Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Gebiet der Psychotherapie
Herrn Frank
Rausch
geboren am 01. November 1964 in Köln
wird hiermit gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (RGBI. I, S. 251, BGBI. 111 2122 .2) in der z.ZL gültigen Fassung die Erlaubnis erteilt, die Heilkunde ausschließlich im Gebiet der Psychotherapie auszuüben. Bei der Berufsausübung ist die Berufsbezeichnung
"Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen.
Köln, den 05. Mai 2008
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