Auf und Ab bei Basler Parlamentariern - Basel

10.05.2014 - händler und Wirt Emil Fischer-Miville. 1877 zog er dort ein, nachdem er zuvor mit seiner 1861 gegründeten «Speze- rei-, Packtuch- und ...
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Basel.Stadt.

| Montag, 5. Mai 2014 | Seite 12

Auf und Ab bei Basler Parlamentariern Im KMU-Rating des Schweizerischen Gewerbeverbands scheren Politiker der Region aus

Stadtjäger

Kaffee und Tee en gros Von Dominik Heitz

Bleibt cool. elisabeth Nicht einverstanden. Schneider-Schneiter (CVP). eric nussbaumer (SP).

Von Aaron Agnolazza Basel. Das diesen Frühling veröffent-

lichte KMU-Rating des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) brachte Erstaunliches zutage: Nicht mehr die FDP ist die wirtschaftsfreundlichste Partei der Schweiz, sondern die SVP. Die 200 Parlamentarierinnen und Parlamentarier wurden für das Rating nach ihrer Gewerbefreundlichkeit bei KMU-relevanten Geschäften bewertet. Insgesamt 151 Vorlagen zu 115 Themen behandelte der Nationalrat in der laufenden Legislatur. Ein Blick auf die Plätze der Nationalrätinnen und Nationalräte aus der Region zeigt, dass die Nordwestschweiz im ganzen Spektrum des Ratings vertreten ist: von einer Platzierung unter den besten drei, über das Mittelfeld bis hin zu den Schlusslichtern auf den letzten Rängen. Auf dem letzten Platz rangiert die Baselbieter Nationalrätin und ehemalige Nationalratspräsidentin, Maya Graf (Grüne). In einem Gastbeitrag in der BaZ schrieb Graf denn auch: «Zu meinem Erstaunen erscheine ich alles andere als KMU-freundlich. Als Mitbesitzerin ei-

Nicht zufrieden. Markus Lehmann (CVP).

nes kleinen Unternehmens, nämlich unseres Bauernbetriebes, bin ich aber nicht nur Politikerin, sondern selbst eine Gewerblerin. Ich setze mich für die Bauernbetriebe und andere Gewerbebetriebe ein.» Ihr schlechtes Abschneiden dürfte aber vor allem dem Umstand geschuldet sein, dass Graf als Nationalratspräsidentin an zahlreichen gewerteten Abstimmungen nicht teilgenommen hat, wie sie weiter schreibt: «Als Nationalratspräsidentin durfte ich ein Jahr lang nicht abstimmen und nahm also nur bei 72 aller gewerteten Abstimmungen teil.» Gewerberelevante Velohelme Nur zwei Ränge vor Graf findet sich ihr Nationalratskollege Eric Nussbaumer (SP). Dieser kann sich das Zustandekommen seiner Platzierung nicht ganz erklären: «Ich soll gewerbefeindlicher sein, als der Kapitalismuskritiker Cédric Wermuth? Irrsinn!» Nussbaumer sagt, er habe auch gesehen, dass das Velohelmobligatorium und die Verfassungsgerichtsbarkeit gewerberelevant seien und meint lapidar: «Ein sehr seltsames Rating.»

Verzerrtes Bild. Maya graf (grüne).

Will nicht ruhen. Sebastian Frehner (SVP).

Ebenfalls wenig vom Rating des SGV hält der Basler FDP-Nationalrat Daniel Stolz. «Ganz grundsätzlich gebe ich nicht sehr viel auf solche Ranglisten, da sie kaum je die Realität reflektieren.» Stolz sieht sich trotz seinem 80. Platz als KMU-freundlicher Politiker: «Um das zu untermauern, könnte ich jetzt auf das Rating des Gewerbeverbands BaselStadt verweisen, wo ich als Grossrat eine Spitzenposition einnahm.» Ebenfalls als KMU-freundlicher Politiker sieht sich CVP-Nationalrat Markus Lehmann, der acht Plätze hinter Daniel Stolz liegt. «Auf den ersten Blick bin ich mit meiner Platzierung nicht zufrieden», meint Lehmann, und ergänzt dann: «Ratings sind mir aber grundsätzlich unwichtig, weil diese kaum etwas aussagen.» Pikant an Lehmanns Abschneiden ist hingegen, dass der Basler Nationalrat im Vorstand des Gewerbeverbands Basel-Stadt sitzt. Ein Rating von vielen Einige Plätze weiter hinten im Rating rangiert Lehmanns Parteikollegin, die Baselbieter Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter auf Platz 104. Schneider-Schneiter gibt sich auf Anfra-

Keine Einsicht. Daniel Stolz (FDP).

ge zu ihrem Abschneiden jedoch diplomatisch: «Nach Umweltrating und Konsumentenrating folgt nun auch noch das KMU-Rating. Es ist ein Rating von vielen, welches ich zur Kenntnis nehme.» Auf ihre politische Arbeit hätten Ratings sowieso keinen Einfluss, versichert die Baselbieter Nationalrätin: «Meine KMU-Freundlichkeit liegt nicht in erster Linie darin, dass ich blindlings alle Anliegen des Gewerbeverbands unterstütze.»

Heute sind es Taschen, «Petites Sacoches», die hier zu haben sind, aber einst gab es im Haus am Spalenberg mit der Nummer 22 Öle und Südfrüchte, Zucker, Tee, Kaffee und wohl noch einiges mehr zu kaufen. Noch heute steht dieses Angebot an der Fassade geschrieben. Als Kolonialwarenladen bezeichnete man ein solches Geschäft. Und den Weg zu einem solchen Laden am Spalenberg geebnet hat der Mehlhändler und Wirt Emil Fischer-Miville. 1877 zog er dort ein, nachdem er zuvor mit seiner 1861 gegründeten «Spezerei-, Packtuch- und Samenhandlung» im Zunfthaus zu Gartnern an der Gerbergasse tätig gewesen war. Später übernahm sein Sohn Emil Fischer-Lang (1868–1945) die Firma. Dieser verlegte sich mit der Zeit auf den Kaffee- und Teehandel en gros und beauftragte im Jahr 1914 den Kunstmaler und Grafiker Burkhard Mangold (1873–1950), die Fassade des Hauses entsprechend zu bemalen. Mangold ging mit Sorgfalt

Kein Einfluss auf politische Arbeit Ganz anders tönt es bei Sebastian Frehner, Basler SVP-Nationalrat und Drittplatzierter im Rating des SGV. «Diese Platzierung ist die logische Folge meines wirtschaftsfreundlichen Abstimmungsverhaltens», sagt Frehner. Es war eine «Ehre, der wirtschaftsfreundlichste Parlamentarier der Nordwestschweiz» zu sein, meint Frehner. «Auf meine politische Arbeit hat ein solches Rating aber keinen Einfluss», relativiert der SVP-Nationalrat zugleich. «Als KMU-freundlicher Politiker setze ich mich einfach für gute Rahmenbedingungen und weniger administrative Hürden für unsere Wirtschaft ein.»

Der Porschefahrer und die Nähe zur Kurve Von Alexander Müller

Basel. Der Fall ist eigentlich schnell erklärt: Unternehmer Philippe T. hat einen seiner Porsches im März 2012 in der Spiegelgasse parkiert – direkt vor dem Hauptsitz der Basler Kantonalbank. Auf einer Nebenstrasse, nicht im Halteverbot, nicht im Parkverbot, genügend weit entfernt vom Fussgängerstreifen und mit einer Restfahrbahnbreite von über drei Metern. Zudem hat er mit rund 30 Meter den vom Bundesgericht geforderten Abstand zum nächsten Parkfeld eingehalten. T. hat also legal parkiert, wie es das Strassenverkehrsgesetz erlaubt. So hat dies Richter René Ernst (SP) in der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht im letzten November beurteilt und T. vom Vorwurf der Verkehrsregelverletzung freigesprochen. Hier könnte die Geschichte enden – mit einem glücklichen Autofahrer, dem es gelungen ist, der Polizei ein Schnippchen zu schlagen. Für die zuständige Staatsanwältin Carola Eigenheer ist das letzte Kapitel aber noch nicht geschrieben. Die Argu-

mente, mit denen sie T. vor das Appellationsgericht zerren will, lösen bei ihm Kopfschütteln aus. In der Berufungsbegründung der Stawa heisst es: «Der Tatort befindet sich zwar nicht in, jedoch unmittelbar nach und damit im Bereich einer Kurve. Es handelt sich beim Tatort offensichtlich nicht um eine gerade und damit übersichtliche Strecke.» Damit sei Parkieren an dieser Stelle per se nicht erlaubt, weil die übrigen Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden. «Ein Fahrradfahrer sei sogar erschrocken und habe dem Auto abrupt ausweichen müssen, als er das unmittelbar nach der Kurve abgestellte Fahrzeug erblickt habe», heisst es in der Schrift der Staatsanwaltschaft zudem. «Diese Begründung ist einfach nur lächerlich», sagt der beschuldigte Autofahrer. «Von dem Moment an, von dem der Velofahrer im Blumenrain mein parkiertes Auto in der Spiegelgasse hätte sehen können, sind es via Luftlinie rund 30 Meter, dem Strassenverlauf folgend sogar einiges mehr.» Und dazwischen liegen noch zwei Fussgängerstreifen und eine Verzweigung. Zum Vergleich:

Ein durchschnittliches Auto hat bei den erlaubten 50 Stundenkilometern einen Bremsweg von rund 24 Metern – die Bremsbereitschaft wegen der Fussgängerstreifen nicht eingerechnet. Wiederholt dort parkiert Die Staatsanwältin fügt zudem an, dass T. wiederholt dort parkiert hatte und genau wusste, dass dort ein Bus verkehrt, der wegen des parkierten Autos auf die Gegenfahrbahn ausweichen musste. Das Strafgericht hatte hingegen generell festgehalten, dass ein ortsunkundiger Autofahrer nicht ohne Weiteres erkennen könne, ob an dieser Stelle ein öffentlicher Bus verkehre. «Wenn ein Busfahrer ein parkiertes Auto in einer Nebenstrasse mit einer Restfahrbahnbreite von über drei Meter nicht mehr umfahren kann, stellt sich für mich die Frage, ob er überhaupt Bus fahren kann», sagt T. Spannend wird es im zweiten Teil der Begründungsschrift. Die Staatsanwältin wurde zuvor vom Strafgericht regelrecht abgewatscht, weil in mehreren der zur Anklage gebrachten Fällen

die Beweise für die Anschuldigungen gegen T. fehlten. Das Gericht schenkte den Beweisen und den Aussagen des Beschuldigten mehr Glaubwürdigkeit als den verbrieften Anschuldigungen von Polizei und Stawa. Damit hat Staatsanwältin Eigenheer nicht gerechnet. Sie war sich ihrer Sache so sicher, dass sie den Prozess geschwänzt hatte. Nun wirft sie dem Strafgericht Verfahrensfehler vor. Das Gericht hätte die unvollständigen Beweise ergänzen müssen, schreibt sie. «Die Strafbehörden haben von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen abzuklären.» Allerdings ist auch die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die entlastenden Beweise zu würdigen. Dies sei jedoch in mehreren Fällen nicht geschehen, sagt T. Er habe wiederholt bei der Stawa angerufen und darauf hingewiesen, dass er Entlastungszeugen und Beweise für seine Unschuld habe. «Das hat die Staatsanwaltschaft aber nicht interessiert. Für sie ist die beschuldigte Person stets auch die schuldige Person.»

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Fotos Dominik Heitz

Die Staatsanwältin bleibt hartnäckig und zieht den Fall eines Falschparkierers weiter

vor. Über dem ersten Stock entwarf er in feinem schwarzen Strich einen Fries mit sechs Figuren – darunter einen Südamerikaner mit Kakaobohnen, eine Afrikanerin mit Bananen und eine Chinesin mit Tee. Einen Stock höher schloss Mangold die Wandmalerei mit einem zentralen Medaillon ab, von dem üppige Girladen auslaufen, die von Putten getragen werden. Der Spiegel des Medaillons zeigt einen goldenen Wolf. Der hat mit dem Laden allerdings gar nichts zu tun. Das Tier nimmt Bezug auf den Namen des Hauses, das schriftlich erstmals im Jahr 1350 erwähnt wird: zum Wolf. Mangolds Wolf soll übrigens auch Ideenquelle gewesen sein: Es heisst, er habe Hermann Hesse, der viele Jahre in Basel gelebt hat, zum Titel seines Buches «Steppenwolf» inspiriert.