wird hiermit gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäÃige Ausübung der. Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (RGBI.
lang der Wälle und dem Rheinufer sowie eine bessere. Querbarkeit des Rheins gelegt werden. 14. .... Hans Konrad Bareiss. Verkehrsbetriebe Zürich, Leiter.