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vor 4 Tagen - Das kantonale Sozialamt hat die Partner für die fünf Regionen bestimmt, die ab Mitte 2020 im Auftrag des Kantons die operative ...
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26. April 2019 (uh 574244)

Medienmitteilung des Sozialamts Umsetzung des neustrukturierten Asyl- und Flüchtlingsbereichs

Sozialamt hat die Zuschläge für die regionalen Partner erteilt Das kantonale Sozialamt hat die Partner für die fünf Regionen bestimmt, die ab Mitte 2020 im Auftrag des Kantons die operative Gesamtverantwortung für die Aufgaben im Asylund Flüchtlingsbereich wahrnehmen. Alle ausgewählten Partner verfügen über umfangreiche Erfahrungen in den geforderten Aufgaben und sind mit dem Asyl- und Flüchtlingsbereich des Kantons Bern vertraut. Der Kanton verfolgt das Ziel, möglichst viele vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, damit sie unabhängig von der Sozialhilfe ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Kanton Bern erfüllt die umfangreichen Aufgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich nicht in eigener Regie. Er beauftragt fünf regionale Partner, die operative Gesamtverantwortung für die Förderung der Integration, die Unterbringung, die Fallführung und Betreuung sowie Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zu übernehmen. Um diese Partner zu bestimmen, hat das Sozialamt am 6. November 2018 eine öffentliche Ausschreibung publiziert. Es hat nun die Zuschläge für die fünf Regionen an folgende Anbieter erteilt: 

Region Bern Stadt und Umgebung:

Stadt Bern, Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) / Subakkordant: Stiftung Heilsarmee Schweiz



Region Bern – Mittelland:

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern (SRK Kanton Bern)



Region Berner Jura – Seeland:

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern (SRK Kanton Bern)



Region Emmental - Oberaargau

ORS Service AG



Region Berner Oberland:

Asyl Berner Oberland

Sieben Anbieter mit 21 Angeboten Das Sozialamt hat den Zuschlag für jede Region an jenen Anbieter erteilt, der hinsichtlich Preis und Qualität das beste Angebot eingereicht hatte. Die Angebote wurden gemäss der in der Ausschreibung festgehaltenen Kriterien bewertet. Neben dem Preis wurden auch das Konzept zur Arbeitsintegration und zur Sprachförderung, die regionale Vernetzung und die Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgaben in die Bewertung einbezogen. Sieben Anbieter haben 21 Angebote eingereicht, die insgesamt von guter Qualität waren. Für jede Region standen mindestens vier Diese Medienmitteilung ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen

Medienmitteilung des Sozialamts vom 26. April 2019

Angebote zur Auswahl. Alle nun ausgewählten Anbieter sind oder waren bereits für den Kanton Bern tätig. Start am 1. Juli 2020 Die regionalen Partner nehmen den Betrieb am 1. Juli 2020 auf. Sie haben somit genügend Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, die neuen Strukturen aufzubauen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Aufnahme ihrer operativen Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu treffen. Aufgaben neu aufgeteilt Auf Mitte des nächsten Jahres passt der Kanton die Strukturen im Asyl- und Flüchtlingsbereich den neuen Bundesstrukturen an. Er will damit die Chancen des beschleunigten Asylverfahrens auf Bundesebene nutzen. Die Zuständigkeit für den Asylsozialbereich wechselt von der Polizeiund Militärdirektion (POM) zur Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Die POM wird weiterhin für den Vollzug von Wegweisungen verantwortlich sein. Der Grosse Rat wird die gesetzlichen Bestimmungen für diese Neustrukturierung in der Sommersession 2019 in erster Lesung beraten. Notiz an die Redaktionen Auskünfte erteilen:  Inge Hubacher, Vorsteherin des Sozialamts, Tel. 031 636 33 67 (erreichbar: Freitag, 26. April 2019, von 13.00 bis 14.00 Uhr) Bitte beachten Sie, dass keine inhaltlichen Fragen zu den Angeboten beantwortet werden können, da es sich hierbei um vertrauliche Informationen in einem Beschaffungsverfahren handelt.

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