Oktober 2010 - VdÜ

01.10.2010 - 0,4 % (Taschenbuch) zu. Bei Lizenzabschlüssen wurde die Beteiligung auf 50 % vom Verlagserlös festgelegt. Der VdÜ sieht in diesen Leitsätzen Mindeststandards und fordert die Verlage auf, sie in ihren Übersetzungsver trägen umzusetzen. Inzwischen hat das Oberlandesgericht München das BGHUrteil ...
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Oktober 2010

Im September 2008 lehnte die Mitgliederversammlung des Übersetzerverbands (VdÜ) mit deutlicher Mehrheit einen Vergütungsvorschlag ab, der die Honorierung von Literaturübersetzungen regeln sollte. Seither haben in der Frage der angemessenen Vergütung die Gerichte das Wort, denn die Urheberrechtsnovelle von 2002 sieht neben dem Aushandeln einer Gemeinsamen Vergütungsregel auch die Möglichkeit individueller Vertragsanpassungsklagen vor. Etliche solcher Klagen wurden inzwischen von Übersetzerseite angestrengt. Im Oktober 2009 gab der Bundesgerichtshof folgende Leitsätze für eine angemessene Vergütung vor: Ab dem 5001. verkauften Exemplar steht Übersetzern eine Beteiligung am Nettoladenpreis in Höhe von 0,8 % (Hardcover) bzw. 0,4 % (Taschenbuch) zu. Bei Lizenzabschlüssen wurde die Beteiligung auf 50 % vom Verlagserlös festgelegt. Der VdÜ sieht in diesen Leitsätzen Mindeststandards und fordert die Verlage auf, sie in ihren Übersetzungsver­ trägen umzusetzen. Inzwischen hat das Oberlandesgericht München das BGH-Urteil vom 7.10.2009 dahingehend bestätigt, dass die Schwelle von 5000 verkauften Exemplaren nur einmal anzusetzen ist und dass sich die Lizenzbe­ teiligung auf 50 % des Verlagserlöses insgesamt bezieht (und keineswegs nur, wie viele Verlage es zwischenzeitlich handhaben, auf einen fiktiven „Übersetzungsanteil“ daran). Zahlreiche Verfahren sind noch anhängig. Gleichwohl sind sich Übersetzer wie Verlage bewusst, dass die Gegeben­ heiten der Branche nicht bis ins letzte Detail durch Gerichte erfasst und geregelt werden können. So bleibt beiden Seiten dringend aufgegeben, auf der Grundlage der Vorgaben des BGH eine faire und branchentaugliche Gemein­ same Vergütungsregel auszuhandeln.