4. Satzung zur Änderung

für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 01.09.2016. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt ...
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4. Satzung zur Änderung Satzung des Marktes Wertach für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 01.09.2016 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Wertach folgende Satzung §1 Änderungsbestimmungen Die Satzung des Marktes Wertach für die Erhebung der Hundsteuer (Hundesteuersatzung), zuletzt geändert am 28.11.2006, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 wird die bisherige Regelung der Nrn. b), c) und d) wie folgt neu gefasst: „b) für alle anderen Hunde beim ersten Hund 70,00 € c) für den zweiten Hund 120,00 € “ d) für den dritten und jeden weiteren Hund, sofern diese nicht unter a) fallen

150,00 €.“

2. Der bisherige § 5 Satz 2 bleibt unverändert.

§2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Wertach, 01.09.2016 Markt Wertach

Jehle Erster Bürgermeister Ausgefertigt aufgrund Gemeinderatsbeschluß vom 01.09.2016: Wertach, 30.09.2016 Markt Wertach Jehle Erster Bürgermeister

Bekanntgemacht im amtlichen Mitteilungsblatt „Rund um den Grüntensee“ am 07.10.2016

Meyer, Wertach, 10.10.2016