Medieninfo aus dem Stadthaus 13.06.2017 Verlängerung des ...

13.06.2017 - Franken für die Jahre 2013 bis 2017 zur Förderung des Baus von PV-Anlagen Privater und für den Bau stadteigener PV-Anlagen zu. Seit 2013 ...
255KB Größe 1 Downloads 69 Ansichten
Medieninfo aus dem Stadthaus

13.06.2017

Verlängerung des Rahmenkredits zur Solarstrom-Förderung

(nwa.) Der von der Bevölkerung bewilligte Rahmenkredit für den Bau und den Betrieb von städtischen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und für die Förderungsbeiträge an PVAnlagen von Privaten lauft Ende 2017 aus. Die Energiekommission beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Dauer des Rahmenkredits um weitere zwei Jahre bis Ende 2019 zu verlängern. Der Stadtrat unterstützt dieses Anliegen. Am 23. September 2012 stimmte die Wetziker Bevölkerung einem Rahmenkredit von 2,75 Mio. Franken für die Jahre 2013 bis 2017 zur Förderung des Baus von PV-Anlagen Privater und für den Bau stadteigener PV-Anlagen zu. Seit 2013 wurden 53 Anlagen Privater mit Fördergeldern unterstützt und sechs stadteigene Anlagen erstellt. Der Rahmenkredit wird Ende 2017 nicht ausgeschöpft sein – es bleiben voraussichtlich rund 820'000 Franken übrig. "Ein Verfall des bewilligten Rahmenkredits, welcher an der Urne mit deutlicher Mehrheit (58 %) angenommen wurde, würde nicht dem Willen der Wetziker Stimmbevölkerung entsprechen", meint Stadträtin Esther Schlatter. "Mit einer Verlängerung der Laufzeit des Rahmenkredits um zwei Jahre kann der Auftrag der Bevölkerung vollständig umgesetzt werden", so Schlatter weiter. Der Stadtrat unterstützt den Antrag der Energiekommission. Der Rahmenkredit zur Förderung von PV-Anlagen hat seit 2013 zu einer deutlichen und erfreulichen Zunahme der Produktion von erneuerbarem Strom geführt. Das ursprüngliche energiepolitische Ziel einer Verdoppelung im Zeitraum 2010 bis 2020 konnte 2015 aufgrund der Entwicklung höher gesteckt werden – nun wird eine Vervierfachung bis 2025 angestrebt. Die Stadt fördert neben dem Bau von PV-Anlagen verschiedene weitere energiepolitische Massnahmen bei Privaten. Die Energiekommission hat festgestellt, dass sich das energiepolitische Umfeld seit dem Erlass des Wetziker Förderreglements 2013 verändert hat. Es ist deshalb notwendig, das Förderreglement grundlegend zu überarbeiten. Die Verlängerung des laufenden Rahmenkredits ermöglicht es, diese Vorlage sorgfältig vorzubereiten und zu beraten. _____________________________________________________________________________ Ansprechpersonen für Medien: Esther Schlatter, Stadträtin, Tel. 079 355 34 28, oder [email protected] Manfred Hohl, Stv. Stadtschreiber, Tel. 044 931 32 71 oder [email protected]

Wetzikon, 13. Juni 2017 Stadtkanzlei Wetzikon Manfred Hohl, Stv. Stadtschreiber

1 von 1