Bebauungsplan Stadt Iphofen

23.01.2017 - ... der Knauf Gips KG muss die Zufahrt der Notdienste ...... Der Zuschlag für die Parkplatzart (KPA) wird entsprechend Parkplätze mit 0 dB(A) ...
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Stadt Iphofen

Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19

Bebauungsplan Entwurf: Geändert:

24. Oktober 2016 23. Januar 2017

Entwurfsverfasser: WeimannIngenieure Dipl.-Ing.(Univ.) Arno Weimann Am Bach 1 97337 Dettelbach

Begründung zum Bebauungsplan Stadt Iphofen

Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19

Bebauungsplan Entwurf: Geändert:

24. Oktober 2016 23. Januar 2017

Entwurfsverfasser: WeimannIngenieure Dipl.-Ing.(Univ.) Arno Weimann Am Bach 1 97337 Dettelbach

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 Begründung zum Bebauungsplan

Seite - I -

Inhaltsverzeichnis

Seite 1.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes gemäß § 8 BauGB

1

2.

Planungsrechtliche Situation

2

3.

Lage und Charakteristika des Gebietes sowie angrenzende Nutzungen

3

4.

Einfacher Bebauungsplan gemäß § 8, § 30 Abs. 3 und § 34 BauGB

5

5.

Zweckbestimmung – Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO

5

6.

Baulastträger der Verkehrsanlagen

6

7.

Ver- und Entsorgung (Straßenbeleuchtung)

7

8.

Grünordnung, Umweltbericht

7

9.

Behandlung von Niederschlagswasser

7

10.

Altlasten

8

11.

Bergbauliche Belange

8

12.

Immissionsschutz gemäß § 9 Nr. 24 BauGB

9

13.

Kostenschätzung

10

14.

Flächenbilanz

10

15.

Hinweise zum Aufstellungsverfahren

10

Verzeichnis der Anhänge Anhang 1 – Grünordnung und Umweltbericht Anhang 2 – Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Anhang 3 – Schalltechnisches Gutachten

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1.

Seite - 1 -

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes gemäß § 8 BauGB

Im südlichen Stadtrandbereich der Stadt Iphofen, unmittelbar nördlich der Bahnlinie Würzburg – Nürnberg, befindet sich die Straßenkreuzung der B 8 mit der KT 19 (Bahnhofstraße), einschließlich dem südlichen Streckenabschnitt der Bahnhofstraße mit der Zufahrtsstraße „Am Bahnhof“.

Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit

Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19“ umfasst die

Verkehrsflächen des Knotenpunktes B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße sowie der Park & Ride-Anlage am Bahnhof, einschließlich der neuen zentralen Bushaltestelle unmittelbar nördlich der Bahnlinie Würzburg – Nürnberg mit den Bahnsteigen des Bahnhofes Iphofen.

Der Bebauungsplan regelt die Nutzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung für die: -

Änderung des Knotenpunktes B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße zu einem Kreisverkehr;

-

Bushaltestellen im Straßenraum (KT 19) und die eigenständige Anlage einer zentralen Bushaltestelle unmittelbar südlich der B 8;

-

selbstständig geführten Geh- und Radwege in Kombination mit dem Wirtschaftsweg westlich des Kreisverkehrs;

-

öffentliche Pkw-Parkflächen als Park & Ride-Anlage;

-

private Pkw-Parkflächen;

-

private Straßenverkehrsflächen.

Die Sicherung und Neuordnung der Verkehrsflächen mit der jeweils zugeordneten Zweckbestimmung der einzelnen Teilflächen steht im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofes Iphofen durch die Deutsche Bahn AG, indem gleichzeitig mit der Neuordnung des Verkehrsknotenpunktes B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße zu einem Kreisverkehr die Verbesserung der Verkehrssicherheit gewährleistet wird.

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Ziel des Bebauungsplanes ist es daher: -

Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße;

-

Verbesserung

der

barrierefreien

Verbindungsqualität

des

selbstständig

geführten Geh- und Radweges zwischen der Dr.-Karl-Heinz-Spielmann-Straße und der Straße „Am Bahnhof“; -

Neuordnung und Schaffung einer zentralen Bushaltestelle am Bahnhof Iphofen zur Stärkung des ÖPNV-Netzes in Iphofen und Umfeld des östlichen Landkreises Kitzingen;

-

2.

Regelung und Sicherung der Pkw-Stellplätze als Park & Ride-Anlage.

Planungsrechtliche Situation

Am 07.09.2015 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19“ in der Gemarkung Iphofen vom Stadtrat der Stadt Iphofen beschlossen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan – maßgebende Fassungen gemäß der 4. Änderung vom 08.05.2006 und der 10. Änderung vom 11.11.2013 – ist das südliche Gemeindegebiet im Umfeld der B 8 mit den Flächen nördlich der Bahnlinie Würzburg – Nürnberg als Freihaltezone mit Grün-/Freiflächen –„von Bebauung freizuhalten“– dargestellt. Der westliche Abschnitt der Straße „Am Bahnhof“ mit dem ehemaligen Bahnhofsgebäude ist als Vorbehaltsfläche für Gewerbe (GE-Fläche) ausgewiesen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf die bereits bestehenden Verkehrsflächen – Knotenpunkt der übergeordneten Straßen, Erschließungsstraßen, selbstständig geführter Geh-/Radweg und Pkw-Parkplätze – mit den zugehörigen Verkehrsneben- und Grünflächen. Das Wegegrundstück (FlSt.Nr. 3803/1, Gemarkung Iphofen) wird einschließlich der Einmündung zur B 8 aufgelassen und künftig als Grünfläche ausgewiesen. Der nördlich an die B 8 anschließende Weg (FlSt.-Nr. 539, Gemarkung Iphofen) wird ebenfalls im Einmündungsbereich an die B 8 aufgelassen und rückgebaut.

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Das Freiflächengrundstück – Grünfläche des FlSt.-Nr. 3804, Gemarkung Iphofen – wird in Teilbereichen für die neue barrierefreie Trassenführung des selbstständig geführten Geh- und Radweges sowie für die Anlage der zentralen Bushaltestelle herangezogen.

Gemäß

dem

rechtskräftigen

Flächennutzungsplan

entspricht

der

einfache

Bebauungsplan sowohl der städtebaulichen Entwicklung im südlichen Randbereich der Stadt Iphofen – keine Bebauung – als auch den bestehenden Verkehrsanlagen. Durch die Bauleitplanung des einfachen Bebauungsplanes wird den Zielen der Stadt Iphofen entsprochen, indem die Neuordnung der Verkehrsflächen baurechtlich abgesichert

wird.

Die

im

Geltungsbereich

des

Bebauungsplans

geregelten

Nutzungen der jeweiligen Verkehrsflächen entsprechen den vorhandenen Gegebenheiten, sodass sich die Stadt Iphofen mit dem Bebauungsplan die Stärkung der Attraktivität des ÖPNV-Netzes im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Iphofen zunutze macht. Somit entspricht die Stadt Iphofen den ÖPNVEntwicklungsanforderungen des Regionalplanes, sowohl für die nah- als auch fernräumigen Verbindungsanforderungen für den Haltepunkt des künftig barrierefreien Bahnhofes Iphofen.

3.

Lage und Charakteristika des Gebietes sowie angrenzende Nutzungen

Das südliche Stadtgebiet von Iphofen ist maßgeblich gekennzeichnet und abgegrenzt durch den West-/Ost-Verlauf der B 8 sowie weiter südlich durch die Bahnlinie Würzburg – Nürnberg in Parallellage zur B 8. Nordwestlich des Geltungsbereiches schließen Freiflächen, die der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, an sowie das Grundstück der Gebietswinzergenossenschaft Franken und die Mischgebietserschließung der Dr.-Karl-Heinz-Spielmann-Straße. Im nordöstlichen Bereich der B 8 ist das Gebiet gekennzeichnet durch Einkaufsmärkte des Einzelhandels.

Die Zwischenflächen südlich der B 8 und nördlich der Bahnlinie umfassen die Erschließungsstraßen – Bahnhofstraße und „Am Bahnhof“ – mit den bestehenden Pkw-Parkplatzanlagen sowie dem selbstständig geführten Geh-/Radweg, welcher höhenfrei die B 8 und die privaten Straßenverkehrs- und Pkw-Parkflächen quert.

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Die durch den maßgebenden Busch-, Hecken- und Baumbestand gekennzeichneten Freiflächen bleiben in ihren Ausmaßen erhalten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8/KT 19“ umfasst eine Fläche von ca. 3,44 ha.

FlSt.-Nr. der Gemarkung Iphofen

Bestehende Nutzung der Teilfläche

3790

Bundesstraße B 8

3789/1

Kreisstraße KT 19

3789/1 und 3787/1

westlicher Gehweg und östlicher Gehweg KT 19

563

Feld- und Waldweg (unbefestigter Wirtschaftsweg)

3803/1

Feld- und Waldweg (unbefestigter Wirtschaftsweg)

3806 und 3789/4

selbstständig geführter Geh-/Radweg mit Grünflächen

3804

Private Grünfläche

559

Betriebsfläche der Gebietswinzergenossenschaft

3807 und 4151

Bahnhofstraße mit Nebenflächen, Pkw-Parkplätze

3803

Straße „Am Bahnhof“

3840/12

Pkw-Parkplätze mit öffentlicher Grünfläche

3840/9; 3840/10; 3840/11 und 3840/29

Pkw-Parkplätze mit Fahrradunterstellhalle und WC-Gebäude

3840/26 und 3840/27

Private Straßenverkehrsflächen und Pkw-Stellplätze

Tabelle: Auflistung der Flurstücke, Gemarkung Iphofen, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

Abbildung 1: Luftbild Geltungsbereich (ohne Maßstab)

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4.

Seite - 5 -

Einfacher Bebauungsplan gemäß § 8, § 30 Abs. 3 und § 34 BauGB

Der Bebauungsplan – ohne baurechtliche Vorschriften – stellt gemäß § 8 und § 30 Abs. 3 BauGB einen einfachen Bebauungsplan dar, welcher gemäß § 34 BauGB der Eigenart der näheren Umgebung gemäß der bereits vorhandenen Nutzung als auch der künftigen Zweckbestimmung entspricht. Er enthält keine Festsetzungen über die Art und das Maß einer baulichen Nutzung mit Gebäuden, da das Gebiet ausschließlich Verkehrsflächen umfasst.

5.

Zweckbestimmung – Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO

Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen für die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmungen entsprechend den dargestellten Teilflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB. Gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist der Geltungsbereich als Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 1 festzusetzen, da sich die Zweckbestimmung wesentlich von Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheidet.

Abbildung 2: Lageplan Straßenbau (Vorplanung – ohne Maßstab)

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Die im Geltungsbereich ausgewiesenen Verkehrsflächen stellen entsprechend der Lageplandarstellung die zulässige Nutzung der ausgewiesenen Teilflächen dar. Hierbei sind sowohl öffentliche als auch private Verkehrsflächen im Zuge der Erschließungsstraße „Am Bahnhof“ festgesetzt.

6.

Baulastträger der Verkehrsanlagen

Baulastträger für die B 8 (freie Strecke) ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Freistaats Bayern, Staatliches Bauamt Würzburg. Die B 8 unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes (BFStrG).

Für die Kreisstraße KT 19 ist der Landkreis Kitzingen zuständiger Baulastträger. Für die übrigen Verkehrsanlagen der Geh- und Radwege, Feld- und Waldwege sowie die Pkw-Parkplatzanlagen, einschließlich der eigenständigen Bushaltestelle, ist die Stadt Iphofen Baulastträger. Die kommunalen Straßen, Feld- und Waldwege sowie die Gehwege unterliegen den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.

Die Stadt Iphofen beabsichtigt ferner den westlichen Geh- und Radweg bis zur Einmündung der Dr.-Karl-Heinz-Spielmann-Straße auszubauen und im nördlichen Geltungsbereich eine Querungsstelle in der Bahnhofsstraße zu errichten, um die verkehrssichere Querung für Fußgänger zu den Einkaufsmärkten zu gewährleisten.

Der westliche Abschnitt der Erschließungsstraße „Am Bahnhof“ mit den angrenzenden Pkw-Stellplätzen und der nördlichen Grünfläche werden künftig durch Verkauf einer privatrechtlichen Nutzung gewidmet und stellt mit dem Verkauf keine öffentliche Verkehrsfläche mehr dar. Die private Zufahrtsstraße zum westlich angrenzenden Betriebsgelände der Knauf Gips KG muss die Zufahrt der Notdienste für Einsatz- und Rettungszwecke gewährleisten.

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7.

Seite - 7 -

Ver- und Entsorgung (Straßenbeleuchtung) Die Ver- und Entsorgungsanlagen (Strom, Trink- und Abwasser, Telekommunikation, Straßenbeleuchtungsanlage) sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bereits vorhanden. An diese Leitungen kann im Bedarfsfall für die ergänzende Erschließung und Ausstattung der Verkehrsanlage angebunden werden. Die bestehenden Beleuchtungsanlagen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik DIN-gerecht an die veränderten Verkehrsanlagen anzupassen. Die Kostentragung im Zusammenhang mit der Umlegung von Fernmeldeanlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und für die übrigen Anlagen der Versorgungseinrichtungen nach den vertraglichen Regelungen. Vorbehaltlich geeigneter Schutzmaßnahmen, sind die geplanten Baumstandorte zu bestehenden bzw. umverlegten Versorgungsanlagen mit einem Mindestabstand gemäß dem DVGW-Regelwerk von 2,50 m zu berücksichtigen.

8.

Grünordnung, Umweltbericht Die Begründung zur Grünordnungsplanung sowie der Umweltbericht sind als gesonderter Bestandteil der Begründung des einfachen Bebauungsplanes (mit integriertem Grünordnungsplan) beigefügt (vgl. Anhang 1). Der Anhang 2 umfasst die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit der Untersuchung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sowie die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für einer Ausnahme von Verboten.

9.

Behandlung von Niederschlagswasser Die Höhengestaltung der B 8 ermöglicht die Ableitung des Niederschlagswassers breitflächig über die bewachsene Oberbodenzone und wird so einer bodennahen Versickerung entsprechend dem Bestand zugeführt. Mit dem Teilrückbau der B 8 wird eine Reduzierung der versiegelten Fläche und Vergrößerung der Versickerfläche erreicht. Im Rahmen der Entwurfsplanung des Kreisverkehrs ist die Entwässerung entsprechend dem Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) zu bewerten (qualitativer Nachweis).

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Die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Verkehrsflächen der Straßen „Am Bahnhof“, der „Bahnhofstraße“ sowie des Geh- und Radweges sowohl nördlich als auch südlich der B 8 erfolgt entsprechend dem Bestand über den Mischwasserkanal der Stadt Iphofen.

Das anfallende Oberflächenwasser der zentralen Bushaltestelle mit Nebenflächen südlich der B 8 wird über Bordfassungen gesammelt und über eine dezentrale Muldenversickerung in der Grünfläche zwischen der Bushaltestelle und dem Kreisverkehr versickert. Die Notentlastung der Versickermulde erfolgt über den städtischen Mischwasserkanal. Im Rahmen der Entwurfsplanung des Kreisverkehrs ist die Entwässerung entsprechend dem Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) zu bewerten. Die Planung der Entwässerungsanlagen ist mit den einschlägigen Wasserbehörden abzustimmen.

10.

Altlasten

Es ist davon auszugehen, dass die Fläche des Geltungsbereiches altlastenfrei ist. Sollten bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten gefunden werden,

so

sind

diese

ordnungsgemäß

zu

entsorgen.

Rechtsbehörde

und

Wasserwirtschaftsamt sind zu informieren.

11.

Bergbauliche Belange

Der

Geltungsbereich

des

einfachen

Bebauungsplanes

überdeckt

das

Bewilligungsfeld „Kitzingen“ verliehen auf Steinsalz und Sole. Bergbauliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind nicht bekannt.

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12.

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Immissionsschutz gemäß § 9 Nr. 24 BauGB

Die Nutzungen der ausgewiesenen Verkehrsflächen erfordern für das Verkehrsaufkommen

zum

Prognosehorizont

2030

entsprechend

den

ausgewiesenen

Anlagenteilen weder aktive noch passive Schallschutzvorkehrungen im Sinne der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV).

Räumliche und nutzungsbedingte Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern den immissionsschutzrechtlichen Nachweis infolge der Verkehrslärmausbreitungen im Zuge des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens oder bei Genehmigungsfreistellung, indem die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens mit

den

vorhandenen

und

nach

Bebauungsplanrecht

Immissionsrichtwerten der TA-Lärm für MI-Gebiete nachzuweisen ist.

Abbildung 3: Lageplan Schalltechnische Berechnung (ohne Maßstab)

zulässigen

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13.

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Kostenschätzung

Kosten der Verkehrsanlagen - Kreisverkehr B 8 mit Anschlussästen

656.666,66 € 356.666,66 € 466.666,66 € 166.666,66 €

- Ausbau erweiterter Bereich Bahnhofstraße - Neubau zentrale Bushaltestelle - Ausbau selbstständiger Geh- und Radweg

1.500.000,00 € Kosten der Begrünung - Begrünungs- und Gestaltungsmaßnahme

14.

36.666,66 €

Gesamtbetrag (netto) 19% Mehrwertsteuer und Rundung

1.530.000,00 € 291.666,66 €

Gesamtbetrag (brutto)

1.821.000,00 €

Flächenbilanz

Verkehrsflächen der B 8 mit Kreisverkehr

12.335 m² Flächen Bahnhofstraße nördlich Kreisverkehr 4.876 m² Flächen Bahnhofstraße südlich Kreisverkehr 3.535 m² Flächen zentrale Bushaltestelle 3.666 m² Flächen "Am Banhof" mit Pkw-Parkflächen 9.524 m² Private Straßenverkehrsfläche / Pkw-Parkplätze 485 m² 34.349 m² entspricht ca. 3,44 ha

Gesamtflächenbilanz - Geltungsbereich

15.

Hinweise zum Aufstellungsverfahren

Der Stadtrat der Stadt Iphofen hat in seiner Sitzung am 07.09.2015 die Aufstellung des

Bebauungsplanes

beschlossen.

25.09.2015 ortsüblich bekannt gegeben.

Der

Aufstellungsbeschluss

wurde

am

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Am

Aufstellungsverfahren

wurden

nachfolgende

Behörden,

Seite - 11 -

sonstige

Träger

öffentlicher Belange und sonstige Institutionen mit Schreiben vom 21.11.2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt sowie mit dem Schreiben vom xx.02.2017 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt:

- Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde

- Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

- Regionaler Planungsverband, Würzburg

- Bund Naturschutz, Kreisgruppe Kitzingen

- Landratsamt Kitzingen, Bauamt

- Naturpark Steigerwald, Scheinfeld

- Landratsamt Kitzingen, Gesundheitsamt - Bayerisches Geologisches Landesamt - Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

- Landesbund für Vogelschutz, Kitzingen

- Fernwasserversorgung Franken

- N-Ergie Netz GmbH

- Staatliches Bauamt Würzburg

- E-ON Netz GmbH

- LKW Kitzingen GmbH

- Deutsche Post AG

- Deutsche Telekom Technik GmbH

- Handwerkskammer für Unterfranken

- DB Netz AG, Geschäftsbereich Netz

- Gemeinde Rödelsee

- DB Immobilien Zentrale, Nürnberg

- Stadt Mainbernheim

- Kabel Deutschland GmbH

- Markt Willanzheim

- Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.

- Markt Einersheim

- Bayerischer Bauernverband Ufr.

- Markt Ippesheim

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

- Markt Sugenheim

- Immobilien Freistaat Bayern

- Gemeinde Markt Bibart

- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

- Markt Oberscheinfeld

- IHK Würzburg-Schweinfurt

- Gemeinde Castell

- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

- Gemeinde Wiesenbronn

- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

- Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

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Seite - 12 -

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde zwischen dem 25.11.2016 und dem 28.12.2016 durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde zwischen dem 10.02.2017 und dem 13.03.2017 durchgeführt.

Die

Stadt

Iphofen hat am

___________ den Bebauungsplan als Satzung

beschlossen.

Dettelbach, den 23.01.2017

Iphofen, den

WeimannIngenieure Dipl.-Ing. (Univ.) Arno Weimann Am Bach 1 97337 Dettelbach

Stadt Iphofen Marktplatz 26 97346 Iphofen

……………………………………………………… Dipl.-Ing. Arno Weimann Geschäftsleitung

………………………………………………… Josef Mend 1. Bürgermeister

Der Bebauungsplan wurde durch das Landratsamt Kitzingen am _______________ genehmigt [Az: ___________________________________]. Kitzingen, den ……………………………… Landratsamt Kitzingen Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen

…………………………………………………………

Der Bebauungsplan wurde am _______________ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Iphofen, den ……………………………… Stadt Iphofen Marktplatz 26 97346 Iphofen

………………………………………………………… Josef Mend, 1. Bürgermeister

Dateinam e: S:\16503\Ber icht\503eb001.docx

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 Begründung zum Bebauungsplan

Anhang 1 Grünordnung und Umweltbericht

Begründung zum Bebauungsplan Stadt Iphofen

Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19

Grünordnung und Umweltbericht Anhang 1 Entwurf: Geändert:

24. Oktober 2016 23. Januar 2017

Entwurfsverfasser: WeimannIngenieure Dipl.-Ing.(Univ.) Arno Weimann Am Bach 1 97337 Dettelbach

Iphofen – Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs mit Umbau der Kreuzung B 8 – KT 19 Grünordnung und Umweltbericht

Seite 2

Inhaltsverzeichnis 1

Grünordnung.............................................................................................................................. 3

1.1

Öffentliche und private Grünflächen .............................................................................................3

1.2

Erhaltung von Bäumen und Sträuchern .......................................................................................3

1.3

Pflanzgebote (Anpflanzungen von Bäumen) ................................................................................3

1.4

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................................................................................................................4

2

Umweltbericht ............................................................................................................................ 5

2.1 2.1.1 2.1.2

Einleitung ......................................................................................................................................5 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans................................. 5 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei der Aufstellung ............................................ 5

2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.2.8 2.2.9

Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung ...........................................................................................................6 Kurzbeschreibung des Plangebietes ....................................................................................... 6 Schutzgut Mensch ................................................................................................................... 7 Schutzgut Landschaftsbild ....................................................................................................... 7 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................................................. 8 Schutzgut Boden ................................................................................................................... 10 Schutzgut Wasser.................................................................................................................. 10 Schutzgut Klima / Luft ............................................................................................................ 10 Schutzgut Kultur- und Sachgüter........................................................................................... 10 Wechselwirkungen................................................................................................................. 11

2.3

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ......11

2.4 2.4.1 2.4.2

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ...11 Maßnahmen zur Vermeidung ................................................................................................ 11 Maßnahmen zum Ausgleich (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ................................ 12

2.5

Alternative Planungsmöglichkeiten.............................................................................................13

2.6

Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ...........................................................................................................................13

2.7

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) ............................14

2.8

Allgemein verständliche Zusammenfassung ..............................................................................14

Iphofen – Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs mit Umbau der Kreuzung B 8 – KT 19 Grünordnung und Umweltbericht

1

Grünordnung

1.1

Öffentliche und private Grünflächen

Seite 3

Die verbleibenden Freiflächen außerhalb des Straßenkörpers werden als private bzw. öffentliche Grünflächen festgesetzt.

1.2

Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Der vorhandene Gehölzbestand aus Einzelbäumen und Hecken im Bahnhofsbereich ist zu erhalten. Das Gleiche gilt für den Heckenbestand zwischen Parkplatz und der geplanten Bushaltestelle (sh. nachfolgende Abbildung, dunkelgrün). Der vorhandene Privatgarten mit seinen zahlreichen Einzelbäumen (nördlich des Bahnhofs) gehört nicht zum Geltungsbereich und wird nicht überplant.

1.3

Pflanzgebote (Anpflanzungen von Bäumen) Zur landschaftlichen Einbindung des umgestalteten Knotenpunkts und der Bushaltestelle werden Einzelbaumpflanzungen in den Randbereichen festgesetzt (sh. nachfolgende Abbildung, hellgrün). Der Bebauungsplan enthält eine Gehölzauswahlliste als Empfehlung: Spitz-Ahorn

Acer platanoides

Berg-Ahorn

Acer pseudoplatanus

Esche

Fraxinus excelsior

Walnuss

Juglans regia

Vogel-Kirsche

Prunus avium

Stiel-Eiche

Quercus robur

Winter-Linde

Tilia cordata

Sommer-Linde

Tilia platyphyllos

Feld-Ahorn

Acer campestre

Apfeldorn

Crataegus lavallei ‘Carrierei‘

Hainbuche

Carpinus betulus

Eberesche

Sorbus aucuparia

Mehlbeere

Sorbus aria

Iphofen – Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs mit Umbau der Kreuzung B 8 – KT 19 Grünordnung und Umweltbericht

Seite 4

Abbildung 1: Grünordnerische Festsetzungen (Einzelbaumpflanzungen und zu erhaltender Gehölzbestand)

1.4

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Den neuversiegelten Flächen (ca. 2.380 m²) stehen Rückbau und Entsiegelung von nicht mehr benötigten Verkehrsflächen im Umfang von ca. 2.400 m² gegenüber, so dass mit dem Vorhaben keine Mehrung der versiegelten Fläche verbunden ist. Eingriffe in die vorhandenen Gehölzbestände finden ebenfalls nicht statt, so dass keine naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.

Iphofen – Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs mit Umbau der Kreuzung B 8 – KT 19 Grünordnung und Umweltbericht

2

Seite 5

Umweltbericht Mit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom 24.06.2004 besteht grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB). In einem Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind die Anforderungen an den Umweltbericht gemäß der Anlage zum BauGB zu beachten. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in der Abwägung zu berücksichtigen.

2.1

Einleitung

2.1.1

Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 bei Iphofen sowie für den Neubau einer Bushaltestelle am Bahnhof geschaffen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,4 ha.

2.1.2

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung bei der Aufstellung Regionalplan Der Regionalplan für die Region Würzburg (2) enthält für den Geltungsbereich keine besonderen Darstellungen und Ziele in Bezug auf Landschaft und Erholung (z. B. landschaftliche Vorbehaltsgebiete). Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Das ABSP für den Landkreis Kitzingen enthält keine besonderen Ziele für den Arten- und Biotopschutz sowie keine Darstellung zu besonderen schützenswerten Lebensräumen (Feuchtoder Trockengebiete). Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vorhanden oder vom Vorhaben betroffen. Landschaftsplan / Flächennutzungsplan Aus dem Flächennutzungsplan bzw. dem Landschaftsplan sind keine flächenbezogenen Umweltziele für das Plangebiet abzuleiten.

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2.2

Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung

2.2.1

Kurzbeschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Landkreis Kitzingen und gehört zur naturräumlichen Untereinheit Steigerwaldvorland (137-A), das sich als flachwellige Lettenkeuperebene zwischen dem Maintal und dem Steigerwald erstreckt und teilweise mit Sand oder Löss überdeckt ist. Es befindet sich zwischen dem südlichen Rand der Wohnbebauung von Iphofen und dem Gewerbegebiet mit dem Bahnhofsgelände. Nordöstlich des Knotenpunkts befindet sich großflächiger Einzelhandel.

Abbildung 2: Luftbild Geltungsbereich (ohne Maßstab) (Quelle: FIS-Natur, Bayerisches Landesamt für Umwelt)

Der Geltungsbereich ist stark geprägt von der Verkehrsnutzung (Bundesstraße B 8, Kreisstraße KT 19, Bahnhofsgelände mit Parkplätzen). Strukturgebende Landschaftselemente (Gehölze) befinden sich lediglich auf den randlichen Privatgrundstücken sowie am Bahnhof; diese werden jedoch von der Planung nicht berührt.

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Seite 7

Abbildung 3: Kreuzungsbereich mit Fußgänger-Unterführung

2.2.2

Schutzgut Mensch Bestand Beim überplanten Bereich handelt es sich um bestehende Straßenverkehrsflächen sowie Straßennebenflächen ohne Bedeutung für die Wohnfunktion. Die Flächen sind durch Verkehrslärm stark vorbelastet. Für die Wohnumfeldfunktion (freiraumbezogene Erholung) haben sie nur insofern Bedeutung, als sie eine gefahrlose Querung der B 8 für Fußgänger und Radfahrer ermöglichen. Diese Fußweg-Unterführung bleibt erhalten. Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Geltungsbereich nicht bekannt oder betroffen. Auswirkungen Mit dem Vorhaben sind v. a. Flächeninanspruchnahmen durch Überbauung und Versiegelung bei gleichzeitigem Rückbau von versiegelten Flächen verbunden. Für den Straßenverkehr im Bereich der Kreuzung wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird durch die geplante Bushaltestelle ebenfalls verbessert.

2.2.3

Schutzgut Landschaftsbild Bestand Das Planungsgebiet gehört zum Naturraum Steigerwaldvorland, das durch flachwelliges Gelände geprägt ist und von Osten nach Westen fällt. Es hat keine besondere Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Im Bereich des Bahnhofs befinden sich Gehölzbestände mit älteren Einzelbäumen, die von der Planung nicht berührt werden.

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Seite 8

Auswirkungen Das Planungsgebiet hat keine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild. Es werden keine markanten Einzelbäume beseitigt. Die Veränderungen des Knotenpunktes bewirken daher keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds.

2.2.4

Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestand Es handelt sich um bestehende Verkehrsflächen bzw. stark vorbelastete und regelmäßig gemähte Straßennebenflächen mit einer insgesamt geringen Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Flächen mit höherer Bedeutung, wie z. B. Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts oder gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen. Ebenso wenig sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete betroffen. Der vorhandene Gehölzbestand besteht aus jüngeren gepflanzten Gehölzbeständen entlang der Park-and-Ride-Parkplätze. Im Bereich des Bahnhofs stehen auch ältere Einzelbäume (z. B. Linde). Nach den verfügbaren Unterlagen (ASK, Biotopkartierung, ABSP) sind keine Vorkommen von besonders oder streng geschützten Arten im Geltungsbereich zu erwarten. Um gesicherte Aussagen zu streng geschützten Arten (insbesondere Zauneidechse) treffen zu können, wurde im Jahr 2016 eine faunistische Untersuchung durchgeführt. Es erfolgten 4 Begehungen von Anfang Mai bis Mitte August 2016, jeweils am späten Vormittag, wenn zu erwarten war, dass Zauneidechsen wach sind und sich in der Sonne aufwärmen. Zauneidechsen konnten dabei nicht nachgewiesen werden. Eine Betroffenheit von Reptilien (insbesondere von Zauneidechsen) durch das Vorhaben kann somit ausgeschlossen werden. Die Brutvogelfauna im Geltungsbereich lässt sich in die Gruppe der Gebäudebrüter (z. B. Hausrotschwanz, Haussperling), der Arten mit dauerhaften Niststätten (z. B. Stare und Meisenarten in einer alten Linde) und der gehölzbrütenden Arten in den Hecken und Bäumen (z. B. Buchfink, Dorn- und Mönchsgrasmücke, Amsel, Girlitz) einteilen (Quelle: Artenschutzbeitrag Büro FABION).

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Seite 9

Abbildung 4: Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2016 (Quelle: FABION, Okt. 2016

Fledermäuse wurden im Rahmen der Geländebegehungen zum Artenschutzbeitrag nicht untersucht. Jedoch kann ausgeschlossen werden, dass in potenzielle Fledermausquartiere (z. B. Habitatbäume oder Gebäude mit geeigneten Quartieren) eingegriffen wird. Auswirkungen Für das geplante Vorhaben werden Flächen dauerhaft überbaut und versiegelt; im Gegenzug werden bisher versiegelte Flächen entsiegelt und zurückgebaut. Die Auswirkungen auf die Tierund Pflanzenwelt sind entsprechend des Bestands und der Vorbelastung als „gering“ einzustufen, da der Bereich durch bereits bestehende Geh- und Radwege, die angrenzende B 8 und den P&R-Parkplatz bereits stark vorbelastet sind. Eingriffe in besonders geschützte Biotope oder mögliche Habitate ergeben sich nicht. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden durch das Vorhaben nicht ausgelöst.

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2.2.5

Seite 10

Schutzgut Boden Bestand Die überplanten Flächen sind als Saumstreifen der Bundesstraße 8 stark vorbelastet (v. a. Stoffeinträge). Die Bodenfunktionen (z. B. Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Puffer- und Filter für Schadstoffe) sind daher stark eingeschränkt. Auswirkungen Der Neuversiegelung (v. a. durch den geplanten Busbahnhof) steht der Rückbau nicht mehr benötigter Verkehrsflächen im Bereich der Kreuzung B 8 / KT 19 gegenüber. Dadurch ergibt sich eine sogar eine Reduzierung der versiegelten Fläche um ca. 20 m². Die Bodenfunktionen auf den entsiegelten Flächen werden durch den Rückbau z. T. wiederhergestellt.

2.2.6

Schutzgut Wasser Bestand Es sind keine Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete oder regelmäßig überschwemmte Bereiche vorhanden. Auswirkungen Durch die geringfügige Reduzierung der versiegelten Fläche wird in geringem Umfang versickerungsaktive Bodenoberfläche wiederhergestellt. Die Grundwasserbildungsrate wird, örtlich begrenzt, erhöht.

2.2.7

Schutzgut Klima / Luft Bestand Der Geltungsbereich ist ohne besondere Bedeutung für das Geländeklima (z. B. Kaltluftabflussbahn, Frischluftproduzent o.ä.). Auswirkungen Die Auswirkungen auf das Geländeklima sind aufgrund der geringen Flächengröße zu vernachlässigen.

2.2.8

Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestand Kultur- und Sachgüter wie Bodendenkmale u. ä. sind im Plangebiet nicht bekannt (Quelle: Bayerischer Denkmal-Atlas, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege).

Iphofen – Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs mit Umbau der Kreuzung B 8 – KT 19 Grünordnung und Umweltbericht

Seite 11

Auswirkungen (Keine)

2.2.9

Wechselwirkungen Die für die Beurteilung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum wichtigen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Schutzgütern sind bei den anderen Schutzgütern dargestellt (z. B. Wechselwirkung Biotopausstattung – Bedeutung für das Landschaftsbild und den Erholungswert).

2.3

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde der Kreuzungsbereich mit seinen Unfallgefahren erhalten bleiben. Der geplante Busbahnhof würde entfallen, die vorgesehenen Flächen würden weiterhin regelmäßig gemäht und gepflegt.

2.4

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

2.4.1

Maßnahmen zur Vermeidung Schutzgut Mensch −

Erhaltung der Fußgängerunterführung zur Querung der B 8

Schutzgut Landschaftsbild −

Die Neupflanzung von Bäumen im Bereich des Knotenpunktes ist unter Berücksichtigung der „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen“ (RPS 2009) nicht möglich. Außerhalb des Knotenpunkts erfolgen Einzelbaumpflanzungen.

Schutzgut Tiere und Pflanzen −

Erhaltung der Gehölzbestände im Bahnhofsumfeld (ältere Einzelbäume und Hecken an den bestehenden Parkplätzen); ggf. sind die Gehölze durch Maßnahmen nach RAS-LG 4 und DIN 18 920 vor baubedingten Beschädigungen zu schützen (Baumschutzmaßnahmen, Wurzelschutz)



Vorwiegende Verwendung heimischer Gehölzarten für die Einzelbaumpflanzungen



Unterlassen nächtlicher Arbeiten (Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen)



Vermeidungsmaßnahmen bei der baulichen Gestaltung der Bushaltestelle: Verwendung von abgeschirmten, insektenfreundlichen Lampen und Leuchtmitteln, deren Abstrahlung

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Seite 12

nach unten gerichtet ist sowie Berücksichtigung von baulichen Maßnahmen zur Reduktion des Kollisionsrisikos von Vögeln an Glasscheiben Schutzgut Boden −

Schutz des Oberbodens, getrennter Abtrag und fachgerechte Lagerung nach den einschlägigen DIN-Normen, sachgerechter Umgang mit anfallendem Bodenmaterial (Trennen von Ober- und Unterboden, sachgerechte Lagerung des Oberbodens)



Durch die Umplanung des vorhandenen Knotenpunkts in einen Kreisverkehr kann der Bedarf an Straßenflächen deutlich verringert werden, so dass trotz der neu geplanten Bushaltestelle am Bahnhof eine Verringerung der Versiegelungsfläche um 20 m² gegenüber dem Bestand möglich ist.

Schutzgut Wasser −

2.4.2

Reduzierung der versiegelten Fläche (vgl. Schutzgut Boden)

Maßnahmen zum Ausgleich (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) Die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt nach dem Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. Auflage, 2003). Bestand Der überplante Bereich ist bereits überwiegend asphaltiert; z. T. handelt es sich um. Straßennebenflächen entlang der B 8. Die durch Straßenverkehr stark vorbelasteten, bisher unversiegelten Randflächen haben keine besondere Bedeutung für Natur und Landschaft, deshalb wird der Geltungsbereich einschließlich der neu zu versiegelnden Flächen der Kategorie I (Gebiet geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild) nach dem Leitfaden zugeordnet. Ermittlung des Kompensationsbedarfs Die Bilanzierung ergibt, dass die bestehende versiegelte Fläche geringfügig (20 m²) größer ist als die versiegelte Fläche nach dem Umbau. Daher sind keine Kompensationsmaßnahmen nach Naturschutzrecht erforderlich. Die Veränderung bei den versiegelten Flächen zeigt folgende Tabelle: Kreuzung B 8 / KT 19 Bahnhof / Busbahnhof Gesamtsumme

Rückbau [m²] 2.330 70 2.400

Neuversiegelung [m²] 1.650 730 2.380

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Seite 13

Abbildung 5: Bilanzierung Neuversiegelung - Rückbau

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. von § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG („CEF-Maßnahmen“) Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG, sog. „CEF-Maßnahmen“ sind nicht erforderlich, da keine lokalen Populationen beeinträchtigt werden (vgl. Artenschutzbericht Büro FABION).

2.5

Alternative Planungsmöglichkeiten (siehe technischer Bericht)

2.6

Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen. Die Beschreibung der Schutzgüter und der prognostizierten Auswirkungen erfolgen verbalargumentativ. Grundlage dafür sind eigene Erhebungen vor Ort sowie: -

Erläuterungsbericht zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), erstellt vom Büro FABION (Okt. 2016)

-

Luftbild (FIS-Natur, Bayerisches Landesamt für Umwelt)

-

Biotopkartierung Bayern (Bayer. Landesamt für Umwelt)

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-

Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Landkreis Kitzingen

-

Schutzgebietslisten

-

Topographische Karte 1:25.000

-

Geologische Karte 1:50.000 (GeoFachdatenAtlas, Bodeninformationssystem Bayern)

-

Regionalplan Region (2) Würzburg

Die verwendeten Unterlagen werden als ausreichend für die methodische Bearbeitung der Umweltprüfung eingeschätzt.

2.7

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) Da vom Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen, sind keine Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen notwendig.

2.8

Allgemein verständliche Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau des Knotenpunktes B 8 – KT 19 bei Iphofen sowie den Neubau einer Bushaltestelle am Bahnhof Iphofen geschaffen. Beim überplanten Gebiet handelt es sich überwiegend um bestehende Verkehrsflächen und Straßennebenflächen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans betreffen im Wesentlichen die Verkehrsflächen sowie grünordnerische Festsetzungen. Die nachfolgende Tabelle fasst die projektbezogenen Auswirkungen in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter in geringe, mittlere und hohe Beeinträchtigungsintensitäten. Dabei sind die dargestellten Vorbelastungen und Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt.

Schutzgut

Baubedingte Auswirkungen

Anlagebedingte Auswirkungen

Betriebsbedingte Auswirkungen

Erheblichkeit

Boden

gering

mittel

gering

gering

Wasser

gering

gering

gering

gering

Klima / Luft

gering

gering

gering

gering

Tiere und Pflanzen

gering

gering

gering

gering

Mensch

gering

gering

gering

gering

Landschaftsbild

gering

gering

gering

gering

Kultur- und Sachgüter

nicht betroffen

nicht betroffen

nicht betroffen

nicht betroffen

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Seite 15

Da der Rückbau die Neuversiegelung um ca. 20 m² übersteigt und keine weiteren Eingriffe (z. B. durch Rodung von Gehölzbeständen) erfolgen, besteht kein naturschutzrechtlicher Kompensationsbedarf.

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 Begründung zum Bebauungsplan

Anhang 2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B8 / KT 19 (Stadt Iphofen) (Endfassung)

Vorhabensträger:

Stadt Iphofen Staatliches Bauamt Würzburg Landkreis Kitzingen

Auftraggeber:

WeimannIngenieure Dipl.-Ing. (Univ.) Arno Weimann Am Bach 1 97337 Dettelbach

Auftragnehmer:

FABION GbR Naturschutz - Landschaft – Abfallwirtschaft Winterhäuser Str. 93 97084 Würzburg Tel.: 0931 / 21401 [email protected] www.fabion.de Projektleitung: Bearbeitung:

Dipl.-Biol. Renate Ullrich Dipl.-Biol. Renate Ullrich

Dipl. Biol. Renate Ullrich Gesellschafterin FABION GbR

Würzburg, 23.01.2017

FABION (2017): Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen-Umbau der Kreuzung B 8/KT 19 speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Inhalt

Inhaltsverzeichnis Seite 1

Einleitung ........................................................................................................................ 1

1.1

Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 1

1.2

Datengrundlagen............................................................................................................ 3

1.3

Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ............................................... 3

2

Wirkungen des Vorhabens ............................................................................................ 4

2.1

Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse .................................................................... 4

2.2

Anlagenbedingte Wirkprozesse ................................................................................... 4

2.3

Betriebsbedingte Wirkprozesse ................................................................................... 4

3

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ......................................................................................... 5

3.1

Maßnahmen zur Vermeidung ........................................................................................ 5

3.2

Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) ......... 5

4

Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten .............................................. 6

4.1

Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .............. 6

4.1.1

Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie ...................................................... 6

4.1.2

Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie ................................................................ 7

4.1.2.1 Säugetiere

7

4.1.2.2 Reptilien

9

4.1.2.3 Amphibien

10

4.1.2.4 Libellen

10

4.1.2.5 Käfer

10

4.1.2.6 Tagfalter

10

4.1.2.7 Nachtfalter

10

4.1.2.8 Weichtiere

10

4.2

Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ................................................................................................ 11

4.3

Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen................................................. 17

4.4

Bestand und Betroffenheit von Arten der Roten Listen .......................................... 17

5

Gutachterliches Fazit ................................................................................................... 18

Literaturverzeichnis

FABION (2017): Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen - Umbau der Kreuzung B 8/KT 19 spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

1

Einleitung

1.1

Anlass und Aufgabenstellung

Seite 1

Die Stadt Iphofen optimiert zur Zeit ihr ÖPNV-Konzept. Im Rahmen der Erweiterung des Linienbusverkehrs mit Anbindung des Busnetzes an das DB-Fernverkehrsnetz sowie Anbindung von Fahrdiensten dritter an das Busnetz werden feste Busaufstellflächen sowie eine kreuzungsfreie Anbindung an die B 8 und Wendemöglichkeiten für die Busse notwendig. Bisher wenden die Busse auf dem Werksgelände der Fa. Knauf und stellen sich auf der Straße neben dem Bahnhofsgebäude auf (Emch + Berger 2015).

Abbildung 1:

Lage des geplanten Umbaus der Kreuzung B 8/KT 19 und eines Busbahnhofs am Bahnhof südlich der Stadt Iphofen (grün umrandet). Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, unmaßstäblich.

Aus diesem Grund soll ein Busbahnhof mit Stellmöglichkeit für zwei Normalbusse in Sägezahnaufstellung sowie einem durch eine Verkehrsinseln abgetrennten, zusätzlichem Busstellplatz gebaut werden (s. Abbildung 2). Der Kreuzungsbereich an der B 8 soll durch einen Kreisverkehr sicherer gestaltet und mit Fuß- und Gehwegen ergänzt werden, dazu muss die jetzige Radwegsführung weiter nach Norden angrenzend an den zukünftigen Busbahnhof verlegt und der Radweg jenseits der Unterführung parallel zur Straße verlängert werden (ebd., s. Abbildung 2 nächste Seite). Eine Beeinträchtigung des P+R-Parkplatzes ist nicht gegeben.

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Seite 2

Der Geltungsbereich ist in Abbildung 2 in rot dargestellt. Garten und Anwesen „Am Bahnhof 4“ sind vom Geltungsbereich ausgenommen.

Abbildung 2:

Aktuelle Planung in Bezug zum jetzigen Bestand, unmaßstäblich. Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung. Planungsstand: Entwurf vom 23.01.2017, WeimannIngenieure

Die für diese Planung in Anspruch genommene Fläche liegt zwischen den PKW-Stellplätzen und der B 8 in einem Bereich, der bereits aktuell durch einen Geh-/Radweg (mit Unterführung unter der B 8) erschlossen ist. Die Vegetation besteht aus regelmäßig gemähten Rasen mit einzelnen Rabatten, einer gepflanzten Hecke im Grenzbereich zum Parkplatz auf Fl.nr. 3806 sowie einer mageren basenreichen Wiese mit viel Aufrechter Trespe und Bunter Kronwicke auf Fl.nr. 3804.

In der vorliegende saP werden: •

die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) sowie der „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. (Hinweis zu den „Verantwortungsarten“: Diese Regelung wird erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt)



die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Die nicht-naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen sind im allgemeinen Erläuterungsbericht, Unterlage 1, Nr. … dargestellt.

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1.2

Seite 3

Datengrundlagen

Als Datengrundlagen wurden herangezogen: -

Emch + Berger GmbH, Erläuterung der Machbarkeitsstudie „Nahverkehrskonzept B8 / barrierefreie Verkehrsstation“, Stand 09.04.2015, im Auftrag der Stadt Iphofen

-

Emch + Berger GmbH, Machbarkeitsstudie „Nahverkehrskonzept B8 / barrierefreie Verkehrsstation“, Karte zur Variante 5, Stand 16.02.2014, im Auftrag der Stadt Iphofen

-

WeimannIngenieure, aktueller Entwurf Bebauungsplan vom 24.10.2016

-

Geländebegehungen am 02.05.2016, 15.06.2016, 11.07.2016, 18.08.2016 (Vögel, Reptilien, Habitate und Strukturen)

-

ASK-Daten TK 6227 (Stand 22.03.2015) und 6327 (Stand 04.10.2016)

-

Homepage des LfU zu saP und planungsrelevanten Arten (http://www.lfu.bayrn.de/natur/sap/arteninformationen/), Stand 06 – 09/2016

-

FIS-Natur online (http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb)

-

Auswertung von Grundlagenwerken und weiterer Literatur

1.3

Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015 Az.: IIZ7-4022.2001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2015.

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2

Seite 4

Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können.

2.1

Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse

Flächeninanspruchnahme Im Zuge von Baumaßnahmen werden Flächen vorübergehend zur Baueinrichtung, zum Abstellen, Transport und Lagern von Baugeräten und Baumaterialien beansprucht und erheblich verändert. Zur Freistellung des Baufeldes wird die jetzige Vegetation (Rasen, blütenreiche Wiese) entfernt. Durch Rodungsmaßnahmen während der Brut- und Aufzuchtzeit können Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nester von gehölzbrütenden Vogelarten zerstört bzw. möglicherweise Jungvögel verletzt oder getötet werden. Außerdem werden Nahrungshabitate zerstört. Arbeiten zur Nachtzeit können zum vorübergehenden oder auch dauerhaften Meiden von angrenzenden Bereichen führen. Barrierewirkungen/ Zerschneidung Da der Kreuzungsbereich und der Bereich des geplanten Busbahnhofs bereits stark verändert und vom Umfeld isoliert sind, ist mit einer weiteren Zerschneidungswirkung nicht zu rechnen. Lärmimmissionen, Erschütterungen, optische Störungen Während des Baubetriebs kommt es zu Störungen im Wirkraum (Lärm, Erschütterungen, optische Störungen, Anwesenheit von Menschen). Die von der Bautätigkeit ausgehenden Störungen werden Vögel möglicherweise auch aus weiter entfernt liegenden Quartieren vertreiben. Das kann zu einer dauerhaften Verdrängung von störungsempfindlichen Arten führen. Zudem kann bei verbleibenden Arten der Fortpflanzungserfolg gefährdet werden.

2.2

Anlagenbedingte Wirkprozesse

Für die Errichtung des Busbahnhofs und der entsprechenden Infrastruktur wie Zufahrten, Wege usw. sowie des Kreisels werden Flächen dauerhaft überbaut und versiegelt, ihre Struktur ändert sich vollständig. Es gehen dadurch einzelne Brutreviere und bedingt Nahrungshabitate europäischer Vogelarten verloren. Mit einer weiteren Barrierewirkung/Zerschneidung ist nicht zu rechnen, da der Bereich durch bereits bestehende Geh-/Radwege, die angrenzende B 8 und den P & R-Parkplatz bereits stark verändert und vom Umland isoliert ist.

2.3

Betriebsbedingte Wirkprozesse

Durch die geänderte Nutzung und verstärkte Frequentierung des Bereichs durch Fußgänger und Radfahrer kann es zu Meidungsverhalten von Vogelarten auch im Umfeld des neuen Busbahnhofs kommen, wodurch Brutreviere verloren gehen könnten. Abendliche/ nächtliche Beleuchtung führt zur Anlockung von flugaktiven Insekten als Beutetiere der Fledermäuse. Vogelarten können durch nach oben oder seitlich abstrahlende Lichtquellen in ihrer Orientierung gestört oder von Scheinwerfern angezogen werden. Eine erhöhte Kollisionsgefahr von Vögeln oder Fledermäusen an Fahrzeugen erscheint unwahrscheinlich, da die Fahrzeu-

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Seite 5

ge im Bereich des neuen Kreisels und des Busbahnhofs sehr langsam fahren werden. Sollten am Busbahnhof jedoch Wartehäuschen oder Windschutzscheiben aus Glas oder anderem durchsichtigem Material aufgestellt werden, besteht für Vögel an den Scheiben ein erhöhtes Kollisionsrisiko (s. Schmid et al. 2012).

3

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

3.1

Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: Maßnahmen zur Vermeidung während des Baubetriebes: V1: Schutz der erhalten bleibenden Gehölze und ihres Wurzelraums durch geeignete Maßnahmen (Abstellen mit Baugitter, Bauzaun) vor Beschädigung des Wurzelraums und der oberirdischen Triebe während des Baubetriebes. Werden Gehölze gerodet, ist dies nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig. V2: Vermeidung der baubedingten Beeinträchtigung (Störung) - Unterlassen nächtlicher Arbeiten. Maßnahmen zur Vermeidung bei der Bauausgestaltung: V3: Beleuchtung: Verwendung von abgeschirmten, insektenfreundlichen Lampen und Leuchtmitteln im Außenbereich (Stand der Technik), deren Abstrahlung nach unten gerichtet ist. V4: Verglasung und spiegelnde Materialien: Berücksichtigung von baulichen Maßnahmen zur Reduktion des Kollisionsrisikos von Vögeln an geplanten Gebäuden, v. a. an Glasscheiben und spiegelnden Materialien (s. SCHMID et al. 2012 ).

3.2

Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Die lokalen Populationen werden voraussichtlich nicht beeinträchtigt. Es werden keine Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) vorgeschlagen.

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4

Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

4.1

Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.1.1

Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: Schädigungsverbot (s. Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Pflanzenarten Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten sind nicht bekannt und nicht zu erwarten. Hierzu wurden auch keine Untersuchungen durchgeführt, da aufgrund unserer Recherchen keine Hinweise vorlagen.

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4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

4.1.2.1 Säugetiere Fledermäuse Es wurden keine Fledermäuse im Rahmen der Datenerhebung untersucht. Nach den bisherigen Planungen wird nicht in potenzielle Fledermausquartiere wie Habitatbäume oder Gebäude mit geeigneten Quartieren eingegriffen. Abbildung 3 (folgende Seite) zeigt die Lage der Habitatbäume im Untersuchungsbereich. Es wurden sowohl Höhlenbäume als auch Bäume mit viel Totholz, Rissen oder Rindenspalten erfasst. Damit liegt keine Betroffenheit der Fledermäuse vor.

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Abbildung 3:

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Habitatbäume im Untersuchungsbereich, unmaßstäblich. Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung.

Weitere Säugetierarten Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Säugetierarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.

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4.1.2.2 Reptilien An den folgenden Terminen wurde der gesamte Geltungsbereich intensiv durch langsames Abgehen nach Zauneidechsen abgesucht. Dabei wurde insbesondere auf Rascheln als Hinweis auf flüchtende Individuen geachtet. Die Begehungen fanden im Mai und Juni am späten Vormittag im Anschluss an die Vogelkartierungen statt, wenn zu erwarten war, dass Zauneidechsen wach sind und sich in der Sonne aufwärmen. Tabelle 1: Kartierungstermine für Reptilien und Brutvögel am Bahnhof Iphofen. Datum

Temperatur

Wetter

Kartierergebnis

02.05.2016 11 - 12 h

15°C steigend bis 20°C

klar, sonnig, am Morgen kalt

keine Zauneidechsen

15.06.2016 10-11 Uhr

10°C steigend

sonnig-klar mit einzelnen Wolkenfeldern

keine Zauneidechsen

11.07.2016 10.30–11.30 Uhr

21°C steigend

wolkig, schwülwarm, klar

keine Zauneidechsen

18.08.2016 12.15-13 Uhr

23°C steigend

vollsonnig, klar

keine Zauneidechsen

Bei allen vier Begehungen konnten keine Zauneidechsen im gesamten Geltungsbereich nachgewiesen werden, auch in der ASK gibt es keine Nachweise von Zauneidechsen in der näheren Umgebung, im Bereich des Bahnhofs oder am südlichen Ortsrand von Iphofen. Die nächstliegenden Nachweise liegen etwa 1.900 m weiter westlich an der Kettenmühle (ASK 6227-1451) sowie nordöstllich in 1.500 m Entfernung zwischen Iphofen und Mainbernheim an einem Waldrand, im südlichen Ortsbereich von Mainbernheim, am süd- und westexponierten Waldrand und in angrenzenden Weinbergen des Schwanberges und rund um Willanzheim. Der Geltungsbereich weist zwar auf den Grünflächen südwestlich und südöstlich des Kreuzungsbereichs magere Vegetationsbestände auf, z. T. mit Gehölzsaum Richtung Garten von Anwesen „Am Bahnhof 4“ oder Erdwällen mit süd- und westexponierten Seiten und einzelnen Gebüschen, die gerade auch in ihrer Nähe zur Gleisanlage für Eidechsen geeignet erscheinen. Jedoch ist der Kreuzungsbereich erst vor wenigen Jahren neu gestaltet worden und wird in seinem direkten Umfeld regelmäßig gemäht. Die Erdwälle sind vor einigen Jahren aufgeschüttet worden und von hohem Grasbewuchs mit einzelnen Büschen bestanden. Die im Norden liegende B 8 ist relativ dicht befahren, daran schließen sich intensiv genutzte Felder sowie Einkaufsmärkte an. Insgesamt ist die Habitatsituation als sehr zerschnitten und isoliert vom Umland einzustufen. Das Bahngelände ist in diesem Bereich von Zauneidechsen nicht besiedelt, auch gibt es anscheinend keine Restpopulation einer früheren großflächigeren Besiedlung Eine Betroffenheit von Reptilien (i. B. Zauneidechse) durch die geplante Maßnahme Umbau der Kreuzung B 8/KT 19 und Neuerrichtung eines Busbahnhofs kann aufgrund der Gesamtsituation ausgeschlossen werden.

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Foto Nr. 1:. Bereich des zukünftigen Busbahnhofs mit extensiven Grünland aus Aufrechter Trespe und Kronwicke sowie im Hintergrund der Hecke zum P&RParkplatz. Foto: Ullrich, 18.08.2016

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Foto Nr. 2:. Schotterbeet im jetzigen Kreuzungsbereich B 8 /KT 19. Foto: Ullrich,. 18.08.2016

4.1.2.3 Amphibien Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Amphibienarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden. 4.1.2.4 Libellen Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Libellenarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden. 4.1.2.5 Käfer Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Käferarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden. 4.1.2.6 Tagfalter Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Tagfalterarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden. 4.1.2.7 Nachtfalter Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Nachtfalterarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden. 4.1.2.8 Weichtiere Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Weichtierarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.

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4.2

Seite 11

Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten Es fanden 3 Begehungen zwischen Anfang Mai und Mitte Juli zur Kartierung von Brutvögeln statt: Tabelle 2: Kartierungstermine für Reptilien und Brutvögel am Bahnhof Iphofen. Datum

Temperatur

Wetter

Kartierergebnis

02.05.2016 9-11 h

10°C steigend bis 20°C

klar, sonnig, am Morgen kalt

Habitatbäume und weitere Strukturen

15.06.2016 8-10 Uhr

10°C steigend

sonnig-klar mit einzelnen Wolkenfeldern

Brutvögel der Gehölze und Gebäude

11.07.2016 10.30–11.30 Uhr

21°C steigend

wolkig, schwülwarm, klar

Jungvögel

Aufgrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann folgendes festgehalten werden: -

Es sind drei Bäume mit potenziellen Quartieren und/oder Baumhöhlen im Geltungsbereich vorhanden, und zwar die Kastanie nordwestlich des ehemaligen Bahnhofgebäudes (jetzt: Knauf), eine alte Linde und eine Kastanie an der südwestlichen Grundstücksecke des Anwe-

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sens „Am Bahnhof 4“. Ein Eingriff in diese Bäume im Rahmen der geplanten Maßnahme ist nicht absehbar. -

Die Brutvogelfauna im Geltungsbereich lässt sich in die Gruppe der Gebäudebrüter (z. B. Hausrotschwanz, Haussperling), der Arten mit dauerhaften Niststätten (z. B. Stare und Meisenarten in der alten Linde) und der gehölzbrütenden Arten in den Hecken und Bäumen (z. B. Buchfink, Dorn- und Mönchsgrasmücke, Amsel, Girlitz) einteilen.

-

Die meisten Brutvögel mit revieranzeigendem Verhalten wurden im Bereich der alten Bäume und älteren Gehölze auf dem Grundstück „Am Bahnhof 4“ festgestellt. Das Grundstück ist aus dem Bebauungsplan jedoch ausgenommen. Im Bereich der neu zu bauenden Geh- und Radwege entlang der B 8 sind keine Brutvögel erfasst worden.

-

Beim Neubau des Busbahnhofs und Umbau der Kreuzung B 8 /KT 19 soll die Hecke nördlich des P&R-Parkplatzes (s. Foto 1, rechter Bildrand) zwar erhalten bleiben, da hier eine Leitung der Telekom verläuft. Der Baubetrieb wird aber bis direkt an das Gehölz heranreichen, so dass (potenzielle) Gehölzbrüter zwar nicht durch die Beseitigung des Bruthabitats, aber durch Störung am Bruthabitat betroffen sein werden / potenziell betroffen sein können. Eine Betroffenheit von gebäudebrütenden Arten oder Arten mit dauerhaften Niststätten kann ausgeschlossen werden.

Tabelle 3:

Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Europäischen Vogelarten

deutscher Name

wissenschaftlicher Name

RL D

RL BY

2007

2015

EHZ KBR

*1

Status

Amsel

Turdus merula

-

-

vermutlich Brutvogel

Bachstelze

Motacilla alba

-

-

Brutvogel Umfeld

Blaumeise

Parus caeruleus

-

-

Brutvogel

Bluthänfling

Carduelis cannabina

V

2

Buchfink

Fringilla coelebs

-

-

vermutlich Brutvogel

Buntspecht

Dendrocopus major

-

-

potenziell Brutvogel

Dorngrasmücke

Sylvia communis

-

V

Eichelhäher

Garrulus glandarius

-

-

potenziell Brutvogel

Elster

Pica pica

-

-

potenziell Brutvogel

Feldsperling

Passer montanus

V

V

Fitis

Phylloscopus trochilus

-

-

vermutlich Brutvogel Umfeld

Gartenbaumläufer

Certhia brachydactyla

-

-

potenziell Brutvogel

Gartengrasmücke

Sylvia borin

-

-

potenziell Brutvogel

Girlitz

Serinus serinus

-

-

vermutlich Brutvogel

Grauschnäpper

Muscicapa striata

-

-

potenziell Brutvogel

Grünspecht

Picus viridis

-

-

Haussperling

Passer domesticus

V

V

s

g

g

u

potenziell Brutvogel Umfeld

vermutlich Brutvogel

potenziell Brutvogel

potenziell Brutvogel Brutvogel

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deutscher Name

-

wissenschaftlicher Name

RL D

RL BY

2007

2015

EHZ KBR

*1

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Status

Heckenbraunelle

Prunella modularis

-

-

potenziell Brutvogel

Kernbeißer

Coccothraustes coccothraustes

-

-

potenziell Brutvogel

Klappergrasmücke

Sylvia curruca

-

V

Kleiber

Sitta europaea

-

-

vermutlich Brutvogel

Kohlmeise

Parus major

-

-

Brutvogel

Mönchsgrasmücke

Sylvia atricapilla

-

-

vermutlich Brutvogel

Nachtigall

Luscinia megarhynchos

-

-

Ringeltaube

Columba palumbus

-

-

Brutvogel

Rotkehlchen

Erithacus rubecula

-

-

vermutlich Brutvogel

Star

Sturnus vulgaris

-

-

Brutvogel

Zaunkönig

Troglodytes troglodytes

-

-

potenziell Brutvogel

Zilpzalp

Phylloscopus collybita

-

-

vermutlich Brutvogel Umfeld

?

g

vermutlich Brutvogel

vermutlich Brutvogel Umfeld

Legende:

-

VRL

I = Vogelschutz-Richtlinie, Anhang I

-

§

§ = streng geschützte Art (§7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG)

-

RL BY Rote Liste Bayern (07/2016), RL D Rote Liste Deutschland ( 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, D = Daten unzureichend, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art der Vorwarnliste, R = extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion EHZ KBR Brutvögel in Bayern: Erhaltungszustand kontinentale biogeographische Region, Brutvögel (LfU Bayern 2016): g = günstig, u = ungünstig-unzureichend, s = ungünstig-schlecht, ? = unbekannt, k.A. = keine Angabe Status: Brutvogel = revieranzeigende Merkmale, Beobachtung von Nestbau, Futtereintrag oder Jungvögeln, Familien Nahrungsgast = Art nutzt das Gebiet zur Nahrungssuche vermutlich = Art wurde im Gebiet festgestellt, Brutstatus ist jedoch unklar (ornithologischer Status-Kategorien A – B); potenziell = Art wurde nicht festgestellt, ein Vorkommen ist jedoch möglich nach Brutvogelatlas und ASK-Datenlage Untersuchungsgebiet Eingriff: direkter Eingriffsbereich in der Schneise

-

-

-

UG: Untersuchungsgebiet : s. Abbildung 1 Umgriff: gesamte Fasanerie

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Abbildung 4:

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Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2016 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, unmaßstäblich. Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung.

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Gehölzbrütende Vögel Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Dorngrasmücke (Sylvia communis), Eichelhäher (Garrulus glandarius), Elster (Pica pica), Gartengrasmücke (Sylvia borin), Gimpel (Pyrrhula pyrrhula), Grauschnäpper (Muscicapa striata), Heckenbraunelle (Prunella modularis), Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Rotkehlchen (Erithracus rubecula), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

1

Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: s. Tabelle 2

Art(en) im UG nachgewiesen Status: (potenziell) Brutvogel

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht unbekannt In dieser Rubrik werden nachgewiesene oder potenziell mögliche Gehölzbrüter aufgeführt, bei denen ein Neststandort in dichtem Unterwuchs oder Buschwerk und in geringer Höhe besteht. Die meisten Arten kommen sowohl in der offenen strukturreichen Kulturlandschaft als auch in gebüschreichen Gärten, Parks und Friedhöfen oder dicht strukturierten Waldbereichen vor. Lokale Populationen: Die hier nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden Arten nutzen Hecken, dichte Gebüschgruppen oder kleinere Gehölze im Mosaik mit Brachflächen im Geltungsbereich und Umfeld. Die Nester werden häufig in geringer Höhe in die Zweige gebaut, aber auch in größerer Höhe oder versteckt im dichten Unterwuchs (z. B. Rotkehlchen). Alle Arten sind auch in den umliegenden Flächen vertreten. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

unbekannt

2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG Durch Rodungsmaßnahmen während der Reproduktionsphase werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nester zerstört bzw. möglicherweise Jungvögel verletzt oder getötet. Außerdem werden Nahrungshabitate zerstört. Es gehen Brutreviere durch Rodung oder veränderte Nutzung und vermehrte Störung am neuen Busbahnhof verloren. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Rodung der Gehölze und Entfernen der Vegetation ausschließlich in der Zeit zwischen 01.10. und 29.02. Schutz der erhalten bleibenden Gehölze und ihres Wurzelraums durch geeignete Maßnahmen (Abstellen mit Baugitter, Bauzaun) vor Beschädigung des Wurzelraums und der oberirdischen Triebe während des Baubetriebes. Werden Gehölze gerodet, ist dies nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig (01.10.-29.02.). CEF-Maßnahmen erforderlich: nein

Schädigungsverbot ist erfüllt:

ja

nein

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Gehölzbrütende Vögel Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Dorngrasmücke (Sylvia communis), Eichelhäher (Garrulus glandarius), Elster (Pica pica), Gartengrasmücke (Sylvia borin), Gimpel (Pyrrhula pyrrhula), Grauschnäpper (Muscicapa striata), Heckenbraunelle (Prunella modularis), Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Rotkehlchen (Erithracus rubecula), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Bau-, anlage- und betriebsbedingte Störungen insbesondere zur Nachtzeit können zum vorübergehenden oder auch dauerhaften Meiden von angrenzenden Bereichen führen. Die betroffenen bzw. potenziell betroffenen Arten sind jedoch im Umland mit weiteren Brutpaaren vertreten. Bei Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen ist eine Beeinträchtigung der jeweiligen lokalen Population der Arten nicht zu befürchten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Vermeidung der baubedingten Beeinträchtigung (Störung) -Unterlassen nächtlicher Arbeiten. CEF-Maßnahmen erforderlich: nein

Störungsverbot ist erfüllt:

ja

nein

2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG Bei Einhaltung der Vorgaben zur Baufeldräumung (siehe 2.1) sind keine baubedingten Tötungen oder Verletzungen zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Beleuchtung: Verwendung von abgeschirmten, insektenfreundlichen Lampen und Leuchtmitteln im Außenbereich (Stand der Technik), deren Abstrahlung nach unten gerichtet ist. Verglasung und spiegelnde Materialien: Berücksichtigung von baulichen Maßnahmen zur Reduktion des Kollisionsrisikos von Vögeln an geplanten Gebäuden, v. a. an Glasscheiben und spiegelnden Materialien (s. SCHMID et al. 2012 ).

Tötungsverbot ist erfüllt:

ja

nein

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4.3

Seite 17

Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen

Im Gebiet sind keine weiteren Vorkommen streng geschützter Tier- oder Pflanzenarten bekannt.

4.4

Bestand und Betroffenheit von Arten der Roten Listen

Innerhalb des Geltungsbereichs gibt es kleinflächig Schotterflächen im Bereich der Bahnhofsgebäude. Hier wurde die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) im August 2016 erfasst. Tabelle 4:

Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen weiteren Arten der Roten Listen.

deutscher Name

wissenschaftlicher Name

Blauflügelige Ödlandschrecke

Oedipoda caerulescens

RL BY

RL D

§

3

V

§

RL BY Rote Liste Bayern , RL D Rote Liste Deutschland: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, D = Daten unzureichend, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art der Vorwarnliste §: geschützt nach BArtVO, §: besonders geschützt

Eine Gefährdung des Vorkommens durch die geplanten Maßnahmen ist nicht vorhanden.

Abbildung 5:

Fundort der Blauflügeligen Ödlandschrecke. Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung.

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5

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Gutachterliches Fazit

Die Stadt Iphofen möchte den ÖPNV optimieren und dazu die Anbindung der Buslinien an den Bahnhof optimieren und den Busverkehr neu ordnen. Dazu sind Bushaltestellen notwendig, die ein gefahrloses Wenden sowie Ein- und Ausfahren auf die B 8 ermöglichen, und so auch eine Taktung des Busverkehrs gestatten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der Neubau eines Busbahnhofs mit 3 Haltestellen sowie der Umbau zu einem vierarmigen Kreisel der Kreuzung B 8/KT 19 geprüft. Zur Variante 5 der Machbarkeitsstudie wird ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt. Im Untersuchungsjahr 2016 wurden vier Begehungen des Geltungsbereichs zwischen Mai und August zur Erfassung von Anhang IV-Arten (Reptilien) sowie der Arten der Vogelschutz-Richtlinie durchgeführt und vorhandene ASK-Daten ausgewertet. Es konnten keine Zauneidechsen nachgewiesen werden. Es liegt jedoch eine Betrofffenheit von gebüschbrütenden Vogelarten vor, wenn im Rahmen des Neubaus des Busbahnhofs die Hecke zum P&R-Parkplatz gerodet werden muss. Es werden Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen.

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Literaturverzeichnis BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BayNatSchG) – Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur. - In der Fassung der Bekanntmachung v. 23. Dezember 2005, zuletzt geändert im April 2006. BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) –Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 vom 24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005 S.896) Gl.-Nr.: 791-8-1 EU-KOMMISSION (2007): Guidance document on the strict protection of animal species of community interest provided by the 'Habitats' Directive 92/43/EEC. Final version, February 2007 BUNDESNATURSCHUTZGESETZ – (BNatSchG) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) – In der am 1.3.2010 in Kraft getretenen Fassung RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie); ABl. Nr. L 103 vom 25.04.1979, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 91/244/EWG vom 08.05.1991 (ABl. Nr. 115) RICHTLINIE 97/49/EG DER KOMMISSION vom 29. Juli 1997 zur Änderung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. - Amtsblatt Nr. L 223/9 vom 13.8.1997 RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie); ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 97/62/EG vom 08.11.1997 (ABl. Nr. 305) RICHTLINIE 97/62/EG DES RATES vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr. L 305/42 vom 08.11.1997

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2003): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns. – Schriftenreihe Heft 166, Augsburg, 384 S. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2012): Der Feldhamster in Bayern und das Feldhamster-Hilfsprogramm (FHP). – Faltblatt, Augsburg, 2 S. BEZZEL, E.; GEIERSBERGER, I.;. LOSSOW G. V., & PFEIFER, R. (2005): Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996 bis 1999. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. BISCHOFF W. (1988): Zur Verbreitung und Systematik der Zauneidechse, Lacerta agilis Linnaeus, 1758. - Mertensiella, 1, 217-222 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (2007): Verbreitungsgebiete der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie (Stand Oktober 2007) BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg., 2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band1: Wirbeltiere. – Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70 (1), Bonn – Bad Godesberg, 386 S. DIETZ, C., O.V. HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Kosmos-Verlag. EMCH + BERGER GmbH (2015): Erläuterung der Machbarkeitsstudie „Nahverkehrskonzept B8 / barrierefreie Verkehrsstation“, Stand 09.04.2015, im Auftrag der Stadt Iphofen

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EMCH + BERGER GmbH (2014): Machbarkeitsstudie „Nahverkehrskonzept B8 / barrierefreie Verkehrsstation“, Karte zur Variante 5, Stand 16.02.2014, im Auftrag der Stadt Iphofen FIS-Natur online: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz – Online viewer (FIN-Web) – http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/ IMS (2015): Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP). – Fassung mit Stand 01/2015 LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Internet Informationsdienst Naturschutz:: www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm] LfU Bayern (2015): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bei der Vorhabenszulassung – Internet-Arbeitshilfe. - http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm PETERSEN, B. et al. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 1: Pflanzen und Wirbellose, BfN Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 1. Bonn Bad Godesberg. PETERSEN, B. et al. (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 2: Wirbeltiere, BfN Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 2. Bonn Bad Godesberg. SCHMID H., WALDBURGER P. HEYNEN D. (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. - Schweizerische Vogelwarte, Sempach, 59 S., http://www.vogelglas.info/public/leitfaden-voegel-und-glas_dt.pdf] SÜDBECK P., BAUER H.-G., BOSCHERT M., BOYE P., KNIEF W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung, 30. November 2007. – Berichte zum Vogelschutz, 44, 23-81 WÜST W. (1986): Avifauna Bavariae. Die Vogelwelt Bayerns im Wandel der Zeit. – Ornithologische Gesellschaft in Bayern, München, 1. Auflage, 1449 S.

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 Begründung zum Bebauungsplan

Anhang 3 Schalltechnisches Gutachten

Begründung zum Bebauungsplan Stadt Iphofen

Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19

Schalltechnisches Gutachten Anhang 3 Entwurf: Geändert:

24. Oktober 2016 23. Januar 2017

Entwurfsverfasser: WeimannIngenieure Dipl.-Ing.(Univ.) Arno Weimann Am Bach 1 97337 Dettelbach

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Seite - I -

Inhaltsverzeichnis

Seite 0.

Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen

1

1.

Allgemeines

1

1.1. 1.2. 1.3.

Aufgabenstellung Örtliche Verhältnisse Rechtliche Grundlage

1 2 3

2.

Berechnungen

9

2.1. 2.2. 2.3.

Allgemeines Emissionsermittlung Verkehrsflächen Festlegung der Immissionsorte

9 9 12

3.

Ermittlung der Lärmimmissionen

13

3.1. 3.2.

Allgemeines Auswirkungen der Lärmimmissionen auf angrenzende Bebauungen

13 13

4.

Zusammenfassung der genehmigungsrechtlichen Grundlagen

14

Verzeichnis der Anlagen Anlage 1 – Lageplan schalltechnische Berechnung, M 1 : 2.000 Anlage 2 – Auflistung der Emissionspegel Anlage 3 – Berechnung der Immissionen

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0.

Seite - 1 -

Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen

Der Schalltechnischen Untersuchung liegen folgende Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen zugrunde: Bundes-Immissionsschutzgesetz [BImSchG] in der Fassung vom 26. September 2002; 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 mit Änderungen vom 18. Dezember 2014 6.

Allgemeine

Verwaltungsvorschrift

zum

Bundes-Immissionsschutzgesetz,

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm); Der Bundesminister für Verkehr, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, RLS90, Ausgabe 1990; Parkplatzlärmstudie – Empfehlung zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen (6. überarbeitete Auflage, Ausgabe 2007).

1.

Allgemeines

1.1.

Aufgabenstellung

Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes der Stadt Iphofen „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofes mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19“ umfasst den Bereich nördlich der Bahnlinie Würzburg – Nürnberg mit den bestehenden Parkplätzen an der Straße „Am Bahnhof“ sowie einen Teilabschnitt der B 8 mit dem Knotenpunkt der Bahnhofstraße (südlicher Bereich) und der KT 19 (Bahnhofstraße mit Anschluss in die Stadt Iphofen) bis zur Einmündung Dr.-Karl-Heinz-SpielmannStraße.

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Der Bebauungsplan umfasst den Umbau und den Neubau von Verkehrsanlagen mit der Neuerrichtung eines zentralen Bushaltestellenbereiches zwischen der Straße „Am Bahnhof“ und der B 8 sowie dem Ausbau des Knotenpunktes B 8 / KT 19 und Bahnhofstraße zu einem Kreisverkehr. Die vorhandenen Pkw-Stellplätze werden nicht verändert.

Mit dem vorliegenden Schalltechnischen Gutachten sollen die immissionsrechtlichen Auswirkungen der Umgestaltung des Knotenpunktes B 8 / KT 19 sowie des Neubaus der zentralen Bushaltestelle zwischen der Straße „Am Bahnhof“ und der B 8 auf die angrenzenden Wohnbebauungen überprüft und die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und Beschlussfassung als Satzung festgelegt werden.

1.2.

Örtliche Verhältnisse

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Iphofen sind die nördlich und südlich der B 8 bzw. der Bahnlinie Würzburg – Nürnberg befindlichen Flächen mit Wohnbebauung als Mischgebietsflächen ausgewiesen. Die weiteren angrenzenden Flächen zwischen der Bahnlinie und der B 8 sind als Gewerbegebietsflächen deklariert.

Im Bereich der Straße „Am Bahnhof“ sind Parkplatzflächen als Park&Ride-Stellplätze für den Bahnhof Iphofen vorhanden. Diese Stellplätze bleiben im Bestand ohne jegliche Veränderung erhalten. Ebenso der südliche Abschnitt der Bahnhofstraße und die Zufahrtsstraße „Am Bahnhof“.

Im Bereich der B 8 ist aufgrund der bestehenden Kreuzungsanlage B 8 / KT 19 / Bahnhofsstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h eingerichtet. Diese Geschwindigkeitsreduzierung auf freier Strecke umfasst den Streckenabschnitt der B 8, welcher sich innerhalb des Geltungsbereiches des einfachen Bebauungsplanes befindet.

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1.3.

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Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage der Lärmvorsorge bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG 1) in der jeweils gültigen Fassung.

Nach § 41 Abs. 1 des BImSchG ist „Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung

öffentlicher Straßen ... sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“. Das gilt nach § 41 Abs. 2 BImSchG jedoch nicht, „soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem

angestrebten Schutzzweck stehen würden“.

Die gemäß § 43 BImSchG erlassene Rechtsverordnung, Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV 2) legt den Anwendungsbereich, die Immissionsgrenzwerte in Abhängigkeit vom Grad der Schutzbedürftigkeit sowie das Verfahren zur Berechnung des Beurteilungspegels fest. Die Verordnung ist im Wortlaut (ohne Anlagen) am Ende dieses Abschnittes wiedergegeben.

Für den Fall, dass die dort festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden, hat der Eigentümer einer betroffenen baulichen Anlage einen Anspruch auf angemessene Entschädigung, es sei denn, dass die Beeinträchtigung wegen der besonderen Nutzung der Anlage unzumutbar ist (§ 42 BlmSchG).

Das Gebot des aktiven Lärmschutzes ist ebenso wie das Gebot des Lärmschutzes durch Planung (§ 50 BImSchG) Ausdruck des Vorsorgeprinzips und beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer Verkehrsanlage zu beachten.

1)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge [Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG], in der aktuellen Fassung

2)

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV], vom 12.06.1990 [BGBI. I S. 1036]

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Für den einfachen Bebauungsplan der Stadt Iphofen „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofes mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19“ sind die Anspruchsgrundvoraussetzungen gemäß § 1 der 16. BImSchV in Verbindung mit den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz

an

Bundesfernstraßen

in

der

Baulast

des

Bundes

– Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997 (VLärmSchR 97) – zu prüfen.

Die 16. BImSchV gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen.

Die Maßnahme im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 der 16. BImSchV dann eine wesentliche Änderung, wenn nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms

-

um mindestens 3 dB(A) erhöht wird;

-

auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird;

-

von mindestens 70 dB(A) am Tag oder mindesten 60 dB(A) in der Nacht weiter erhöht wird.

Kennzeichnend für einen erheblichen baulichen Eingriff sind solche Maßnahmen, die in die bauliche Substanz und in die Funktion der Straße als Verkehrsweg eingreifen. Der Eingriff muss auf eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Straße abzielen (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 4 C 26.93 - NVwZ 1995, 907). Eine Einbeziehung von Maßnahmen, die nicht rein baulicher Art sind, die Substanz der Straße als solche und die vorhandene Verkehrsfunktion unberührt lassen oder der Erhaltung (Unterhaltung, Instandsetzung, Erneuerung) dienen, ist durch § 43 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 BImSchG nicht gedeckt.

Beispiele für erhebliche bauliche Eingriffe sind gem. VLärmSchR 97 der: -

Bau von Anschlussstellen

-

Bau von Ein- und Ausfädelstreifen sowie von Abbiegestreifen

-

Bau von Fahrstreifen für zusätzliche Fahrbeziehungen im Bereich planfreier Knotenpunkte

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Diese baulichen Veränderungen sind für den Ausbau des Knoten B 8 / KT 19 sowie durch den Neubau der Bushaltestelle gegeben, sodass die Überprüfung der Verkehrslärmauswirkungen auf die nächstgelegenen Immissionswerte veranlasst ist.

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der 16. BImSchV sind nur die durch die neu zu errichtenden oder wesentlich zu verändernden Verkehrswege verursachten Immissionen zu untersuchen. Eine Überlagerung der Beurteilungspegel mehrerer Verkehrswege (z. Bsp. Bahnanlagen) wird bei der Ermittlung der Anspruchsberechtigung auch nicht berücksichtigt, wenn der Bau eines Verkehrsweges und die Änderung eines anderen Verkehrsweges Gegenstand einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung sind. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist für jeden Verkehrsweg getrennt zu ermitteln.

In Anlehnung an § 1 der 16. BImSchV werden zur Erfassung des ungünstigsten Lastfalles für die Verkehrslärmemissionen alle Verkehrsanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erfasst: -

der erhebliche bauliche Eingriff (Erstellung Kreisverkehr B 8 / KT 19);

-

der Neubau der zentralen Bushaltestelle;

-

alle Straßen ohne Änderung (Bahnhofstraße, „Am Bahnhof“);

-

die Pkw-Stellplätze als Park&Ride-Anlage.

Nach § 2 der 16. BImSchV sind bei wesentlichen Änderungen (§ 1, Abs. 2, 16. BImSchV) die folgenden Immissionsgrenzwerte einzuhalten, wenn die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV erfüllt sind:

Art der Nutzung

Tag

Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime

57 dB(A)

47 dB(A)

Reine u. allgem. Wohngebiete

59 dB(A)

49 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

64 dB(A)

54 dB(A)

Gewerbegebiete

69 dB(A)

59 dB(A)

Tabelle:

Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImschV

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Nicht in gleicher Weise schutzbedürftig sind Gebiete, in denen schon nach ihrer Zweckbestimmung in der Regel eine deutlich merkbare Geräuschvorbelastung vorhanden ist; dabei werden wiederum Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete, in denen auch die Wohnnutzung eine nicht untergeordnete Rolle spielt, gegenüber Gewerbegebieten, in denen die Wohnnutzung eine Ausnahme bildet, besser geschützt 3) . Außenbereiche sind in diesem Zusammenhang wie Kern-, Dorf- und Mischgebiete einzustufen.

Bei der Festsetzung ungeplanter bebauter Gebiete werden die Kriterien der Baunutzungsverordnung – BauNVO 4) zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit herangezogen. Für Sondergebiete nach § 10 BauNVO haben sich in der Verwaltungspraxis 5) , bezüglich der Kleingartenanlagen sowie der Ferien- und Wochenendhausgebiete, geschützt

durch

entsprechende

Verwaltungsgerichtsentscheidungen 6) ,

folgende

Immissionsgrenzwerte durchgesetzt:

Sondergebiete, die der Erholung dienen

Immissionsgrenzwert Tag

Nacht

Kleingartenanlagen [wie Kern-, Dorf-, Mischgebiete]

64 dB(A)

[54 dB(A)] 7)

Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete [wie Kern-, Dorf-, Mischgebiete]

64 dB(A)

54 dB(A)

Tabelle 2:

Immissionsgrenzwerte von Sondergebieten

3)

Begründung der Bundesregierung zum Entwurf der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV, HdL Lfg. 6/90, 19 030/1

4)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke [Baunutzungsverordnung – BauNVO], in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs- und WohnbaulandG vom 22.04.1993 [BGBI. I S. 466]

5)

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997, vom 2. Juni 1997; Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 97 –

6)

Kleingartengebiete: Wochenendhausgebiete: Campingplatzgebiete:

7)

Der Immissionsgrenzwert für die Nacht ist nur anzusetzen, wenn bauliche Anlagen nach § 20 a BundeskleingartenG dauernd zu Wohnzwecken zulässig genutzt werden.

BVerwG B 230.91, Beschluss vom 17. März 1992 BVerwG B 170/903, Beschluss vom 20. Oktober 1993 OVG Lüneburg 7 K 3383/92, Urteil vom 15. April 1993

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Für Parkanlagen, Erholungswald, Grünflächen, Friedhöfe oder ähnliche Flächen kann nach der 16. BImSchV kein Lärmschutz gewährleistet werden. Hier fehlt das Merkmal der Nachbarschaft, d. h. die Zuordnung zu einem bestimmten Personenkreis mit regelmäßigem und nicht nur vorübergehendem Aufenthalt.

Bei der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV besteht gemäß § 42 Abs. 1 BImSchG die Anspruchsgrundvoraussetzung auf angemessene Entschädigung. Dieser Anspruch besteht für die Eigentümer betroffener baulicher Anlagen sowie baulicher Anlagen, die bei Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren bauaufsichtlich genehmigt waren.

Mit dem Nachweis der Anspruchsgrundvoraussetzungen auf Lärmvorsorge sind in erster Linie aktive Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage zu untersuchen. Sind jedoch gemäß § 41, Abs. 2 BImSchG die damit verbundenen Kosten unverhältnismäßig zum angestrebten Schutzzweck, können passive Schutzmaßnahmen angewendet werden.

Bei passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt vorrangig eine Kostenerstattung für notwendige Schallschutzvorkehrungen an schutzbedürftigen Räumen der baulichen Anlagen. Art und Umfang der notwendigen Schallschutzmaßnahmen legt die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV 8) fest.

Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für den Tag besteht auch ein Anspruch für die Entschädigung von Außenwohnbereichen, wie Balkone, Loggien und Terrassen sowie unbebauten Außenwohnbereichen.

8)

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [VerkehrswegeSchallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV] vom 04.02.1997 [BGBI. I S. 172]

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2.

Berechnungen

2.1.

Allgemeines

Die

vorliegende

Schalltechnische

Berechnung

erfolgt

Seite - 9 -

unter

Verwendung des

Rechenprogrammes Cadna/A von DataKustik. Die Immissionsberechnungen berücksichtigen Einfluss aus Entfernung, Reflektion, Abschirmung und Bodendämpfung. Hierzu

ist

das

Untersuchungsgebiet

dreidimensional

nachzubilden.

Für

die

Modellierung werden die Katasterdaten der Stadt Iphofen sowie die Vermessungsdaten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verwendet.

Die bestehenden Bebauungen werden aus den Katasterdaten übernommen und wurden durch Ortseinsicht überschlägig geprüft.

2.2.

Emissionsermittlung Verkehrsflächen

Für

die

Ermittlung

der

Schallimmissionen

werden

die

Emissionen

aus

den

vorhandenen Stellplätzen mit der kommunalen Straße, der neu zu errichtenden Bushaltestellen – zentrale Anlage südlich B 8 – sowie der Verkehrsflächen der B 8, der KT 19 und der Bahnhofstraße zusammengefasst und bzgl. der einzuhaltenden Beurteilungspegel der 16. BImSchV gegenübergestellt.

Nachfolgende

Emissionsquellen

liegen

der

Schalltechnischen

Untersuchung

zugrunde:

Einzelemissionen: -

Pkw-Stellplätze mit dem Bereich der Straße „Am Bahnhof“

-

Bushaltestellen zwischen Straße „Am Bahnhof“ und B 8

Die Bewegungshäufigkeit wird in Anlehnung an die Ansätze für einen P+R-Parkplätze für den Tageszeitraum mit 0,30 und den Nachtzeitraum mit 0,06 in Ansatz gebracht.

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Der Zuschlag für die Parkplatzart (K PA ) wird entsprechend Parkplätze mit 0 dB(A) und für die Bushaltestelle mit 10,0 dB(A) (vergleichbar Lkw-Parkplätze) angesetzt. Zusätzlich wird der Zuschlag für die Impulshaltigkeit (K I ) für P+R-Parkplätze mit 4 dB(A) berücksichtigt.

Straßen:

Die für die Schalltechnische Untersuchung zugrunde gelegten Verkehrszahlen der öffentlichen Verkehrswege basieren auf der Verkehrszählung – richtungsgebundene Einzelverkehrsströme – aus dem Jahre 2012, die seitens dem StBA Würzburg am Knotenpunkt KT 19, B 8 und Bahnhofstraße durchgeführt wurde.

Bezeichnung Streckenabschnitt

Durchschnittliche tägliche Verkehrs DTV

Schwerverkehrsanteil (SV)

Bestand 2012 (Kfz/24h)

Prognose 2030 (Kfz/24h)

Bestand 2012 (%)

Prognose 2030 (%)

B 8 – westlicher Knotenpunkt

9020

9174

10,8

11,5

B 8 – östlicher Knotenpunkt

6958

7088

12,8

13,7

-

6500

-

13,7

KT 19 – Anbindung Stadt Iphofen

5954

6017

2,6

2,9

Bahnhofstraße südl. Abschnitt

1883

1904

2,8

3,0

B 8 – Kreisverkehr

Tabelle 3:

Verkehrsstärken Straßenabschnitte

Für die betroffenen Streckenabschnitte werden entsprechend dem Bestand die Geschwindigkeiten für die weiterführende Berechnung festgelegt. Die Schalltechnische Berechnung erfolgt für den Bestandsfall mit den Verkehrszahlen von 2012 sowie für den Prognosenullfall des Jahres 2030 (ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen im Knotenpunkt) und für den Planungsfall für das Jahr 2030 unter Berücksichtigung des Ausbaus des Knotenpunktes zum Kreisverkehr einschließlich der Errichtung der Bushaltestellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

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Für den Bestandsfall erfolgt die Berechnung der Schallemissionen entsprechend den bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen mit 70 km/h im Bereich der B 8 und 50 km/h auf der Verkehrsfläche der KT 19 und der Bahnhofsstraße. Entsprechend wird ebenfalls die Berechnung für den Planungsnullfall durchgeführt.

Im Zuge der Schalltechnischen Berechnungen für den Planungsfall werden die Anschlüsse an den Kreisverkehr – vergleichbar einem Geschwindigkeitstrichter – in einen

Geschwindigkeitsbereich

mit

70

km/h

und

im

direkten

Knotenpunkts-

anschlussbereich mit 50 km/h zugrunde gelegt. Des Weiteren erfolgt die Berechnung der Schallemissionen der Verkehrsflächen des Kreisverkehres mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h.

Gemäß der bestehenden Beschilderung im Zuge der B 8 wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h im Bereich des Knotenpunktes außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes aufgehoben, sodass die zulässige Geschwindigkeit der B 8 im weiteren Verlauf 100 km/h beträgt. Für den Planungsfall wird die Geschwindigkeit von 70 km/h für die Streckenabschnitte der B 8 im Anschluss an den Kreisverkehr weiterhin berücksichtigt (siehe Lageplan Anlage 1), da sich der Kfz-Verkehr in der Regel vor dem Knotenpunkt bereits mit einer verminderten Geschwindigkeit annähert. Für den Planungsnullfall sowie für den Planungsfall werden die Verkehrszahlen aus 2012 zum Prognosehorizont 2030 hochgerechnet. Die zugrunde liegenden Verkehrszahlen und das Geschwindigkeitsniveau sind in der Emissionstabelle gemäß Anlage 2 dargestellt.

Die Ermittlungspegel der Geräusche, ausgehend vom Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen, sind nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) berechnet. Die Beurteilungspegel des ruhenden Kfz-Verkehrs der Parkflächen werden nach

TA Lärm

auf

der

Grundlage

der

Parkplatzlärmstudie

des

Bayerischen

Landesamtes für Umwelt ermittelt.

Für die Schalltechnischen Berechnungen werden Lärmkorrekturwerte für die Oberfläche entsprechend der RLS 90 nur für die Streckenabschnitte mit einer Geschwindigkeit > 50 km/h berücksichtigt. Da es sich bei dem Knotenpunkt B 8 / KT 19 / Bahnhofstraße um einen nicht signalgesteuerten Knoten – weder im Bestand, noch im Planungsfall bzw. Planungsnullfall – handelt, sind weitere Knotenpunktszuschläge entsprechend der RLS 90 nicht zu berücksichtigen.

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2.3.

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Festlegung der Immissionsorte

Für die Berechnung der Schallimmissionen werden die der Maßnahme nächstgelegenen Wohnbebauungen als Immissionsorte zugrunde gelegt. Dabei werden vier Immissionsorte nördlich der B 8 im Ortsrandbereich der Stadt Iphofen sowie zwei Wohngebäude zwischen der B 8 und der Bahnlinie Würzburg – Nürnberg untersucht. Des Weiteren erfolgt die Berechnung der Immissionspegel an drei Wohngebäuden südlich der Bahnlinie Würzburg – Nürnberg sowie auf einem unbebauten Grundstück, das als Bauplatz ausgewiesen ist, ebenfalls südlich der Bahnlinie Würzburg – Nürnberg.

Im Zuge der Verkehrslärmberechnungen werden die relevanten Immissionsorte (Immissionsaufpunkte) mit den fassadenbezogenen Immissionspunkten gemäß dem beiliegenden Lageplan (vgl. Anlage 1) untersucht. Alle Immissionsorte werden entsprechend dem Bestand über zwei Geschossebenen für den Beurteilungszeitraum jeweils tags und nachts überprüft.

Auf der Grundlage der topographischen Ebenflächigkeit wird für die Festlegung der Immissionshöhen gemäß RLS 90 ein Vollgeschoss mit 2,80 m Höhe (Raumhöhe 2,50 m) berücksichtigt. Die Sockelhöhe wird mit 0,70 m angesetzt. Bei den hier untersuchten Gebäuden werden die einzelnen Fassaden für die tatsächliche Anzahl der Stockwerke in der Berechnung berücksichtigt.

Die Beurteilungspegel werden für nachfolgend aufgelistete Immissionsorte berechnet: -

Immissionsort N01

Dr.-Karl-Heinz-Spielmann-Str. 22 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

-

Immissionsort N02

Dr.-Karl-Heinz-Spielmann-Str. 24 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

-

Immissionsort N03

Bahnhofstraße 57 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

-

Immissionsort N04

Dr.-Ruppert-Schneider-Str. 14 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

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-

Immissionsort S01

Seite - 13 -

„Am Bahnhof“ 4 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

-

Immissionsort S02

„Am Bahnhof“ 3 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

-

Immissionsort S03

Alte Reichsstraße 26 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

-

Immissionsort S04

Bahnhofstraße 54 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

-

Immissionsort S05

Alte Reichsstraße 16 Wohnbebauung im Mischgebiet (MI-Gebiet)

-

Immissionsort S06

Alte Reichsstraße 3 (FlSt.-Nr. 4154/1) Bauplatz im Mischgebiet (MI-Gebiet)

3.

Ermittlung der Lärmimmissionen

3.1.

Allgemeines

Für die Ermittlung der Lärmimmissionen werden die Beurteilungspegel ausgehend von allen Emissionspegeln der Verkehrsflächen – Bushaltestelle, Pkw-Stellplätze und öffentlichen Straßen – ermittelt und den Immissionsgrenzwerten zum Tages- sowie Nachzeitraum gemäß § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV gegenübergestellt.

3.2.

Auswirkungen der Lärmimmissionen auf angrenzende Bebauungen

Entsprechend der Berechnungen an den einzelnen Immissionsorten, für die Gesamtanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Voraussetzungen für einen erheblichen baulichen Eingriff entsprechend dem § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV nicht gegeben, da zum einen keine Erhöhung der Beurteilungspegel um 3 dB(A) nachweisbar ist und des weiteren die Beurteilungspegel von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht an keinem Immissionsort überschritten werden.

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Zusätzlich zu den Festlegungen der 16. BImSchV erfolgt eine weitere Überprüfung möglicher Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV § 2 für Mischgebiete. Für die einzelnen Immissionsorte, sind die einzelnen Beurteilungspegel hinsichtlich dem Bestand, dem Planungsnullfall sowie dem Planungsfall für die einzelnen Immissionsorte aus der beigefügten Ergebnistabelle zu entnehmen.

4.

Zusammenfassung der genehmigungsrechtlichen Grundlagen

Aufgrund der durchgeführten fassadenbezogenen Berechnungen der Beurteilungspegel an den einzelnen Immissionsorten ist wie bereits unter Punkt 3.2 aufgeführt festzustellen, dass eine Überschreitung der Beurteilungspegel entsprechend dem § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts sowie eine Erhöhung von 3 dB(A) an keinem Immissionsort vorliegt. Da die zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes nächstgelegenen Immissionsorte untersucht sind, ist an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Sachverhalt für alle benachbarten Immissionsorte gleichfalls gegeben.

Des Weiteren ist aus den Schalltechnischen Berechnungen (siehe Ergebnistabelle Anlage 3) festzustellen, dass an keinem Immissionsort die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV § 2 für Mischgebiete – 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts – weder im Planungsnullfall noch im Planungsfall überschritten werden.

In

der

Ergebnistabelle

sind

die

Berechnungspegel

ohne

Nachkommastellen

aufgerundet auf jeweils 1 dB(A) dargestellt. Die Differenzen zwischen dem Bestand und dem Planungsnullfall bzw. dem Planungsfall sind mit einer Dezimalstelle aufgeführt. Entsprechend dieser Differenzrechnung wird deutlich, dass an sämtlichen Immissionsorten nur geringfügige Erhöhungen der Immissionswerte gegenüber dem Bestand von 0,1 bis max. 0,7 dB(A) gegeben sind. Insbesondere die Erhöhung um 0,5 dB(A) bei dem Immissionsort S06 (Bauplatz) ist bedingt durch die rein punktuelle Untersuchung als Einzelpunkt begründet.

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 Schalltechnisches Gutachten

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Aufgrund dieser Sachverhalte sind keinerlei Auflagen oder Einschränkungen für den einfachen Bebauungsplan der Stadt Iphofen „Barrierefreier Ausbaus des Bahnhofs mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19“ veranlasst.

Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit wird durch das Schalltechnische Gutachten hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange nachgewiesen.

Dateiname: S:\16503\Bericht\503su001.docx

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 Schalltechnisches Gutachten

Anlage 1 Lageplan schalltechnische Berechnung, M 1 : 2.000

N01 N02 N03 N04

Nord 01 Nord 02 Nord 03 Nord 04

S01 S02 S03 S04 S05 S06

Emission

Süd 01 Süd 02

1 2 3 4

Süd 03 Süd 04 Süd 05 Bauplatz

5 6 7 8

PP 5x 01 PP 6x 01 PP 6x 02 PP 6x 03

15 PP 8x 03 16 PP 10x 01 17 PP 10x 02 18 PP 10x 03 19

9 10 11 12 13 14

PP 6x 04 PP 6x 05 PP 7x 01 PP 8x 01

PP 8x 02

Zeichenerklärung

PP 10x 05 PP 10x 06

Fahrbahn

Entwässerungsmulde

PP 60x 01

Geh- und Radweg

Plasterfläche mit Bord

PP Bus 01

Bankett

Bushaltestelle

PP Bus 02

Dammböschung

Straßennebenflächen

Einschnittsböschung

PP 10x 04

KT 19

Immissionsorte

Iphofen

N04

N03

50 k

N02

N01

m/h

Geltungsbereich Bebauungsplan

70 km/h

50 km/h

50 km/h

70 km/h

30

B8

/h km

19

S01

50 km/h

Bp

Bp

Bp

Bp

Bp

AS

Bp

Bp

AS

Bp

Bp

Bp

Bp

Bp

AS Bp Bp

Geltungsbereich Bebauungsplan

tr.

8

Bp

AS

Bp

Bp

10

Bp

ss

1 11 12 13

of

7

h hn

Ba

18

/ Markt Bibart Nürnberg

B8

Bp

Mainbernheim / Würzburg

Bp

Bp AS

AS

Bp

Bp

19

Bp

AS

Bp

Bp

AS

Bp

Bp

AS

Bp

Bp

AS

Bp

Bp

S02

Bahnliniernberg - Nü Würzburg

2

3

4

5

14 15 16

6 9

S06 S04

P:\16503\Cadna\2016_11_15_LP-Lärm.dwg * Anhang-LP_Lärm

S05 S03 Anlage 1 Ingenieurbüro für Bauwesen Am Bach 1 Tel. 09324 / 9819-0 Fax. 09324 / 9819-100 97337 Dettelbach E-Mail: [email protected]

Maßstab: 1 : 2000

Lageplan Schalltechnische Berechnung

Datum: 16.11.2016

geändert: 23.01.2017

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Anlage 2 Auflistung der Emissionspegel

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Anlage 2 Seite 1 von 1

Emissionstabelle der Straßenbereiche

Bezeichnung

Lme Zähldaten Tag Nacht DTV (dBA) (dBA) (Kfz/24h)

genaue Zähldaten M p (%) Tag Nacht Tag Nacht

zulc Geschwc Pkw Lkw (km/h) (km/h)

Dstro (dB)

BESTAND 2012 bestc ´12 KT19 bestc ´12 B8-Nürnberg bestc ´12 Bhf-Iphofen bestc ´12 B8-Würzburg

58c2 62c8 53c3 63c4

49c5 55c4 44c6 56c0

5954 6958 1883 9020

bestc ´30 KT19 bestc ´30 B8-Nürnberg bestc ´30 Bhf-Iphofen bestc ´30 B8-Würzburg

58c4 63c1 53c5 63c7

49c7 55c7 44c8 56c3

6017 9174 1904 7088

planc ´30 KT19 planc ´30 B8-Nürnberg planc ´30 B8-Nürnberg planc ´30 Bhf-Iphofen planc ´30 B8-Würzburg planc ´30 B8-Würzburg planc ´30 Kreisverkehr

58c4 63c1 63c0 53c5 63c7 63c6 60c0

49c7 55c7 55c7 44c8 56c3 56c2 51c3

6017 9174 9174 1904 7088 7088 6500

357c2 417c5 113c0 541c2

47c6 76c5 15c1 99c2

2c6 12c8 2c8 10c8

2c6 12c8 2c8 10c8

50 70 50 70

50 70 50 70

0c0 -2c0 0c0 -2c0

2c9 13c7 3c0 11c5

50 70 50 70

50 70 50 70

0c0 -2c0 0c0 -2c0

2c9 13c7 13c7 3c0 11c5 11c5 13c7

50 70 50 50 70 50 30

50 70 50 50 70 50 30

0c0 -2c0 0c0 0c0 -2c0 0c0 0c0

BESTAND PROGNOSE 2030 361c0 425c3 114c2 550c4

48c1 78c0 15c2 100c9

2c9 13c7 3c0 11c5

PLANUNG PROGNOSE 2030 361c0 425c3 425c3 114c2 550c4 550c4 390c0

48c1 78c0 78c0 15c2 100c9 100c9 52c0

2c9 13c7 13c7 3c0 11c5 11c5 13c7

Emissionstabelle Parkplatz- und Bushaltestellen-Flächen

Nr. Bezeichnung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

PP 5x 01 PP 6x 01 PP 6x 02 PP 6x 03 PP 6x 04 PP 6x 05 PP 7x 01 PP 8x 01 PP 8x 02 PP 8x 03 PP 10x 01 PP 10x 02 PP 10x 03 PP 10x 04 PP 10x 05 PP 10x 06 PP 60x 01 PP Bus 01 PP Bus 02

Tag (dBA)

Lwa Nacht (dBA)

75c0 75c8 75c8 75c8 75c8 75c8 76c4 77c0 77c0 77c0 78c0 78c0 78c0 78c0 78c0 78c0 85c8 81c0 78c0

68c0 68c8 68c8 68c8 68c8 68c8 69c4 70c0 70c0 70c0 71c0 71c0 71c0 71c0 71c0 71c0 78c8 74c0 71c0

Zähldaten Zuschlag Anzahl B Stellpl / Beweg/h/BezGrc Kpa BezGr f Tag Nacht (dB) 5 6 6 6 6 6 7 8 8 8 10 10 10 10 10 10 60 2 1

1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00 1c00

0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300 0c300

0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060 0c060

0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 0c0 10c0 10c0

Parkplatzart PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz PKW-Parkplatz Lkw- und Omnibus-Parkplatz Lkw- und Omnibus-Parkplatz

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Anlage 3 Berechnung der Immissionen

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 Schalltechnisches Gutachten

Anlage 3 Seite 1 von 2

Ergebnistabelle der Beurteilungspegel an den Immissionsorten Immissionsgrenzwert

nachts dB(A)

Bestand 2012 Überschreitung tags nachts tags nachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

Bestand 2030 Überschreitung BEST 2012/2030 tags nachts tags nachts tags nachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

Planung 2030 Überschreitung BEST/PLAN 2030 tags nachts tags nachts tags nachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)

Nord 01

tags dB(A)

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

37 47 55 56 54 55 58 60

29 39 47 49 47 48 51 52

-

-

37 47 55 56 54 56 59 60

29 40 47 49 47 48 51 52

-

-

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

37 47 55 56 54 56 59 60

29 40 47 49 47 48 51 53

-

-

0.1 0.1 0.2 0.1 0.1 0.1 0.2 0.2

0c0 0c0 0.2 0.1 0.1 0.1 0.2 0.2

Nord 02

HIRI

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

37 47 55 56 54 55 58 59

29 39 48 49 46 47 51 52

-

-

37 47 55 57 54 55 58 59

29 40 48 49 46 48 51 52

-

-

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

37 47 55 57 54 55 58 59

30 40 48 49 46 48 51 52

-

-

0.1 0.1 0.2 0.2 0.1 0.1 0.2 0.2

0c0 0.1 0.2 0.2 0c0 0c0 0.2 0.2

Nord 03

Berechnungspunkt NUTZ STW

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

34 44 54 55 46 49 56 57

27 37 46 47 38 41 48 49

-

-

35 44 54 55 46 49 56 57

27 37 46 47 38 41 48 49

-

-

0c2 0c2 0c1 0c2 0c2 0c2 0c1 0c2

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c1 0c2

35 45 54 55 47 49 56 57

27 37 46 47 39 41 48 49

-

-

0.1 0.1 0.2 0.1 0.7 0.3 0.1 0c0

-0c1 -0c1 0.1 0.1 0.3 0c0 0c0 -0c1

Nord 04

BEZc

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

32 42 49 50 41 44 50 50

24 34 42 42 34 37 42 43

-

-

32 42 50 50 42 45 50 50

25 35 42 43 34 37 42 43

-

-

0c2 0c2 0c2 0c2 0c3 0c2 0c2 0c2

0c2 0c2 0c2 0c2 0c3 0c2 0c2 0c2

32 42 50 50 42 45 50 51

25 34 42 42 34 37 42 43

-

-

0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 0c0 0c0 0.1

-0c1 -0c1 -0c2 -0c1 0c0 -0c1 -0c2 -0c1

Süd 01

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

60 61 49 52 58 59 46 49

53 54 42 45 50 52 38 42

-

-

60 62 50 52 58 59 46 50

53 54 42 45 51 52 38 42

-

-

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

60 62 50 52 58 59 45 49

53 54 42 45 51 52 38 42

-

-

0c0 0c0 0c0 0c0 -0c1 -0c1 -0c5 -0c2

0c0 0c0 0c0 0c0 -0c1 -0c1 -0c6 -0c3

Süd 02

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

56 56 48 50 54 55 35 45

49 49 40 42 47 47 27 37

-

-

56 57 48 50 54 55 35 45

49 49 41 42 47 47 28 38

-

-

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

56 56 48 50 54 55 35 45

49 49 41 42 47 47 28 38

-

-

-0c1 -0c1 0c0 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1

-0c1 -0c1 0c0 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1

Süd 03

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

50 51 46 48 46 49 32 42

43 44 39 40 39 42 24 34

-

-

51 52 46 48 47 50 32 42

43 44 39 40 39 42 25 34

-

-

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

50 52 46 48 46 49 32 42

43 44 39 40 39 42 24 34

-

-

-0c1 0c0 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1

-0c2 -0c2 -0c1 -0c2 -0c1 -0c2 -0c2 -0c2

Süd 04

Anlage 3 Seite 2 von 2

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

54 54 49 50 52 52 33 43

46 47 42 43 44 45 26 36

-

-

54 54 49 51 52 53 34 43

46 47 42 43 44 45 26 36

-

-

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2 0c2

54 54 49 50 52 52 33 43

46 47 42 43 44 45 26 36

-

-

-0c1 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1 -0c1

-0c3 -0c3 -0c1 -0c2 -0c4 -0c4 -0c3 -0c2

Süd 05

Stadt Iphofen Einfacher Bebauungsplan Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Iphofen mit Umbau der Kreuzung B 8 / KT 19 Schalltechnisches Gutachten

MI MI MI MI MI MI MI MI

EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG EG 1cOG

NO NO NW NW SO SO SW SW

64 64 64 64 64 64 64 64

54 54 54 54 54 54 54 54

48 48 46 47 41 43 30 39

40 41 38 39 34 36 22 32

-

-

48 48 46 47 41 44 30 39

40 41 39 39 34 36 22 32

-

-

0c2 0c2 0c2 0c1 0c1 0c2 0c3 0c2

0c2 0c2 0c2 0c1 0c1 0c2 0c3 0c2

48 49 46 47 41 44 30 39

41 41 39 39 34 36 22 32

-

-

0.6 0.5 0.1 -0c1 0.2 -0c1 0c0 0.1

0.5 0.5 0c0 -0c2 0.2 -0c1 -0c1 0c0

Bauplatz

MI MI

EG OG

64 64

54 54

50 51

43 43

-

-

50 51

43 44

-

-

0c2 0c2

0c2 0c2

51 52

43 44

-

-

0.4 0.5

0.3 0.4