5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Marktes Oberstdorf (Sondernutzungssatzung)
Satzung §1 Änderungen Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Marktes Oberstdorf (Sondernutzungssatzung vom 21.05.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.11.2001) und das gem. § 7 Abs. 1 erlassene Gebührenverzeichnis werden wie folgt geändert: (1) Gebührenverzeichnis vom 22. April 1993 gemäß § 7 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.07.2003, erhält folgende Fassung: Gebührensverzeichnis gemäß § 7 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung:
Die Gebühren berechnen sich, soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, je angefangenen m², je angefangene Woche und je angefangener Monat. Tarif Gegenstand der Sondernutzung Nr.
Dauer
01
Aufstellen von Waren (z.B. Kleiderständer, Obststeigen usw.) je m²
monatlich
02
Tische und Stühle vor Gaststätten und Cafes je m² a) im Geltungsbereich des Kernbereiches der Werbeanlagensatzung b) außerhalb
monatlich
03
04
05
06
07
Verkaufsstände, Verkaufswagen bis 10 m ² bei mehr als 10 m² je m² Verkaufs- und Werbeständer je m² Baugerüste, Bauhütten, Bauzäune, Lagerung von Baumaterial usw. je m² Fahrzeuge und Anhänger (soweit nicht gemeingebräuchlich) je Fahrzeug Aufgrabungen
Gebühr EURO 4,50
7,00 4,00 täglich wöchentlich täglich monatlich
4,50 27,00 3,00 4,50
täglich
0,30
täglich täglich
4,50 0,30
(2) § 7 Absatz 2 der Sondernutzungssatzung erhält folgende neue Fassung: „Fehlt eine solche, wird eine Gebühr von 3,00 EURO bis 600,00 EURO erhoben."
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2009 in Kraft