Medieninfo aus dem Stadthaus 28.09.2017 Neue Verordnung über ...

28.09.2017 - wird mit einem Aufwandüberschuss von 3'364'027 Franken zu Lasten der Gemeinden ge- nehmigt. Der Anteil der Stadt Wetzikon für das Jahr ...
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Medieninfo aus dem Stadthaus

28.09.2017

Neue Verordnung über die Erhebung von Gebühren

(nwa.) Auf den 1. Januar 2018 fällt die kantonale Gebührenverordnung für Gemeindebehörden ersatzlos weg. Um für die von der Stadt Wetzikon erhobenen Gebühren wieder eine genügende rechtliche Grundlage zu erhalten, wurde eine kommunale Gebührenverordnung erarbeitet. Diese wird nun dem Grossen Gemeinderat unterbreitet. Gebühren sind öffentliche Abgaben, welche von Privaten für bestimmte Leistungen der Verwaltung bezahlt werden müssen. Die Gebühren dürfen höchstens kostendeckend sein und nur basierend auf einer formell-gesetzlichen Grundlage erhoben werden. Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes fällt per 1. Januar 2018 diese gesetzliche Grundlage weg. Aus diesem Grund wurde eine kommunale Gebührenverordnung ausgearbeitet, die nun dem Grossen Gemeinderat unterbreitet wird. Mit der neuen Verordnung werden keine neuen Gebühren eingeführt. Auch die wesentlichen Berechnungselemente bleiben unverändert. In der neuen Verordnung sind grundsätzlich alle Gebühren der Stadt geregelt, ausser jene der eigenwirtschaftlichen Betriebe für die Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, für die Abwasser- und für die Abfallentsorgung sowie weiterer Bereiche, für die bereits genügende gesetzliche Grundlagen bestehen. Gestützt auf die Gebührenverordnung kann der Stadtrat nach den darin statuierten Bemessungsgrundlagen die Höhe der Gebühren im Einzelnen festlegen. Diese Gebühren werden in einem Gebührentarif bekannt gemacht. Weitere Beschlüsse des Stadtrates:  Der Voranschlag 2018 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil wird mit einem Aufwandüberschuss von 3'364'027 Franken zu Lasten der Gemeinden genehmigt. Der Anteil der Stadt Wetzikon für das Jahr 2018 ohne Berufsbeistandschaft beträgt voraussichtlich rund 1 Mio. Franken.  Der Antrag für die Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Hinwil (ZV KES) wird dem Grossen Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet.  Für die erste Etappe des Ersatzes der Wärmeversorgung der Heilpädagogischen Schule Wetzikon wird ein Kredit von 85'000 Franken bewilligt.  Zur Entlastung und zum Abbau von aufgestauten Baukontrollen in der Abteilung Hochbau wird ein Kredit in eigener Kompetenz des Stadtrats im Rahmen eines Kostendachs von 60'000 Franken bewilligt.  Der Antrag für den Kauf des Stockwerkeigentumsanteils der Post AG am Stadthaus zum Betrag von 850'000 Franken wird dem Grossen Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet.  Der Bericht und Antrag des Postulats "Recycling von Kunststoffabfällen" sowie der Antrag um eine Fristerstreckung des Postulats "Langfristige Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung der Stadt Wetzikon" werden dem Grossen Gemeinderat unterbreitet.

 Mit der Pro Senectute Kanton Zürich wird eine erneute Leistungsvereinbarung zur Sozialberatung von Seniorinnen und Senioren abgeschlossen. _____________________________________________________________________________ Ansprechpersonen für Medien: Marcel Peter, Stadtschreiber, Tel. 044 931 32 70 oder [email protected]

Wetzikon, 28. September 2017 Stadtkanzlei Wetzikon Marcel Peter, Stadtschreiber

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