Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der Schülerinnen und

Die Einwilligung ist unwirksam, wenn keine ausreichende Aufklärung erfolgt ist oder rechtswidrige. Nachteile angedroht wurden. Die Schulen können für die ...
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Übermittlung von Namenslisten der künftigen Erstklässler oder der Schulabgänger an Dritte, insbesondere an die Presse Zu Beginn und zum Ende der Sommerferien findet man immer wieder Presseartikel, in denen komplette Namenslisten eines Schuljahrgangs veröffentlicht werden. Das sind üblicherweise Listen mit den Namen der Schülerinnen und Schüler, die entweder demnächst eingeschult werden oder die die Schule gerade verlassen haben.

Die Schulen dürfen solche Listen nur übermitteln, wenn es aufgrund einer Rechtsvorschrift geschieht oder die Betroffenen eingewilligt haben.

Gem. § 31 Abs. 1 Nieders. Schulgesetz (NSchG) dürfen personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern sowie ihrer Erziehungsberechtigten verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, so dass eine Einwilligung einzuholen ist.

Die Einwilligung für die Übermittlung erteilen: -

bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten,

-

bei einsichtsfähigen Minderjährigen (in der Regel ab Vollendung des 15. Lebensjahres) die Erziehungsberechtigten und die Minderjährigen,

-

bei Volljährigen die volljährigen Schülerinnen und Schüler.

Die Form einer solchen Einwilligungserklärung richtet sich nach § 4 Abs. 2 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind darüber zu informieren, an wen die Namensliste übermittelt wird und dass sie ohne Nachteile die Einwilligung verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.

Die Einwilligung ist unwirksam, wenn keine ausreichende Aufklärung erfolgt ist oder rechtswidrige Nachteile angedroht wurden.

Die Schulen können für die Übermittlung der Namenslisten der Erstklässler eine gesonderte Einwilligungserklärung einholen. Für die Übermittlung der Namenslisten der Schulabgänger bietet es sich an, diese Fallgestaltung bereits in die Einwilligungserklärung, die von den Minderjährigen, aber einwilligungsfähigen Schülerinnen und Schülern ab der 9. Klasse und deren Erziehungsberechtigten bzw.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

- Seite 2 von den volljährigen Schülerinnen und Schülern einholen sind, mit aufzunehmen. Nähere Informationen zur Einwilligungserklärung finden Sie hier: Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der

Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten im Internet und Veröffentlichung von Fotos im Internet. Eine Muster-Einwilligungserklärung für die Übermittlung einer Namensliste der zukünftigen Erstklässler finden Sie hier; Muster-Einwilligungserklärungen für die Übermittlung einer Namensliste der Schulabgänger an die Presse, getrennt nach volljährigen Schülerinnen und Schülern und nach minderjährigen, einsichtsfähigen, sind hier eingestellt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover Telefon 0511 120-4500 Fax 0511 120-4599 Ihre Ansprechpartner: E-Mail an [email protected] schreiben

Stand: 23.04.2014

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Muster-Einwilligungserklärung für Erziehungsberechtigte Einwilligungserklärung in die Übermittlung personenbezogener Daten Die XY-Schule übermittelt jedes Jahr eine Namensliste der künftigen Erstklässler an die örtliche Presse (XY-Zeitung, Wochenblatt, etc), damit diese Information aus unserem Schulleben einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wenn Sie damit einverstanden sind, erteilen Sie uns bitte Ihre Einwilligung:

(Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers, bitte in Druckbuchstaben) Hiermit willige ich in die Übermittlung von personenbezogenen Daten meines Kindes an die örtliche Presse ein. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder deren Widerruf entstehen keine Nachteile.

______________________________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift des oder der Erziehungsberechtigten)

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Muster-Einwilligungserklärung für volljährige Schülerinnen und Schüler Einwilligungserklärung in die Übermittlung personenbezogener Daten

Die XY-Schule übermittelt jedes Jahr eine Namensliste der Schulabgänger an die örtliche Presse (XY-Zeitung, Wochenblatt. etc.), damit diese Information aus unserem Schulleben einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wenn Sie damit einverstanden sind, erteilen Sie uns bitte Ihre Einwilligung:

(Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers, bitte in Druckbuchstaben) Hiermit willige ich in die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die örtliche Presse ein. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder deren Widerruf entstehen keine Nachteile.

(Ort, Datum, Unterschrift der Schülerin oder des Schülers)

Muster-Einwilligungserklärung für minderjährige, einsichtsfähige Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte Einwilligungserklärung in die Übermittlung personenbezogener Daten Die XY-Schule übermittelt jedes Jahr eine Namensliste der Schulabgänger an die örtliche Presse (XY-Zeitung, Wochenblatt, etc), damit diese Information aus unserem Schulleben einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wenn Ihr/Sie damit einverstanden seid/sind, erteilt/erteilen Sie uns bitte Deine/Ihre Einwilligung:

(Name, Vorname, Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers, bitte in Druckbuchstaben) Hiermit willige ich in die Übermittlung von personenbezogenen Daten an die örtliche Presse ein. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder deren Widerruf entstehen keine Nachteile.

(Ort, Datum, Unterschrift der Schülerin oder des Schülers)

___________________________________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift des oder der Erziehungsberechtigten)