Praesentation KAERA_Oberstdorf05 2011

18.05.2011 - 1 x gratis Bergbahnkarte (für die Nebelhornbahn, Fellhornbahn, ... Versicherungsmakler GmbH. Industriestr. 46. 61440 Oberursel. Tel.: +49 (0) ...
4MB Größe 15 Downloads 294 Ansichten
Herzlich Willkommen zur Oberstdorfer - Dialogwoche! 16.05.2011 www.kaera-makler.de

18.05.2011

© KAERA 2011

1

Als Spezialversicherungsmakler für die Reiseindustrie hat sich die KAERA in den letzten 6 Jahren eine starke Marktposition aufgebaut und gilt heute als einer der größten Spezial Versicherungsmakler in der Reiseindustrie. Die KAERA bewegt sich schwerpunktmäßig im Bereich der mittelständischen Reiseveranstalter und -Vertriebe. KAERA bildet dadurch ein starkes Gegengewicht zu den Reiseversicherern wie EUROPÄISCHE, ELVIA und HanseMerkur und ist seit Unternehmensgründung in diesem Tätigkeitsfeld ein leistungsfähiger, unabhängiger und kompetenter Wettbewerber.

18.05.2011

© KAERA 2011

2

Innerhalb der Versicherungsindustrie Die KAERA kooperiert, im gesamten europäischen Versicherungsmarkt mit namhaften Versicherer. Dadurch kann KAERA Versicherungsunternehmen entsprechend deren Leistungsfähigkeit auswählen, um ihren Kunden bedarfsgerechte Lösungen bieten zu können.

18.05.2011

© KAERA 2011

3

• Reiseversicherungen B2B • Touristik-Haftpflichtversicherung • Insolvenzversicherung • Sonstige Dienstleistungen – Reklamationsbearbeitung für Reiseveranstalter (Partnerunternehmen) – Schadenbearbeitung – Schulungen

• Spezial- Versicherungen: – Transport-, Jagdwaffen-, Musikinstrumente und IncomingVersicherung

18.05.2011

© KAERA 2011

4

Informationen

Agenda zur Dialogwoche • Oberstdorfer Reiseschutz • Obligatorische Reiserücktrittsversicherung • Haftung des Gastgeberbetriebes als Reiseveranstalter

Die Versicherungslösungen für Gäste Ihre Kunden haben die Wahl zwischen zwei Reiseschutz-Angeboten: 1. Oberstdorfer Versicherungspaket

IG T S GÜN

2. Oberstdorfer Reiserücktrittsschutz

18.05.2011

© KAERA 2011

6

Oberstdorfer Versicherungspaket beinhaltet: ! Reiserücktrittskosten-Versicherung/

Stornokosten

einzeln Kann auch ssen abgeschlo werden

!Reiseabbruch-Versicherung ! Auslandsreisekranken-Versicherung (für Ausflüge ins benachbarte Ausland)

! Soforthilfe-Versicherung (für Ausflüge ins benachbarte Ausland)

! Reisegepäck-Versicherung ! Fahrrad-Schutz

18.05.2011

© KAERA 2011

7

Welcher Gast kann Reiseschutz abschließen? 1. Einzelpersonen

2. Personen, die gemeinsam ein Arrangement oder Ferienwohnung

gebucht haben

18.05.2011

© KAERA 2011

8

Informationen

Wie kann der Reiseschutz abgeschlossen werden • per Überweisungsträger • im Buchungsprozess (Buchungsanfrage) über www.oberstdorf.de • per WEBLINK auf der eigenen Internetseite der Gastgeberbetriebe

Überweisungsträger

18.05.2011

© KAERA 2011

10

Buchungsmaske

18.05.2011

© KAERA 2011

11

Informationen

WEBLINK https://reiseversicherung.kaeramakler.de/public/createTravelInformation.do?agencyid=XXXXXXXX&agentid=XXX

Informationen

Mehrwerte für Gastgeberbetriebe • Zusatzertrag in Höhe von 15% (Überweisungsträger oder WEBLINK) des Verkaufspreise der Versicherung (aus Netto) • kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand • Sicherheit für den Gast

18.05.2011

© KAERA 2011

14

Informationen

IDEE! Obligatorische RRV • Einschluss der Reiserücktrittsversicherung (Stornokosten und Reiseabbruch) in den Übernachtungspreis / Arrangement • Zusätzliche Sicherheit für Ihre Gäste • Marketingeffekt • Erste Gemeinde in Deutschland

Informationen

Mehrwerte für Gastgeberbetriebe • zukünftig kein Verzicht auf Stornokostenrechnung bei Absage der Gäste • einfache Kalkulation der Prämie in den Übernachtungspreis/ Zimmerpreis • zusätzliche Reiseleistung/ kann werblich als Reisebestandteil aufgeführt werden. • Oberstdorfer-Sichheitssiegel für Internetseite/ Flyer

Informationen

Preise / Abrechnung • die Prämie wird pro Gastgeberbetrieb individuell kalkuliert • Prämie beläuft sich zwischen 1,30 EUR und 2,20 EUR pro Übernachtung/ Reservierung • Abrechnung nach Reservierungseingang monatlich: Meldung der gebuchten Übernachtungen und Anzahl der Personen

Informationen

Der Gastgeberbetrieb als Reiseveranstalter

• Wann wird der Gastgeber zum Reiseveranstalter? Wenn zwei Hauptreiseleistungen zu einer Reise und einem Pauschalreisepreis gebündelt werden. Nachfolgend einige Beispiele:

Informationen

Haftung des Gastgebers als Reiseveranstalter Hotel Oberstdorf Woche Der Klassiker: 8 Tage/ 7 Nächte inkl. Verwöhnpension, Wellness auf 800 m², hochklassigem Wochenprogramm, gemeinsamen Wanderungen und mehr. " 8 Tage/ 7 Übernachtungen inklusive Verwöhnpension und allen Inklusivleistungen " Geselliger Hüttenabend auf der Wannenkopfhütte mit Livemusik und Kässpatzen-Essen aus der Riesenpfanne " Gemeinsame Wanderung zum Freibergsee mit Besichtigung der Heini-KlopferSkiflugschanze " Romantische Fackelwanderung Dinnertafel – lassen Sie sich von unseren Azubis verwöhnen

Informationen

Haftung des Gastgebers als Reiseveranstalter Unsere Sommerhauspauschale Erholung mit "wandern und fahren ..." * 7 Tage wohnen im Appartement oder in der Ferienwohnung * 7 Tage freie Fahrt mit unseren Bergbahnen * 7 Tage freie Fahrt mit Bus und Bahn im Oberallgäu * 1 Tag mit dem E-Bike bequem radeln zu einem unserer schönen Ausflugsziele * im Pauschalpreis ist außerdem die Endreinigung und die gesamte Wäsche enthalten. Gerne informieren wir Sie über dieses Pauschalangebot, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Informationen

Haftung des Gastgebers als Reiseveranstalter Gesundheit für Körper - Geist und Seele. Bei uns gibt es für jede Kondition den richtigen Wanderweg, ob im Tal oder mit den Bergbahnen gratis auf die Gipfel. In der Wochenpauschale ist für Sie inbegriffen: - 2 Fango-Anwendungen - 1 medizinisches Vollbad - 3 Rückenmassagen - 1 medizinische Fußpflege - 1 Sixtus Duschbad oder Fußbalsam

Informationen

Haftung des Gastgebers als Reiseveranstalter Bergwoche Verbringen Sie 7 Nächte in der großzügigen 2-Zimmer-Ferienwohnung inkl. Bergbahnkarte und geselligem Hüttenabend mit Bayerischem Drei-Gang-Menü. 7 Übernachtungen in der 2-Zimmer Ferienwohnung Fauser 1 x gratis Bergbahnkarte (für die Nebelhornbahn, Fellhornbahn, Kanzelwandbahn, Söllereckbahn, Walmendiger Hornbahn oder Ifenbahn - je nach Öffnungszeiten der Bergbahnen) 1 x freier Eintritt in die Oberstdorf Therme 1 x geselliger Hüttenabend auf einer urigen Berghütte mit zünftigem Drei-GangMenü Endreinigung

Informationen

Haftung des Gastgebers als Reiseveranstalter Gleicher Preis mehr Leistung: Alle Leistungen der Skiwoche 8 Tage / 7 Nächte in schönen Zimmern " 6-Tages-Skipass für das Skigebiet Oberstdorf/Kleinwalsertal mit Fellhornbahn, Kanzelwandbahn, Nebelhornbahn, Walmendingerhorn, Söllereckbahn und Ifen " täglich gratis Oberstdorfer Steinewasser, Tee und Saunabrot an der Wellnessbar geselliger Hüttenabend mit Live-Musik Fackelwanderung " Teilnahme am abwechslungsreichen Gästeprogramm mit Mondascheinrodeln, Galaabend, Livemusik, gemeinsamen Wanderungen und mehr täglich gratis Nutzung der 800 m² großen Alpen Wellnesswelt mit beheiztem Außen-Sole-Pool, Allgäuer Sauna-Alpe, Steinbad, Allgäuer Flachsbad, Backstüble, Panorama-Ruheraum und und Ruhe-Tenne mit Wasserbetten

Informationen

Haftung des Gastgebers als Reiseveranstalter Jeder Reiseveranstalter verpflichtet sich durch seinen Reisevertrag, die angebotenen Reiseleistungen fehlerfrei zu erbringen. Nach den Vorschriften des Reisevertragsgesetz (§ 651 BGB) ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie den zugesicherten Eigenschaften entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen (Leistungsträger) des Reiseveranstalters. Leistungsträger sind u.a. Erbringer von Transferfahrten, Wanderführer und viele mehr. Der Reiseveranstalter haftet im gleichen Umfang auch für seine Leistungsträger, wenn ein etwaiges Verschulden (wobei leichte Fahrlässigkeit genügt) vorliegt.

18.05.2011

© KAERA 2011

25

Informationen

Compacte Sicherheit für Gastgeberbetriebe als Reiseveranstalter • Spezial-Haftpflichtversicherung für gelegentliche Reiseveranstalter Personen- Sachschaden- und Vermögensschaden-HaftpflichtVersicherung für Reiseveranstalter (bis max. 500 Personen). Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus der Veranstaltung von Reisen mit Einschluss von leichten Sportrisiken.

Informationen

Spezial-Haftpflichtversicherung für gelegentliche Reiseveranstalter Leistungsumfang: #Personen- und Sachschaden Haftpflichtversicherung inkl. leichten Sportrisiko (Kajak- und Kanufahrten, Golf- und Tennisreisen, Inline-Skating, Ski- und Snowboardkurse, einfache Survivalkurse, Mountain-Biking, Surf- und Segelreisen, Schnorcheln, Bogenschießen, Flow-Rafting, Schneeschuh-Trekking, Floßfahrten, Marathonläufe, Besuch von öffentlichen Sportveranstaltungen.)

#Vermögensschaden Haftpflichtversicherung #Unfallschutz für Inhaber und Mitarbeiter #Sachwerte bis 1.000,- EUR (Allgefahren)

Informationen

Spezial-Haftpflichtversicherung für gelegentliche Reiseveranstalter Deckungsumfang: Personen- und Sachschäden Vermögensschäden

5 Mio. EUR pauschal 2 fach 50.000,- EUR 2-fach

Unfallversicherung: Tod: Inhaber/ Mitarbeiter Invalidität: Mitarbeiter Invalidität: Inhaber

20.000,- EUR 20.000,- EUR 50.000,- EUR

Informationen

Compacte Sicherheit für Gastgeberbetriebe als Reiseveranstalter Prämie: Die Jahresprämie beträgt 250,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer

18.05.2011

29

18.05.2011

© KAERA 2011

30

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH Industriestr. 4–6 61440 Oberursel Tel.: +49 (0) 6172 – 99 76 1 - 0 Fax: +49 (0) 6172 – 99 76 1 - 20

18.05.2011

© KAERA 2011 K

31

KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH Industriestr. 4–6 61440 Oberursel Tel.: +49 (0) 6172 – 99 76 1 - 0 Fax: +49 (0) 6172 – 99 76 1 - 20

18.05.2011

© KAERA 2011

32