„63. Rund um den Sachsenring ... - Sachsenring - Radrennen

28.08.2016 - Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Nenngeldes. Die Startnummer muss während ...
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„63. Rund um den Sachsenring“ - Jedermannrennen - Nachmeldung -

Startnummer (durch Veranstalter ausgefüllt)

Start: 28. August 2016 – 10:00 Uhr – Hohenstein-Ernstthal / Altmarkt

Strecke: Altmarkt/Rathaus; Friedrich-Engels-Straße; Zeißigstraße; Conrad-Clauß-Straße; Weinkellerstraße; Dr.-Wilhelm-Külz-Platz; Schulstraße; Dresdner Straße; Altmarkt/Rathaus – 15 Runden – 28,5 km

Bitte füllen Sie das Formular korrekt, vollständig und in Druckschrift aus! Vorname Nachname Geburtsdatum

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Anschrift Straße PLZ

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Verein / Team

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E-Mail-Adresse

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Die gemeldete Sportlerin / Der gemeldete Sportler ist im Besitz einer gültigen Lizenz des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR): • nein

• ja

UCI-Code

Lizenz-Nr.:

Klasse

Rechtshinweis Hiermit erklärt die gemeldete Sportlerin / der gemeldete Sportler, dass auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranst alter und vom beauftragten Dritten verzichtet wird. Nicht eingeschlossen sind Schadenersatzansprüche, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Die gemeldete Sportlerin / der gemeldete Sportler ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten- sowie Foto- und Filmmaterial, worauf dieser abgebildet ist, vom Veranstalter gespeichert werden und für Werbezwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung sowie für die Berichterstattung über die Veranstaltung genutzt werden dürfen. Des Weiteren erklärt die gemeldete Sportlerin / der gemeldete Sportler, dass sie / er für die Teilnahme nach eigener Einschätzung ausreichend trainiert hat, körperlich sowie psychisch gesund ist. Die gemeldete Sportlerin / der gemeldete Sportler erkennt das Regelwerk des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) (v. a. Sportordnung, Absatz 4.3) an und befolgt die Anweisungen des Veranstalters, des Wettkampfbüros und der Jury. Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Nenngeldes. Die Startnummer muss während des Wettbewerbes sichtbar angebracht sein und der Werbeaufdruck darf nicht unkenntlich gemacht werden! Die Rennstrecke darf während anderer Wettbewerbe nicht befahren werden! Während des Wettkampfes besteht Helmpflicht. Bei minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigen beim Abholen der Startnummer zu übergeben. Verstöße gegen die hier aufgeführten Hinweise können zum Ausschluss der Teilnahme führen.

Unterschrift

_____________________________________________________ Hohenstein-Ernstthal, Sonntag, 28. August 2016