E
RW
Bebauungsplan "Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B8 / KT19" Maßstab = 1 : 1 000
Die Stadt Iphofen erlässt als Satzung aufgrund
Textliche Hinweise
- der §§ 9 und 190 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359 ff.);
F/LW
L
[Sondergebiet gem. §9(1) Nr 11 und §11(1) BauNVO]
ZEICHENERKLÄRUNG
- der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133),
W
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB).
1.
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548); Die Verkehrsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestatten keine zusätzlichen Verkehrsflächen, als die entsprechend dem Geltungsbereich ausgewiesenen Teilflächen. Es ist sichergestellt, dass mit dem Umbau der Kreuzungsanlage B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße ein leistungsfähiger Knotenpunkt in Form eines Kreisverkehrs gewährleistet ist.
- des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-I Zuletzt geändert durch Entsch. des BayVerfGH - Vf. 14-VII-14; Vf. 3-VIII-15; Vf. 4-VIII-15 - vom 09.05.2016 (GVBl. S. 89);
H
- des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern
W
1. Maß der baulichen Nutzung
W SW
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder Rechtsträger (§ 1 Abs. 4, § 16 Abs. 5 BauNVO)
2. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Grenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO)
520
vorhandene Grenzen, Grenzstein Flurnummer
folgenden
1.
LW
L
Der einfache Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die Nutzung der Verkehrsflächen mit jeweils besonderer Zweckbestimmung für:
Bauverbotszone B8
Behandlung von Niederschlagswasser Die Höhengestaltung der B 8 ermöglicht die Ableitung des Niederschlagswassers breitflächig über die bewachsene Oberbodenzone und wird so einer bodennahen Versickerung entsprechend dem Bestand zugeführt. Mit dem Teilrückbau der B 8 wird eine Reduzierung der versiegelten Fläche und Vergrößerung der Versickerfläche erreicht. Im Rahmen der Entwurfsplanung des Kreisverkehrs ist die Entwässerung entsprechend dem Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) zu bewerten (qualitativer Nachweis).
Textliche Festsetzungen
H F/
2.
EINFACHEN Bebauungsplan
Die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Verkehrsflächen der Straßen „Am Bahnhof“, der „Bahnhofstraße“ sowie des Geh- und Radweges sowohl nördlich als auch südlich der B 8 erfolgt entsprechend dem Bestand über den Mischwasserkanal der Stadt Iphofen.
- Änderung des Knotenpunktes B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße zu einem Kreisverkehr; - Bushaltestellen im Straßenraum (KT 19) und als eigenständige Anlage einer zentralen Bushaltestelle;
3. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Das anfallende Oberflächenwasser der zentralen Bushaltestelle mit Nebenflächen südlich der B 8 wird über Bordfassungen gesammelt und über eine dezentrale Muldenversickerung in der Grünfläche zwischen der Bushaltestelle und dem Kreisverkehr versickert. Die Notentlastung der Versickermulde erfolgt über den städtischen Mischwasserkanal. Im Rahmen der Entwurfsplanung des Kreisverkehrs ist die Entwässerung entsprechend dem Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) zu bewerten. Die Planung der Entwässerungsanlagen ist mit den einschlägigen Wasserbehörden abzustimmen.
- selbstständig geführte Geh- und Radwege, kombiniert mit Wirtschaftsweg westlich des Kreisverkehrs; - öffentliche Pkw-Parkflächen als Park & Ride-Anlage;
Straßenverkehrsflächen
- private Pkw-Parkflächen; - private Straßenverkehrsflächen.
Straßennebenflächen
20 F
F
Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
F
LWL
E
W/SW
Mainbernheim
F
F
F
Markt Bibart
E
20 SW
P
best. Schutzwall best. Schutzwall
E
E
H
Öffentliche Parkpläche (PKW) Bushaltestelle (Straßenraum, eigenständige Anlage)
WC
WC-Anlage
P
Die im Geltungsbereich ausgewiesenen Verkehrsflächen mit ihren besonderen Zweckbestimmungen stellen die zulässige Nutzung der ausgewiesenen Teilflächen dar. 4.
Fahrradstellplatz
Die Flächen sind sowohl als öffentliche als auch als private Verkehrsflächen festgesetzt. Festsetzungen über Art und Maß baulicher Nutzungen sind nicht enthalten.
Private Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
W/SW/E
3.
Zweckbestimmung Private Parkpläche (PKW)
S
Private Straßenverkehrsfläche
WC Geh- und Radweg / Selbstständig geführt
Wirtschaftsweg (Grün- / Erdweg)
Aufschüttung
Die baulichen Anlagen im Bereich der Bushaltestellen sind zugelassen mit einer lichten Durchfahrtshöhe von bis zu 4,80 m über dem höchsten Niveau der Busfahrbahn (Haltestellenbereiche), zzgl. der erforderlichen Konstruktion des Tragwerkes.
Abgrabung
Zur straßenseitigen Grenze Fußgängerquerungen zulässig.
Auflassung und Rückbau bestehender Weganschluss an übergeordnete Straße
F
Übersichtslageplan Iphofen
Übersichtskarte (Quelle: BAYSIS)
Maßstab = 1 : 2 500
Maßstab = 1 : 25 000
4.
Stadt Iphofen
B8
itz ing
Bäume - Erhaltung
en
Sträucher - Erhaltung
5. Sonstige Planzeichen
Markt Bibart
bestehendes Gebäude
Geltungsbereich Bebauungsplan Sondergebiet
KT
19
Neben- / Funktionsgebäude
6. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdische Verlegung
F
B8
KT
19
SO
/
Absperrungen
zur
Unterbindung
von
Anforderungen an die Verkehrssicherheit (Sichtdreiecke)
(C) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde zwischen dem 25.11.2016 und dem 28.12.2016 durchgeführt. (D) Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde zwischen dem ___________ und dem ___________ durchgeführt.
Iphofen, den …………………………………………
Räumliche und nutzungsbedingte Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern den immissionsschutzrechtlichen Nachweis infolge der Verkehrslärmausbreitungen im Zuge des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens oder bei Genehmigungsfreistellung, indem die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens mit den vorhandenen und nach Bebauungsplanrecht zulässigen Immissionsrichtwerten der TA-Lärm für MI-Gebiete nachzuweisen ist.
……………………………………………… Josef Mend, 1. Bürgermeister
(F) Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Kitzingen am _______________ genehmigt. [Az: ___________________________________]. Kitzingen, den ……………………………… Landratsamt Kitzingen Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen
…………………………………………………………
(G) Der Bebauungsplan wurde am _______________ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
B8
Mainbernheim
Einfriedungen
Die Nutzungen der ausgewiesenen Verkehrsflächen erfordern für das Verkehrsaufkommen zum Prognosehorizont 2030 entsprechend den ausgewiesenen Anlagenteilen weder aktive noch passive Schallschutzvorkehrungen im Sinne der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV).
Bäume - Anpflanzungen
-K
sind
5.
4. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
B8
8
(A) Der Stadtrat der Stadt Iphofen hat in seiner Sitzung am 07.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.09.2015 ortsüblich bekannt gegeben.
(E) Die Stadt Iphofen hat am ___________ den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Private Grünfläche
KT19
B
Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Straßenverkehrsflächen, unterliegen den einschlägigen Kriterien der Regelwerke und den anerkannten Regeln der Technik. Die Nachweise sind durch ein autorisiertes Sicherheitsaudit im Rahmen der Objektplanungen zu erbringen und den Baulastträgern der Verkehrslagen zu übergeben. Die Anforderungen an die Sichtbeziehungen sind durch entsprechende Sichtdreiecke anhand des Regelwerkes nachzuweisen.
Neben- / Funktionsgebäude
öffentliche Grünfläche
der
Verfahrensvermerke
(B) Am Aufstellungsverfahren wurden die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und sonstige Institutionen mit Schreiben vom 21.11.2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt sowie mit dem Schreiben vom ___________ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
P:\16503\acad\2016_10_17_Bebauungsplan.dwg * Bebauungsplan
Alle mit der Durchführung des Projektes betrauten Personen werden darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten auftretende Funde von Bodenaltertümern nach Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen gemeldet werden müssen und gemäß Art. 8 Abs. 2 die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort unverändert zu belassen sind.
Für die Nutzung der zweckgebundenen Verkehrsflächen (Bushaltestellen) und der öffentlichen Pkw-Parkplatzflächen (Park & Ride-Anlage) sind eingeschossige Gebäude als WC-Anlage, Fahrradunterstellhallen sowie Überdachungen und Unterstellbereiche - auch größerer Abmessungen - im Bereich der Bushaltestellen zugelassen.
Wirtschaftsweg in Kombination mit Geh- und Radweg
ehemaliges Bahnhofsgebäude
Denkmalschutz
Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Fläche sind jegliche bauliche Anlagen, die dem Wohnen oder als Arbeitsstätten dienen, sowie Aufschüttungen und Lagerflächen unzulässig. Als Einfriedung sind aus}schließlich sockellose Maschendrahtzäune oder Stabgitterzäune, Absperrschranken zu Privatstraßen unter Beachtung der Anforderungen an die öffentlichen Verkehrsflächen, zulässig. Die Zufahrt der Notdienste für Einsatz- und Rettungszwecke muss im Bereich der Privatstraße gewährleistet sein.
F
S
P
Altlasten Es ist davon auszugehen, dass die Fläche des Geltungsbereiches altlastenfrei ist. Sollten bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten gefunden werden, so sind diese ordnungsgemäß zu entsorgen. Rechtsbehörde und Wasserwirtschaftsamt sind zu informieren.
2.
SW
P
W/SW/E
P
F W
E
E
P
E
H
P
Betriebsgelände Fa. Knauf
3.
Zweckbestimmung
E
Betriebsgelände Fa. Knauf
Die Anpassung und Höheneinstellung der Verkehrsflächen sowie der ausgewiesenen Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen dürfen gegenüber der natürlichen Geländetopographie nur im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Verkehrsflächen und unter dem Aspekt der barrierefreien Anforderungen verändert werden. Die topographischen Gegebenheiten mit dem natürlichen Geländeniveau sind zu beachten.
F
W
B8 B8
-N
eus
tad
SW
t a.
Ais
ch
LWL
Trinkwasserleitung
Schmutzwasserleitung
6. Der im Geltungsbereich dargestellte Gehölzbestand aus Einzelbäumen und Strauchhecken ist zu erhalten und ggf. durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigungen während der Bauzeit zu schützen (Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18 920). Zur landschaftlichen Einbindung erfolgen Einzelbaumpflanzungen gemäß nachfolgender Pflanzenliste. Spitz-Ahorn Berg-Ahorn Esche Walnuss Vogel-Kirsche
Acer platanoides Acer pseudoplatanus Fraxinus excelsior Juglans regia Prunus avium
Stiel-Eiche Winter-Linde Sommer-Linde Feld-Ahorn Apfeldorn Hainbuche Eberesche Mehlbeere
Quercus robour Tilia cordata Tilia platyphyllos Acer campestre Crataegus lavallei ´Carrierei´ Carpinus betulus Sorbus aucuparia Sorbus aria
Iphofen, den ……………………………… Stadt Iphofen Marktplatz 26 97346 Iphofen
………………………………………………………… Josef Mend, 1. Bürgermeister
Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19
Bebauungsplan
aufgestellt:
07.10.2015
geändert:
24.10.2016
- Entwurf -
Glasfaserkabel
Planverfasser: F
Fernmeldekabel
Ingenieurbüro für Bauwesen E
Do, 17. Nov 2016 - 13:34
Elektrokabel
Am Bach 1 Tel. 09324 / 9819-0 Fax. 09324 / 9819-100 97337 Dettelbach E-Mail:
[email protected]
Datum
Zeichen
bearbeitet
Okt 2016
A. Weimann
gezeichnet
Okt 2016
A. Marotta
geprüft
Okt 2016
A. Weimann
Dipl. Ing. (Univ.) Arno Weimann