Presse-Erklärung - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

01.08.2017 - ... des Bündnisses, obwohl durch den renommierten. Verfassungsrechtler Dr. Christoph Partsch aus Berlin vertreten, für nicht begründet, da die.
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Presse-Erklärung 1. August 2017

Erste Verfassungsbeschwerden von Bundesverfassungsgericht abgelehnt dgpd. Gegen das umstrittene Verbot der organisierten Suizidhilfe, das mit dem § 217 Strafgesetzbuch (StGB) am 10. Dezember 2015 in Kraft getreten war, liegen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrere Verfassungsbeschwerden vor. Bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes hatten die Beschwerden eingereicht werden können. Nun beginnt das Gericht in Karlsruhe, über die Zulassung der jeweiligen Verfassungsbeschwerden zu befinden. Der DGHS, die stets vehement gegen dieses Gesetz votiert hatte und eine Abschaffung von § 217 StGB fordert, wurden zwei erste Beschlüsse bekannt. „Beide Entscheidungen freuen uns sehr, da sie uns auf eine sachgerechte Entscheidung in der eigentlichen Sache hoffen lassen“, kommentiert der Präsident der DGHS, Professor Dieter Birnbacher. Bei der ersten handelt es sich um die Verfassungsbeschwerde eines nach Einschätzung der DGHS eher konservativen Medizinerbündnisses. Das Bundesverfassungsgericht hielt den Antrag der Beschwerdeführer des Bündnisses, obwohl durch den renommierten Verfassungsrechtler Dr. Christoph Partsch aus Berlin vertreten, für nicht begründet, da die neun (acht Ärzte, eine Sozialpädagogin) Beschwerdeführer nach Auffassung des BVerfG nicht darlegen konnten, in welchen Rechten sie durch § 217 StGB verletzt sein sollen. Eine weitere Verfassungsbeschwerde einer Einzelperson hatte das BVerfG ebenfalls abgelehnt, da diese keine konkrete Betroffenheit, z. B. durch Vorliegen einer schweren Erkrankung, nachweisen konnte.

Pressekontakt: Frau Wega Wetzel M.A., Tel. 030/21 22 23 37-22, E-Mail: [email protected] Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürgerrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass die unantastbare Würde des Menschen auch im Sterben gewahrt bleibt. DGHS – Mein Weg. Mein Wille. Herausgeber: dgpd – DGHS-Presse-Dienst Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. Kronenstr. 4, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30/2 12 22 33 70, Fax: +49 (0)30/21 22 23 37-77 Internet: www.dghs.de V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher