Verfahrensablauf der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V
Dossiereinreichung spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens eines Arzneimittels mit neuem Wirkstoff
Mündliche Anhörung (5. Kap. § 19 Abs. 2 VerfO)
3 Monate
Beratung im UA
3 Wochen
Veröffentlichung der Bewertung (5. Kap. § 18 VerfO) Einleitung schriftliches Stellungnahmeverfahren (5. Kap. § 19 VerfO)
3 Monate
Bewertung des Dossiers (5. Kap. §§ 17, 18 VerfO)
Gesamtabwägung auf Grundlage der Dossierbewertung und der Stellungnahmen
Beschlussfassung des Plenums (5. Kap. § 20 VerfO) Beschluss ist Teil der AM-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 SGB V
Bekanntmachung des Beschlusses im Bundesanzeiger