Getäuschter Mann bleibt Vater wider Willen

Auflage: 114'209. Erscheinungsweise: 6x wöchentlich. Themen-Nr.: 999.205 ... nicht erst durch Anerkennung) als Va- ter des Kindes gilt, hat ebenfalls ein Jahr.
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Datum: 07.02.2015

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Medienart: Print Medientyp: Tages- und Wochenpresse Auflage: 114'209 Erscheinungsweise: 6x wöchentlich

Themen-Nr.: 999.205 Abo-Nr.: 1095889 Seite: 11 Fläche: 24'353 mm²

BUNDESGERICHT

Getäuschter Mann bleibt Vater wider Willen Das Bundesgericht zeigt wenig Verständnis für leichtgläubige Männer, und die Politik diskutiert über einen einfacheren Zugang zu Vaterschaftstests Männer, die über ihre Vaterschaft getäuscht wurden und diese zu spät anfechten, haben Pech: Sie bleiben Vater. Das sagt das Bundesgericht. Im Parlament laufen Bestrebungen, die Position der Männer zu verbessern. fon. Männer, die sich ihrer Vaterschaft nicht sicher sind und der Sache auf den

Grund gehen wollen, sollten nicht zö-

gern. Das ist das Fazit, das man aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts ziehen kann. Im fraglichen Fall geht es

um einen Mann, der 2009 ein damals neunjähriges Mädchen als seine Tochter anerkannte. Kurz darauf heiratete er die Mutter des Kindes, mit der er seit vielen Jahren befreundet war. Vier Jahre spä-

ter scheiterte die Ehe, und der Mann, dem inzwischen Zweifel an der Vaterschaft gekommen waren, wollte gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der

Erzeuger des Mädchens sei. Eine vom Gericht angeordnete DNA-Probe bestätigte dies. Gleichwohl lehnte die Schwyzer Justiz die Klage des Mannes auf Aufhebung der Vaterschaft ab.

Zu leichtgläubiger Mann Auch beim Bundesgericht ist der Be-

gänge rund um die Zeugung informiert stammt. ist) hinters Licht geführt wurde, sich auf

Irrtum berufen und die Anerkennung Vaterschaftstest in Diskussion anfechten. Das Gesetz lässt dies aber nur innert einer absoluten Frist von fünf Die Regelung, wonach ein getäuschter Jahren seit Anerkennung und innert Mann gegen seinen Willen Vater bleibt, eines Jahres seit Entdeckung des Irr- wird zum Teil als wenig gerecht gegentums zu. Die Regelung ist dieselbe, über den Männern angesehen. Auf der

wenn die Eltern was meist der Fall ist politischen Ebene laufen derzeit Bestrezur Zeit der Geburt des Kindes mit- bungen, die Position der Männer zu einander verheiratet sind. Der Ehe- stärken und es ihnen leichterzumachen, mann, der von Gesetzes wegen (und Klarheit über die Vaterschaft zu erlannicht erst durch Anerkennung) als Va- gen. So fordert eine vom Basler SVPter des Kindes gilt, hat ebenfalls ein Jahr Nationalrat Sebastian Frehner eingebeziehungsweise maximal fünf Jahre ab reichte Motion, dass Väter künftig ohne der Geburt Zeit, die Vaterschaft anzu- Zustimmung der Mutter einen Vaterfechten. schaftstest durchführen dürfen. Der Im vorliegenden Fall werfen die Lau- Vorstoss hat Unterzeichner über die sanner Richter dem Betrogenen vor, er Parteigrenzen hinweg gefunden, beim habe die Einjahresfrist nicht eingehal- Bundesrat stösst er indes auf Ablehten. Ihrer Meinung nach hätte der Mann nung. Schon heute könne sich ein Mann schon früher Verdacht schöpfen und bei Widerstand der Mutter an die KinAbklärungen über die Vaterschaft vor- desschutzbehörde wenden und diese nehmen müssen dies aufgrund von um Zustimmung zu einem Vaterschaftszwei Spermauntersuchungen in den Jah- test ersuchen. Heimliche Vaterschaftsren 2009 und 2010, die bei ihm eine ein- tests wolle man nicht. Ob das Parlament geschränkte Zeugungsfähigkeit nachge- das Thema so einfach fallenlässt, wie wiesen hatten. Der Einwand des Man- das der Bundesrat wünscht, ist indes nes, dass er mit einer solchen Misstrau- fraglich. Bei der Revision des Gesetzes ensbekundung die eben erst geschlos- über genetische Untersuchungen beim sene Ehe mit seiner Frau gefährdet Menschen, zu der demnächst die Verhätte, ist für das Bundesgericht kein nehmlassung eröffnet werden soll, wird Entschuldigungsgrund. Damit bleibt der Zugang zum Vaterschaftstest sicher der Mann also der rechtliche Vater des noch zu reden geben. Kindes mit all den damit verbundenen

treffende abgeblitzt. Zwar kann ein Mann, der von der Kindsmutter (die (finanziellen) Verpflichtungen , auch

Urteil 5A_619/2014 vom 5. 1. 15.

naturgemäss am besten über die Vor- wenn feststeht, dass es nicht von ihm ab-

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