Richtlinien für die Räumlichkeiten der Stadt Linz_1117_final

16.11.2017 - Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Weiters wird beantragt, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am. 30.11.2017 zu setzen. Berichterstatter. GR Helge ...
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16.11.2017

Antrag gem. §12 Abs. 1 StL. 1992 Erstellung von Richtlinien für die Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten der Stadt Linz Sehr geehrter Herr Bürgermeister, allein in der jüngeren Vergangenheit gab es mehrere extreme Gruppierungen, denen Räumlichkeiten der Stadt Linz entweder anfänglich oder gänzlich vermietet wurden: -

Die „Grauen Wölfe“ bzw. „Avrasya“

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Die sogenannten „Staatsverweigerer“

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Das Magazin „Info-Direkt“

Die Stadt Linz wird somit immer mehr zum Lieblingstreffpunkt extremer Gruppierungen. Gleichzeitig werden Friedensvereinbarungen im Gemeinderat beschlossen. Das ist ein klarer Widerspruch. Die Kündigung von Mietverträgen von Veranstaltungen, deren Inhalt den Zusammenhalt der Gesellschaft gefährden, kann dann erfolgen, wenn der Verfassungsschutz ein durch die Veranstaltung gegebenes Gefährdungspotenzial bzw. Sicherheitsrisiko erkennt. Wir lehnen das ausschließliche Abschieben von politischer Verantwortung durch die Stadt auf den Verfassungsschutz ab – vielmehr soll die Stadt hier Verantwortung übernehmen, denn als Eigentümerin von Veranstaltungsräumlichkeiten trägt sie Verantwortung dafür, was in diesen passiert. Für die AntragstellerInnen steht fest, dass die Stadt Linz die Aufgabe trägt, den Zusammenhalt aller gesellschaftlichen Gruppen zu fördern. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, darf eine Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten der Stadt nicht an Organisationen erfolgen, die diesen Zusammenhalt gefährden und daher dem Ansehen der Stadt schaden. Es liegt daher in der Verantwortung der Stadt Linz, Veranstaltungsanfragen vor einer Genehmigung eingehend zu prüfen.



Um die in der Landesverfassung festgelegten Staatszielbestimmungen einzuhalten – insbesondere die Förderung des Zusammenhalts aller gesellschaftlicher Gruppen – ist es notwendig, entsprechende Richtlinien für die Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten der Stadt Linz festzulegen und die Verantwortung dafür nicht auf das Landesamt Verfassungsschutz alleine abzuwälzen. Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 12 Abs.1 StL folgenden Antrag Der Gemeinderat beschließe: „Der Gemeinderat der Stadt Linz fordert Bürgermeister Klaus Luger auf, zu veranlassen, dass ein Richtlinienkatalog auf Basis der Staatszielbestimmungen des Landes Oberösterreich für die Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten der Stadt Linz erstellt wird.“ Die Bedeckung anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden. Weiters wird beantragt, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 30.11.2017 zu setzen.

Berichterstatter

GR Helge Langer