Vergaberichtlinien für die Beantragung von

Ausgeschlossen sind: • Mittel zur Durchführung des Spiel- und Geschäftsbetriebs. • Mittel zur Durchführung von Maßnahmen, die sich selber refinanzieren (z.B. ...
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Vergaberichtlinien für die Beantragung von Investitionszuschüssen

1. Fördermöglichkeiten Die aus dem Haushalt des DJK Diözesanverbandes Passau zur Verfügung gestellten Mittel sind in erster Linie als Zuschuss bei der Finanzierung von abgelaufenen Bau bzw. Renovierungsarbeiten vorgesehen. Das sind primär:  Neubau oder Erweiterung von Sportheimen und –hallen  Komplettsanierung vorhandener Sportheimen und –hallen  Neubau oder Komplettsanierung von eigenen Sportstätten Ausgeschlossen sind:  Mittel zur Durchführung des Spiel- und Geschäftsbetriebs  Mittel zur Durchführung von Maßnahmen, die sich selber refinanzieren (z.B. Bau eine Photovoltaikanlage).  Mittel zur Tilgung von Darlehen  Mittel für Zinsdienst  Mittel zur Tilgung von Schulden jeglicher Art  Mittel zur Anschaffung von Sportgeräten In Ausnahmefällen (Umweltkatastrophen wie Hochwasser, Diebstahl…) kann von den o.g. Regelung abgewichen werden.

2. Zuschusshöhe Mittel können nur im Rahmen des dem DJK Diözesanverband Passau zur Verfügung stehenden Haushalts ausgeschüttet werden. Wenn es die Haushaltsmittel erlauben, werden als Höhe der Bezuschussung in der Regel 10% angesetzt. Der Maximale Förderungsbetrag liegt bei 3.000,-- €. Über die Vergabe entscheidet der Finanzausschuss, der aus Teilen des Diözesanvorstandes besteht. Aus der Einreichung eines Antrages kann keine Zusage bzw. ein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des DJK-DV bzw. des Finanzausschusses ist ausgeschlossen.

3. Voraussetzungen    

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Der Verein muss mindestens 2 Jahre Mitglied im DJK Diözesanverband sein, um einen Antrag stellen zu können. Um einen Zuschuss für eine Bau- bzw. Renovierungsmaßnahme stellen zu können, muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Jeder Verein kann für eine Bau- bzw. Renovierungsmaßnahme nur einen Antrag stellen. Anträge im Folgejahr, die dasselbe Projekt betreffen können nicht bezuschusst werden. Anträge sind mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular einzureichen. Der Antrag muss vollständig sein und spätestens bis zum 01. Oktober des jeweiligen Jahres der DJK Geschäftsstelle zugegangen sein. Beizufügen ist ein Kosten- und Finanzierungsplan, der mit den bei anderen Stellen eingereichten Anträgen übereinstimmen muss. Bei Neubauten sind dem Antrag Bauplankopien und eine Nutzflächenberechnung beizufügen. Die Möglichkeit des Controlling durch den DJK-Diözesanverband muss gewährleistet und ein Ansprechpartner bestimmt sein. Besichtigungen der Neubauten bzw. der renovierten Anlagen sind zu ermöglichen. Aus den eingereichten Unterlagen muss ersichtlich sein, wie sich die Gesamtkosten einer Maßnahme errechnen lassen (z.B. durch Kopien von Rechnungen). Bei den Beratungen über den Zuschussantrag wird die Mitarbeit des Vereins im DJK-DV mit bewertet.

4. Verfahren Der Verein stellt den Zuschussantrag bis spätestens 01. Oktober des jeweiligen Jahres. Es werden nur vollständige Anträge im Finanzausschuss bzw. im Diözesanvorstand behandelt. Die Antragsteller erhalten einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid, sowie die Auszahlung der bewilligten Gelder bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres.