Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Spontacts wilde ...

27.03.2016 - ... der Aktivität „Spontacts wilde Ostereiersuche“ der jeweiligen Stadt eingetragen haben gewinnt die Person, die die Rätsel löst, das physische.
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Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Spontacts wilde Ostereiersuche“ bis zum 27.03.2016

§1 Veranstalter Verantwortlicher Veranstalter für das Gewinnspiel ist die Spontacts GmbH, Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München (nachfolgend „Spontacts“ genannt). §2 Teilnahme am Gewinnspiel 2.1.

Vom 23.03.2016 bis 27.03.2016 veranstaltet Spontacts „die wilde Ostereiersuche“. Die Auswahl der Gewinner erfolgt per Gewinnspiel in Köln, Berlin, Düsseldorf und Zürich. Unter allen Mitmachern, die sich als Mitmacher bei der Aktivität „Spontacts wilde Ostereiersuche“ der jeweiligen Stadt eingetragen haben gewinnt die Person, die die Rätsel löst, das physische Gewinner-Ei findet und ein Foto von sich und dem Gewinnspielzettel an den City Manager der jeweiligen Stadt per E-Mail sendet. Es ist nur ein Preis pro Gewinner möglich.

2.2.

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die sich als Mitmacher bei der Aktivität „Spontacts wilde Ostereiersuche“ der jeweiligen Stadt eingetragen haben. Der Einzelne verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Fantasie-Profile oder Manipulationen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Dadurch erlischt auch der Anspruch auf den Gewinn.

2.3.

Gewinnen kann nur, wer an dem Gewinnspiel teilgenommen und ein Foto von sich und dem Gewinnzettel an Spontacts geschickt hat und damit den Teilnahmebedingungen zugestimmt hat.

2.4.

Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen von Spontacts oder anderen, mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab.

2.5.

Die Barauszahlung der verlosten Gewinne Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

2.6.

Nicht teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind außerdem Mitarbeiter und gesetzliche Vertreter von Spontacts sowie deren Angehörige.

2.7.

Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen. Die Verwendung jeglicher Art von automatisierten Vorgängen, wie z.B. Scripts, zur Manipulation dieses Gewinnspiels ist untersagt und führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Des Weiteren besteht pro Person nur eine Teilnahmemöglichkeit.

ist

ausgeschlossen.

Ein

§3 Ausschluss von der Teilnahme Spontacts ist berechtigt, Teilnehmer ohne Ankündigung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie schuldhaft gegen die Teilnahmeregeln verstoßen. Insbesondere rechtfertigen folgende schuldhafte Handlungen einen Ausschluss:  Die Anmeldung über einen Anbieter, dessen Geschäftszweck unter anderem in der Manipulation von Gewinnspielen liegt § 4 Gewinne & Benachrichtigung Der Gewinner jeder Stadt erhält eine Osterüberraschung. Die Gewinner werden von Spontacts innerhalb von zwei Tagen nach Ende des Gewinnspiels via Spontacts EMail kontaktiert. Sollte der Gewinner innerhalb eines Zeitraums von einer Woche nicht auf die Gewinnbenachrichtigung reagieren, verfällt der Gewinn ohne Anspruch auf einen Ersatzgewinn. § 5 Schlussbestimmungen 5.1.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

5.3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.