TA R I F E – N E T Z N U T Z U N G
Öffentliche Beleuchtung mit Anschluss auf Niederspannung (gemessen)
Dieses Produkt gilt für alle Gemeinden und Kantone mit einer öffentlichen Beleuchtung im Versorgungsgebiet der BKW.
Tarifinformationen
Messstandard exkl. MWSt
inkl. MWSt
Netznutzung Grundtarif (CHF / a / Messstelle)
78.00
84.24
Arbeitstarif (Rp. / kWh)
7.80
8.42
Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)
0.32
0.35
Offen
Offen
1.50
1.62
Abgaben (Rp. / kWh) Gesetzliche Förderabgabe2 Abgabe an die Gemeinde
3
–– Die Messstelle der Kunden wird mit einer Einfachtarifmessung ausgerüstet. –– Durch die BKW genehmigter Netz zugang: Die Messstelle wird mit einer Lastgangmessung (4 Quadranten) mit Fernauslesung ausgerüstet. In diesem Fall entfällt der Grundtarif und es wird ein Tarif für Messung und Abrechnung in Rechnung gestellt.
Die BKW erhebt bei den Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienst- leistungen (SDL) für das Übertragungsnetz. 2 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG, Inkrafttreten 1.1.2018) erhoben, dessen Maximum 2.3 Rp./kWh beträgt. Die Höhe für 2018 legt der Bundesrat im Herbst 2017 fest. In der Abgabe enthalten ist u. a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 3 Ob und in welcher Höhe die Gemeindeabgabe erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Siehe Gemeindeabgabeliste unter www.bkw.ch/gemeindeabgabe 1
N17D4015
Bei den Tarifen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch
Gültigkeit Tarife gültig ab 1. Januar 2018
Ergänzende Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Netzanschluss und Netznutzung der BKW Energie AG. Weitere Informationen unter www.bkw.ch/info