Greenpeace: Richtlinien für die Neuausschreibung der HCB-Blaukalk ...

Für den Einsatz von Blaukalk, der mit mehr als 0,5 mg/kg Quecksilber belastet ist, muss eine Anlage zur Quecksilber-Abscheidung vorgeschrieben sein.
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Greenpeace: Richtlinien für die Neuausschreibung der HCB-Blaukalk-Entsorgung Aus Sicht von Greenpeace müssen bei einer Neuausschreibung des „Los 1“ (= Entsorgung des kontaminierten Blaukalks) der Deponie-Sanierung in Brückl durch die Donau Chemie AG folgende Voraussetzungen beachtet werden, damit das HCBProblem nachhaltig gelöst wird: 1.)

Sondermüllverbrennungsanlage für schadstoffreiche Chargen Stark mit HCB oder Quecksilber belasteter Blaukalk muss jedenfalls in eine Sondermüllverbrennungsanlage gebracht werden, die über die neuesten technischen Standards verfügt (z.B. Wien-Simmering).

2.)

Zerstörung von HCB und Co. ist Deponierung vorzuziehen Eine Zerstörung der im Blaukalk enthaltenen organischen Schadstoffe ist prinzipiell einer Deponierung eindeutig vorzuziehen. Da HCB im Blaukalk kaum abgebaut wird und keine Deponie über Generationen hinweg Sicherheit für Mensch und Umwelt garantieren kann, wird das Problem durch eine Deponierung des Materials nur (räumlich und zeitlich) verschoben.

3.)

Verwertung, wenn möglich Eine Verwertung leicht belasteter Chargen in einem Zementwerk ist wünschenswert, da der Blaukalk in dem Fall als Rohstoff dient. In allen anderen Szenarien landen große Teile des Materials auf Deponien. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Zerstörung von HCB gewährleistet wird und die Emissionen nicht relevant steigen. Damit die Verwertung im Zementwerk in Betracht gezogen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: a) Professionelle Testreihen am jeweiligen Standort vor einem Regelbetrieb Dabei sind unter strenger behördlicher Überwachung und unter Einbindung der Öffentlichkeit sowohl Emissionen, Luft-Immissionen als auch Filterstaub und Zyklon-Vorwärmer-Staub regelmäßig zu messen (mit der besten verfügbaren Analysemethode), um die potentielle Ausbildung von „inneren und äußeren Schadstoffkreisläufen“ in der Anlage zu kontrollieren. b) „Rauchgas-Nachverbrennung“ Die zusätzliche Verbrennung organischer Schadstoffe im Abgas bei mindestens 850 Grad Celsius (je mehr umso besser; Mindest-Temperaturen für eine ausreichende Zerstörung von HCB sind im Versuchsbetrieb festzulegen) und die Einbringung des Materials bei entsprechend hohen Temperaturen sind wichtige Voraussetzungen für die weitgehende Zerstörung von HCB. c) Quecksilber-Abscheidung Für den Einsatz von Blaukalk, der mit mehr als 0,5 mg/kg Quecksilber belastet ist, muss eine Anlage zur Quecksilber-Abscheidung vorgeschrieben sein. d) Behördliche Begrenzung der maximal zulässigen stündlichen BlaukalkVerwertung sowie genaue Definierung des Aufgabeortes (insbesondere welcher Temperaturbereich in der Anlage verwendet werden muss) e) Eingangs-Grenzwerte für HCB und Quecksilber

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Die Kontrolle der Grenzwerte muss Chargen-weise vor Verlassen der Deponie sowie regelmäßig vor Verwertung im Zementwerk erfolgen. Umweltmedizinisch vertretbare Grenzwerte Die Behörde muss per Bescheid umweltmedizinisch vertretbare HCBEmissions- und Immissions-Grenzwerte festlegen. Aus Greenpeace-Sicht sollte der Emissions-Grenzwert für HCB maximal im niedrigen zweistelligen Nanogramm-Bereich (pro Normkubikmeter Abgas) liegen. Keine signifikante Erhöhung von Luft-Emissionen Vor einer etwaigen Blaukalkverwertung sind repräsentative HCBRauchgasmessungen durchzuführen (mit einer sehr niedrigen Nachweisgrenze von max. 1 Nano-Gramm/Normkubikmeter). Die Emissionen von HCB und Quecksilber dürfen durch den Einsatz von Blaukalk nicht relevant erhöht werden. Regelmäßige Emissions- und Immissionsmessungen HCB und Quecksilber sind sowohl im Rauchgas als auch in der Umwelt (Luft, Boden, Lebensmitteln, Fichtennadeln,…) regelmäßig zu messen. Aufteilung Sollte es (jetzt oder in Zukunft) mehrere geeignete Abnehmer geben, ist eine Aufteilung auf mehrere Standorte anzustreben (aus Zeitgründen). Abtrennung vor thermischer Verwertung Etwaige Möglichkeiten einer chemisch-physikalischen Abtrennung von HCB aus dem Material vor einer thermischen Verwertung müssen überprüft und bei Machbarkeit umgesetzt werden, so diese ökologisch vorteilhaft sind.

4.)

Deponierung vor Einhausung an Ort und Stelle Sollte eine Verwertung derzeit nicht möglich sein, ist eine gesicherte, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Deponierung der Plan B. Eine Vermischung mit anderen Abfällen ist zu unterlassen, um eine Verwertung / Zerstörung zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Eine dauerhafte Lagerung an Ort und Stelle in Brückl erscheint aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse nicht möglich.

5.)

Transparenz Aktive Veröffentlichungen relevanter Information durch die Unternehmen und die Behörden (Entscheidungen, Messdaten, mögliche Gefahren etc.) müssen gewährleistet sein.

6.)

Akzeptanz Eine Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung ist anzustreben. Dieser Punkt gilt für Anrainerinnen und Anrainer jeder Anlage zur Abfallsammlung und/oder behandlung, ist aber aufgrund der entstandenen HCB-Belastung im Görtschitztal von besonderer Wichtigkeit.

7.)

Emissionen Es muss sichergestellt werden, dass sowohl während der Sanierungsarbeiten als auch bei Transport, Lagerung und Verwertung kein Risiko bedenklicher Schadstoff-Emissionen (organische Schadstoffe, Schwermetalle) besteht. Bei einer Deponierung (Zwischenlagerung) ist darauf zu achten, dass dies über einen langen Zeitraum garantiert werden kann.

8.)

Transport

Just-in-Time-Lieferungen - bevorzugt per Bahn (geschlossene Containerwaggons), um das Transportunfallrisiko zu miniminieren - sind vorzuziehen. Update: November 2015