Medieninfo aus dem Stadthaus 01.09.2017 Projekt für Erneuerung der ...

01.09.2017 - wird ein Kredit von 148'000 Franken bewilligt. • Der Anschlussvertrag zwischen den Politischen Gemeinden Seegräben und Wetzikon betref-.
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Medieninfo aus dem Stadthaus

01.09.2017

Projekt für Erneuerung der Hofstrasse zuhanden der öffentlichen Auflage genehmigt

(nwa.) Der Stadtrat genehmigt das Projekt für die Erneuerung und Anpassung der Hofstrasse im Abschnitt Grüninger- bis Schöneichstrasse zuhanden der öffentlichen Auflage. Durch die geplante Verlegung des Trottoirs auf die andere Strassenseite wird die Schulwegsicherheit verbessert. Baustart soll im 2018 sein. Anlässlich des Bauvorhabens der Genossenschaft Migros Ostschweiz in Unterwetzikon fanden diverse Abklärungen zum Verkehrsknoten Grüninger-/Hofstrasse statt. Aufgrund der Anwohnerbedenken bezüglich Schulwegsicherheit passte die Stadt das Projekt an. Neu soll das Trottoir im ganzen Abschnitt zwischen der Schöneich- und Grüningerstrasse auf die Westseite der Hofstrasse verlegt werden. Dadurch kann die Schulwegsituation entscheidend verbessert werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine Fahrbahnmarkierung geplant. Durch die Neuanordnung des Trottoirs muss die Entwässerungsanlage angepasst werden. Eine detaillierte Planung für Entwässerung, Werkleitungen und Beleuchtung erfolgt in der nächsten Projektphase. Das Bauprojekt der Migros sowie das Kreiselprojekt des Kantons werden parallel weiterberarbeitet und laufend zwischen Stadt, Kanton und Migros koordiniert. Die Bauarbeiten für die Hofstrasse starten voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2018 und dauern zirka sechs bis acht Monate. Die Kreditvergabe erfolgt gemeinsam mit der Arbeitsvergabe. Die Projektunterlagen werden im Laufe der nächsten Wochen während 30 Tagen in der Abteilung Tiefbau zur öffentlichen Einsicht aufliegen; die Auflage wird amtlich publiziert. Im Anschluss wird das Projekt durch den Stadtrat festgesetzt. Weitere Beschlüsse des Stadtrates  Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage "kein Aufruf zur Einbürgerung" und des Postulats "Sparmassnahmen im Strassenbau" werden dem Grossen Gemeinderat unterbreitet.  Für die Erstellung des Fuss- und Radweges zwischen Uster- und Felseneggstrasse wird ein Kredit von 135'000 Franken und für den Ersatz der Füssgängerbrücke Alte Notariatsstrasse wird ein Kredit von 148'000 Franken bewilligt.  Der Anschlussvertrag zwischen den Politischen Gemeinden Seegräben und Wetzikon betreffend Übernahme der Sekundarschüler und -schülerinnen aus Seegräben wird genehmigt.  Für das Naturzentrum Pfäffikersee wird ein einmaliger Beitrag von 60'000 Franken in eigener Kompetenz bewilligt.  Der Antrag zur Gewährung eines Baurechts für das Verkaufsprovisorium der Genossenschaft Migros Ostschweiz auf der Färberwisen wird dem Grossen Gemeinderat unterbreitet. _____________________________________________________________________________ Ansprechpersonen für Medien: Marcel Peter, Stadtschreiber, Tel. 044 931 32 70 oder [email protected]

Wetzikon, 1. September 2017

Stadtkanzlei Wetzikon Marcel Peter, Stadtschreiber

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