Inhaltsprotokoll - Abgeordnetenhaus von Berlin

15.06.2016 - Der Weg in den Terrorismus sei ein Prozess der Radikalisierung, der individuell und nicht einheitlich in .... Terroristische Gefahren gingen nicht nur von Dschihadisten aus, wie die Festnahme eines jungen Franzosen an .... verloren und gäben ihre Tarnung als Vereinigung besorgter Bürger zunehmend auf.
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17. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst

Inhaltsprotokoll

Öffentliche Sitzung

Ausschuss für Verfassungsschutz

46. Sitzung 15. Juni 2016 Beginn: Schluss: Vorsitz:

11.40 Uhr 14.01 Uhr Benedikt Lux (GRÜNE), zeitweise Burgunde Grosse (SPD)

Punkt 2 der Tagesordnung (vorgezogen) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Aktueller Stand zum Deradikalisierungskonzept in Berlin (auf Antrag aller Fraktionen)

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Hierzu: Anhörung Hakan Taş (LINKE) erinnert an die in der Anhörung am 18. Mai von den Angehörten geäußerte Kritik am Deradikalisierungskonzept. Es mangele an klaren Datenschutzregelungen. Es bestehe ein Vertrauensproblem, wenn Klienten nicht wüssten, ob Projekte mit Sicherheitsorganen zusammenarbeiten und Gesprächsinhalte weitergegeben würden. Problematisiert worden sei auch, dass nicht definiert sei, wer ein Aussteiger sei und ab wann er als Aussteiger gelte. Wie effektiv Deradikalisierungsprogramme tatsächlich seien, sei unklar. Was halte der Senat von der vorgeschlagenen anonymisierten Protokollierung von Aussteigerprozessen? – Projekte wie Ufuq und Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus e. V. – KIgA – hätten berichtet, dass die Nachfrage größer sei als ihr Platzangebot. Warum werde die Beratungsstelle HYAT nicht gefördert? Tom Schreiber (SPD) regt an, dem künftigen Verfassungsschutzausschuss zu empfehlen, im ersten Quartal des Jahres 2017 erneut eine Anhörung über die Erfahrungen des ersten Umsetzungsjahres durchzuführen. Auch die jetzt noch offenen Fragen könnten im neuen Licht betrachtet werden, z. B. wie Sozialarbeiter mit möglicherweise strafrechtlich relevanten Informationen umgehen sollten. Derartige Fragen seien auch auf Bundesebene zu klären. Unterstützten alle Fraktionen diese Anregung? Redaktion: Barbara Oehler, Tel. 2325-1467 bzw. quer 99407-1467

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Hakan Taş (LINKE) bemerkt, bevor über künftige Anhörungen nachgedacht werde, sollten die offen gebliebenen Fragen jetzt beantwortet bzw. die Empfehlungen der Angehörten besprochen werden. Stephan Lenz (CDU) unterstützt den Vorschlag des Abgeordneten Schreiber (SPD), dass ein künftiger Ausschuss nach Ablauf einer bestimmten Zeit die Umsetzung des Deradikalisierungskonzepts evaluieren möge. So könne festgestellt werden, ob Nachbesserungen nötig seien, ob weitere Träger verpflichtet werden könnten. Dies schließe die Beantwortung von Fragen jetzt nicht aus, doch bleibe dem Ausschuss in der dieser Wahlperiode nur noch wenig Zeit. Pavel Mayer (PIRATEN) fragt, welche Konsequenzen der Senat aus der Tatsache ziehe, dass die Projekte unterfinanziert seien und das Betreuungs- und Beratungsangebot nicht der Nachfrage entspreche. Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) erwidert, gegen eine signifikante Unterfinanzierung der Projekte – wofür manches spreche – müsse der Haushaltsgesetzgeber Vorkehrungen in den nächsten Haushaltsberatungen treffen. Für den aktuellen Haushalt stünden die Mittelzuweisungen fest. Der Abgeordnete Taş vermische das Landesprogramm mit dem Projekt „Kompass“, da nur dort datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle spielten. Das Deradikalisierungsnetzwerk mit der Beratungsstelle „Kompass“ erhalte 150 000 Euro. „Kompass“ sei zum 1. April 2015 eingerichtet worden. Das Projekt werde evaluiert. Aufgabe der Beratungsstelle sei die Ansprache von gefährdeten radikalisierten jungen Menschen und die Einleitung und Begleitung von Ausstiegsprozessen. Das Angebot richte sich auch an das Umfeld der Jugendlichen. Bei „Kompass“ gebe es Sicherheitsanleitungen. Der damalige Datenschutzbeauftragte habe diesbezüglich Ende 2015 eine an die Polizei und den Verfassungsschutz gerichtete Anfrage gestellt, die zufriedenstellend beantwortet worden sei. Insofern bestünden keine datenschutzrechtlichen Lücken in diesem Teil des Deradikalisierungsprogramms. Ute Vialet (SenInnSport, Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“) ergänzt, es sei ein Sicherheitsleitfaden Berlin entwickelt worden, der im Deradikalisierungsnetzwerk angewandt werde und auch für die Beratungsstelle „Kompass“ gelte. Dort sei konkret beschrieben und geregelt, wann es sich um einen sicherheitsrelevanten Fall handele: Anzeichen extremistischsalafistischer Radikalisierung auf ideologischer Ebene, Merkmale auf der Verhaltensebene, Indikatoren und bestimmte Verdachtsmomente auf mögliche Vorbereitungen von Straftaten oder Ausreisen. Geregelt sei dann auch das weitere Vorgehen, wenn ein Fall sicherheitsrelevant sei. Die Geschäftsstelle sei offen für Anmerkungen zur Verbesserung. HYAT, die Angehörige berieten, die Anzeichen von Radikalisierung eines Familienmitglieds feststellten, sei ein wichtiges Projekt, das auch aus Bundesmitteln finanziert werde. Es sei vorgeschlagen worden, eine zusätzliche Stelle für die Elternberatung bei HYAT zu finanzieren. Die Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“ habe dies im Januar 2016 beschlossen und ca. 60 000 Euro vorgehalten. Bisher sei jedoch kein Antrag von HYAT dafür eingegangen. Das zugehörige Zentrum demokratische Kultur habe rückgemeldet, dass HYAT keinen Antrag stellen dürfe, da ein Antrag ihres anderen Projekts diagnostisch-therapeutische Zentrum nicht als förderwürdig beurteilt worden sei und nur beide als Tandem gefördert werden - oe -

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sollten. In anderen Bundesländern existiere aber ihres Wissens auch Elternberatung ohne Diagnosezentrum. Es treffe nicht zu, dass Bundesmittel bei dem Projekt wegfielen, wenn es keine Landesförderung gebe. Clara Herrmann (GRÜNE) gibt zu bedenken, dass nicht erst nach der Wahl 2017 über das Programm gesprochen werden sollte, sondern die laufende Evaluation Bestandteil des Programms sein müsste. Wie werde evaluiert? Würden die Anregungen aus der Anhörung z. B. zu einem standardisierten Bogen berücksichtigt? – Die Grünen hätten bei den Haushaltsberatungen 500 000 Euro mehr für die Deradikalisierung und Prävention einsetzen wollen, seien aber von der Koalition überstimmt worden. – Der Datenschutz sei nicht nur in der Deradikalisierungsarbeit relevant, sondern auch in der Präventionsarbeit. Hier bedürfte es sensibler Regelungen, damit nicht Vertrauen zerstört werde. Sie empfehle dem künftigen Verfassungsschutzausschuss, sich damit zu beschäftigen. Benedikt Lux (GRÜNE) erkundigt sich, ob es möglich sei, dem Ausschuss den Sicherheitsleitfaden und die Kommunikation mit dem bzw. jetzt der Datenschutzbeauftragten zur Verfügung zu stellen. Treffe es zu, dass Sozialarbeiter mit dem Sicherheitsleitfaden verpflichtet seien, bestimmte Gefahren anzuzeigen? Dies gehe über die rechtlichen Pflichten nach § 138 StGB hinaus. Eine Anzeigepflicht zur Gefahrenabwehr existiere dort nicht. Diese Regelung erschwere es, ein Vertrauensverhältnis zw. Sozialarbeiter und Klient aufzubauen. Stephan Lenz (CDU) wünscht ebenfalls Auskunft über die Evaluation des Landesprogramms und die im Programm beschriebenen Qualitätszirkel und die wissenschaftliche Evaluation. Für eine Mittelverstärkung für Prävention und Deradikalisierung sei seine Fraktion offen, wenn die Mittel nicht ausreichten. Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) erklärt, der Schriftwechsel mit dem/der Datenschutzbeauftragten beziehe sich auf Violence Prevention Network – VPN – und die Beratungsstelle “Kompass”. Dazu existierten zwei Stellungnahmen: eine der Polizei von 2015 und eine der Abt. II SenInnSport vom Januar 2016, die dem Ausschuss gerne zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine Antwort der Datenschutzbeauftragten liege nicht vor. Er gehe deshalb davon aus, dass der Vorgang damit erledigt sei. Die Abt. II habe in ihrer Stellungnahme Fragen nach dem Hintergrund des Deradikalisierungsnetzwerk und der konkreten Gefährdung der Sicherheit beantwortet. Die hohen materiellen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung seien in § 23 Verfassungsschutzgesetz geregelt. Diese seien für die in der Beratungsstelle relevanten wenigen Fälle gegeben gewesen. Von radikalisierten Einzelpersonen seien Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes ausgegangen. Hier sei es speziell darum gegangen, dass Personen in terroristische Kreise abglitten. Wenn es um die Gefahr des Terrorismus gehe, sehe auch das Bundesverfassungsgericht die Gefahr der Destabilisierung des Gemeinwesens. Der Weg in den Terrorismus sei ein Prozess der Radikalisierung, der individuell und nicht einheitlich in bestimmten Schritten verlaufe. Ute Vialet (SenInnSport, Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“) berichtet, dass vier Evaluationen in Auftrag gegeben worden seien. Die schon vertraglich gebundene Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention sei damit beauftragt. Auch mit Prof. Jaschke sei man im Austausch gewesen. Evaluiert werde die Beratungsstelle „Kompass“, indem anonymisierte Protokolle ausgewertet würden. Dabei solle herausgefunden werden, welche Schlüsselerlebnisse - oe -

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zur Deradikalisierung führten, welche Verläufe in der sozialarbeiterischen Beratung nicht zu stabileren Deradikalisierung führten. Außerdem werde die Radikalisierungsprävention für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge evaluiert, das Mädchenprojekt von VPN und die Peerausbildung der KIgA. Ein Experte des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention beim Bundesministerium für Inneres werde mit der Landeskommission die Evaluationsdesigns besprechen. Derzeit werde außerdem eine wissenschaftliche Begleitung eingerichtet, deren Aufgabe es sei, die Ursachen und Erscheinungsformen von Radikalisierung milieubezogen zu erforschen und Präventionsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen auf ihre Eignung zu überprüfen. Zudem seien Qualitätszirkel in Absprache mit anderen Behörden, die an der Koordinierungsgruppe teilnähmen, geplant. Zunächst würden fachspezifische Qualitätszirkel in Kooperation mit dem Bundesministerium, mit der wissenschaftlichen Begleitung und den Evaluatoren eingerichtet z. B. zum Bereich Schule, Jugendhilfe oder Justiz. Dann werde ein ressortübergreifender Qualitätszirkel eingerichtet, an dem Wissenschaftler verschiedener Disziplinen beteiligt seien. Die Verwaltungsvereinbarung für die wissenschaftliche Begleitung sei kurz vor der Unterschrift. Die Evaluationen seien bereits beauftragt. Stephan Lenz (CDU) fragt nach, ob die Qualitätszirkel auf ein oder auf mehrere Projekte bezogen seien. Ute Vialet (SenInnSport, Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“) antwortet, es werde projektübergreifend über ein Präventionsdesign gearbeitet. Der schulische Qualitätszirkel etwa werde über die die pädagogische Arbeit sprechen, wie gewaltpräventive Elemente in das Curriculum aufgenommen werden könnten, im Justizbereich spreche man über die Deradikalisierung im Justizvollzug, bei der Jugendhilfe sei die aufsuchende Jugendsozialarbeit Thema. Da übergreifende Handlungsempfehlungen entwickelt werden sollten, sei diese interdisziplinäre Arbeit sinnvoll. Stephan Lenz (CDU) erkundigt sich, ob die Landeskommission die Treffen der Experten in verschiedenen Qualitätszirkeln organisiere. Ute Vialet (SenInnSport, Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“) antwortet, die Geschäftsstelle der Landeskommission organisiere die Treffen in enger Kooperation mit der wissenschaftlichen Begleitung. Clara Herrmann (GRÜNE) gibt zu bedenken, dass zu einer kritischen Evaluation die Beurteilung der Erfolge und Misserfolge eines Programms gehörten. Treffe es zu, dass die geplante Evaluation auch Hinweise geben solle, was nach Modellprojekten Regelprogramm werden sollte? – Dies wäre hilfreich. Wann sei mit Ergebnissen der Evaluation zu rechnen? Ute Vialet (SenInnSport, Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“) antwortet, die wissenschaftliche Begleitung werde in drei Wochen eingerichtet sein. Nach einem Fachaustausch vor der Sommerpause würden im September die Qualitätszirkel eingerichtet. Welche Regelangebote eingerichtet werden sollten, werde in den Qualitätszirkeln besprochen und von Verwaltungsebene angemahnt. Vorsitzender Benedikt Lux hält fest, die Anregung, in der neuen Legislaturperiode das Thema erneut aufzurufen, solle dem künftigen Verfassungsschutzausschuss übermittelt werden. Der Ausschuss habe damit die Besprechung abgeschlossen. - oe -

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Punkt 1 der Tagesordnung Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Bericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Verfassungsschutz 2015 (auf Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Piratenfraktion)

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Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) erklärt, er werde nicht nur den Verfassungsschutzbericht 2015 vorstellen, sondern auch ergänzend die Entwicklungen im ersten Halbjahr 2016 darstellen. Das Land befinde sich in einer ernsten Sicherheitslage, wie die Anschläge in Paris, Brüssel und Istanbul gezeigt hätten. Deutschland stehe im Zielspektrum islamistischterroristischer Organisationen, aber auch autonom agierender Einzeltäter und Kleinstgruppen. In Berlin bestehe eine abstrakt hohe Gefahrensituation, die sich jederzeit konkretisieren könne. Die Gefährdung gehe nach wie vor maßgeblich von dschihadistischen Terrororganisationen transnationaler Herkunft und Netzwerken aus, insbesondere vom sog. Islamischen Staat – IS – und der Al Kaida. Die Sicherheitsmaßnahmen befänden sich seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau, das ständig an die aktuelle Lagesituation angepasst werde. Anfang Juni seien in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg drei Männer festgenommen worden, die Selbstmordanschläge in Düsseldorf geplant haben sollten. Die Pläne zeigten Ähnlichkeiten zu den Attentaten in Paris im Dezember 2015 und in Brüssel im März 2016. Bei zwei der in Deutschland Festgenommenen scheine es deutlich zu sein, dass sie die Flüchtlingsströme 2015 für eine gezielte Einreise missbraucht hätten. Erstmals lägen Informationen vor, die, wenn sie bestätigt würden, zeigten, dass die Führung des IS einen Anschlag in Deutschland in Auftrag gegeben habe. Damit hätte sich die Einschätzung, dass Deutschland erklärtes Ziel dschihadistisch motivierter Gewalt sei, bestätigt. Ein Anschlag auf die Hauptstadt Deutschlands hätte große Symbolwirkung für diese Szene. Der IS sei wegen seiner Propaganda und Rekrutierungserfolge für westliche Staaten die derzeit größte Herausforderung. Die Anziehung des Islamismus führe zu einer Konzentration von Dschihadisten aus aller Welt in Syrien bzw. dem Irak, die dort militärisch ausgebildet würden. Auch in Berlin werde für den IS Propaganda betrieben. Das Kammergericht habe am gestrigen Tag über einen Berliner Imam, der im Internet für den IS geworben habe, geurteilt. Für den Verfassungsschutz habe das Vorgehen gegen die Radikalisierung junger Menschen, die zum IS ausreisen wollten oder sich im Inland radikalisierten, weiterhin hohe Priorität. Terroristische Gefahren gingen nicht nur von Dschihadisten aus, wie die Festnahme eines jungen Franzosen an der ukrainisch-polnischen Grenze gezeigt habe, der Kriegswaffen, Sprengstoff u. a. nach Frankreich habe transportieren wollen. Der Salafismus bleibe die am dynamischsten islamistische Richtung in Deutschland. Die Zahl der Salafisten in Berlin sei auf 710 gestiegen, wovon 380 davon als gewaltorientiert eingestuft seien. Mit Stand Juni 2016 seien etwa 810 Personen aus Deutschland in Richtung Syrien ausgereist, um am Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Kampf dschihadistischer Gruppen zu unterstützen. Mehr als 110 davon seien aus Berlin gekommen, wovon etwa die Hälfte aus dem Kampfgebiet zurückgekehrt sei. 2013 seien dies in Berlin noch 60 Personen gewesen; die Zahl habe sich also in zweieinhalb Jahren fast verdoppelt. Die Zahl der Ausreisewilligen habe - oe -

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sich in den letzten Jahren zuerst gesteigert, jetzt bleibe sie nahezu gleich. Fast 20 Berliner seien im Konfliktgebiet ums Leben gekommen. Die islamistische Propaganda sei fortgesetzt worden: durch Koranverteilaktionen an „Lies“Ständen, salafistischen Seminaren in Moscheen, auf mehreren Kundgebungen und auch in sozialen Netzwerken und Messengerdiensten. Die Wirkung dieser Propaganda zeigten ein Messerangriff einer 15-Jährigen auf einen Bundespolizisten Ende Februar in Hannover und ein Anschlag auf einen Tempel der Sikh-Gemeinde in Essen Mitte April von zwei 16Jährigen. Die Notwendigkeit von Deradikalisierungs- und Präventionsprogrammen auch schon für Kinder und Jugendliche sei offensichtlich. Sie müssten weiter ausgebaut werden. Mit fortschreitender Radikalisierung und Einbindung in die radikalisierte Szene sei es schwieriger, die jungen Menschen wieder herauszulösen. Das Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention entwickle sich positiv, wie die Anhörung gezeigt habe. Nachdem eine Fokussierung auf extremistische Ideologie des IGMG-Gründers Necmettin Erbakan erfolgt sei, würden nur die Organisationen und Bestrebungen durch den Berliner Verfassungsschutz beobachtet, zu deren Zielen die Umsetzung der Milli Görüş-Ideologie gehöre. Dies gelte für Teile dieser islamischen Gemeinschaft, aber auch für die Strukturen der Saadet Partisi – der Partei der Glückseligkeit – in Berlin. Das Gesamtpotenzial der legalistischen Islamisten werde auf ca. 620 Personen eingeschätzt, davon 500 von der Milli GörüşBewegung. Auch auf die Entwicklung der PKK müssten die Sicherheitsbehörden achten, nachdem der Friedensprozess zw. der PKK und dem Türkischen Staat aufgekündigt worden sei und sich der innerstaatliche Konflikt dort zugspitzt habe. Obwohl in Berlin Demonstrationen zugenommen hätten, sei es nur in Einzelfällen zu Konfrontationen zw. türkischen Nationalisten und Anhängern kurdischer Organisationen gekommen. Rechtsextremismus: Das rechtsextremistische Gesamtpotenzial sei erstmals seit vielen Jahren in Berlin von 1 355 auf 1 450 Personen angestiegen. 2014 seien Mitglieder des Netzwerks „Freie Kräfte“ weggefallen. 2014 noch hätten neu entstandene islamfeindliche rechtsextremistische Gruppierungen dies kompensiert; 2015 sei das gesamte Potenzial aber gestiegen, auch durch die Diskussion über die Themen Flüchtlingsunterbringung und Asylpolitik. Neue islamfeindliche Gruppierungen und Netzwerke wie „Bürgerbewegung pro Deutschland“ und die „Identitäre Bewegung“ böten auch für Personen, die keinen Bezug zur klassischen rechtsextremistischen Ideologie hätten, ein Sammelbecken. Der Bereich der subkulturellen Rechtsextremisten sei durch die neue Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ um ca. 50 Personen angewachsen. Der Bereich der „Neonazis“, innerhalb derer das Netzwerk „Freie Kräfte“ mit 150 Personen den relevantesten Personenzusammenschluss bilde, sei leicht geschrumpft und bewege sich bei 420 Personen. Diese Stagnation auf vergleichsweise niedrigem Niveau sei weiterhin Folge fehlender Strukturen wie Kameradschaften, die seit den Verboten ab 2009 in Berlin nicht existierten. Virtuell hätten soziale Netzwerke, insbesondere Facebook und ein russisches Portal, klassische Internetseiten abgelöst. Diese würden für Propaganda und Mobilisierung genutzt. Neben den islamfeindlichen Gruppen habe auch die NPD von der Agitation gegen Flüchtlinge bzw. dem Flüchtlingsthema profitieren können und habe ihre Mitgliederzahl um 20 Personen von 230 auf 250 gesteigert. Trotz des Verbotsverfahrens gegen die NPD habe die Partei der - oe -

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Szene nach wie vor vergleichsweise stabile strukturelle Bedingungen geboten. Zwar seien weiterhin die meisten aktiven NPD-Mitglieder ehemalige aktionsorientierte Rechtsextremisten. Der Trend, vom Netzwerk „Freie Kräfte“ in die NPD zu wechseln, halte derzeit jedoch nicht an. Vielmehr wendeten sich im Netzwerk „Freie Kräfte“ Einzelpersonen eher von der Szene ab, ohne dass Neuzugänge dazukämen. Die Berliner Ortsverbände der Parteien „Der III. Weg“ und „Die Rechte“ hätten weder in der Außendarstellung noch bei der Mitgliedergewinnung mit der NPD mithalten können. Unter der Kategorie „sonstiger Rechtsextremismus“ seien diskursorientierte Kleingruppen zu fassen, die jedoch in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert blieben. Darunter fielen auch die in den letzten Jahren sehr aktiv gewordenen sogenannten Reichsbürger, die üblicherweise nicht in Gruppen agierten, sondern in querulatorischen Schreiben an Behörden oder im Internet ihre kruden Theorien verbreiteten. Im ersten Halbjahr 2016 seien das Aktivitätsniveau und insbesondere der Zuspruch zu rechtsextremistischen Aktionen wegen des Wahlkampfs und Protesten gegen Flüchtlinge weiterhin hoch. Die rechtsextremistischen Antiflüchtlingsproteste konzentrierten sich weiterhin auf die östlichen Bezirke, insbesondere auf Marzahn-Hellersdorf, Buch, Hohenschönhausen und Köpenick. Die NPD habe auch 2016 ihre zweigleisige Strategie fortgesetzt: Einerseits habe sie bei Protesten gegen Flüchtlingsheime unter dem Namen vermeintlich neutralen Bürgerinitiativen agiert z. B. bei „Nein zum Heim“ in Köpenick, veranstalte aber auch unter eigenem Namen Versammlungen. Die von der NPD gesteuerten rechtsextremistischen Bürgerbewegungen hätten jedoch im ersten Halbjahr 2016 weiter an Anziehungskraft verloren und gäben ihre Tarnung als Vereinigung besorgter Bürger zunehmend auf. Die Bürgerbewegung Marzahn-Hellersdorf rufe inzwischen offen zur Wahl und Unterstützung der NPD auf. Die NPD habe im Vorwahlkampf bereits ihr Aktivitätsniveau deutlich gesteigert und habe neben Verteilaktionen auch größere Veranstaltungen durchgeführt, sei aber auf die Unterstützung Brandenburger Rechtsextremisten angewiesen, da der Zuspruch der Bevölkerung zu den AntiHeim-Protesten deutlich abgeebbt sei. Am 1. Februar und am 29. Februar 2016 hätten Demonstrationen mit 100 und 130 Personen hohe Szenenressonanz gehabt. Der Mobilitätsschub der Szene habe 2016 auch das in den letzten Jahren zunehmend inaktive Netzwerk „Freier Kräfte“ erfasst, das trotz bundesweiter Mobilisierung nur 250 Personen zu einer Demonstration am 2. April 2016 habe gewinnen können. Ein unerwartet hoher Mobilisierungserfolg eines Berliner Rechtsextremisten sei Anfang 2016 zu verzeichnen gewesen. Der der „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ zugehörige Aktivist habe am 12. März eine Demonstration organisiert, die in den Kontext der fremden- und islamfeindlichen und systemfeindlicher Agitation von Rechtsextremisten einzuordnen sei. Er habe szeneübergreifend mobilisiert, um ein heterogenes extremistisches Spektrum zu erreichen, dessen kleinster gemeinsamer Nenner das Ziel Systemumsturz sei: Angehörige der Reichsbürgerbewegung, der Identitären Bewegung, der German-Defence-League, Heimgegner, Kameradschaftsszene, Hooligans gegen Salafisten, Russlanddeutsche und andere Gruppierungen. Unter den ca. 3 000 Teilnehmern seien auffällig viele bürgerliche dabei gewesen. Eine weitere Demonstration dieser Art habe am 7. Mai mit ca. 1 800 Personen weniger Erfolg gehabt. Bürgerliche Demonstranten seien dabei ferngeblieben. Für den 30. Juli sei eine dritte Demonstration dieser Art geplant. Es werde dafür international mobilisiert.

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Im islamfeindlichen Rechtsextremismus hätten Kleinveranstaltungen oder Aktionen mit hohem Provokationspotenzial dominiert. Hier habe insbesondere die Identitäre Bewegung ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit steigern können, indem sie ihre Aktivitäten aus der virtuellen in die reale Welt verlagert habe mit Flashmobs, Flugblattverteilungen oder Bannern an Autobahnbrücken, Häusern etc. Ziele seien weiterhin Büros von Organisationen und Parteien, die sie wegen ihrer Haltung in der Flüchtlingskrise ablehnten. Im Zusammenhang mit der Partei „Alternative für Deutschland“ – AfD – bewerte der Verfassungsschutz fortlaufend die offenen Informationen wie bei vielen anderen Organisationen auch. Hierbei werde immer wieder neu bewertet, ob die fremdenfeindlichen Äußerungen und Aktionen ein bestimmendes Element der Arbeit der Partei seien oder ob nur Einzelmeinungen wiedergegeben würden, ob es rechtsextremistische Einflüsse auf die AfD gebe, ob Rechtsextremisten steuerten und welchen Einfluss die rechtsextremistischen Stimmen auf die gesamte Partei hätten. Geprüft werde in dem Zusammenhang stets, ob der organisierte Rechtsextremismus die AfD als Plattform für Aktivitäten nutze. Linksextremismus: Die linksextremistische Szene sei von einem Strukturwandel gekennzeichnet. Das linksextremistischen Personenpotenzial in Berlin habe insgesamt von 2 560 auf 2 640 erneut leicht zugenommen. Wie in den Vorjahren beruhe diese Entwicklung auf einem Anstieg der Mitglieder der sog. „Roten Hilfe“ von 1 100 auf 1 200. Auffällig sei der Anstieg bei den vordergründig moderater auftretenden postautonomen Gruppierungen von 240 auf 280 wie der interventionistischen Linken. Sie profitiere zum einen davon, dass dem Jugendalter entwachsene Autonome ihr politisches Engagement in mindestens äußerlich weniger aggressiven Formen fortführten, zum anderen davon, dass auch bei jüngeren Aktivisten das Engagement in autonomen Kleingruppen als immer weniger zielführend betrachtet werde. Gewaltbereitschaft verbrämten sie häufig im Begriff des „zivilen Ungehorsams“. Ihre Netzwerke hätten nicht nur bundesweit, sondern zunehmend auch internationale Dimension wie die Proteste gegen die EZB-Eröffnung in Frankfurt am Main im März 2015 gezeigt hätten. Mit der Kritik am sog. europäischen Krisenregime gewönnen sie Bündnispartner über die Szenegrenzen hinaus. Es sei davon auszugehen, dass sie ihren Aktionsschwerpunkt bereits im Herbst 2016 nach Berlin verlagerten. Die Basis der sog. traditionellen Autonomen bröckle dagegen weiter von 720 auf 660. Auch die Wiederbelebung autonomer Vollversammlungen habe den Trend nicht stoppen können. Das bislang vergebliche Bemühen der in der Szene tonangebenden „Radikale Linke Berlin“ um eine nachhaltige Besetzung stehe beispielhaft für ihr Dilemma. Es gelinge den Autonomen aktuell nicht mehr, Menschen zu massenmilitanten Aktionen wie am 1. Mai zu bewegen, weswegen sie sich zu nächtlichen Anschlägen in Kleingruppen verlegten wie jüngst in der Flottwellstraße oder in der Alten Jakobstraße. Die Gewalttaten seien nach einem starken Anstieg 2014 im Jahr 2015 wieder rückläufig von 496 auf 361. Weiterhin gelte, dass einzelne Ereignisse und Entwicklungen wie die Räumung der Liebigstraße 14 im Jahr 2011 oder das konfrontative Demonstrationsgeschehen zur Flüchtlingsthematik 2014 erhebliche Auswirkungen auf die Statistiken zur politisch motivierten Kriminalität hätten. Auch 2015 machten insbesondere Widerstandsdelikte und Landfriedensbrüche im Rahmen von Versammlungen einen großen Anteil aus. Auch deshalb bleibe das Gewaltniveau im Vergleich der letzten zehn Jahr hoch. Auch die Schwere der Gewalt bleibe besorgniserregend, da es nicht nur um Sachschaden durch Brandstiftung an Fahrzeugen - oe -

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und Gebäuden gehe, sondern auch um Angriffe auf Leib und Leben, insbesondere von Polzisten. Im Umfeld der Ereignisse in der Rigaer Straße komme es zu schweren Übergriffen. Eine äußerst militante Szene mit dem Gebäude Rigaer Straße 94 im Zentrum versuche, einen herrschaftsfreien Raum zu etablieren und gegen vermeintliche Eindringlinge – Polizisten und Investoren – zu verteidigen. Im „Kampf gegen Gentrifizierung und für autonome Freiräume“ seien auch künftig schwerste Straftaten zu erwarten. Zudem seien Angriffe auf Mitglieder und Unterstützer der Partei AfD festzustellen, die in der Szene auf eine Stufe mit Rechtsextremisten gestellt werde. Die linksextremistische Szene sei weiterhin von einem Strukturwandel gekennzeichnet, auf der einen Seite postautonome Großorganisationen mit dem Anspruch, gesellschaftlich anschlussfähig zu sein, auf der anderen militante Klein- und Kleinstgruppen, die nach der traditionellen autonomen Politik der ersten Person handelten und sich in Straßenkämpfen mit dem politischen Gegner aufrieben. Erstere dominierten, letztere existierten weiter. Bei geeigneten Anlässen agierten sie wieder gemeinsam. Der Verfassungsschutz bewege sich in seiner Arbeit immer in einem Spannungsfeld zw. den Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit und den tatsächlichen und juristischen Erfordernissen, bestimmte Personen, Informationen und deren Herkunft schützen zu müssen. Die Entwicklung der letzten Jahre habe gezeigt, dass das Verhältnis von Offenheit und Geheimhaltung ständig überprüft und neu justiert werden müsse. Es gehöre zu einem modernen Verfassungsschutz, die Öffentlichkeit regelmäßig anhand von Analysen und Berichten über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterrichten. Hakan Taş (LINKE) stellt fest, dass der Bericht überwiegend Aufzählungen von Informationen enthalte, die der Presse und dem Internet zu entnehmen seien. Die im Bericht verwendeten Begriffe wie „Ausländerthematik“ zeigten, dass der verantwortliche Senator Henkel ein rückständiges Verhältnis zur Einwanderungsstadt Berlin habe, in der Menschen aus über 180 Nationen lebten. Auch 2015 werde der sogenannte Linksextremismus mit Rechtsextremismus, Neonazismus und rassistischen Aktivitäten gleichgestellt. Im Abschnitt über extremistische Bestrebungen ausländischer Organisationen werde seitenlang die politische Situation in der Türkei analysiert, dies sei aber Aufgabe des BND, nicht des Berliner Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz müsse abgeschafft werden und dürfe nicht wie von SenInnSport gefordert, mehr Personal und Mittel erhalten. Er hoffe, dass sich künftige Koalitionen dazu anders verhielten. – Anfang 2015 habe Senator Henkel angekündigt, ein Verbot der Al-Nur Moschee zu prüfen. Wann lägen die Ergebnisse der Prüfung vor? Rechte Straftaten stiegen in alarmierendem Ausmaß um 32 Prozent und seien auf höchstem Stand seit 2007. Welche Konsequenzen ziehe der Senat daraus? Seine Fraktion fordere, dass die zivilgesellschaftlichen Projekte in Berlin weiter gestärkt würden. Der Verfassungsschutz habe im letzten Haushalt 25 Prozent mehr Mittel für den Bereich Islamismus bekommen. Welche personellen Konsequenzen habe dies, nachdem die rechte Gewalt im letzten Jahr stark angestiegen sei? Die Identitäre Bewegung habe für den 17. Juni eine Demonstration in Berlin angemeldet. Im Bericht seien 20 Mitglieder vermerkt. Sei die Mitgliederzahl gestiegen? Wie schätze SenInnSport das Mobilisierungspotenzial ein?

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Nach Kritik habe der Verfassungsschutz BÄRGIDA verspätet in seine Berichte aufgenommen, da dort Akteure der rechtsextremen Szene mitmischten. Der Bericht gehe nicht auf das Gewaltpotenzial von sog. Reichsbürgern ein, obwohl in Berlin 2013 ein Lager mit Sprengstoffchemikalien eines Reichsbürgers entdeckt worden sei. Am Landgericht hätten Reichsbürger Prozessteilnehmer angegriffen. Dass diese Szene kaum Resonanz finde, treffe nicht zu, da sie mit anderen rechten Gruppierungen vernetzt sei. – Wenn im Bericht von einer intrinsischen Strategie Postautonomer zur Unterwanderung zivilgesellschaftlicher Initiativen die Rede sei, fehlten Fakten, Beispiele und Beweise. – Dass die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit gestärkt werden müsse, unterstütze seine Fraktion. – Ob es rechtsextremistische Einflüsse bei der AfD gebe, müsse überprüft werden. Auch dafür sei jedoch der Verfassungsschutz nicht notwendig. – Gebe es über die Grauen Wölfe, die in der Türkei den CSD bedroht hätten, neue Informationen? Clara Herrmann (GRÜNE) gibt zu bedenken, dass man sich über die angespannte Sicherheitslage in Berlin differenzierter auseinandersetzen müsse. Offensichtlich spitze sich die Gefährdungslage in Berlin in den letzten Jahren weiter zu. Ein Zustrom von Salafisten sei zu beobachten, das rechtsextreme Gewaltpotenzial werde größer; die linke Szene befinde sich in einer Krise. Salafismus und Rechtsextremismus müssten zusammen betrachtet werden, da beide die Gesellschaft spalten wollten. Nach der Analyse müssten die richtigen Mittel, um dagegen vorzugehen, gesucht werden. Der Bericht enthalte teilweise gute Ansätze dazu, doch müsse auch der Verfassungsschutz seine Sicht der Gesellschaft überprüfen. Das SchwarzWeiß-Denken der Achtzigerjahre dürfe nicht fortgeführt werden, da davon die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei z. B. alarmierend, wenn bei einer Befragung 41,4 Prozent der Deutschen Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland untersagen wollten. Solche Überlegungen spiegelten sich in der analytischen Sicht der Geheimdienste nicht wider. Eine richtige Beobachtung sei, dass es rechtsextreme Netzwerke, islamfeindliche Gruppierungen gebe, die erst einmal keinen Bezug zur klassischen rechtsextremen Ideologie hätten und deshalb für viele Menschen anschlussfähig seien. Wie gehe ein moderner Geheimdienst mit solch einer Gesellschaft um? Müssten nicht die wahren Gefahren für die demokratische Grundordnung ausgemacht und Schlüsse daraus gezogen werden? Rassistische, rechtsextremistische Grundstimmung sei der Nährboden für Gewalt. Erschreckend sei, dass unter den Gewalttätern bisher der Polizei unbekannte Bürger seien. Offensichtlich funktioniere die rassistische Mobilisierung von Pegida, AfD u. a. etwa bei Aktionen gegen Flüchtlingseinrichtungen. Hier stimme sie der Einschätzung von SenInnSport von November 2015 zu, dass neben intensiven Schutzmaßnahmen für die Flüchtlingsunterkünfte, die von rassistischer Mobilisierung betroffen seien, einer Gegenöffentlichkeit, die der fremdenfeindlichen Hetze entschieden entgegentrete, eine entscheidende Bedeutung zukomme. Es müsse gemeinsam überlegt werden, wie effektiv einer Spaltung der Gesellschaft entgegengewirkt und eine Gegenöffentlichkeit geschaffen werden könne. Am Bericht sei weiter zu kritisieren, dass das Thema Spionageabwehr nur kurz und allgemein abgehandelt werde, auch wenn sich hier Veränderungen ergeben hätten. Nach der Legitimationskrise des Geheimdienstes müsse über die Rolle eines modernen Verfassungsschutzes und Reformbedarf nachgedacht werden. Dabei spiele auch die Transparenz - oe -

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und Kontrolle eine wichtige Rolle. Zu kritisieren sei, dass der Berliner Verfassungsschutz in den letzten fünf Jahren keine Analyse des Einsatzes von nachrichtendienstlichen Mitteln unternommen habe. Ob V-Leute unerlässlich seien, könne man ohne Evaluation nicht bewerten. Bedauerlich sei auch, dass es das Parlament in dieser Legislaturperiode nicht geschafft habe, die parlamentarischen Kontrollmechanismen zu nutzen, da man sich nicht auf eine Vertrauensperson habe einigen können. Pavel Mayer (PIRATEN) fragt, warum Islamisten gerade in Berlin, einer säkularen Stadt, Anschläge begehen wollten. Sei dies „eine Art AfD für Arabophile“ oder die Quittung für 40 Jahre Nichtintegrationspolitik? Da die AfD im Verfassungsschutzbericht nur als Opfer linkextremistischer Gewalt auftauche, blieben wichtige Fragen unbeantwortet. Welche Gruppierungen gebe es innerhalb der AfD? Programm und Personal vermittelten eine völkische Ideologie, die mit ihrer rassistischen Grundlage nicht mit der Deklaration der Menschenrechte und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kompatibel sei. Wann werde eine Partei als rechtsextrem eingestuft? Wie sei es zu erklären, dass der Linksextremismus in der Krise stecke? Warum neigten die Benachteiligten der Gesellschaft inzwischen mehr zu Islamisten und Rechtsextremen? Als Rückblick auf die letzten viereinhalb Jahre im Verfassungsschutz stehe er im Gegensatz zu großen Teilen der Opposition dazu, den Verfassungsschutz als Sicherheitsbehörde für eine sinnvolle Einrichtung zu halten. Es sei sinnvoll, bei extremistischen Gefahren im Vorfeld sanft Druck aufzubauen und bestimmten Entwicklungen vorzubeugen. Es gebe aber auch gute Argumente dafür, nicht einzugreifen, solange jemand nicht straffällig geworden sei. Zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und Evaluation schließe er sich der Kritik seiner Vorrednerin an zu wenig Transparenz an. Immerhin sei der Berliner Verfassungsschutz im Vergleich der Bundesländer hier Vorreiter. Künftig sollte der Verfassungsschutz mehr berichten über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, insbesondere bei der Telekommunikations- und Postüberwachung z. B. mit einem öffentlichen G-10-Bericht. Damit würde auch der Öffentlichkeit verdeutlicht, dass der Verfassungsschutz nicht die Massen überwache, sondern gezielt vorgehe. Dass beim Berliner Verfassungsschutz eine Professionalisierung in Bezug auf Organisation und Prozesse wie beim Bundesamt stattgefunden habe, sei positiv zu werten. Die Kontrollmöglichkeiten der G-10-Kommission seien weniger durch Unwillen oder organisatorische Beschränkungen oder fehlende Rechte begrenzt, sondern eher durch mangelnde Ressourcen der Abgeordneten. Es tatsächlich bedauerlich, dass sich das Parlament nicht auf eine Vertrauensperson habe einigen können. Tom Schreiber (SPD) bedankt sich für den Verfassungsschutzbericht, aus dem die Entwicklungen abzulesen seien. Der politische Extremismus gehe zunehmend menschenfeindlich, gewaltsam und enthemmt gegenüber unliebsamen Personen vor, Journalisten, Ehrenamtliche, Politiker, deren Wahlkreisbüros etc. Diese Zustände seien nicht haltbar und tragbar. Auch Brandanschläge gegen Flüchtlingsunterkünfte, Eskalationen bei Auseinandersetzungen zw. Rechts und Links unter dem Deckmantel der Demonstrationsfreiheit seien nicht tragbar. Die-

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ser Trend in Berlin und bundesweit zeige, dass es notwendig sei, gegen Hassgewalt im Internet vorzugehen. Hier müsse die Rechtsprechung Grenzen ziehen. Die Flüchtlingsthematik in Deutschland sei ein Katalysator für Rechtspopulisten gewesen, die Zulauf bekommen hätten. Die AfD sei laut einer Studie der Universität Leipzig ein Sammelbecken rechtsextremistischer Strömungen geworden. Mit diesen Strömungen, dem Islamismus, Radikalisierten, Rückkehrern, mit der Konvertitenszene sich auseinanderzusetzen, sei nicht nur Aufgabe des Verfassungsschutzes, der Polizei und Justiz, sondern der gesamten Gesellschaft. Hier sei die Funktion von NGOs sehr wichtig. In der nächsten Legislaturperiode sei anzuregen, den Verfassungsschutzbericht auch im Ausschuss für Jugend und Bildung zu diskutieren, da auch dort über Prävention und die Gefahren für die Demokratie gesprochen werden sollte. – Mit Broschüren, Diskussionsrunden etc. nehme der Verfassungsschutz an der öffentlichen Diskussion und Information teil. Schulen und Institutionen könnten auf den Verfassungsschutz zugehen und ihn zu Veranstaltungen einladen. Es sei richtig gewesen, mehr Personal für die kleine Abteilung Verfassungsschutz zu finanzieren und mehr Mittel für das Sicherheitspaket – Repression und Prävention – zuzuweisen. Brennpunkte im politischen Extremismus – ob Rechts, Links oder islamistische – müssten klar benannt werden. Auch kleine Moscheen mit extremistischen islamistischen Minderheiten müssten beobachtet werden. Der Forderung nach mehr Transparenz und Kontrolle halte er entgegen, dass es in der Gegenwart kaum möglich sei, etwas geheimzuhalten oder nicht zu kontrollieren. Auch im Verfassungsschutzausschuss seien alle relevanten Vorkommnisse im öffentlichen, teilweise auch im nichtöffentlichen besprochen worden. Positiv sei, dass Journalisten und NGOs die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch begleiteten. Der Berliner Verfassungsschutz habe aus vielen Vorfällen gelernt. Dies zeige die Umstrukturierung in der Behörde und die Beteiligung von Beratungsgremien usw. Berlin sei eines der wenigen Bundesländer, in denen der Verfassungsschutzausschuss öffentlich tage. Die Bedrohungslage und die Zahl der Gewalttaten nähmen, ob im linken oder im rechten Spektrum, zu. Sobald es Anhaltspunkte für eine Gefahr gebe, werde dies aufgenommen und kontrolliert, nicht ohne Anlass, sondern in einem Rechtsstaat anhand von Kriterien. Am Ende der Legislaturperiode wolle er sich bei der Verwaltung, der Abteilung II von SenInnSport, den anwesenden Herrn Palenda und Staatssekretär Krömer bedanken, auch bei den Fraktionen für die intensive, konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit. Stephan Lenz (CDU) bemerkt, auch seine Fraktion bedanke sich bei der Abteilung II von SenInnSport für die Vorlage des Berichts, der erfreulicherweise erst kurzfristig vor der Behandlung im Ausschuss der Öffentlichkeit vorgestellt worden sei. Kein im Bericht beschriebener Phänomenbereich, auch nicht der des Linksextremismus, gebe Anlass zu Entwarnung. Die Zahl der gewaltbereiten Extremisten sei im linken Spektrum immer noch am größten. Der Verfassungsschutz, die Extremismusbekämpfung insgesamt werde vermutlich eine immer größere Rolle spielen, da die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft - oe -

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angeheizt von verschiedenen Gruppierungen zunehme. Aus diesem Grund und weil die Aufgaben des Verfassungsschutzes zunähmen müsse er erhalten und weiter ausgebaut werden, was in dieser Legislaturperiode unternommen worden sei mit dem größten Personalzuwachs seit längerer Zeit. Der Verfassungsschutz bleibe dennoch eine kleine Behörde. Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes könne vielfältig kontrolliert werden: im eigenen Ausschuss, mit dem Verfassungsschutzgesetz. Die Gegner des Verfassungsschutzes wollten ihn abschaffen, aber dennoch im Verborgenen über das LKA extremistische Gruppen beobachten lassen; wie dann aber die parlamentarische Kontrolle sichergestellt worden solle, sei unklar. Das Parlament könne die Kontrolle des Verfassungsschutzes verbessern, indem es die gegebenen Möglichkeiten z. B. der Einsatz einer Vertrauensperson nutze oder das Gesetz ändere. Beides sei in dieser Wahlperiode nicht abschließend gelungen. Wenn das Parlament seine Befugnisse erweitern wolle, müsste auch sichergestellt werden, dass es mit seinen Befugnissen angemessen umgehe. Es sei unnötig, die Phänomenbereiche gegeneinander auszuspielen, wie es der Abgeordnete Taş (LINKE) unternommen habe. Alle seien gefordert, bei sich zuspitzenden Konfrontationen in der Gesellschaft Konsensmöglichkeiten zu suchen und klare Signale in die gesellschaftspolitische Debatte zu senden. Inkonsequenterweise komme von der Opposition oft gleich nach der Forderung, den Verfassungsschutz abzuschaffen, die Forderung, dass er mehr tun solle, wenn es z. B. um Ausländerfeindlichkeit gehe. Das Instrument Verfassungsschutz dürfe jedoch nur gezielt und nach bestimmten Kriterien einzig gegen extremistische Gruppierungen eingesetzt werden. Alle Parteien seien im Blick des Verfassungsschutzes, ohne dass sie Beobachtungsobjekte seien, da immer zu prüfen sei, ob es einen Anlass für eine Beobachtung gebe z. B. wegen extremer Gruppierungen. Die Beobachtung könne bei entsprechender Entwicklung wieder eingestellt werden wie bei der Linken. Ähnliches könne es für die AfD geben. Der Verfassungsschutzausschuss habe gute Debatten geführt und einiges erreicht, dennoch hätte er besser funktionieren können, was er für die nächste Wahlperiode hoffe. Zu wünschen sei, dass altbekannte Argumente nicht immer wieder ritualisiert vorgebracht würden. Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) bedankt sich für die insgesamt meist guten Rückmeldungen für die Arbeit des Verfassungsschutzes. – Wenn Die Linke die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordere, argumentiere sie nicht schlüssig. Dass die Medien viele Inhalte des Verfassungsschutzberichts thematisierten, liege daran, dass der Verfassungsschutz sie informiert habe. Insofern werde er seiner Aufgabe gerecht. Über die Bekämpfung des Rechtsextremismus müsse im Innenausschuss gesprochen werden. Über BÄRGIDA habe man erst 2015 berichten können, im vorherigen Berichtszeitraum habe es diese Bewegung noch nicht gegeben. Der Verfassungsschutz habe BÄRGIDA immer wegen der Unterwanderung durch Rechtsextremisten im Blick gehabt. Eine auffällige Einzelperson, die den Reichsbürgern angehöre, sei nicht im Verfassungsschutzbericht zu thematisieren. Was den Stand des Verbotsverfahrens der Al-Nur Moschee betreffe, weise er darauf hin, dass es nach deutschen Vereinsrecht schwierig sei, einen Verein zu verbieten. SenInnSport stimme

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sich mit dem BMI ab. Der Prozess sei noch nicht abgeschlossen. SenInnSport bereite eine rechtssichere Argumentation vor. Den Verfassungsschutzbericht im Jugendausschuss zu diskutieren, halte er wegen der aktuellen gesamtgesellschaftliche Entwicklungen für sinnvoll, damit nicht gegen ein Organ des demokratischen Rechtsstaats Vorbehalte gehegt würden. Er könne jedoch keine vertiefende Analyse etc. liefern, sondern nur die nach § 5 Verfassungsschutzgesetz definierten Aufgaben erfüllen. Der Verfassungsschutz könne mit Informationen zu einer breiten gesellschaftlichen Diskussion beitragen. Warum der IS in Berlin Anschläge planen könnte, sei nur zu vermuten: Er wolle Macht ausüben, Andersdenkende unterdrücken. Die Motivforschung sei wichtig, aber die Verhinderung von Gefahr und die Bekämpfung dieser Form von Terrorismus und Kriminalität sei vorrangig. Ob es einen bestimmenden Einfluss von Rechtsextremisten in der AfD gebe, werde ständig überprüft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei es nach den Erkenntnissen von SenInnSport nicht der Fall, weshalb die AfD auch nicht Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sei. Wie sich diese Partei wie auch andere politische Gruppierungen weiterentwickelten, werde SenInnSport weiter im Fokus haben. Stellv. Vorsitzende Burgunde Grosse stellt fest, dass die Besprechung abgeschlossen sei.

Punkt 3 der Tagesordnung Besondere Vorkommnisse Clara Herrmann (GRÜNE) wünscht über folgende Themen Auskunft: 1. 2.

Identitäre Bewegung – IB – Al Quds-Marsch am 2. Juli 2016 – Welche Erkenntnisse hat der Senat?

Staatssekretär Bernd Krömer (SenInnSport) berichtet zur ersten Frage, am 4. Juni 2016 hätten 20 IB-Aktivisten eine 25-minütige Straßenkunstaktion auf dem Potsdamer Platz veranstaltet. Anmelder sei ein bekannter IB-Aktivist gewesen. Mittels Masken von politischen Entscheidungsträgern, die durch eine Gruppe verschleierter Burkaträgern flankiert worden seien, hätten die Aktivisten auf diese Weise die etablierter Politik und ihre sog. „fortschreitende Islamisierung“ kritisiert, die durch „die aktuelle Massenzuwanderung“ verursacht werde. Die Aktion sei anschließend im Internet verbreitet worden. Die IB mobilisiere derzeit für eine Demonstration „Aufstand gegen das Unrecht in Berlin“ am 17. Juni. Dieses geschichtliche Datum werde regelmäßig von Rechtsextremisten als Widerstand gegen die Diktatur damals wie heute interpretiert und umgedeutet. Im Aufruf werde die Veranstaltung zu einem „Aufstand gegen das aktuelle Unrecht“, womit die Flüchtlingspolitik gemeint sei, gegen die die IB opponiere. Als Logo habe die IB das Lambda, das Symbol Spartas, gewählt, weil sie damit an eine Tradition von Kämpfern gegen eine übermächtige Diktatur anknüpfen wolle. Die Mobilisierung erfolge über die bekannten Facebookseiten der IB. Auch Angehörige von Pro Deutschland und BÄRGIDA würben für diese Veranstaltung. In den sozialen Netzwerken der linken Szene werde für eine Gegendemonstration geworben. Dort sei auch die Aufzugsstrecke - oe -

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veröffentlicht worden; die angemeldete Strecke sei kurzfristig verändert worden. Schlusspunkt solle der Potsdamer Platz sein. Am Anfang der Strecke sollten der Leiter, der aus der Identitären Bewegung Österreich stamme, und der Koleiter aus Deutschland sprechen. Es würden 200 bis 300 Teilnehmer erwartet. Am Al Quds-Tag am 2. Juli 2016 werde weltweit bei Demonstrationen mit antisemitischen Parolen die Zerstörung Israels propagiert. Die Demonstration sei auf den letzten Freitag des Monats Ramadan festgelegt. In Berlin sei mit ca. 250 Teilnehmern zu rechnen. Die Demonstranten verhielten sich weitgehend unauffällig. Es gebe in Deutschland einige Zentren und Organisationen, mit deren Hilfe das iranische Regime versuche, Einfluss auf die hier lebenden Schiiten unterschiedlichster Nationalität zu nehmen. Das größte sei das Islamische Zentrum Hamburg e.V. Der Leiter des IZH gelte als Vertreter des Revolutionsführers der Islamischen Republik Iran in Mitteleuropa. Stellv. Vorsitzende Burgunde Grosse erklärt den Tagesordnungspunkt für abgeschlossen.

Punkt 4 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. *****

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