SPAK Brief 1

Innsbruck zum Einlenken zu bewegen, da der status quo für immer mehr Einzelpersonen und Familien ein Leben ohne eigene Wohnung bzw. in unzumutbaren ...
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SPAK TIROL Sozialpolitischer Arbeitskreis 6010 Innsbruck, Postfach 307 [email protected]

Unrealistische Mietobergrenzen manifestieren Notlage von Wohnungssuchenden und torpedieren Angebote der Wohnungslosenhilfe Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Kooperationspartner, Der Sozialpolitische Arbeitskreis Tirol (SPAK Tirol) möchte Sie mit diesem Schreiben über die aktuelle Situation von Wohnungssuchenden in Tirol informieren, welche Anspruch auf Mindestsicherung nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz (TMSG) haben. Gleichzeitig fordern wir Sie auf, die politisch Verantwortlichen des Landes sowie der Stadt Innsbruck zum Einlenken zu bewegen, da der status quo für immer mehr Einzelpersonen und Familien ein Leben ohne eigene Wohnung bzw. in unzumutbaren Wohnverhältnissen mit allen negativen Begleiterscheinungen, bedeutet. Wie kommt es zu diesem Missstand? Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz sieht im § 6 „Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs“ vor, dass für bezugsberechtigte Personen die tatsächlich nachgewiesenen Miet-, Betriebs- und Heizkosten für eine Wohnung zu übernehmen sind, sofern diese die ortsüblichen Miet-, Betriebs- und Heizkosten für eine Wohnung innerhalb der angegebenen Maximalgrößen nicht übersteigen. In der täglichen Vollzugspraxis der Sozialämter hält man sich nicht an diese gesetzliche Vorgabe. Stattdessen werden willkürlich festgelegte „Mietobergrenzen“ vorgegeben, welche weit unter den durchschnittlichen ortsüblichen Mietpreisen der entsprechenden Region liegen. So wird die Anmietung von dringend benötigtem Wohnraum in vielen Fällen unmöglich. Dass die Mietpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind und speziell Innsbruck zu den teuersten Wohngegenden in Österreich zählt, ist evident. So ist es nicht verwunderlich, dass unter der Vorgabe oben genannter Höchstgrenzen kaum noch Wohnraum anzumieten ist. Von „Ortsüblichkeit“ kann keine Rede sein – was die seit dem Jahr 2012? laufend durchgeführte Mietpreiserhebung des Vereins DOWAS klar belegt (siehe Beilage – Auswertung für das erste Quartal 2015). Bspl. Erhebung für Innsbruck:

Wohnungsgröße

Mietobergrenzen für Innsbruck

Reale Mieten im 1 Quartal 15

Garconniere

> 40m²

€ 495,-

€ 549,90

2-Zimmer Wohnung

> 60m²

€ 750,-

€ 844,05

3-Zimmer Wohnung

> 70m²

€ 890,-

€ 1.122,16

4-Zimmer Wohnung

> 80m²

Im Einzelfall zu entscheiden

€ 1.354,08

Aidshilfe Tirol, DOWAS / Chill Out, DOWAS für Frauen, Ho & Ruck, Zentrum für Jugendarbeit Z 6, KIZ, MOHI, Tiroler Frauenhaus, Verein WAMS, Verein Frauen gegen Vergewaltigung, Sozialberatung Klinik Innsbruck, Verein für Obdachlose, Fluchtpunkt, ZeMit

In den Bezirken außerhalb von Innsbruck ist die Situation ähnlich dramatisch. Hier vertraut man offenbar seitens der Bezirksverwaltungsbehörden auf die Bekanntgabe von durchschnittlichen m²-Preisen der Gemeinden (Stand 2012), die ähnlich wie in Innsbruck nicht der Realität entsprechen. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Innsbruck haben die politisch Verantwortlichen von Stadt und Land wiederholt darauf hingewiesen, was das für die betroffenen Menschen bedeutet. Es führt dazu, dass • • • • •

Menschen akut wohnungslos sind und bleiben – mit Schlafsäcken im Freien oder in Abbruchhäusern, Garagen, etc. nächtigen müssen. Menschen Monate und Jahre in den Städtischen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (Städtische Herberge und Alexihaus) leben müssen. Familien in viel zu kleinen, überbelegten Wohnungen langfistig unterkommen müssen (6 Personen in einer Garconniere sind keine Seltenheit). Menschen bei Verwandten oder Bekannten tageweise unterkommen müssen. Frauen in Abhängigkeitsverhältnissen verharren müssen.

Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Innsbruck können eine ihrer wichtigsten Aufgaben (Wohnungssuche, Abwicklung und Finanzierung der Anmietung), trotz laufend steigendem Bedarf an geeignetem Wohnraum, kaum mehr nachkommen. Im letzten Gespräch zu dieser Thematik erklärte die zuständigen Soziallandesrätin Fr. Dr. Baur, dass die Mietobergrenzen nicht angehoben werden können. Der für Innsbruck zuständige Stadtrat Pechlaner verweist in dieser Angelegenheit grundsätzlich auf die Soziallandesrätin, obwohl eine Anpassung der Mietrichtwerte in Innsbruck in seinen Kompetenzbereich fällt. Das letzte Schreiben des SPAK an die Soziallandesrätin und den Sozialstadtrat legen wir bei. Der SPAK fordert die Verantwortlichen von Stadt und Land auf, unverzüglich aktiv zu werden und im Sinne eines gesetzeskonformen Vollzugs, die Mietrichtwerte auf ein angemessenes, dem tatsächlichen Durchschnitt entsprechendes Niveau (ortsübliche Kosten) anzuheben. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung! Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Innsbruck, am 28.05.15 Mit freundlichen Grüßen

Deutinger Andreas für den SPAK

Beilagen: Mietpreiserhebung für das 1. Quartal 2015 SPAK Schreiben an LR. Dr. Baur und Stadtrat Pechlaner