Schwierige Zeiten für Börsengänge - Skuani

torentag in Amsterdam einen Zukauf in. Brasilien bekannt gegeben. Die präsen- tierte «Vision 2020» sieht für Straumann eine Verdoppelung des Umsatzes vor.
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Wirtschaft.Analyse.

| Samstag, 19. Mai 2012 | Seite 19

Schweizer Börse im Wochenrückblick

Trends

Schwierige Zeiten für Börsengänge

SCHWEIZER STAATSANLEIHEN (10 J.)

2.5

Eurozonen-Unsicherheit beschert dem Schweizer Markt das vierte Wochenminus in Folge Von Dieter Bachmann Was haben ein soziales Netzwerk, eine traditionsreiche Schweizer Handelsfirma und die staatliche Eisenbahn von Georgien gemeinsam? Sie zählen weltweit zu den wenigen Unternehmen, welche dieses Jahr den Börsengang gewagt haben – respektive im Fall der Georgian Railway diesen planen (kommende Woche in London). Für einen solchen Schritt braucht es im derzeitigen unsicheren Umfeld einiges an Mut. Oder aber die Publikumsöffnung drängt sich wie in den erwähnten Fällen auf: wegen Beteiligungsregeln der US-Börse (Facebook),

aus Gründen der Nachfolgeregelung (DKSH) oder zwecks Geldbeschaffung (Georgian Railway). Gemeinsam haben die genannten Firmen auch, dass die düsteren Szenarien zur Zukunft der Eurozone ihr Geschäft respektive ihre Börsenbewertung nur beschränkt beeinflussen: Bei Facebook liegen Bedrohungen des Businessmodells anderswo (siehe Seite 15), die Zukunft von DKSH hängt stark von der Expansion in den aufstrebenden Schwellenländern in Asien ab und die Georgische Staatsbahn, na ja, die ist eben in Georgien. Griechenland-Szenarien Deutlich schwieriger dürfte der Entscheid beim Chemiekonzern Evonik werden, der in Frankfurt eine Publikumsöffnung plant. Dort wird der Mehrheitseigentümer am kommenden

REGIONALE BÖRSENWERTE 1

Titel aktueller Veränderung in % Div-Rendite ) Wert in Fr. 1 Woche 1 Jahr 3 Jahre 1.1.12 in % Acino N 105.1 -8.28 +25.86 -45.26 +4.47 0.91 Actelion N 37.06 -5.21 -17.62 -29.13 +14.91 2.09 Bâloise N 62.3 -4.66 -31.12 -29.00 -3.26 7.16 Bachem N 36.5 +1.24 -24.66 -48.44 +12.30 4.12 Bank Coop I 59.5 -1.57 -11.19 -12.82 -4.80 3.03 Bank Sarasin N 26.8 -1.83 -30.92 -15.05 -2.36 3.19 Basellands. KB Z 1295 -1.52 +0.62 +37.03 -0.38 2.51 Basilea N 39.5 -6.94 -43.89 -54.93 +10.64 0 Basler KB PS 110.8 -0.35 -22.35 -3.48 -16.31 2.97 Bell AG N 1910 +0.52 -15.48 +40.44 +8.39 3.14 Clariant N 10.14 -8.40 -43.47 +50.66 +9.38 2.30 Dufry N 110.3 -8.15 -0.18 +169.35 +27.58 0 Evolva N 0.43 +2.38 -68.14 -54.25 -20.37 0 Lonza N 37.72 -3.25 -49.84 -65.74 -32.03 5.59 MCH Group N 45.1 -0.44 -5.05 +52.88 +17.90 1.14 Nationale Suisse N 32.05 -6.83 -12.78 +23.50 -0.77 5.46 Novartis N 48.9 -1.64 -9.52 +10.98 -8.93 4.64 Panalpina N 87.1 -0.45 -27.41 +30.78 -9.45 2.27 Pax Anlage N* 991 -0.40 +0.10 +31.50 +10.11 1.61 Roche I 159 -4.50 -0.56 +3.58 -4.56 4.17 Roche GS 152.1 -3.18 +1.40 +4.10 -4.45 4.40 Santhera Pharma N 4.65 +14.25 -41.87 -90.77 -4.12 0 Straumann N 156.2 +4.13 -31.37 -24.90 -3.63 2.34 Sunstar I 965 -0.46 -12.27 -19.58 -8.09 1.04 Swissmetal N 1.07 -8.54 -82.74 -88.17 -19.54 0 Syngenta N 302.3 -3.63 +4.09 +13.53 +9.92 2.54 Synthes N 156.4 -0.50 +5.10 +32.65 -0.69 1.14 UBS N 10.69 -6.71 -34.13 -32.80 -4.38 0.91 Valora N 179 -1.15 -37.57 -10.05 -8.90 6.30 Warteck Invest N* 1915 +1.59 +6.98 +24.83 +3.51 3.57 Legende: I Inhaberaktie KB Kantonalbank N Namenaktie noch nicht so lange an der Börse kotiert PS Partizipationsschein x keine Angabe GS Genussschein * Immobiliengesellschaften 1 Z Zertifikat ) Dividende in Relation zum Aktienkurs

Montag beschliessen, ob der Börsengang ein weiteres Mal verschoben wird (siehe Seite 17). Denn dass wieder vermehrt über eine Eurozone ohne Griechenland nachgedacht wird, sorgt für Unsicherheit. Gestern hat der EU-Handelskommissar Karel De Gucht in einem Zeitungsinterview öffentlich eingeräumt, dass es Szenarien für den Fall eines griechischen Euro-Austritts gibt. Dass ein Sprecher der EU-Kommission dies umgehend dementierte, hat an der Skepsis der Märkte nichts geändert. Die erneute Herabstufung der Bonität Griechenlands und diverser spanischer Banken sowie relativ schwache Konjunkturdaten aus den USA taten das Ihrige zu der negativen Grundstimmung an den Börsen. Der Swiss Market Index verlor über die gesamte Woche 2,6 Prozent. Es war das vierte Wochenminus in Folge. Zu den Verlierern zählten nicht nur die Bankentitel – darunter insbesondere die von der griechischen Reederfamilie Latsis kontrollierte EFG –, sondern auch Julius Bär oder die Online-Bank Swissquote. Bös erwischt hat es in der um den Auffahrtstag verkürzten Handelswoche ebenfalls viele traditionsreiche Schweizer Industriefirmen. Lichtblicke waren der Luxusgüterkonzern Richemont und das Technologieunternehmen Logitech. Santhera, Evolva und Straumann Positiv überrascht haben im Wochenvergleich von den regionalen Titeln die Liestaler Pharmafirma Santhera sowie das Biotechunternehmen Evolva. Auch der Dentalimplantatehersteller Straumann hat als eines der wenigen Papiere ein Wochenplus vorzuweisen. Das Unternehmen hatte an einem Investorentag in Amsterdam einen Zukauf in Brasilien bekannt gegeben. Die präsentierte «Vision 2020» sieht für Straumann eine Verdoppelung des Umsatzes vor. Analysten haben den Zukauf als teuer, aber richtig eingeordnet. Einen Kurssprung im Life-SciencesBereich gab es auch bei der in Italien basierten und in Zürich kotierten Biotechfirma Newron. Aufgrund eines Studienerfolgs erhält das Unternehmen Geld vom Pharmakonzern Zambon. Eine enttäuschende Woche hat Acino hinter sich. Mittlerweile ist beim Basler Generikahersteller ein grosser Teil der Kursgewinne der letzten Monate wieder verpufft. Im Einjahresvergleich kann sich die Performance allerdings sehen lassen. Im Vergleich mit den anderen regionalen Werten stehen die Titel dort an der Spitze.

BLKB REGIO BASEL INDEX in Punkten 1600

in Prozent

2.0

1.5

1500

1.0

1400

0.5

1300 1200

M J J A S O N D J F M A M

WECHSELKURS DOLLAR/FRANKEN

1100

M J J A S O N D J F M A M 1.12.: 1190 11.5.: 1254 18.5.: 1213

1.2

in Franken

1.1

präsentiert von 1.0 0.9 0.8

SWISS MARKET INDEX (SMI) in Punkten 7000

0.7

6500

M J J A S O N D J F M A M

WECHSELKURS EURO/FRANKEN

6000

1.40

5500

1.35

in Franken

1.30

5000

M J J A S O N D J F M AM 1.1.: 5860 11.5.:5955 18.5.:5798

1.25 1.20

GEWINNER DER WOCHE New Venturetec I Pelikan Hold. I Santhera Pharma Logitech N BCV N Genolier SMN N Straumann Hold. N FL Landbank I Richemont Bobst Grp N

1.15 +45.55 +16.82 +14.25 +8.24 +4.58 +4.44 +4.13 +3.24 +3.22 +3.01

1.05

M J J A S O N D J F M A M

GOLDPREIS 55

in tausend Franken pro Kilo

50

45

VERLIERER DER WOCHE New Value N Lifewatch N Swissquote N Phoenix Mecano I EFG Intl N ADV Digital N Tradition I Bossard I Xstrata N Mindset Holding I

1.10

–25.78 –21.54 –15.92 –15.89 –15.37 –14.51 –13.78 –12.80 –12.77 –12.50

40

35

M J J A S O N D J F M A M

Heizölmarkt

Preis für Heizöl ist rückläufig HEIZÖL EXTRA LEICHT

Finanzratgeber

120

Eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen In der Schweiz gibt es mehr als 12 500 gemeinnützige Stiftungen von Privatpersonen. Viele Stifter gehören zu der Generation, die dank dem wirtschaftlichen Aufschwung der Nachkriegsjahre ein ansehnliches Vermögen bilden konnte und etwas davon der Gesellschaft zurückgeben möchte. In das Vermögen der Stiftung übertragen sie in der Regel flüssige Mittel, Wertschriften, Immobilien oder Kunstgegenstände.

sen. Wichtig: Während man sein Vermögen zu Lebzeiten frei verteilen kann, muss man beim Vererben die Pflichtteile der Erben wahren. Die Gründung einer Stiftung ist aufwendig. Stifter müssen vorab wichtige Entscheidungen treffen, die gut überlegt sein wollen, denn nach der Gründung sind sie praktisch nicht mehr revidierbar.

50 000 Franken als Mindestbetrag Als Erstes ist zu überlegen, wie viel Vermögen in welchen Tranchen an die Stiftung übergehen soll. Für eine Gründung genügt ein relativ bescheidenes Der richtige Zeitpunkt Eine Stiftung kann man entweder Startkapital von 50 000 Franken. Es schon zu Lebzeiten errichten oder durch empfiehlt sich sogar, mit dem Mindesteine Verfügung von Todes wegen be- kapital anzufangen, um die Beurkungründen, also durch ein Testament oder dungs- und Notariatskosten möglichst einen Erbvertrag. Viele Stifter bevorzu- tief zu halten. Umsichtige Stifter stocken das gen eine Mischform: Sie errichten ihre Stiftung zu Lebzeiten und statten sie mit Stiftungskapital Jahr für Jahr auf und einer Minimaleinlage aus. Das erlaubt widmen ihrer Stiftung schliesslich mit ihnen, ihre Stiftung nachhaltig zu einer letztwilligen Verfügung den verprägen und gleichzeitig zu überwachen, bleibenden, frei verfügbaren Teil ihres dass alles in ihrem Sinn umgesetzt wird. Vermögens. Sobald das Vermögen auf In ihrem letzten Willen verfügen sie, die Stiftung übertragen worden ist, dass später weitere Vermögenswerte kann die Überschreibung nicht mehr aus dem Nachlass in die Stiftung flies- widerrufen werden.

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Vermögen steuerfrei für einen guten Zweck einsetzen Von Marc’Antonio Iten*

in Fr. pro 100 Liter (3000–6000 Liter)

Eine fundierte und langfristige Finanzplanung verhindert einerseits, dass Stifter zu Lebzeiten in Geld- oder Existenznot geraten. Andererseits hilft sie, die Steuervorteile auszuschöpfen. Damit eine Stiftung von der Steuerpflicht befreit wird, muss sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. An den Begriff der Gemeinnützigkeit werden strenge Anforderungen gestellt. Verlangt ist eine «ausschliessliche Gemeinnützigkeit». Sie ist nur dann gegeben, wenn die Leistungen einem offenen Kreis von Empfängern zugutekommen. Der Stiftungszweck will wohlüberlegt sein, denn er lässt sich später fast nicht mehr ändern. Damit die Stiftung flexibel bleibt, sollte der Zweck weder zu weit noch zu eng gefasst sein. Vorprüfung durch vier Behörden Eine Stiftung muss im Handelsregister eingetragen werden. Zuerst überprüft das Handelsregisteramt die formale Korrektheit der Statuten und der Beilagen zu den Statuten. Dann prüft die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in Bern oder eine kantonale Aufsichtsbehörde, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Als nächste

Instanz entscheidet die kantonale Steuerverwaltung darüber, ob sie die Stiftung als gemeinnützig anerkennt und von der Steuerpflicht befreit. Und schliesslich prüft eine Urkundsperson die Statuten und Reglemente der Stiftung. Die Prüfungskriterien sind offen formuliert und deshalb auslegungsbedürftig. Damit es nach der Gründung nicht zu unliebsamen Überraschungen und teuren Änderungen kommen kann, sind vorausgehende Abklärungen und Vorprüfungen bei den beteiligten Behörden dringend empfohlen. Sind alle Vorprüfungen erfolgreich abgeschlossen, kann die Stiftung gegründet werden. Ein Notar nimmt die dafür nötige Beurkundung vor. Dann wird die Stiftungsurkunde beim Handelsregisteramt eingereicht, welches die Gründung im Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuletzt werden die Stiftungsurkunde und der Handelsregisterauszug an die zuständige Aufsichtsbehörde weitergleitet, und die Stiftung kann ihre Tätigkeit aufnehmen. * Marc’Antonio Iten ist Nachlassexperte beim VZ VermögensZentrum.

90 80

M J J A S O N D J F M A M

Die weiter anhaltende Krise in einzelnen Ländern der Europäischen Union, der erneut angestiegene Rohöl-Lagerbestand und die schlechter als erwartet ausgefallenen Wirtschaftsdaten aus den Vereinigten Staaten haben zu weiter gefallenen Börsennotierungen geführt. Dies hatte auch Auswirkungen auf den Heizölpreis. Der innerhalb Wochenfrist erstarkte amerikanische Dollar dämpfte den Preisrückgang beim regionalen Heizölpreis. Der Heizölpreis ist seit dem vergangenen Freitag innerhalb einer Woche um 1.30 Franken je 100 Liter Heizöl gefallen. HEIZÖLMARKT

Bestellmenge in Litern

Fr./100 l bei 15 ˚C Tiefst Höchst

1500– 2200 2200– 3000 3000– 6000 6000–10000

106.30 103.00 102.00 99.70

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