VergaberIchtlInIen für dIe MIttel des Fonds JUGENDSONNTAG

des Fonds JUGENDSONNTAG. Am Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) gibt es eine Kollekte für die diözesane. Jugendarbeit. Der Großteil (80 ...
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VergaberIchtlInIen für dIe MIttel des Fonds JUGENDSONNTAG Am Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) gibt es eine Kollekte für die diözesane Jugendarbeit. Der Großteil (80 %) der Kollekte kommt der breiten kirchlichen Jugendarbeit (Diözesanstelle Katholische Jugend Oberösterreich) zugute. Seit 1986 werden 20 % der Kollekte dem Fonds „Jugendsonntag“ zur Verfügung gestellt. Der Jugendsonntagsfonds soll Hilfe für Projekte und Initiativen im Zusammenhang mit der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit in den Pfarren, den Dekanaten den Regionen und der Diözese sein, wo andere Finanzierungsquellen nicht möglich sind bzw. nicht ausreichen. Voraussetzungen für Förderungen: Kirchliche Trägerschaft des Projektes, oder: Zusammenarbeit mit einer kirchlichen Gruppierung, oder Partnereinrichtung der Katholischen Jugend Oberösterreich (z.B. Friedensinitiativen, Jugendorganisationen ...) Nicht gefördert werden: Bauprojekte, Einrichtung von Jugendräumen Fahrlässig kalkulierte Projekte Die Diözesanebene der kj oö und Katholischen Jungschar kann nicht um Unterstützung beim Fonds Jugendsonntag ansuchen Projekte Hauptamtlicher, bei denen es keinen angemessenen Zuschuss aus dem Arbeitsbudget gab Mögliche Verwendungsbereiche: Liturgie Kulturelle Kinder- und Jugendveranstaltungen Jugendarbeitslosenprojekte Friedensprojekte Sozialprojekte von/für Jugendliche und Kinder Umweltprojekte Persönlichkeitsbildende Projekte Vergabe der Mittel des Fonds: Ansuchen bis zu einer Höhe von € 300,00 können im KJ-Diözesanteam entschieden werden, Ansuchen über dieser Höhe können ausschließlich in der KJ-Diözesanleitung entschieden werden.

Geregelte Fördersummen: Gele-Gele und NdA-Wochen: max. TeilnehmerInnenförderung € 10,00 bei arbeitslosen Jugendlichen: max. TeilnehmerInnenförderung € 20,00 Orientierungstage ab der 7. Schulstufe: gefördert werden jene Orientierungstage, die nach dem Konzept für OT der kj oö (inhaltlicher Standard und geschulte OT-ReferentInnen) organisiert wurden. TN-Anzahl bis 14 15 – 19 20 +

1 € € €

tägig (0 ÜN) 100,00 115,00 130,00

2 € € €

tägig (1 ÜN) 170,00 195,00 220,00

3 € € €

tägig (2 ÜN) 200,00 230,00 260,00

www.kj-ooe.at/orientierungstage

Friedensdienst- und Gedenkstättendienst-Projekte: Als Einzelförderung für Friedensdienstleistende oder Gedenkstättendienstleistende kann ein Beitrag von mindestens € 100,00 gewährt werden. Höchstförderung für allgem. Projekte: € 550,00 Bedingungen - Antragstellung: Der Juso-Beitrag dient als Defizitausgleich und nicht als Subvention - bei Kostendeckung laut Abrechnung erfolgt keine Förderung. Das Ansuchen an den Jugendsonntagsfonds kann erst nach der Durchführung des Projektes gestellt werden. Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen behandelt. Dazu gehören: schriftliches Ansuchen Beschreibung des Projektes mit Angabe von TeilnehmerInnenzahl, Datum, Ort detaillierte Kostenaufstellung (Einnahmen, Ausgaben, TN-Beiträge zählen zu den Einnahmen) Bankverbindung für Überweisung Die Vorlage von Belegen ist nicht nötig, wir weisen jedoch darauf hin, dass eine stichprobenartige Überprüfung der Belege möglich ist. Eine Förderung ist nur möglich nach Offenlegung der Abrechnung. In Ausnahmefällen kann eine Ausfallshaftung im vorhinein entschieden werden. Weitere Auskunft und Antragstellung bei: Katholische Jugend Oberösterreich Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz T 0732 7610 - 3310 H www.kj-ooe.at/jugendsonntagsfonds Diese Richtlinien können nur mit 2/3-Mehrheit der KJ-Diözesanleitung geändert werden. Überarbeitete, erweiterte Fassung gem. Beschluss der KJ-Diözesanleitung vom 8. April 2008, auf der Basis der Richtlinien vom 4. Dezember 2001 und der Überarbeitung vom 24. Mai 2005. Gültig ab 1. Jänner 2008.