NETZNUTZUNG
Pauschalanlagen auf Niederspannung
Dieser Tarif gilt für Kunden mit Anlagen auf Niederspannung (0.4 kV).
Tarifzuordnung
Tarifinformationen exkl. MWSt
inkl. MWSt
Pauschaltarif Arbeitstarif (Rp./kWh geschätzt /Jahr)
18.37
19.78
114.00
122.78
0.24
0.26
Gesetzliche Förderabgabe1
2.30
2.48
Abgabe an die Gemeinde2
1.50
1.62
Minimalbetrag (CHF / Jahr) Systemdienstleistungen Swissgrid (Rp./kWh geschätzt /Jahr) Abgaben (Rp./kWh geschätzt / Jahr)
Über die Anwendung dieses Tarifs entscheidet die BKW. Der Tarif je Anlage wird in Abhängigkeit des von BKW geschätzten Verbrauchs berechnet und beträgt im Minimum CHF 114 pro Jahr.
Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG) erhoben und gilt unter Vorbehalt allfälliger Änderungen durch den Gesetzgeber. In der Abgabe enthalten ist u.a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. Ob und in welcher Höhe die Gemeindeabgabe erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Siehe Gemeindeabgabeliste unter www.bkw.ch/gemeindeabgabe
1
2
N18D4035
Bei den Tarifen inkl. 7.7 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch
Gültigkeit Tarife gültig ab 1. Januar 2019
Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Netzanschluss und Netznutzung der BKW Energie AG. Diese finden Sie unter www.bkw.ch/agb