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

75.360,00

78.785,00 78.785,00

75.360,00 II.

Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.210,00

7.016,00

65.007,00

95.950,00 102.966,00

69.217,00 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Wertpapiere des Anlagevermögens

5.893.456,88 1.357.434,03 42,02 7.250.932,93 7.395.509,93

B.

Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Sonstige Vermögensgegenstände

0,00 7.149.342,21 135.777,68

C.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rechnungsabgrenzungsposten

8.844.199,88 1.733.585,03 0,00 10.577.784,91 10.759.535,91

44,92 7.887.910,75 124.310,28 8.012.265,95

7.285.119,89 II.

31.12.2013 EUR

901,21 7.286.021,10

558,08 8.012.824,03

46.511,59

30.119,48

14.728.042,62

18.802.479,42

1

Bilanz zum 31.12.2014 31.12.2014 EUR

Passiva A.

Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital Eigene Aktien Bedingtes Kapital Vorjahr II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen Andere Gewinnrücklagen

11.842.770,00 -85.050,00

C.

14.961.519,20

14.961.519,20

59.535,00

59.535,00

-14.993.446,18

Rückstellungen Sonstige Rückstellungen

11.785.328,02

-11.978.044,62 14.800.729,58

506.612,07

725.468,20 725.468,20

506.612,07

Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern Vorjahr

11.757.720,00

11.842.770,00 -85.050,00 11.757.720,00

3.300.000,00 3.300.000,00

IV. Bilanzverlust B.

31.12.2013 EUR

564.626,68 47.405,49 1.704.665,00

389.657,46 83.568,94 2.600.899,38

488,38 118.916,98

0,00 202.155,86

71.823,60 196.222,22

2.436.102,53

3.276.281,64

14.728.042,62

18.802.479,42

2

Odeon Film AG, München Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 2014 EUR 27.463,40

1. Umsatzerlöse 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Vorjahr: Verminderung)

4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

-145.616,25

-198.953,33

-1.224.642,05

-1.838.837,15

-64.824,57

-61.837,67

-907.168,17

-1.610.262,07

51.474,68

63.292,08

777.385,01 350.312,91

305.311,34 383.882,42

-3.861.732,00 -100.768,26

0,00 -102.509,44

340.436,02 375.826,64

11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresfehlbetrag Verlustvortrag Bilanzverlust

-28.474,35

-77,49 -37.010,05 -37.087,54

51.474,68 63.292,08

9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

13. 14. 15. 16. 17. 18.

2.653.026,31

-13.162,50 -13.162,50

8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

davon an verbundene Unternehmen Vorjahr

1.981.092,49

-1.639.883,82

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

davon aus verbundenen Unternehmen Vorjahr

-113.932,77 -111.372,79

-1.079.025,80

6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

davon aus verbundenen Unternehmen Vorjahr

27.463,40

-744,64 -27.729,71

5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung Vorjahr

2.559,98

0,00

3. Sonstige betriebliche Erträge

2013 EUR

-62.562,75 -62.562,75

-2.783.327,66 -2.999.880,91 -14.546,12 -974,53 -3.015.401,56 -11.978.044,62 -14.993.446,18

649.976,40 -356.394,51 0,00 -1.146,00 -357.540,51 -11.620.504,11 -11.978.044,62

1

Odeon Film AG, München

Anhang zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 I. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss der Odeon Film AG wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer planmäßig über drei Jahre linear abgeschrieben. Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wird nicht ausgeübt. Sachanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis dreizehn Jahren. Anlagegüter werden im Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden mit Anschaffungskosten von bis zu 410 EUR im Anlagevermögen aktiviert und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben, im Folgejahr ihres Zugangs wird ihr Abgang fingiert. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen und Finanzanlagen des Anlagevermögens werden zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertminderungen wird durch angemessene Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Forderungen gegen Filmförderer aus Filmförderdarlehen bzw. Referenzmitteln werden, soweit sie als realisiert gelten, unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Maßgeblich für die ertragswirksame Vereinnahmung von bedingt rückzahlbaren Filmförderdarlehen bzw. für nicht rückzahlbare Referenzmittel ist die abschließende Bewilligung durch den Filmförderer. Bewilligte Fördermittel für Produktionen, die zum Stichtag noch nicht abgeschlossen waren, werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad (Verhältnis der bereits angefallenen Einzelkosten zu den kalkulierten Kosten je Produktion) realisiert. Der Ausweis der als realisiert geltenden Fördermittel erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.

1

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zu Nominalwerten angesetzt. Eigene Anteile werden offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bedingt rückzahlbare Förderdarlehen werden, soweit von einer Rückführung nicht ausgegangen wird, unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Latente Steuern

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Ergibt sich ein Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern, übt die Gesellschaft das Aktivierungswahlrecht nicht aus. Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre wahrscheinlich ist. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der Odeon Film AG als steuerlichem Organträger auszugehen ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des voraussichtlich gültigen Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen des Odeon-Film-Organkreises. Die Gesellschaft ist als Organträgerin alleinige Steuerschuldnerin, d.h. tatsächliche und latente Steuern der Organgesellschaften sind vollständig in dem Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen, da sie alleine die Besteuerungsfolgen treffen. Dementsprechend werden die temporären Differenzen der Organgesellschaft im Abschluss der Gesellschaft erfasst. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 30,85 % (Vorjahr 30,99 %). Passive latente Steuern bestehen in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Insofern und aufgrund der negativen Wahlrechtausübung sind zum Abschlussstichtag keine latenten Steuern auszuweisen. Umsätze gelten mit Lieferung und Leistung als realisiert.

2

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

ANLAGEVERMÖGEN Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahrs ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Die von der Gesellschaft direkt gehaltenen Anteile stellen sich wie folgt dar:

Sitz und Ort der Geschäftstätigkeit

Anteil am Stammkapital in %

Eigenkapital 31.12.2014 (HGB) in EUR

Jahresergebnis 31.12.2014 (HGB) in EUR

Tochterunternehmen unmittelbar H & V Entertainment GmbH

München

100

-5.637.905,38

-2.198.852,93

Odeon Entertainment GmbH

München

100

-1.282.994,48

-285.319,69

Berlin

100

628.273,60

0,00

Novafilm Fernsehproduktion GmbH

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Novafilm Fernsehproduktion GmbH und der Odeon Film AG.

3

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von 838 Tsd. EUR (Vorjahr: 451 Tsd. EUR) aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 6.311 Tsd. EUR (Vorjahr 7.437 Tsd. EUR) aus Finanzforderungen. Es wurden folgende Rangrücktrittserklärungen von der Odeon Film AG gegenüber ihren Tochtergesellschaften abgegeben: Odeon Entertainment GmbH 1.172 Tsd. EUR und H & V Entertainment GmbH 5.200 Tsd. EUR.

EIGENKAPITAL Grundkapital Das gezeichnete Kapital der Odeon Film AG beträgt 11.842.770 EUR und ist in 11.842.770 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Für eigene Aktien wurden 85.050,00 EUR abgesetzt. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. August 2010 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel an den jeweils drei vorangegangenen Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % übersteigen und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Der Vorstand wurde auch ermächtigt, die Veräußerung der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, um Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen anzubieten. Die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Hauptversammlung entspricht einer verbreiteten Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Die Ermächtigung soll der Gesellschaft vor allem ermöglichen, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, Aktienoptionen zu bedienen und die Eigenkapitalfinanzierung – beispielsweise durch die Vorbereitung der Einziehung von Aktien – zu optimieren. Von der Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 keinen Gebrauch gemacht. Die von der Gesellschaft gehaltenen 85.050 eigenen Aktien wurden sämtlich in der Zeit vom 21. August bis 6. November 2000 auf Basis einer damals bestehenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben. Der Anteil eigener Aktien zum Grundkapital beträgt 0,72 %. Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2012 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.921.385,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand wurde ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmten Fällen auszuschließen. 4

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Die Schaffung von Genehmigtem Kapital entspricht der üblichen Praxis und bezweckt die schnelle und flexible Beschaffung von neuem Eigenkapital. Der Gesellschaft wird hierdurch unter anderem ermöglicht, sich kurzfristig an Unternehmen zu beteiligen, ohne Liquiditätseinbußen zu erleiden. Das Grundkapital betrug zum Stichtag 31. Dezember 2014 11.842.770,00 EUR und war eingeteilt in 11.842.770 Stückaktien. Das Genehmigte Kapital vom 14. Juni 2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) betrug 5.921.385,00 EUR.

Wandelschuldverschreibungen Die Hauptversammlung vom 11. August 2010 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. August 2015 einmalig oder mehrmals verzinsliche und auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 9.900.000,00 EUR zu begeben, die den Inhabern Wandlungsrechte auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 3.300.000 Stück und mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt höchstens 3.300.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen gewähren. Die Laufzeit der Wandlungsrechte darf jeweils dreißig Jahre nicht überschreiten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu. Die Wandelschuldverschreibungen können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Inhaber von Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Gesellschaft kann im Fall der Wandlung nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus Bedingtem Kapital oder bereits bestehende Aktien der Gesellschaft gewähren. Die Wandelanleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Wandlung statt Aktien den Gegenwert in Geld zu zahlen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutz, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum festzusetzen. Zur Sicherung der Wandlungsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen besteht ein Bedingtes Kapital in Höhe von 3.300.000,00 EUR (Bedingtes Kapital 2010). Wandelschuldverschreibungen geben der Gesellschaft neben der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital die Möglichkeit, sich flexibel auf Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt einzustellen, um bei Bedarf und Gelegenheit liquide Mittel für das Unternehmen zu beschaffen. Für den Zeichner einer Wandelschuldverschreibung ergibt sich gegenüber dem Erwerb von Aktien der Vorteil, dass er zu gegebener Zeit entweder die verzinste Rückzahlung des für die Wandelschuldverschreibung aufgewendeten Geldes oder Aktien der Gesellschaft erhält. Ferner wird der Aktienbesitz solcher Aktionäre, die bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht mitzeichnen, nicht von Anfang an verwässert, sondern erst, wenn tatsächlich neue Aktien ausgegeben werden. Zum 31. Dezember 2014 hat der Vorstand von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen keinen Gebrauch gemacht. 5

RÜCKSTELLUNGEN Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2014 Rückstellungen in Höhe von 507 Tsd. EUR (Vorjahr: 725 Tsd. EUR) aus, die mit 507 Tsd. EUR (Vorjahr: 725 Tsd. EUR) auf sonstige Rückstellungen entfallen. In den sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten sowie sämtliche dem Geschäftsjahr zuzuordnenden Aufwendungen berücksichtigt. Unter den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen (14 Tsd. EUR, Vorjahr 246 Tsd. EUR), für Haftungsvorsorge (159 Tsd. EUR, Vorjahr: 159 Tsd. EUR), für die Aufsichtsratsvergütung (63 Tsd. EUR, Vorjahr 63 Tsd. EUR), Urlaub und Überstunden (33 Tsd. EUR, Vorjahr 40 Tsd. EUR), interne Kosten der Jahresabschlusserstellung (40 Tsd. EUR, Vorjahr 40 Tsd. EUR) sowie für die Hauptversammlung (30 Tsd. EUR, Vorjahr 30 Tsd. EUR) erfasst.

VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 13 Tsd. EUR (Vorjahr: 21 Tsd. EUR) aus Lieferungen und Leistungen und mit 1.692 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.580 Tsd. EUR) aus Finanzverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr Art der Verbindlichkeit

Gesamtbetrag

davon mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

davon gesichert

565

565

0

0

0

47

47

0

0

0

1.705

1.705

0

0

0

0

0

0

0

0

119

119

0

0

0

In Tsd. EUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Verbindlichkeiten

Vorjahr Art der Verbindlichkeit

Gesamtbetrag

davon mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

davon gesichert

390

390

0

0

0

84

84

0

0

0

2.601

2.601

0

0

0

0

0

0

0

0

202

202

0

0

0

In Tsd. EUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Verbindlichkeiten

6

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

UMSATZERLÖSE Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen und Märkten

In Tsd. EUR

Eigenproduktion (Film) / Inland

2014

2013

28

3

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.981 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.653 Tsd. EUR) resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus Weiterbelastungen von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen (1.034 Tsd. EUR; Vorjahr: 1.116 Tsd. EUR), einer Zuschreibung auf die Beteiligung an der Odeon Entertainment GmbH in Höhe von 911 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR), Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 4 Tsd. EUR (Vorjahr: 26 Tsd. EUR) sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von 3 Tsd. EUR (Vorjahr: 7 Tsd. EUR). Im Vorjahr waren Wertaufholungen auf Forderungen in Höhe von 1.441 Tsd. EUR enthalten. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beinhalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen, wie im Anlagenspiegel ausgewiesen.

ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGEN Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Anteile an der H & V Entertainment GmbH in Höhe von 3.862 Tsd. EUR.

DARSTELLUNG DER VERWENDUNG DES JAHRESERGEBNISSES

In EUR

2014

2013

-3.015.401,56

-357.540,51

Verlustvortrag aus dem Vorjahr

-11.978.044,62

-11.620.504,11

Bilanzverlust 1)

-14.993.446,18

-11.978.044,62

Jahresfehlbetrag

1)

Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

7

V. SONSTIGE ANGABEN

ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN Vorstand

Name

Bereich

Mischa Hofmann, Produzent

Alleinvorstand

Aufsichtsrat

Name

Beruf

Funktion in der Gesellschaft

Herbert Schroder

selbst. Berater mit Schwerpunkt Medienunternehmen, Neubiberg

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dr. Herbert G. Kloiber

Filmkaufmann, Fuschl am See, Österreich

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Sabine Reimert

Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Berlin Vorstand der Central Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin Tätigkeitsschwerpunkt: - Prüfung mittelständischer Unternehmen - Steuerliche Beratung von Medienunternehmen

Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien

Aufsichtsratsmitglied der Exchange AG, Berlin

BEZÜGE Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2013 316 Tsd. EUR (Vorjahr: 316 Tsd. EUR). Die Ordentliche Hauptversammlung vom 11. August 2010 beschloss den in § 286 Absatz 5 HGB vorgesehenen OptOut, wonach die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 bis einschließlich 2015 unterbleiben können. Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich auf insgesamt 63 Tsd. EUR (Vorjahr: 63 Tsd. EUR). Aufwendungen für Auslagenersatz belaufen sich auf 2 Tsd. EUR (Vorjahr: 2 Tsd. EUR).

MITARBEITER Im Geschäftsjahr 2014 waren im Durchschnitt 18 (Vorjahr: 19) Mitarbeiter in der Odeon Film AG angestellt. 8

HONORARE ABSCHLUSSPRÜFER Bezüglich der Angabe der Honorare des Abschlussprüfers wird auf den Konzernabschluss der Odeon Film AG verwiesen (§ 285 Nr. 17 HGB).

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Geschäftsjahr

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

Gesamt

229

108

0

337

16

12

0

28

8

0

0

8

253

120

0

373

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

Gesamt

229

293

0

522

Verpflichtungen aus Betriebs- und Geschäftsausstattung

16

28

0

44

Verpflichtungen aus Kfz-Verträgen

19

8

0

27

264

329

0

593

In Tsd. EUR Verpflichtungen aus Grundstücken und Gebäuden Verpflichtungen aus Betriebs- und Geschäftsausstattung Verpflichtungen aus Kfz-Verträgen

Gesamt Vorjahr In Tsd. EUR Verpflichtungen aus Grundstücken und Gebäuden

Gesamt

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Die Odeon Film AG hat Sicherheiten im Zusammenhang mit Miet-/Leasingverträgen 67 Tsd. EUR (Vorjahr: 67 Tsd. EUR) und Aval-Bürgschaften für verbundene Unternehmen in Höhe von 2.443 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.384 Tsd. EUR) geleistet. Auf Basis einer kontinuierlichen Risikoeinschätzung der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung aller bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse geht die Odeon Film AG davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Daher Haftungsverhältnissen als gering eingeschätzt.

wird

das

Risiko

einer

Inanspruchnahme

aus

CASH-POOL-VERTRÄGE Die Odeon Film AG hat mit folgenden 100%igen direkten Beteiligungen Cash-Pool-Verträge abgeschlossen: • Novafilm Fernsehproduktion GmbH, Berlin • •

H & V Entertainment GmbH, München Odeon Entertainment GmbH, München

9

den

ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS Die Odeon Film AG ist als Mutterunternehmen nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet. Als börsennotiertes Unternehmen erstellt die Odeon Film AG den Konzernabschluss nach den von der EU-Kommission übernommenen Regelungen der International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) gemäß § 315a HGB. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

ANGABEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Als verbundene Unternehmen gelten die Tochterunternehmen der Gesellschaft.

ANGABEN ZU STIMMRECHTSMITTEILUNGEN

Der Odeon Film AG wurden in 2014 keine Mitteilungen gemäß §§ 21ff. WpHG über das Erreichen, Über- oder Unterschreiten von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der Odeon Film AG gemacht.

ENTSPRECHUNGSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG Für das Jahr 2014 wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat eine Compliance-Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben. Diese ist auf der Website der Odeon Film AG unter www.odeonfilm.de den Aktionären zugänglich gemacht worden.

München, 30. März 2015 Der Vorstand

Mischa Hofmann

10

Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.1. Film-Auswertungsrechte erworben 1.2. Software 1.3. Software (GwG bis 410 EUR)) 1.4. Software (Sammel-GWG) 1.5. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände

III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Wertpapiere des Anlagevermögens

II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.1. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2.2. geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 410 EUR)

I.

42,02 28.592,59

17.038.193,06 17.794.021,26

4.478,07

422.368,72 0,00 0,00 42,02

3.450,90 1.027,17

364.224,38 863,44

15.304.608,03 1.733.585,03 0,00

0,00 0,00

16.000,00 24.072,50

7.860,00 333.459,48

8.419,38 48.861,52

0,00 7.907,57 164,93 0,00

EUR

EUR

20.000,00 300.401,48 0,00 5.198,00

Zugänge

01.01.2014



0,00

0,00

0,00 0,00 0,00

0,00

0,00 0,00

0,00 0,00

0,00

0,00

0,00 0,00 0,00 0,00

Umbuchung

419.205,59

360.897,52 1.027,17

8.419,38 48.861,52

350.935,53

22.860,00

20.000,00 307.910,60 164,93 0,00

EUR

31.12.2014

390.388,65 17.432.225,20

376.151,00 16.662.084,08

0,00 15.304.608,03 376.151,00 1.357.434,03 0,00 42,02

7.641,20

6.777,76 863,44

0,00 0,00

6.596,45

1.000,00

0,00 398,45 0,00 5.198,00

EUR

Abgänge

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

7.034.485,35

6.460.408,15

6.460.408,15 0,00 0,00

319.402,72

268.274,38 863,44

1.403,38 48.861,52

254.674,48

837,00

20.000,00 228.639,48 0,00 5.198,00

EUR

01.01.2014

569,00

3.926.556,57

3.861.732,00

3.861.732,00 0,00 0,00

38.186,07

34.352,90 1.027,17

2.806,00 0,00

26.638,50

13.337,65

0,00

0,00 0,00 0,00

7.600,20

6.736,76 863,44

0,00 0,00

5.737,45

141,00

0,00 398,45 0,00 5.198,00

EUR

Abgänge

0,00

0,00 0,00

0,00 0,00

0,00

0,00

0,00 0,00 0,00 0,00

9.411.151,15

9.411.151,15 0,00 0,00

349.988,59

295.890,52 1.027,17

4.209,38 48.861,52

275.575,53

1.265,00

20.000,00 254.145,60 164,93 0,00

EUR

31.12.2014

-910.989,00 10.036.715,27

-910.989,00

-910.989,00 0,00 0,00

EUR

Zusschreibung

Abschreibungen

0,00 25.904,57 164,93 0,00

EUR

Zugänge

für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis 31.12.2014

Entwicklung des Anlagevermögens

Odeon Film AG, München

8.844.199,88 1.733.585,03 0,00

102.966,00

95.950,00 0,00

7.016,00 0,00

78.785,00

7.023,00

0,00 71.762,00 0,00 0,00

EUR

1

7.395.509,93 10.759.535,91

7.250.932,93 10.577.784,91

5.893.456,88 1.357.434,03 42,02

69.217,00

65.007,00 0,00

4.210,00 0,00

75.360,00

21.595,00

0,00 53.765,00 0,00 0,00

EUR

31.12.2013

Restbuchwerte 31.12.2014

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss ---- bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ---- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Odeon Film AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

München, den 16. April 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kaltenegger Wirtschaftsprüferin

Specht Wirtschaftsprüfer

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

„Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.“

München, 30. März 2015 Der Vorstand

Mischa Hofmann

Corporate-Governance-Bericht 2014 Corporate Governance hat bei der Odeon Film AG einen hohen Stellenwert: Sie steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Die Odeon Film AG entsprach in 2014 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 mit Ausnahme der Empfehlungen aus den Ziffern 2.3.1, 4.2.1, 4.2.3, 4.3.5, 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 und 7.1.2. In 2015 wird ebenfalls den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 24. Juni 2014 mit Ausnahme der Empfehlungen aus den Ziffern 2.3.1, 4.2.1, 4.2.3, 4.3.5, 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 und 7.1.2 entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat der Odeon Film AG haben die am Ende dieses Berichts aufgeführte Entsprechenserklärung zum Kodex verabschiedet. Sie ist auf der Internetseite unter www.odeonfilm.de veröffentlicht. 1. AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG Die Odeon Film AG berichtet ihren Aktionären zwei Mal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden Zwischenmitteilungen gemäß § 37 x WpHG veröffentlicht. Die jährliche Ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahrs statt, in 2014 fand sie am 8. Juli statt. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Aktionäre können Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Information über die Hauptversammlung und ermöglicht ihnen, durch Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht auch in Abwesenheit auszuüben. 2. FÜHRUNGS- UND KONTROLLSTRUKTUR Gemäß dem deutschen Aktienrecht hat die Odeon Film AG eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, welche Vorstand und Aufsichtsrat umfasst. Im dualen Führungssystem sind Geschäftsleitung (Vorstand) und Geschäftskontrolle (Aufsichtsrat) streng getrennt. Eine gleichzeitige Tätigkeit in Aufsichtsrat und Vorstand ist rechtlich nicht zulässig. Aufgaben und Verantwortlichkeiten dieser beiden Organe sind gesetzlich jeweils klar festgelegt. 2.1 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Odeon Film AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 am Ende, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Nach § 7 Abs. 3 der Satzung hat die GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG das Recht, ein Mitglied ihrer Wahl in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Außerdem stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest bzw. billigt den Konzernabschluss und bestellt die Mitglieder des Vorstands. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats festgelegt. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden. Außerdem müssen Beratungs-, Dienstleistungs- und bestimmte andere Verträge zwischen der Odeon Film AG und ihren Tochtergesellschaften einerseits und einzelner Aufsichtsratsmitglieder andererseits durch den Aufsichtsrat gebilligt werden. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Aktiengesetz gebildet: Ein Ausschuss ist nur beschlussfähig, wenn er aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Mit Beschluss der Hauptversammlung der Odeon Film AG vom 11. Juni 2009 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder verkürzt. In einem dreigliedrigen Aufsichtsrat bestünde damit stets Personenidentität mit jedem zu bildenden Ausschuss. Insoweit bleibt der Gesamtaufsichtsrat zuständig für sämtliche Aufgaben und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats.

2.2 Vorstand Im gesamten Berichtsjahr 2014 hatte die Odeon Film AG einen Alleinvorstand, Herrn Mischa Hofmann. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Er ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zuständig. Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Compliance sowie über unternehmerische Risiken. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Odeon Film AG sowie des Halbjahresfinanzberichts und des Konzernabschlusses. Er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie für ein angemessenes Risikomanagement im Unternehmen. 3. VERGÜTUNGSBERICHT Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzernlageberichts und unterliegt somit der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vergütungsbericht richtet sich im Wesentlichen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes. Er fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der Odeon Film AG Anwendung finden, und erläutert Höhe sowie Struktur des Vorstandseinkommens. Außerdem werden Grundsätze, Höhe und Struktur der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht beinhaltet außerdem Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts auch Bestandteil des Konzernanhangs nach § 314 HGB bzw. des Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind. 3.1 Vergütung des Vorstands Die Entscheidungen über das Vergütungssystems des Vorstands sowie die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegt im Verantwortungsbereich des Aufsichtsrates. Hierbei werden die Größe und die Tätigkeit des Unternehmens, seine wirtschaftliche und finanzielle Lage, die Aufgabe des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütungen im branchenspezifischen Vergleichsumfeld berücksichtigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiches Arbeiten gibt. Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert; sie setzt sich im Geschäftsjahr 2014 aus einer erfolgsunabhängigen (fixen) Vergütung und einem erfolgsabhängigen (variablen) Bestandteil zusammen: Die fixe Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Der variable Bestandteil ist eine Erfolgsbeteiligung, die sich am EBIT des Konzerns nach IFRS orientiert. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2014 316 Tsd. EUR (Vorjahr: 316 Tsd. EUR). Die Ordentliche Hauptversammlung vom 11. August 2010 beschloss den in § 286 Absatz 5 Handelsgesetzbuch vorgesehenen Opt-Out, wonach die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 Handelsgesetzbuch verlangten Angaben in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 bis einschließlich 2015 unterbleiben können. 3.2 Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung festgelegt worden. Sie ist in der Satzung geregelt. Die Vergütung des Aufsichtsrats gliedert sich in einen fixen und einen variablen Anteil. Die fixe Vergütung beträgt 10.000,00 EUR für ein gesamtes Geschäftsjahr. Der variable Anteil besteht aus einer erfolgsorientierten Vergütung in Höhe von 2/1.500 des im gebilligten Konzernabschluss für dieses Geschäftsjahr ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den 2-fachen, sein Stellvertreter den 1,5-fachen Betrag der festen und der erfolgsorientierten Vergütungskomponente. Ferner wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR je Sitzung bezahlt. Sämtliche Vergütungsbestandteile für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sind zahlbar nach Ablauf der Ordentlichen Hauptversammlung, in der der gebilligte Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt wird.

Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf insgesamt 63 Tsd. EUR (Vorjahr: 63 Tsd. EUR). Aufwendungen für Auslagenersatz belaufen sich auf 2 Tsd. EUR (Vorjahr 2 Tsd. EUR). 4. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG Der Konzernabschluss und die Zwischenabschlüsse werden nach den IFRS aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Der Konzernabschluss wurde in 2014 fristgerecht 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Beim Konzernabschluss konnte die Frist von 90 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums und beim Habjahresfinanzbericht die Frist von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht eingehalten werden, da das Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Situation nach Restrukturierungsmaßnahmen personell weniger Ressourcen zur Verfügung hat und es so zu Verzögerungen in den Abläufen kommt. Dabei wird natürlich weiterhin darauf geachtet, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Mit dem Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird und dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. 5. TRANSPARENZ Alle Teilnehmer am Kapitalmarkt werden von der Odeon Film AG einheitlich, umfassend, zeitnah und zeitgleich informiert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse des Odeon FilmKonzerns erfolgt durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenmitteilungen. Darüber hinaus erfolgen Informationen durch Ad-hoc-Mitteilungen, soweit dies rechtlich erforderlich ist, sowie über die Internetseiten der Gesellschaft. Meldepflichtige Änderungen der Zusammensetzung der Aktionärsstruktur gem. § 26 WpHG sowie Erwerb und Veräußerung von Aktien der Personen, die bei der Odeon Film AG Führungsaufgaben wahrnehmen (Directors’ Dealing), gem. § 15 a WpHG, werden ebenfalls vom Vorstand veröffentlicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder durch sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu InsiderInformationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie durch bestimmte mit ihnen in einer engen Beziehung stehende Personen keine meldepflichtigen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte getätigt. Vorstandsmitglieder sind zum 31. Dezember 2014 wie folgt im Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten: Mischa Hofmann

661.765

Aufsichtsratsmitglieder sind zum 31. Dezember 2014 wie folgt im Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten: Dr. Herbert G. Kloiber über: Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft

4.968.493

Der Odeon Film AG wurden in 2014 keine Mitteilungen gemäß §§ 21 ff. WpHG über das Erreichen, Überoder Unterschreiten von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der Odeon Film AG gemacht. 6. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Vorstand und Aufsichtsrat haben die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG verabschiedet: Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 24. Juni 2014 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde und in Zukunft wird:

2.3.1 […] Das gleiche gilt, wenn eine Briefwahl angeboten wird, für die Formulare, die dafür zu verwenden sind. Begründung: Die Odeon Film AG sieht von der Möglichkeit der Briefwahl ab. Die Odeon Film AG bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären bereits seit Jahren die Möglichkeit der Stimmabgabe vor dem Tag der Hauptversammlung mittels eines von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreters. Durch die Möglichkeit einer Briefwahl ergeben sich aus Sicht der Odeon Film AG derzeit keine zusätzlichen Erleichterungen bei der Wahrnehmung der Aktionärsrechte. 4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen […] Begründung Die Odeon Film AG hat sich bewusst für einen Alleinvorstand entschieden. Die Größe des Odeon Konzerns und die Konzernsteuerung erfordert aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht zwingend eine Besetzung des Vorstands mit mehreren Personen. 4.2.3 […] Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. […] Begründung: Der Anstellungsvertrag des amtierenden Vorstands sieht in Bezug auf Vergütungsteile Höchstgrenzen vor. Die Gesamtvergütung inkl. des variablen Teils ist angemessen und entspricht im Gesamtvolumen dem Corporate Governance Kodex. 4.2.5 […]Ferner sollen im Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: • die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, • der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, • bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden. Begründung: Die Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des sog. „Opt-Out“-Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. August 2010. Danach unterbleibt in Übereinstimmung mit §§ 286 Abs. 5 Satz 1, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB die Angabe der individualisierten Vorstandsvergütung in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2011 bis einschließlich 2015 aufzustellen sind. Solange ein entsprechender „Opt-Out“-Beschluss der Hauptversammlung vorliegt, wird die Gesellschaft in den Vergütungsbericht die gem. Ziff. 4.2.5 Sätze 5 und 6 DCGK empfohlenen Darstellungen nicht aufnehmen. 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie – falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist – der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. […]

5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Begründung: Ein Ausschuss ist nur beschlussfähig, wenn er aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Mit Beschluss der Hauptversammlung der Odeon Film AG vom 11.06.2009 wurde der Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder reduziert. In einem dreigliedrigen Aufsichtsrat bestünde damit stets Personenidentität mit jedem zu bildenden Ausschuss. Insoweit bleibt der Gesamtaufsichtsrat zuständig für sämtliche Aufgaben und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats. 7.1.2 [...] Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Begründung: Beim Konzernabschluss und beim Zwischenbericht wird voraussichtlich die Frist von 90 Tage nach Geschäftsjahresende bzw. 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht eingehalten werden, da das Unternehmen zur Erhaltung einer schlanken Kostenstruktur personell geringe Ressourcen zur Verfügung hat und es so zu Verzögerungen in den Abläufen kommt. Dabei wird natürlich weiterhin darauf geachtet, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Ziele bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß Ziffer 5.4.1 […] Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nr. 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. […] Der Aufsichtsrat hat hierzu die Ziele bzgl. seiner Zusammensetzung wie folgt beschlossen: Kompetenz An erster Stelle der Voraussetzungen für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat stehen fachliche Qualifikation und persönliche Kompetenz. Der Aufsichtsrat wird diese Voraussetzungen, die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten unabdingbar sind, bei Vorschlägen für die Wahl bzw. Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern stets in den Vordergrund stellen. Potentielle Interessenkonflikte Potentielle Interessenkonflikte werden bereits bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vermieden. Dem Aufsichtsrat sollen keine Personen angehören, die voraussichtlich einen nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt haben können. Jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet sich zudem, die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in Bezug auf Interessenkonflikte für die Dauer seiner Amtszeit zu befolgen. Regelaltersgrenze Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wird nicht festgelegt, da das Alter kein Kriterium für Qualifikation und Kompetenz ist. Außerdem soll auf langjährige Erfahrung von Aufsichtsratsmitgliedern nicht verzichtet werden. Vielfalt Insgesamt verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, durch die Vielfalt seiner Mitglieder seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal gerecht zu werden. Vorzusehen ist insbesondere auch eine angemessene Beteiligung von Frauen. Die Vielfalt spiegelt sich durch den unterschiedlichen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie unterschiedlichen Erfahrungshorizont wider. Dabei sind bei gleicher Qualifikation, Geeignetheit und Verfügbarkeit Frauen angemessen zu berücksichtigen. Es wird angestrebt, dass künftig mindestens eine Frau Mitglied des Aufsichtsrats ist.

Bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge bzw. der Vorschläge für Entsendungen soll im Einzelfall gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrung und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Aufsichtsratsarbeit zugutekommen. Zudem wird der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung dabei unterstützen, die Vielfalt im Unternehmen zu stärken. Die Erreichung der vorgenannten Ziele soll unter Beachtung des jeweils geltenden Rechts im Rahmen von Nach- und Neuwahlen, Entsendungen sowie bei ggf. erforderlichen gerichtlichen Ersatzbestellungen zunächst bis 31. Dezember 2015 weiterverfolgt werden. Alle Aufsichtsratsmitglieder werden entsprechend auf die jeweils Wahlberechtigten bzw. Entsendungsberechtigten einwirken. So wird auch der Aufsichtsrat der Hauptversammlung unter Berücksichtigung der vorgehend angeführten Kriterien und entsprechend seiner aktienrechtlichen Pflichten die nach seiner Einschätzung jeweils am besten geeigneten Kandidaten vorschlagen. Über den Stand der Umsetzung der Ziele wird der Aufsichtsrat jährlich im Geschäftsbericht informieren. Die oben genannten Ziele sind bei der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats bereits realisiert: Die vorgeschlagene und schließlich gewählte Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgte unter Berücksichtigung von fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie einer angemessenen Beteiligung von Frauen und der Vertretung der Interessen des Hauptaktionärs. So ist Sabine Reimert Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin mit umfangreicher Erfahrung im Medienbereich, Herbert Schroder und Dr. Herbert G. Kloiber sind seit vielen Jahren operativ im Film- und Fernsehgeschäft tätig. Sabine Reimert ist ferner von der Hauptaktionärin, GFP Vermögensverwaltung GmbH & Co. Beteiligungs KG entsandt worden.

München, 30. März 2015

Mischa Hofmann Vorstand