Instand haltungen an kleinen Gewässern - Landversand Salzburg

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie,. Fachabteilung 4/3 Wasserwirtschaft, Referat 4/31 Schutzwasserwirtschaft.
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Instandhaltungen an kleinen Gewässern

Aufweitung bringt naturnahe Lebensräume

Impressum Verleger: Land Salzburg, vertreten durch das Referat 4/31: Schutzwasserwirtschaft  Herausgeber: DI Robert Loizl MAS, MTD  Text: DI Michael Pichler, Ing. Günther Huber  Fotos: Fachabteilung 4/3: Wasserwirtschaft  Gestaltung und Grafik: Grafik Land Salzburg  Druck: Hausdruckerei Land Salzburg  Alle: Postfach 527, A-5010 Salzburg  Stand: November 2012

Inhaltsverzeichnis Vorwörter Landesrat Sepp Eisl ........................................................................................................... 4 DI Robert Loizl, Referatsleiter........................................................................................... 5

Aufgabenspektrum und Zweck der Förderung in den Wasserbaubezirken „Außergebirg“ und „Innergebirg“

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Richtlinie für Instandhaltungsarbeiten an kleinen Gewässern ................................................................................................ 8 Allgemeines ........................................................................................................................ 8 Zielsetzungen

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Pflege von Uferböschungen ............................................................................................. 9 Ufergehölz ....................................................................................................................... 10 Instandsetzungen von Uferschutzbauten und Räumungen des Abflussquerschnittes .................................................................. 12 Bestehende Rohrkanäle ................................................................................................ 13 Förderung durch das Land Salzburg ............................................................................. 14 Verfahrensablauf ............................................................................................................. 14

Zuständigkeiten/Kontakt

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ie Salzburger Landschaft ist nicht nur von großen Seen und Flüssen geprägt, sondern auch von vielen kleinen Bächen und Gerinnen. Diese kleinen Gewässer sind nicht nur Lebensraum für unzählige Pflanzen und Tiere sondern auch beliebte Naherholungsräume für die Menschen. Gerade bei diesen kleineren Bächen ist eine regelmäßige Pflege und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten wichtig, um beispielsweise bei einem Hochwasser ein ungehindertes Abfließen zu gewährleisten. Im Ernstfall ist es wichtig, dass die Ufer- bzw. Abflussbereiche frei sind von Abflusshindernissen wie zB Ästen, Bäumen udgl.

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Mit der Richtlinie für die Instandhaltungsarbeiten an kleinen Gewässern haben die Genossenschaften einheitliche Vorgaben, welche Maßnahmen durch das Land gefördert werden. Wir wollen die engagierten Genossenschaften und Funktionäre bei dieser wichtigen Arbeit auch finanziell unterstützen. Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit bei den vielen Wassergenossenschaften für Ihre wertvolle Tätigkeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger, sowie die gute Zusammenarbeit mit dem Land Salzburg.

Sepp Eisl Wasser-Landesrat

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ie Hochblüte des landwirtschaftlichen Wasserbaues in Salzburg in Folge der Ernährungsmangelsituation nach 1945 ist aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft bereits länger Vergangenheit. Viel Zeit, Aufwand und Geld wurde in die Errichtung und Erhaltung klein- und großräumiger landwirtschaftlicher Entwässerungsanlagen samt Vorflutergestaltung investiert. Mittlerweile sind diese Grabensysteme und teilweise Verrohrungen wesentlicher Bestandteil einer „funktionsfähigen Kulturlandschaft“, mancherorts dienen sie auch zur geordneten Siedlungsentwässerung und können möglichen Hochwassergefährdungen vorbeugen. Diese wichtigen Anlagen bzw. kleinen Gewässer gilt es bei gleichzeitiger Verbesserung der ökologischen Verhältnisse zu erhalten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Referates Schutzwasserwirtschaft stellen gerne Ihr Wissen und Ihre praktische Erfahrung in Zusammenarbeit mit den aktiven Wassergenossenschaften oder Agrargemeinschaften im Bundesland Salzburg zur Verfügung. Die vorliegende Richtlinie bildet die „Leitplanke“ zur Fortführung der bisherigen erfolgreichen Kooperation.

DI Robert Loizl, MAS MTD Leiter des Referates 4/31 – Schutzwasserwirtschaft

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Aufgabenspektrum und Zweck der Förderung in den Gebieten „Innergebirg“ und „Außergebirg“ Der Wasserbaubezirk I –„Außergebirg“ umfasst das Gebiet des Tennengaus und des Flachgaus sowie der Stadt Salzburg. Hauptaufgabe der Wassergenossenschaften im ländlichen Raum („Kulturbaugenossenschaften“) ist die Instandhaltung ihrer wasserbaulichen Anlagen unter dem Gesichtspunkt einer möglichst ökologisch verträglichen Erhaltung der Kulturlandschaft. Im heutigen Zeitalter steht nicht mehr hauptsächlich die Errichtung von Entwässerungsanlagen zur Gewinnung

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Abwechslungsreiche Gewässer- und Uferstrukturen sind auch im verbauten Gebiet möglich

von Agrarflächen im Vordergrund. Die Wirksamkeit der bestehenden Anlagen muss aber nachhaltig sichergestellt werden. Die kleinen Gewässer dienen auch ganz wesentlich der Sicherung von Siedlungsräumen vor Hochwassergefahr. Ziel und Zweck der Förderungen von Instandhaltungsarbeiten ist daher vorrangig der Erhalt der Funktion der Vorflut bei gleichzeitiger Erhaltung oder Gewinnung von naturnahen Lebensräumen entlang der Gewässer.

Der Wasserbaubezirk II – „Innergebirg“ umfasst das Gebiet südlich der Salzachöfen, den Pongau, Pinzgau und Lungau.

derer Berücksichtigung der alpinen Naturgegebenheiten sowie der Rückstaueffekte von Hauptgewässern in die flachen Mündungsbereiche der Zubringer.

In diesem Gebiet erfüllen die kleinen Gewässer, die oftmals künstlich angelegt wurden, wichtige Funktionen bei der Entwässerung der Talböden, dem Schutz des im Gebirge oftmals eng begrenzten Siedlungsraumes sowie der Erhaltung der Kulturlandschaft.

Insbesondere der Mangel an Beschattung bewirkt ein Aufkommen von Wasserpflanzen und damit vermehrte Anlandungen in der Bachsohle samt anschließendem Instandhaltungsaufwand. Durch ein zielgerichtetes Anlegen eines zumindest einseitigen Uferbewuchses kann hier oftmals Abhilfe geschaffen werden, ohne die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zu beeinträchtigen.

Ziel und Zweck der Förderung von Instandhaltungsarbeiten ist die Erhaltung der Funktion der Vorflut unter beson-

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Einseitige Beschattung

Richtlinie für Instandhaltungsarbeiten an kleinen Gewässern Allgemeines Mit der Richtlinie für die Instandhaltungsarbeiten an kleinen Gewässern im Land Salzburg werden förderungsfähige Maßnahmen an diesen Gewässern definiert. Die Richtlinie ist im Wirkungsbereich von wasserrechtlich bewilligten Wassergenossenschaften und agrarbehördlichen Agrargemeinschaften im Land Salzburg anzuwenden.

Zielsetzungen 8

Die ggst. Richtlinie verfolgt folgende wasserwirtschaftliche und ökologische Ziele: 



 

Erhalt der bestehenden Entwässerungssysteme (Drainagen, Kanäle, Gräben, Bäche) zur Sicherstellung von geordneten Abflussverhältnissen, Erhaltung und Schutz der kleinen Gewässer und deren unmittelbaren Umfelds als landschaftsgestaltendes Element und als natürlicher Lebensraum, Erhalt und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, Umsetzung von möglichst nachhaltig wirksamen Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen. Dem Ufergehölz kommt besondere Bedeutung zu: Beschattung verhindert Aufwuchs in der Gewässersohle Gehölzstreifen bieten Deckung und bilden eine gute Vernetzung zwischen verschiedenen Lebensräumen

Pflege von Uferböschungen Das Ziel dieser Maßnahme ist die Freihaltung des notwendigen Abflussquerschnittes der Gewässer vor stark den Abfluss behinderndem Aufwuchs im nicht bestockten Profilbereich. Bedingung für die Förderung von durchzuführenden Mäharbeiten ist jedoch, dass diese Mäharbeiten nur einmal im Jahr nicht vor September erfolgen. Dies deshalb, damit sich an den Gewässerböschungen möglichst artenreiche streuwiesenähnliche Vegetationsformen entwickeln und etablieren können. Werden die Böschungen der Gewässer gleichzeitig und gleich oft mit den angrenzenden Wiesenflächen gemäht, so besteht kein Anspruch auf Förderung der Mäharbeiten, außer es ist aus hydraulischen Gründen unbedingt notwendig, mehrmals im Jahr zu mähen. Böschungspflege erst im Herbst förderfähig

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Nicht förderfähige Böschungspflege

Gewässerabschnitte die mehrmals im Jahr gemäht werden und auch ein Anspruch auf Förderung bestehen soll, können nur von Mitarbeitern des Referates Schutzwasserwirtschaft im Zuge von Begehungen und einer eingehenden Prüfung der vorliegenden zwingenden Gründe festgelegt werden. Die kurzzeitige Beeinflussung von landwirtschaftlichen Nutzflächen bei hohen Wasserführungen alleine ist noch kein ausreichender Grund für eine mehrmalige Mahd der Gewässerböschungen.

Ufergehölz Ein Baum- und Strauchbestand hat nachweisbare Vorteile für das Gewässer:  



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Verminderter Aufwuchs von Wasserpflanzen durch Beschattung, Erhöhung des ökologischen Wertes des Gewässers (keine übermäßig starke Erwärmung durch Sonneneinstrahlung), Weniger Anlandungen und Verminderung des Aufwandes für Räumungen.

Die Pflegemaßnahmen in den Gehölzflächen sollen im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar erfolgen.

Beschattung durch Ufergehölz hemmt Graswuchs in der Gewässersohle

Eine naturnahe Pflege des Ufergehölzes hat folgenden Anforderungen zu entsprechen: 

Freischneiden des Abflussquerschnittes im notwendigen Ausmaß, sodass eine ausreichende Beschattung des Gewässers noch erhalten bleibt.

 

Erforderlicher Rückschnitt sowie auf Stock setzen einzelner Gehölze. Kleinflächiges auf Stock setzen.

Beschattung durch Gehölzpflanzung verhindert Aufwuchs in der Sohle

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Ausreichende Beschattung verhindert Aufwuchs in der Sohle und vermindert Räumungsaufwand

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Instandsetzungen von Uferschutzbauten und Räumungen des Abflussquerschnittes Zum Erhalt der Vorflut sind gegebenenfalls Instandsetzungen des Uferschutzes und Räumungen des Abflussquerschnittes erforderlich. Unter Räumung ist insbesondere das Entfernen von Ablagerungen in der Gerinnesohle und/oder Böschungen, sowie die Räumung von allenfalls vorhandenen Schotterfängen zu verstehen. Zu den Verpflichtungen der Gewässererhaltung gehört auch die zeitgerechte Reparatur und Sanierung von Uferschutzbauten. Die Arbeiten sind in Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fischereiberechtigten und dem Referat Schutzwasserwirtschaft durchzuführen.

Erhöhter Aufwand für Räumungsarbeiten bei mangelnder Beschattung

Bestehende Rohrkanäle Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist es Ziel, verrohrte Vorfluter wieder zu öffnen und den direkten Wasseraustausch mit positiver ökologischer Wirkung im Naturgefüge zu

ermöglichen und dadurch eine bessere Vernetzung des Lebensraumes durch Linearbiotope zu erreichen. Die Instandsetzung verrohrter Vorfluter wird daher in der Regel nicht gefördert.

Geförderte Restrukturierung eines Rohrkanales mit Beschattungsmaßnahme und wechselndem Abflussprofil

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Förderung durch das Land Salzburg Förderfähige Maßnahmen 

Pflege von Böschungsflächen  Mähen von Böschungsflächen bei einmaliger Mahd frühestens im September: 1/3 der anfallenden Kosten. 







Der positive Effekt von bepflanzten Gewässerböschungen ist ausreichend erprobt und die öffentliche Hand stellt für die Neuanlage von derartigen Bepflanzungen Förderungen im Zuge von Kleinmaßnahmen (KLM) im Ausmaß von 2/3 der Herstellungskosten zur Verfügung. 14

Hauptsammler von Drainageanlagen ab DN 200: notwendige Instandhaltung 1/5 der Baukosten.

Besteht die Absicht, derartige Rohrkanäle wieder als offene Gewässerstrecke zu betreiben, so können 2/3 der Herstellungskosten mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Mehrmaliges Mähen wird nur in Ausnahmefällen gefördert.

Gehölzpflege  Rückschnitt, kleinflächiges auf Stock setzen, Freischneiden des Abflussquerschnittes: 1/3 der anfallenden Kosten abzüglich des Holzertrages.

Rohrkanäle  In der Regel keine Förderung.



Geringfügige Instandsetzung von Uferschutzbauten und Räumungen des Abflussquerschnittes  1/3 der anfallenden Kosten, Gesamtkosten max. € 3.000,–. Für derartige Maßnahmen die den Schwellenwert von € 3.000,– übersteigen, ist eine Kleinmaßnahme (KLM) zu beantragen. Wird die beantragte KLM bewilligt, so können diese Arbeiten mit 2/3 der Gesamtkosten gefördert werden.

Verfahrensablauf Die zur Förderung beabsichtigten Instandhaltungsarbeiten müssen bis zum 15. Jänner des laufenden Jahres von den Wassergenossenschaften selbständig beim Referat 4/31 – Schutzwasserwirtschaft gemeldet werden, damit die vorhandenen Budgetmittel bestmöglich eingesetzt und disponiert werden können. Für die Anmeldung der erforderlichen Instandhaltungen sind entsprechende Formblätter und die aktuelle Richtlinie im Internet unter: www.salzburg.gv.at/wasser/gewaesserinstandhaltung aufgelegt bzw. beim Referat Schutzwasserwirtschaft erhältlich.

Unterbleibt die vorherige Anmeldung des zu erwartenden Bedarfes, so ist die Förderung im selben Jahr nicht gesichert. Ebenso müssen unvorhersehbare Ereignisse und der damit anfallende Aufwand in der Instandhaltung unverzüglich nach Eintritt und vor Beginn der Instandsetzung an das Referat 4/31 – Schutzwasserwirtschaft gemeldet werden, um in der laufenden Förderung berücksichtigt werden zu können. Für die Abrechnung der durchgeführten Maßnahmen ist eine genaue Dokumentation mit entsprechenden Ausführungsberichten, detailliertem Nachweis des Aufwandes und Angabe der Gewässerabschnitte unerlässlich, um eine wirtschaftliche Wahrnehmung der Instandhaltungspflicht sicherstellen zu können.

Zuständigkeiten/Kontakt Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie, Fachabteilung 4/3 Wasserwirtschaft, Referat 4/31 Schutzwasserwirtschaft Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg Die jeweils aktuellen Zuständigen für Ihr Anliegen finden Sie im Internet auf: www.salzburg.gv.at/mitarbeiter_schutzwasser.htm oder erfahren Sie im Sekretariat des Referates Schutzwasserwirtschaft, Tel.: 0662 8042-4489, E-Mail: [email protected]

Referat 4/31 Schutzwasserwirtschaft DI Robert Loizl, MAS MTD Tel. Sekretariat: 0662/8042-4489

Wasserbaubezirk 1 Außergebirg Hofrat DI Josef Eggertsberger

Sachbearbeiter Flachgau, Tennengau Ing. Günther Huber Tel. 0662/8042-4567

Sachbearbeiter Stadt Salzburg Rudolf Pfeil Tel. 0662/8042-4485

Wasserbaubezirk 2 Innergebirg DI Mag. Dr. Martin Zopp

Sachbearbeiter Pinzgau Rudolf Pfeil Tel. 0662/8042-4485

Flussmeister Pinzgau Manfred Stary Tel. 0664/8565588 Flussmeister Flachgau, Tennengau Blasius Linhuber Tel. 0664/1249351

Sachbearbeiterin Lungau/Pongau Viktoria de Mas Tel. 0662/8042-4370 Flussmeister Lungau/Pongau Johann Weiß Tel. 0664/1059472

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