AiD - Arbeitsschutz im DRK

28.11.2014 - Für ausreichende Übung und Fahrpraxis sorgen. Regelmäßige Fahrerlaubniskontrollen durchführen! ▫ Ladungssicherungskonzepte erstellen ...
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Gelbe – Karte – Brief 28. November 2014

Bitte heften Sie diese Fachinformation im Arbeitsschutz-Ordner ab.

Fahrzeugsicherheit - Fahrerlaubnis Aus bislang unbekannter Ursache schaukelte sich am 09. Oktober gegen 20:40 Uhr auf der A 659 zwischen der Anschlussstelle Viernheim-Ost und dem Weinheimer Kreuz der Anhänger eines Mannschaftstransportwagens der Feuerwehr auf. Die eintreffenden Beamten des Autobahnpolizeireviers Mannheim stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs nicht die für diese Fahrzeugkombination erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

Mit freundlicher Genehmigung

Fahrzeug und Eignung geprüft? Immer wieder fallen bei Kontrollen und Eigenunfällen DRK-Fahrzeuge auf, die zum Teil erheblich überladen sind oder dass bei Fahrzeugkombinationen der Fahrer/die Fahrerin nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Wir bitten deshalb alle Verantwortlichen in den Einheiten dafür zu sorgen, dass zum Schutz unserer Mitarbeitenden und zur Vermeidung von Unfällen und Problemen die nachfolgenden Punkte regelmäßig bzw. nach Veränderungen geprüft werden:



Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs/des Anhängers kontrollieren! Fahrzeug mit vollständiger Beladung und vollständiger Besatzung wiegen und ggf. dokumentieren. Tipp: ca. 100 – 200 kg „Gewichtsreserve“ können im Einsatzfall nützlich sein.



Zulässige Achslasten des Fahrzeugs/des Anhängers kontrollieren! Speziell bei fahrzeugspezifischen Eigen-Ein- und Umbauten können die zulässigen Achslasten schnell überschritten werden. (Kontrollieren und ggf. dokumentieren)



Einsatz von Anhängern: Fahrzeug-Anhänger-Kombination auf Zulässigkeit prüfen! Nicht jeder Anhänger passt zu jedem Zugfahrzeug. Auch Anhängelasten und Stützlasten überprüfen (und ggf. dokumentieren)!



Für alle geplanten und möglichen (zulässigen) Fahrzeug-Kombinationen die konkreten Anforderungen an die Fahrerlaubnis überprüfen und dokumentieren!



Geeignete Fahrer/innen mit passender Fahrerlaubnis schriftlich* mit dem Führen von Fahrzeugen und Fahrzeug-Kombinationen beauftragen! Für ausreichende Übung und Fahrpraxis sorgen. Regelmäßige Fahrerlaubniskontrollen durchführen!



Ladungssicherungskonzepte erstellen und wiederkehrende stichprobenartige Kontrolle der Ladungssicherungsmaßnahmen!

* vgl. DGUV-Vorschrift 70 (bisher BGV D29) / DGUV-Vorschrift 71 (bisher GUV-V D29) § 35. Diese schriftliche Beauftragung kann auch z.B. in Form einer internen „DRK-Fahrerlaubnis“ erfolgen und z.B. mit der Beauftragung zum Führen von Flurförderzeugen oder Sonderfahrzeugen kombiniert werden.

Redaktion: Björn Vetter, Landesbeauftragter für Arbeitsschutz DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. Verantwortlich für den Inhalt: Udo Burkhard, Instruktor Technik und Sicherheit

E-Mail: [email protected] http://www.baden-wuerttemberg.drk.de/arbeitsschutz/downloads/ http://facebook.com/AiDArbeitsschutzimDRK AiD-Gesamtverzeichnis: http://goo.gl/w2HQ3D Seite 1 von 2

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