Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel - Hyundai

01.12.2015 - Der Gewinner des Übernachtungspakets im LEGOLAND® Deutschland ... (1x) ist ein Gutschein für ein Übernachtungspaket im LEGOLAND®.
101KB Größe 2 Downloads 43 Ansichten
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Kinder helfen Kindern" Die Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Hyundai Motor Deutschland GmbH, Kaiserleipromenade 5, D-63067 Offenbach. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Hyundai Motor Deutschland GmbH.

1. Teilnahme 1.1. Zum Gewinnspiel zugelassen, als Einreicher für von Kindern gemalter Bilder, sind Teilnehmer ab 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Führerschein der Klasse B (oder vergleichbar). 1.2. Eine Teilnahme kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen. 1.2.1. Bei teilnehmenden Hyundai-Händlern sind Malvorlagen - solange der Vorrat reicht erhältlich, welche von Kindern weihnachtlich bemalt werden können. Alternativ kann die Malvorlage unter www.hyundai.de/News/Unternehmen/Caritas-Gemeinsam-mehr-bewegen heruntergeladen werden. Die Eltern können an der Aktion teilnehmen, indem Sie das vom Kind gemalte Bild auf der Malvorlage in den dort vorgesehenen Feldern mit ihren Kontaktdaten versehen, die Teilnahmebedingungen akzeptieren und das Bild dann beim teilnehmenden Hyundai-Händler abgeben. 1.2.2. Eine alternative Teilnahme ist auf der Facebook-Seite von Hyundai Motor Deutschland möglich. Eine Teilnahme erfolgt dort dadurch, dass der Teilnehmer innerhalb des Teilnahmezeitraums in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel-Posting des Veranstalters das vom Kind gemalte Weihnachtsbild postet. 1.3. Der Teilnahmezeitraum ist vom 01.12.2015 – 24.12.2015. 1.4. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Hyundai Motor Deutschland GmbH, der beteiligten Unternehmen, sowie deren Angehörige. Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in anderer Weise einen unerlaubten Vorteil verschaffen wollen, können ohne vorherige Ankündigung von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Nicht teilnahmeberechtigten oder ausgeschlossenen Personen erwächst auch im Falle der Zuteilung eines Gewinns kein Gewinnanspruch. 1.5. Eine Teilnahme ist nur einmalig und im eigenen Namen zulässig.

1.6. Der Teilnehmer erklärt sich mit einer Namensnennung im Falle eines Gewinns und damit einverstanden, dass im Rahmen des Events von ihm entstandene Fotos sowie das von ihm eingereichte Bild von Hyundai für Werbezwecke, insbesondere im Internet, verwendet werden dürfen. Der Teilnehmer versichert, zur Einreichung des Bildes berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.

2. Durchführung, Gewinn und Abwicklung 2.1. Der Gewinner des Übernachtungspakets im LEGOLAND® Deutschland Resort wird von der Hyundai Motor Deutschland GmbH aus allen Teilnehmern ermittelt. Es entscheidet das Los. 2.2. Der Hauptgewinn (1x) ist ein Gutschein für ein Übernachtungspaket im LEGOLAND® Deutschland Resort. Dieser beinhaltet für insgesamt 2 Erwachsene und 2 Kinder (3-11 Jahre): • • •

Eine Übernachtung im Standardzimmer im LEGOLAND® Feriendorf in Günzburg inklusive Frühstück Je zwei Tage Parkeintritt für das LEGOLAND® Deutschland inklusive Parken An- und Abreise in einem Hyundai. Der Gutschein ist gültig für die Saison 2016 des Parks (19.03.2016 bis 06.11.2016).

Der Gewinner bekommt für die An- und Abreise einen Hyundai (Modell je nach Verfügbarkeit) zur Verfügung gestellt. In diesem Zeitraum darf der Gewinner mit dem Fahrzeug maximal 2.000 km fahren. Der Gewinner darf mit dem Fahrzeug nicht an motorsportlichen Veranstaltungen teilnehmen und es nicht zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Das Fahrzeug wird zu einem Händler in der Nähe des Wohnortes (innerhalb Deutschlands) des Gewinners geliefert. Das Fahrzeug muss vom Gewinner beim Händler abgeholt werden und dorthin zurückgebracht werden. Eine Tankfüllung ist inklusive. Für weitere Kraftstoffkosten hat der Nutzer selbst aufzukommen. Das Fahrzeug ist bereits zugelassen, versteuert und es wurden eine Haftpflicht- sowie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Testfahrzeug, die entsprechende Nutzungsvereinbarung ist vor Abholung zu akzeptieren. Der Nutzer erklärt sich als Fahrer eines Testfahrzeugs mit folgender Selbstbehaltregelung bei Kfz-Schäden einverstanden: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Nutzer nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Nutzer mit einem Selbstbehalt in Höhe von 300,00 Euro pro Schadenfall belastet. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Nutzer im Vollkaskoschadensfall i.d.R. bis zur Höhe der geltenden Selbstbehaltregelung von 5.000,00 Euro. Je nach tatsächlicher Schadenshöhe, maximal jedoch bis zum vollen Umfang des gesamten tatsächlichen Eigenschadens. 2.3. Der Gewinn ist nicht übertragbar und eine Barauszahlung nicht möglich. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Kosten und Folgekosten, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, hat der Gewinner selbst zu tragen.

2.4. Unabhängig von der Verlosung des LEGOLAND®-Wochenendes werden die drei schönsten eingereichten gemalten Bilder von der Hyundai Motor Deutschland GmbH 2016 auf Weihnachtskarten gedruckt. Der Teilnehmer erklärt sich mit einer unentgeltlichen Nutzung auf Hyundai-Weihnachtskarten und damit einverstanden, dass das von ihm eingereichte Bild von Hyundai für Werbezwecke, insbesondere im Internet, verwendet werden dürfen. Der Teilnehmer versichert, zur Einreichung des Bildes berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen. 2.5. Für jedes beim Hyundai-Händler abgegebene bzw. unter dem Gewinnspiel-Posting auf Facebook im Kommentar gepostete Bild (maximal 1 Bild je Teilnehmer) spendet die Hyundai Motor Deutschland GmbH an Caritas jeweils 1,-- EUR (einen Euro), bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von insgesamt 10.000,- EUR (zehntausend Euro). 2.6. Der Gewinner des LEGOLAND®-Wochenendes wird am 11.01.2016 durch Los ermittelt. Der Gewinner wird im Falle der Abgabe seines Teilnahme-Bildes bei einem Hyundai-Händler auf dem Postweg benachrichtigt. Bei einer Teilnahme durch Kommentar unter dem Gewinnspiel-Posting auf Facebook wird der Gewinner durch eine Antwort auf seinen Kommentar benachrichtigt und aufgefordert, seine Daten per privater Nachricht mitzuteilen. Der Gewinner muss sich innerhalb von 5 Tagen melden. Falls der Gewinner sich nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit meldet, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn und ein anderer Gewinner wird gezogen. Auch der Ersatzgewinner muss sich im Falle seiner Benachrichtigung binnen 5 Tagen melden. Falls auch der Ersatzgewinner sich nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit meldet, verfällt auch sein Anspruch auf den Gewinn und ein anderer 2. Ersatzgewinner wird gezogen. Auch der 2. Ersatzgewinner muss sich im Falle seiner Benachrichtigung binnen 5 Tagen melden. Im Falle der nicht rechtzeitigen Meldung auch des 2. Ersatzgewinners verfällt der Gewinn. Gewinn- oder Ersatzansprüche des jeweils zunächst benachrichtigten Gewinners oder eines Ersatzgewinners sind ausgeschlossen.

3. Datenschutz Die Hyundai Motor Deutschland GmbH speichert persönliche Daten der Teilnehmer nur für die Durchführung des Gewinnspiels sowie die Gewinnabwicklung und ist berechtigt, zu diesem Zweck solche Informationen an Dritte, beteiligte und verbundene Unternehmen, technische Dienstleister oder sonstige Anbieter zu übermitteln, welche die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern dürfen.

4. Sonstiges 4.1. Hyundai Motor Deutschland behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere z.B. einer Änderung der Rechtslage, Gewinne durch andere Gewinne zu ersetzen, die Durchführung zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Ansprüche der Teilnehmer gegen die Hyundai Motor Deutschland GmbH bestehen in diesen Fällen nicht. 4.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 4.3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.