Verhaltensrichtlinien des Aargauischen Musikverbandes


161KB Größe 4 Downloads 202 Ansichten
Verhaltensrichtlinien des Aargauischen Musikverbandes vom 25. März 2008

Stand: 06.03.2013

Verhaltensrichtlinien des Aargauischen Musikverbandes

Seite 2

Diese Richtlinien gelten gleichermassen für beide Geschlechter. Diese Richtlinien hat sich der Vorstand selber gegeben und sie unterliegen nicht der Anfechtung an die DV. Der Vorstand kann diese ohne Publikation jederzeit ändern. Die Richtlinien haben kein Verordnungscharakter im Sinne des Reglementariums des AMV.

I. Allgemein 

Es dürfen keine inkompetente Auskünfte gegeben werden.



Die Entscheide des Gremiums sind gegenüber Mitgliedern und Dritte zu vertreten.



Diskussionen des Gremiums bleiben im Sitzungszimmer.



Gelangt eine Anfrage an ein Mitglied des Gremiums, welches nicht in die Sache involviert ist, ist der Anfragende an eine zuständige Person zu verweisen.



Antwort darf gegeben werden:  wenn das Thema an einer Sitzung beschlossen wurde.  wenn sie Reglements- und Verordnungskonform ist.



Es gibt kein: Ich meine, ich denke, ich habe gehört etc.



Der Verband ist von allen Mitgliedern nach aussen einheitlich zu vertreten.

II. Vorstandssitzung 

An den Vorstandssitzungen werden nur Themen behandelt, über welche vorgängig informiert wurde.



Die Ressortleiter sind angehalten, die Protokolle und Berichte der Ressorts allen VS-Mitgliedern zukommen zu lassen.



Bei grösseren Anliegen ist dem Protokollführer ein elektronisches Dokument abzugeben.

Verhaltensrichtlinien des Aargauischen Musikverbandes

Seite 3

III. Mailverkehr 

Der Eingang einer Anfrage via Mail wird innert 24 Stunden bestätigt.



Die Anfrage wird innerhalb von 14 Tagen bearbeitet und beantwortet.  Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, so ist der anfragenden Person eine Zwischenmeldung mit einem neuen Termin zu geben.  Themen, welche über längere Zeit dauern, sind in die Pendenzenliste des VS aufzunehmen.  Damit Themen von der Pendenzenliste weggenommen werden dürfen, muss der VS entscheiden, wer die Anfrage beantwortet.



Anfragen innerhalb der Gremien werden an den zuständigen Ressortleiter gesendet und dieser leitet die Anfrage weiter.  Das Ressortmitglied bestätigt den Empfang des Mails beim Ressortleiter.



Kommt eine Anfrage an eine Person, welche nicht für das Gebiet der Anfrage zuständig ist, muss sie die Anfrage weiterleiten und ein Informationsmail oder Kopie des Mails an den Anfrager (CC) senden.



Bei Themen von allgemeinem Interesse sind alle Mitglieder des VS per Mail zu informieren.

IV. Telefonische Anfrage 

Bei telefonischen Anfragen gibt die angefragte Person Auskunft, wer die richtige Ansprechperson ist und gibt dessen Angaben an.

V. Briefliche Kontaktaufnahme Briefe, welche an die falsche Adresse gesendet werden, werden vom Empfänger weitergeleitet und er informiert den Absender, an welche Person der Brief weitergeleitet wurde. 

Allgemeine musikalische Fragen sind an den Präsidenten der MUKO zu stellen. Diese Adresse wird im Aargauer Musikant aufgeführt.



Anfragen betreffend Jugend sind an den Präsidenten der Kommission Jugend zu richten. Diese Adresse wird im Aargauer Musikant aufgeführt.



Die Adressen werden auf dem Beiblatt im Aargauer Musikant veröffentlicht.



Die Adressen werden auf der Homepage aufgeschaltet.

Verhaltensrichtlinien des Aargauischen Musikverbandes

VI. Schlussbestimmungen Die vorliegende Richtlinien treten sofort in Kraft und ersetzen alle bisherigen Richtlinien. Beschlossen am 06. März 2013 in Lupfig.

AARGAUISCHER MUSIKVERBAND

NAMENS DES VORSTANDES UND DER MUSIKKOMMISSION

Der Präsident

Der Musikkommissionspräsident

Franz Steger

Urban Bauknecht

Seite 4