Tangentiale Verbindung Ost (TVO) - Berlin.de

Michael Müller. Senator für ... des Landes Berlin in Verbindung mit dem des Bundes sowie mit den ... des Landes Berlin enthalten ist, als Vorzugsvariante her-.
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Steckbrief zum Lückenschluss der TVO

Wie können die Straßen, die an die TVO angebunden werden, stadtverträglich umgebaut werden?

Länge: ca. 6,5 km Funktionen: Bündelung des übergeordneten Straßenverkehrs in Nord-Süd-Richtung; Verbindung der Wohn- und Gewerbegebiete im östlichen Teil von Berlin; Verbesserung der Bedingungen für den Wirtschaftsverkehr z.B. zwischen den Gewerbegebieten in Marzahn und der Wissenschaftsstadt Adlershof und Schaffung einer Verbindung zur A 113 / A 117 zum Flughafen BER; Gebietserschließung und dadurch Entlastung der umgebenden Stadtstraßen, besonders der Köpenicker Straße Prognose der Verkehrsbelastung DTVw (Durchschnittlicher werktäglicher Verkehr): 35.000 bis 37.000 Kfz/Tag Querschnitt: vierstreifige Fahrbahn mit einseitigem, gemeinsamen Geh- und Radweg in beiden Richtungen, Lärmschutzwand auf der Seite zur Bebauung Siedlungsbebauung

Lärmschutzwand

Bahntrasse

Abb. Geplanter ca. 20 m breiter Straßenquerschnitt der TVO

Knotenpunkte: B1 / B5 / Märkische Allee, Anbindungen im Biesdorfer Siedlungsgebiet, verlängerte Waldowallee, Köpenicker Straße, Rudolf-Rühl-Allee und Straße An der Wuhlheide / Spindlersfelder Straße

Die Anliegerstraßen/-wege westlich der Köpenicker Straße enden heute als „Sackgasse“ am Bahndamm des BAR und dienen ausschließlich dem direkten Anwohner-, Besucher-, Liefer- und Wirtschaftsverkehr. Sie haben deshalb eine sehr geringe Verkehrsbelastung von meist unter 200 Fahrzeugen am Tag.

Was steht noch bevor? Die geplante TVO ist als Straße I. Ordnung im Straßenplan des Landes Berlin enthalten. Entsprechend § 22 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) dürfen Straßen I. Ordnung nur gebaut werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist.

Mit einer Anbindung an die TVO ändert sich der Charakter dieser Straße(n). Sie werden zu normalen Erschließungsstraßen und müssen verkehrssicher und der zukünftigen (moderaten) Verkehrsbelastung entsprechend ausgebaut werden. Dabei ist es zweckmäßig, den Eigenverkehr aus dem Siedlungsraum über mehrere Anbindungen zu verteilen, um nicht eine Straße überproportional zu belasten. Die so entstehende Verkehrsbelastung soll der einer normalen Erschließungsstraße in Berlin entsprechen. Straßen mit einer vergleichbaren Verkehrsbelastung sind z.B. die Rahnsdorfer Straße und die Akazienallee in Mahlsdorf, die Straße Am Niederfeld und Elsenstraße sowie die Ulmenstraße – Kohlisstraße in Kaulsdorf.

Nach Beschluss des Senats und Information des Abgeordnetenhauses über die Grundzüge der Planung wird der „Vorhabenträger“ (die Tiefbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren beginnen. Dazu gehören u.a. die detaillierte Entwurfsplanung für die Straße, den Lärmschutz und alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Zur Beurteilung der umweltrelevanten Auswirkungen muss eine gesamte Vegetationsperiode (ein Jahr) aufgenommen werden. Das Planfeststellungsverfahren wird frühestens 2015 eröffnet werden können. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren ist gesetzlich verbindlich geregelt. Der Baubeginn wird noch im Jahr 2016 angestrebt, hängt aber wesentlich vom Ablauf des Planfeststellungsverfahrens, den erhobenen Einwendungen und eventuellen Klagen ab.

Köpenicker Straße: heute Rückstau, zukünftig Entlastung

Spindlersfelder Brücke: hier erfolgt der Anschluss an die TVO durch eine Straßenbrücke

Was ist und wozu braucht man ein Planfeststellungsverfahren? Der Begriff „Planfeststellung“ umfasst das gesamte Zulassungsverfahren von der Antragstellung bis zum Planfeststellungsbeschluss, der die Baugenehmigung eines Vorhabens (z.B. einer Straße) ist. Hierbei hat die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Planung einen großen Stellenwert. Das Planfeststellungsverfahren integriert das Anhörungsverfahren mit einer durchzuführenden Erörterung und einer nachvollziehbaren planerischen Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, die unter Abwägung aller durch das Vorhaben berührten privaten und öffentlichen Belange getroffen wird.

Im Planfeststellungsbeschluss wird über die Genehmigung des Vorhabens und die Bedenken bzw. Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger entschieden, dazu gehört insbesondere die Erteilung von Vorkehrungen und Auflagen, die zum Schutz und Wohl der Allgemeinheit, der Umwelt oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen von Rechten Dritten erforderlich sind sowie Regelungen zur Entschädigung dem Grunde nach.

Weiteren Informationen über ein Planfeststellungsverfahren und den Ablauf eines solchen sind auf unserer Internetseite veröffentlicht: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ verkehr/politik_planung/planfeststellungen/index.shtml

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren – als förmliches Zulassungs- und Genehmigungsverfahren – wird durch das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Berlin in Verbindung mit dem des Bundes sowie mit den anzuwendenden Fachgesetzen geregelt.

An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee: heute Versatzverkehr mit Stau, zukünftig geradlinige Weiterführung der TVO

Köpenicker Straße im Bereich U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz: wird durch die TVO entlastet

Lückenschluss der Tangentialen Verbindung Ost hilft der Mobilität in der Stadt Das Straßennetz im Ostteil der Stadt ist durch Radialen gekennzeichnet. Es fehlen tangentiale Verbindungen, die Umwege verhindern sowie den Verkehr auf den Radialen entlasten. Der Senat macht nun den Weg mit einem zukunftsweisenden Verkehrsprojekt frei. Die neue Straßenverbindung, die sogenannte Tangentiale Verbindung Ost (TVO) wird konkret. Bei der TVO handelt es sich um den Neubau einer ca. 6,5 km langen, vierstreifigen Stadtstraße mit übergeordneter Verbindungsfunktion, die Wohn- und Gewerbegebiete im Nordostraum mit dem Südostraum verbinden wird. Angrenzende Ortsteile werden vom Durchgangsverkehr entlastet und damit Umweltbelastungen reduziert. Umfangreiche Untersuchungen zur verkehrlichen Notwendigkeit und Machbarkeit der TVO (Trassenlage, Querschnitt, Anbindungen) wurden durchgeführt. Es wurden viele Varianten beidseitig des Berliner Außenrings der Bahn (BAR) und auch eine von den Bezirken (Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick) vorgeschlagene Alternative ausführlich diskutiert und bewertet. Die jetzt vorgeschlagene Vorzugsvariante auf der Ostseite der Bahnanlagen dient als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Mit diesem ersten Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Planungsstand und das zukünftige weitere Verfahren.

Michael Müller Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Inhaltliche Konzeption: SenStadtUm – VII B IG Setzpfandt GmbH & Co. KG Stand: 09|2013

Kommunikation Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin [email protected]

Verkehrspolitik

Tangentiale Verbindung Ost (TVO) Abschnitt: An der Wuhlheide bis B 1 / B 5 Information zum Planungsstand

Über das „Ob“ hat der Senat entschieden. Die Grundsätze der Planung wurden dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben. Darin sind folgende Planungsgrundzüge der TVO enthalten:

Was wurde bisher zur TVO entschieden? Die Frage, ob es die TVO überhaupt geben soll, wurde schrittweise entschieden. Dies erfolgte mit fortschreitender Planung und zunehmender Detaillierung und Durchdringung von Einzelfragen. Die Planung wird immer weiter konkretisiert. Am Ende wird ein Planfeststellungsbeschluss, der Voraussetzung für den Bau und die Realisierung der Maßnahme ist, alles regeln. Erst wenn die Frage des „Ob“ einer Maßnahme geklärt ist, kann die Frage des genaueren „Wie“ näher untersucht und entschieden werden. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Analysen und Untersuchungen zur Notwendigkeit und Machbarkeit einschließlich des Vergleichs verschiedener Varianten der Trassenführung der TVO zwischen der B 1 / B 5 (bzw. der Märkischen Allee) und An der Wuhlheide (bzw. der Spindlersfelder Straße) durchgeführt (s. Abbildungen zu den Untersuchungen). Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass die verkehrliche Begründung und die Wirtschaftlichkeit der Straßenneubaumaßnahme gegeben sind.

„ die Trassenführung auf der Ostseite der Bahnanlage, „ die Festlegung zum 4-streifigen Querschnitt und „ die prinzipielle Einbindung in das vorhandene Straßennetz, weil diese konzeptionellen Festlegungen unmittelbare Auswirkungen auf die Kosten, den Verkehrserfolg und damit auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen, d.h. die Wirtschaftlichkeit haben. Abb. Untersuchungen, die zur TVO in den letzten Jahren durchgeführt wurden

Verkehrliche und straßenplanerische Vorteile sind:

IG Setzpfandt

en

Abb. weitere Untersuchungen zur TVO

Warum soll die TVO auf der Ostseite der Bahnanlagen verlaufen? Für den Abschnitt der TVO zwischen der B1 / B5 im Norden und der Straße An der Wuhlheide im Süden wurden 14 Varianten geprüft. Sechs westlich und acht östlich der Bahnanlagen gelegene Trassenführungen sowie eine OstWest-Ost-Variante nach dem Vorschlag der drei Bezirksämter wurden einem Vergleich unterzogen. Untersucht und bewertet wurden sie hinsichtlich der Kriterien Verkehrs-, Straßen- und Stadtplanung, Natur- und Umweltbelange sowie Wirtschaftlichkeit.

Die östlich der Bahnanlagen gelegene Trasse hat neben den deutlich geringeren Baukosten (keine zweifache Querung des Berliner Außenringes der Bahn) und der ebenfalls deutlich besseren Wirtschaftlichkeit weitere gravierende Vorteile.

„ größtmögliche Entlastung der Köpenicker Straße vom Durchgangsverkehr, „ gute Verknüpfung mit dem Straßennetz in Biesdorf, „ direkte Fortsetzung der Spindlersfelder Straße (bereits vorhandene südliche TVO), „ direkte Anbindung an die Märkische Allee (Fortsetzung der TVO nach Norden) unter Nutzung der vorhandenen Straßenbrücke über die B1 / B5, „ Lärmschutzwände für die Wohngebiete, die auch den Bahnlärm mindern, „ geringe private Grundstücksbetroffenheit, wegen jahrzehntelanger Flächenfreihaltung und Sicherung der Planung im Flächennutzungsplan des Landes Berlin und der Bauleitplanung der Bezirke, „ Schaffung einer attraktiven Nord-Süd-Verbindung durch einen begleitenden Rad- und Gehweg mit guter Verknüpfung zum übergeordneten Wegenetz (z.B. Wuhleweg), „ die Planungen zur westlich der Bahnanlagen verlaufenden zukünftigen Nahverkehrstangente werden nicht behindert.

Vorteile im Natur- und Umweltschutz sind insbesondere: „ die Wasserschutzzonen I (Brunnengalerie Wuhlheide) und II sind nicht betroffen, „ das Freizeit- und Erholungszentrum (FEZ) und der Tierpark werden nicht beeinträchtigt, „ die westlich der Bahnanlagen auf dem ehemaligen Güterbahnhof Wuhlheide entstandenen Biotope (Biesenhorster Sand) und deren geplante Unterschutzstellung werden durch die Straßenplanung nicht behindert.

Die Kurzfassung dieser Untersuchungen ist im Internet veröffentlicht unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ verkehr/politik_planung/strassen_kfz/tvo/ index.shtml

Warum sollen Anliegerstraßen an die TVO angebunden werden? Private Pkw pro 1.000 Einwohner

Die neue Straßenverbindung stellt einen Lückenschluss im übergeordneten Straßennetz dar und erfüllt mehrere Funktionen. Als neue Stadtstraße ermöglicht sie eine direkte Verbindung zwischen den nördlichen Wohn- und Gewerbegebieten in Marzahn und der südlich gelegenen Wissenschaftsstadt Adlershof sowie dem zukünftigen Flughafen BER. Gleichzeitig soll die TVO die Köpenicker Straße vom Durchgangsverkehr entlasten. Die im September 2012 durchgeführten Verkehrszählungen und die Kennzeichenerfassung in der Köpenicker Straße und auf den beiden Wuhlebrücken haben ergeben, dass ca. 50 % des Verkehrs auf der Köpenicker Straße Durchgangsverkehr sind, der vorab über drei methodische Ansätze in gleicher Größenordnung ermittelt wurde. Die anderen 50 % der Verkehrsbelastung, d.h. etwa jedes zweite erfasste Fahrzeug, hat einen Bezug zum Biesdorfer / Kaulsdorfer Siedlungsraum und ist nicht als weiträumiger Durchgangsverkehr zu bezeichnen. Er entsteht in den in der Köpenicker Straße liegenden Wohngebieten und den im direkten Umfeld befindlichen Einrichtungen (z.B. dem Biesdorf Center am Elsterwerdaer Platz und den Verbrauchermärkten und Einrichtungen entlang der Köpenicker Straße).

Abb. Darstellung zum sehr hohen Motorisierungsgrad im Siedlungsgebiet

Für den starken Quell- und Zielverkehr des Siedlungsgebietes, d.h. den Eigenverkehr und Erschließungsverkehr, sind Anbindungen an die TVO erforderlich. Nur so kann die erwünschte verkehrliche Entlastung der Köpenicker Straße erfolgen.

© TU Dresden (SRV 2008)

Aus einer Vielzahl von untersuchten Trassenvarianten ist die Führung östlich der Bahnanlagen des Berliner Außenringes (BAR), wie sie auch im Flächennutzungsplan (FNP) des Landes Berlin enthalten ist, als Vorzugsvariante hervorgegangen. Die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit ist erfolgreich abgeschlossen.

Abb. Ergebnis zur Verkehrsmittelwahl für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf

Eine abschließende Entscheidung zu den Anbindungen an die TVO wird im Rahmen der konkretisierten Planungen und der Erarbeitung der Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren getroffen.