Bebauungsplan Stadt Iphofen

P:\16503\acad\2016_10_17_Bebauungsplan.dwg * Bebauungsplan Do, 17. Nov 2016 - 13:34. Übersichtslageplan Iphofen. Maßstab = 1 : 2 500. Stadt Iphofen.
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E

RW

Bebauungsplan "Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B8 / KT19" Maßstab = 1 : 1 000

Die Stadt Iphofen erlässt als Satzung aufgrund

Textliche Hinweise

- der §§ 9 und 190 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359 ff.);

F/LW

L

[Sondergebiet gem. §9(1) Nr 11 und §11(1) BauNVO]

ZEICHENERKLÄRUNG

- der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133),

W

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB).

1.

zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548); Die Verkehrsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestatten keine zusätzlichen Verkehrsflächen, als die entsprechend dem Geltungsbereich ausgewiesenen Teilflächen. Es ist sichergestellt, dass mit dem Umbau der Kreuzungsanlage B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße ein leistungsfähiger Knotenpunkt in Form eines Kreisverkehrs gewährleistet ist.

- des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-I Zuletzt geändert durch Entsch. des BayVerfGH - Vf. 14-VII-14; Vf. 3-VIII-15; Vf. 4-VIII-15 - vom 09.05.2016 (GVBl. S. 89);

H

- des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern

W

1. Maß der baulichen Nutzung

W SW

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder Rechtsträger (§ 1 Abs. 4, § 16 Abs. 5 BauNVO)

2. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Grenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO)

520

vorhandene Grenzen, Grenzstein Flurnummer

folgenden

1.

LW

L

Der einfache Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die Nutzung der Verkehrsflächen mit jeweils besonderer Zweckbestimmung für:

Bauverbotszone B8

Behandlung von Niederschlagswasser Die Höhengestaltung der B 8 ermöglicht die Ableitung des Niederschlagswassers breitflächig über die bewachsene Oberbodenzone und wird so einer bodennahen Versickerung entsprechend dem Bestand zugeführt. Mit dem Teilrückbau der B 8 wird eine Reduzierung der versiegelten Fläche und Vergrößerung der Versickerfläche erreicht. Im Rahmen der Entwurfsplanung des Kreisverkehrs ist die Entwässerung entsprechend dem Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) zu bewerten (qualitativer Nachweis).

Textliche Festsetzungen

H F/

2.

EINFACHEN Bebauungsplan

Die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Verkehrsflächen der Straßen „Am Bahnhof“, der „Bahnhofstraße“ sowie des Geh- und Radweges sowohl nördlich als auch südlich der B 8 erfolgt entsprechend dem Bestand über den Mischwasserkanal der Stadt Iphofen.

- Änderung des Knotenpunktes B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße zu einem Kreisverkehr; - Bushaltestellen im Straßenraum (KT 19) und als eigenständige Anlage einer zentralen Bushaltestelle;

3. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)

Das anfallende Oberflächenwasser der zentralen Bushaltestelle mit Nebenflächen südlich der B 8 wird über Bordfassungen gesammelt und über eine dezentrale Muldenversickerung in der Grünfläche zwischen der Bushaltestelle und dem Kreisverkehr versickert. Die Notentlastung der Versickermulde erfolgt über den städtischen Mischwasserkanal. Im Rahmen der Entwurfsplanung des Kreisverkehrs ist die Entwässerung entsprechend dem Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) zu bewerten. Die Planung der Entwässerungsanlagen ist mit den einschlägigen Wasserbehörden abzustimmen.

- selbstständig geführte Geh- und Radwege, kombiniert mit Wirtschaftsweg westlich des Kreisverkehrs; - öffentliche Pkw-Parkflächen als Park & Ride-Anlage;

Straßenverkehrsflächen

- private Pkw-Parkflächen; - private Straßenverkehrsflächen.

Straßennebenflächen

20 F

F

Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

F

LWL

E

W/SW

Mainbernheim

F

F

F

Markt Bibart

E

20 SW

P

best. Schutzwall best. Schutzwall

E

E

H

Öffentliche Parkpläche (PKW) Bushaltestelle (Straßenraum, eigenständige Anlage)

WC

WC-Anlage

P

Die im Geltungsbereich ausgewiesenen Verkehrsflächen mit ihren besonderen Zweckbestimmungen stellen die zulässige Nutzung der ausgewiesenen Teilflächen dar. 4.

Fahrradstellplatz

Die Flächen sind sowohl als öffentliche als auch als private Verkehrsflächen festgesetzt. Festsetzungen über Art und Maß baulicher Nutzungen sind nicht enthalten.

Private Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

W/SW/E

3.

Zweckbestimmung Private Parkpläche (PKW)

S

Private Straßenverkehrsfläche

WC Geh- und Radweg / Selbstständig geführt

Wirtschaftsweg (Grün- / Erdweg)

Aufschüttung

Die baulichen Anlagen im Bereich der Bushaltestellen sind zugelassen mit einer lichten Durchfahrtshöhe von bis zu 4,80 m über dem höchsten Niveau der Busfahrbahn (Haltestellenbereiche), zzgl. der erforderlichen Konstruktion des Tragwerkes.

Abgrabung

Zur straßenseitigen Grenze Fußgängerquerungen zulässig.

Auflassung und Rückbau bestehender Weganschluss an übergeordnete Straße

F

Übersichtslageplan Iphofen

Übersichtskarte (Quelle: BAYSIS)

Maßstab = 1 : 2 500

Maßstab = 1 : 25 000

4.

Stadt Iphofen

B8

itz ing

Bäume - Erhaltung

en

Sträucher - Erhaltung

5. Sonstige Planzeichen

Markt Bibart

bestehendes Gebäude

Geltungsbereich Bebauungsplan Sondergebiet

KT

19

Neben- / Funktionsgebäude

6. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdische Verlegung

F

B8

KT

19

SO

/

Absperrungen

zur

Unterbindung

von

Anforderungen an die Verkehrssicherheit (Sichtdreiecke)

(C) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde zwischen dem 25.11.2016 und dem 28.12.2016 durchgeführt. (D) Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde zwischen dem ___________ und dem ___________ durchgeführt.

Iphofen, den …………………………………………

Räumliche und nutzungsbedingte Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern den immissionsschutzrechtlichen Nachweis infolge der Verkehrslärmausbreitungen im Zuge des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens oder bei Genehmigungsfreistellung, indem die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens mit den vorhandenen und nach Bebauungsplanrecht zulässigen Immissionsrichtwerten der TA-Lärm für MI-Gebiete nachzuweisen ist.

……………………………………………… Josef Mend, 1. Bürgermeister

(F) Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Kitzingen am _______________ genehmigt. [Az: ___________________________________]. Kitzingen, den ……………………………… Landratsamt Kitzingen Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen

…………………………………………………………

(G) Der Bebauungsplan wurde am _______________ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.

B8

Mainbernheim

Einfriedungen

Die Nutzungen der ausgewiesenen Verkehrsflächen erfordern für das Verkehrsaufkommen zum Prognosehorizont 2030 entsprechend den ausgewiesenen Anlagenteilen weder aktive noch passive Schallschutzvorkehrungen im Sinne der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV).

Bäume - Anpflanzungen

-K

sind

5.

4. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)

B8

8

(A) Der Stadtrat der Stadt Iphofen hat in seiner Sitzung am 07.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.09.2015 ortsüblich bekannt gegeben.

(E) Die Stadt Iphofen hat am ___________ den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Private Grünfläche

KT19

B

Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Straßenverkehrsflächen, unterliegen den einschlägigen Kriterien der Regelwerke und den anerkannten Regeln der Technik. Die Nachweise sind durch ein autorisiertes Sicherheitsaudit im Rahmen der Objektplanungen zu erbringen und den Baulastträgern der Verkehrslagen zu übergeben. Die Anforderungen an die Sichtbeziehungen sind durch entsprechende Sichtdreiecke anhand des Regelwerkes nachzuweisen.

Neben- / Funktionsgebäude

öffentliche Grünfläche

der

Verfahrensvermerke

(B) Am Aufstellungsverfahren wurden die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und sonstige Institutionen mit Schreiben vom 21.11.2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt sowie mit dem Schreiben vom ___________ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)

P:\16503\acad\2016_10_17_Bebauungsplan.dwg * Bebauungsplan

Alle mit der Durchführung des Projektes betrauten Personen werden darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten auftretende Funde von Bodenaltertümern nach Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen gemeldet werden müssen und gemäß Art. 8 Abs. 2 die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort unverändert zu belassen sind.

Für die Nutzung der zweckgebundenen Verkehrsflächen (Bushaltestellen) und der öffentlichen Pkw-Parkplatzflächen (Park & Ride-Anlage) sind eingeschossige Gebäude als WC-Anlage, Fahrradunterstellhallen sowie Überdachungen und Unterstellbereiche - auch größerer Abmessungen - im Bereich der Bushaltestellen zugelassen.

Wirtschaftsweg in Kombination mit Geh- und Radweg

ehemaliges Bahnhofsgebäude

Denkmalschutz

Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Fläche sind jegliche bauliche Anlagen, die dem Wohnen oder als Arbeitsstätten dienen, sowie Aufschüttungen und Lagerflächen unzulässig. Als Einfriedung sind aus}schließlich sockellose Maschendrahtzäune oder Stabgitterzäune, Absperrschranken zu Privatstraßen unter Beachtung der Anforderungen an die öffentlichen Verkehrsflächen, zulässig. Die Zufahrt der Notdienste für Einsatz- und Rettungszwecke muss im Bereich der Privatstraße gewährleistet sein.

F

S

P

Altlasten Es ist davon auszugehen, dass die Fläche des Geltungsbereiches altlastenfrei ist. Sollten bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten gefunden werden, so sind diese ordnungsgemäß zu entsorgen. Rechtsbehörde und Wasserwirtschaftsamt sind zu informieren.

2.

SW

P

W/SW/E

P

F W

E

E

P

E

H

P

Betriebsgelände Fa. Knauf

3.

Zweckbestimmung

E

Betriebsgelände Fa. Knauf

Die Anpassung und Höheneinstellung der Verkehrsflächen sowie der ausgewiesenen Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen dürfen gegenüber der natürlichen Geländetopographie nur im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Verkehrsflächen und unter dem Aspekt der barrierefreien Anforderungen verändert werden. Die topographischen Gegebenheiten mit dem natürlichen Geländeniveau sind zu beachten.

F

W

B8 B8

-N

eus

tad

SW

t a.

Ais

ch

LWL

Trinkwasserleitung

Schmutzwasserleitung

6. Der im Geltungsbereich dargestellte Gehölzbestand aus Einzelbäumen und Strauchhecken ist zu erhalten und ggf. durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigungen während der Bauzeit zu schützen (Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18 920). Zur landschaftlichen Einbindung erfolgen Einzelbaumpflanzungen gemäß nachfolgender Pflanzenliste. Spitz-Ahorn Berg-Ahorn Esche Walnuss Vogel-Kirsche

Acer platanoides Acer pseudoplatanus Fraxinus excelsior Juglans regia Prunus avium

Stiel-Eiche Winter-Linde Sommer-Linde Feld-Ahorn Apfeldorn Hainbuche Eberesche Mehlbeere

Quercus robour Tilia cordata Tilia platyphyllos Acer campestre Crataegus lavallei ´Carrierei´ Carpinus betulus Sorbus aucuparia Sorbus aria

Iphofen, den ……………………………… Stadt Iphofen Marktplatz 26 97346 Iphofen

………………………………………………………… Josef Mend, 1. Bürgermeister

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19

Bebauungsplan

aufgestellt:

07.10.2015

geändert:

24.10.2016

- Entwurf -

Glasfaserkabel

Planverfasser: F

Fernmeldekabel

Ingenieurbüro für Bauwesen E

Do, 17. Nov 2016 - 13:34

Elektrokabel

Am Bach 1 Tel. 09324 / 9819-0 Fax. 09324 / 9819-100 97337 Dettelbach E-Mail: [email protected]

Datum

Zeichen

bearbeitet

Okt 2016

A. Weimann

gezeichnet

Okt 2016

A. Marotta

geprüft

Okt 2016

A. Weimann

Dipl. Ing. (Univ.) Arno Weimann